Elterngeld berechnen mit dem Elterngeldrechner von HiPP
Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung, die beantragt werden kann, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes planen, in Elternzeit zu gehen. Wie hoch das Elterngeld ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Gehalt der Mutter vor dem Mutterschutz und dem Gehalt des Vaters vor dem Geburtsmonat. Damit Sie dennoch erfahren, wie viel Geld Ihnen während der Elternzeit zusteht, stellen wir Ihnen unseren praktischen und kostenlosen Elterngeldrechner zur Verfügung.
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So verwenden Sie den HiPP Elterngeldrechner
Hinweis: Das Mutterschaftsgeld, das Sie während der Mutterschutzfrist erhalten, wird auf das Elterngeld angerechnet!
Ihr monatlicher Anspruch kann sich ändern, wenn z.B. eines der Geschwisterkinder während des Bezugszeitraums das sechste bzw. dritte Lebensjahr vollendet.
Es gibt insgesamt maximal 14 Monatsbeträge des Elterngeldes, wenn die Eltern die Partnermonate nutzen. Ansonsten gibt es zwölf Monatsbeträge.
Viele weitere Details zum Elterngeld finden Sie hier.
Mit unserem Elterngeldrechner finden Sie innerhalb weniger Sekunden heraus, wie viel Elterngeld Ihnen in etwa zusteht. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit für die ersten Monate, in denen Sie Ihr Baby betreuen. Die Verwendung unseres Elterngeldrechners gestaltet sich kinderleicht. Sie müssen lediglich ein paar Daten eingeben, die als Grundlage der Berechnung des Elterngeldes dienen:
- Geben Sie ein, wie viele Kinder Sie erwarten.
- Tragen Sie zudem ein, ob Sie bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren haben.
- Ebenfalls müssen Sie den Durchschnittswert Ihres monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate bekannt geben. Rechnen Sie dafür alle Nettolöhne des letzten Jahres zusammen und teilen Sie den Gesamtbetrag durch 12.
- Wenn Sie während der Elternzeit einer Beschäftigung nachgehen, geben Sie des Weiteren das monatliche Nettoeinkommen an.
Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld gehört in Deutschland zu den sogenannten Familienleistungen. Es wird immer dann ausgezahlt, wenn Mütter und Väter in Elternzeit gehen, um sich um Ihre Kinder zu kümmern. Beachten Sie jedoch, dass Elternzeit nicht gleich Elterngeld ist. Teile der Elternzeit können unter bestimmten Bedingungen auch unbezahlt sein. Streng genommen fungiert Elterngeld als eine Art Lohnersatz, damit Sie keine wirtschaftlichen Existenzängste fürchten müssen. Ohne Elterngeld könnten sich deutlich weniger Eltern leisten, einige Zeit mit Ihrem Kind Zuhause zu bleiben. Sie müssten arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen und die Familie zu versorgen.
Im Bereich des Elterngeldes unterscheiden wir drei Varianten:
1. Basis-Elterngeld
Wird ein Baby geboren, sind es meist die Mütter, die für einige Zeit nicht arbeiten können oder möchten. Um für Ihr Baby da sein zu können, beantragen diese Mütter das Elterngeld. Das Elterngeld steht jedoch nicht nur Müttern zu, sondern wird auch an Väter in Elternzeit gezahlt.
Nimmt lediglich ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch, wird dieses für maximal zwölf Monate gezahlt. Teilen sich die Eltern ihre Elternzeit auf, kann das Elterngeld grundsätzlich für 14 Monate beansprucht werden. Alleinerziehende können ebenfalls 14 Monate in Anspruch nehmen.
2. ElterngeldPlus
Sie fragen sich was das ElterngeldPlus ist? Viele Frauen möchten Beruf und Familie unter einen Hut bekommen und setzen es sich daher zum Ziel, schon während der Elternzeit zumindest in Teilzeit zu arbeiten. Mit dem ElterngeldPlus ist das möglich, da das Erwerbseinkommen während der Bezugszeit sich nicht sofort auf das Elterngeld negativ auswirkt. Allerdings ist das ElterngeldPlus auch nur halb so hoch.
3. Partnerschaftsbonus
Möchten Eltern sich gleichermaßen um ihr Kind kümmern und einer Teilzeittätigkeit nachgehen, kann zusätzlich der Partnerschaftsbonus beantragt werden. In diesem Fall erhält jedes Elternteil für zwei, drei oder vier weitere Monate das Elterngeld-Plus. Voraussetzung dafür ist, dass beide Eltern parallel zueinander in diesen Monaten mindestens 24 und maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dadurch können die Eltern bis zu vier weitere Monate Elterngeld beanspruchen.
Der Partnerschaftsbonus sorgt dafür, sich gleichberechtigt um das Baby zu kümmern. Auf diese Weise bekommen beide Elternteile die Möglichkeit eine gute Bindung zum Baby aufzubauen.
4. Extramonate bei Frühgeburt
Seit der Elterngeldreform vom 01. September 2021 erhalten Eltern, deren Kind medizinisch zu früh geboren wurde, weitere Monate Elterngeld. Diese werden zusätzlich zum Grundanspruch gezahlt. Die Zugabe der sog. Frühchenmonate ist gestaffelt. So bekommen Eltern, deren Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt kommt, einen Monat mehr Basis-Elterngeld zugesprochen. Sind es acht, zwölf oder gar 16 Wochen, die zwischen Geburt und errechnetem Termin liegen, erhöht sich dieser Anspruch um jeweils einen Monat. Maximal können die Eltern vier Extramonate an Basis-Elterngeld bzw. acht ElterngeldPlus Monaten beziehen.
Wo beantrage ich das Elterngeld?
Sie sollten beachten, dass das Elterngeld nicht automatisch gezahlt wird. Sie müssen ein Formular ausfüllen, verschiedene Unterlagen zusammenstellen und einen entsprechenden Antrag bei der, für Ihren Wohnort zuständigen, Elterngeldstelle einreichen.
Für einige Bundesländer besteht die Chance, das Elterngeld digital zu beantragen:
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Thüringen
- Bayern
- Baden-Württemberg
Derzeit wird daran gearbeitet, die digitale Beantragung des Elterngeldes auch auf alle weiteren Bundesländer auszuweiten.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Elterngeldes
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular:
Geben Sie an, für welche Monate Sie das Basis-Elterngeld beanspruchen möchten. Wollen Sie auch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus beziehen, müssen Sie auch hierfür die Monate angeben. Wichtig: Nehmen Sie auch die Stammdaten vom Partner mit.
- Kopien der Personalausweise:
Für die Legitimation müssen Kopien der Personalausweise beider Elternteile mit dem Antrag eingereicht werden.
- Geburtsbescheinigung:
Damit die Elterngeldstelle prüfen kann, ob überhaupt eine Berechtigung vorliegt, müssen Sie die Bescheinigung über die Geburt Ihres Kindes beifügen, die Sie beim Standesamt beantragen können.
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate:
Für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes zieht die Elterngeldstelle entweder die letzten zwölf Monate vor der Geburt oder die letzten zwölf Monate vor Eintreten des Mutterschutzes heran, je nachdem, was zutreffend ist. Demzufolge müssen Sie mit dem Antrag die entsprechenden Einkommensnachweise über diesen Zeitraum einreichen. Als zulässige Nachweise gelten Gehaltsabrechnungen und der letzte Einkommensteuerbescheid.
- Krankenkassen-Bescheinigung:
Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, müssen Sie zudem eine Bescheinigung von der Krankenkasse vorlegen, aus der die Zeiten des Mutterschutzes und die Höhe der gezahlten Leistungen hervorgehen.
- Arbeitgeber-Bescheinigung:
Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Deshalb benötigen Sie für die Beantragung des Elterngeldes auch eine entsprechende Arbeitgeber-Bescheinigung (alternativ geht auch der Lohnzettel). - Ärztliches Zeugnis / Zeugnis einer Hebamme über den errechneten Entbindungstermin:
Um den Anspruch auf die Frühchenmonate feststellen bzw. zu überprüfen, benötigt die Elterngeld-Stelle einen Nachweis über den voraussichtlichen Tag der Entbindung.
Was Sie beim Antrag auf Elterngeld beachten sollten
- Wenn Sie während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten:
Planen Sie, während der Zeit, in der Sie Elterngeld beziehen, in Teilzeit zu arbeiten, benötigen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die Anzahl der geplanten Wochen-Arbeitsstunden und das entsprechende Bruttogehalt hervorgehen.
- Wenn Sie selbstständig tätig sind und während des Elterngeldbezuges arbeiten möchten:
Als Selbstständige werden Sie nach der Geburt möglicherweise wieder arbeiten wollen. Es ist wichtig, dass Sie der Elterngeldstelle mitteilen, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten möchten. Hier ist es wichtig, dass Sie eine Gewinnprognose für den Elterngeldbezug mit einreichen.
- Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen:
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, reichen Sie alle Bewilligungsbescheide mit ein, die Sie in den letzten zwölf Monaten erhalten haben.
- Wenn Sie den Geschwisterbonus beantragen möchten:
Sie möchten den Geschwisterbonus für ältere Kinder beantragen? Dann vermerken Sie im Elterngeldantrag die Daten und das Aktenzeichen der Geschwisterkinder.
Höhe des Elterngeldes
Vielleicht fragen Sie sich, wie hoch das zu erwartende Elterngeld ausfällt. Einen ersten diesbezüglichen Anhaltspunkt kann Ihnen unser praktischer Elterngeldrechner bieten. Allerdings hängt die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes von unterschiedlichen Faktoren ab.
So richtet sie sich beispielsweise danach, was Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben. Hier möchte der Staat Gleichheit schaffen. Deshalb erhalten Eltern, die zuvor einen hohen Verdienst hatten, ca. 65 Prozent des vorherigen Einkommens als Elterngeld. Wenn Sie jedoch nur ein geringes Einkommen hatten, kann es sein, dass Sie volle 100 Prozent Ihres bisherigen Einkommens als Elterngeld erhalten.
- Das Basis-Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro monatlich. Sollte aber Ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes 300.000 Euro (250.000 Euro bei Alleinerziehenden) überschreiten, entfällt der Anspruch auf das Elterngeld komplett.
- Das ElterngeldPlus liegt monatlich zwischen 150 bis 900 Euro.
Des Weiteren kann ein Geschwisterbonus beantragt werden. Dieser kommt zum Tragen, wenn die Geschwisterkinder des Babys noch sehr jung sind – ein Kind unter 3, zwei Kinder unter 6. Dann bekommen Sie 10 Prozent Aufschlag auf das Basis-Elterngeld. Die Mindestauszahlung für den Geschwisterbonus liegt bei 75 Euro. Der Geschwisterbonus kann auch auf das ElterngeldPlus gewährt werden. Er halbiert sich dann auf mindestens 35 Euro.
Den Geschwisterbonus erhalten Sie aber nur solange wie die Grundvoraussetzungen dafür erfüllt sind.
Darüber hinaus gibt es noch einen Mehrlingszuschlag. Wie der Name schon sagt, wird dieser Zuschlag gewährt, wenn Sie z.B. Zwillinge erwarten. Denn auch bei Mehrlingen erhalten Sie nur einmal Elterngeld.
Um also einen finanziellen Ausgleich zu gestalten, bekommen Sie für das erste Kind Ihr individuelles Elterngeld und zusätzlich jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Im ElterngeldPlus halbiert sich der Zuschlag auf 150 Euro pro Monat.
Voraussetzungen für die Zahlung des Elterngeldes
Sie wollen wissen, unter welchen Voraussetzungen Ihnen überhaupt das Elterngeld bezahlt wird? Wir möchten diesbezüglich Klarheit schaffen.
Sie haben gemäß § 1 Abs. 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz) Anspruch auf Elterngeld, wenn
- Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben,
- Sie sich während des Elterngeldbezuges mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten,
- Sie das in Ihrem Haushalt lebende Kind selbst erziehen oder betreuen und
- Sie während dieser Zeit gar keiner oder maximal eine Erwerbstätigkeit von 32h pro Woche ausüben
- Sie im Kalenderjahr vor der Geburt die Einkommensobergrenze von 300.000 Euro zu versteuernden Einkommen nicht überschritten haben. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro.
Um das Elterngeld zu bekommen, muss dieses beantragt werden. Diesbezüglich müssen Sie alle oben genannten Dokumente einreichen, damit die Elterngeldstelle Ihren Antrag prüfen und zeitnah bewilligen kann.
Wann Sie das Elterngeld beantragen müssen
Wenn Sie das Elterngeld beanspruchen möchten, sollten Sie es rechtzeitig beantragen. Im Idealfall machen Sie das bereits ein paar Tage nach der Geburt Ihres Babys oder in den ersten Lebenswochen. Spätestens sollten Sie es im Verlauf des vierten Lebensmonats Ihres Kindes beantragen, denn das Elterngeld wird nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.
Angenommen Sie möchten das Elterngeld zwölf Monate lang nutzen. Sie beantragen es jedoch erst nach zehn Monaten. Dann bekommen Sie das Elterngeld für die Monate sieben bis neun rückwirkend und laufend für die Monate zehn bis zwölf gezahlt. Die ersten sechs Monate hätten Sie jedoch eingebüßt.
Elterngeld und Steuern – das ist zu beachten
Elterngeld ist einkommensteuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie zahlen also keinerlei Einkommensteuer für das Elterngeld. Ebenso werden keinerlei Sozialleistungen darauf fällig, denn das Elterngeld wird schließlich gezahlt, um Ihre finanzielle Situation zu stärken und nicht, um daraus neue Fallstricke zu bauen.
Dennoch kann es sein, dass ein Teil der Steuern nachgezahlt werden muss. Das geschieht aus dem folgenden Grund: Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, rechnet das Finanzamt Ihr Jahreseinkommen mit dem Elterngeld zusammen. Aufgrund des möglicherweise höheren Steuersatzes, den Sie dadurch haben, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, von Anfang an einen Teil des Geldes für die Steuer einzubehalten. Hierzu sollten Sie jedoch Rücksprache mit einem Steuerberater halten.