Elterngeld berechnen mit dem Elterngeldrechner von HiPP

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung, die beantragt werden kann, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes planen, in Elternzeit zu gehen. Wie hoch das Elterngeld ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Gehalt der Mutter vor dem Mutterschutz und dem Gehalt des Vaters vor dem Geburtsmonat. Damit Sie dennoch erfahren, wie viel Geld Ihnen während der Elternzeit zusteht, stellen wir Ihnen unseren praktischen und kostenlosen Elterngeldrechner zur Verfügung.

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So verwenden Sie den HiPP Elterngeldrechner

Berechnen Sie mit unserem Elterngeldrechner einfach und schnell die Höhe Ihres voraussichtlichen monatlichen Elterngeldanspruches. *

Wieviele Kinder erwarten Sie?
Durchschnittliches Monatsnettoeinkommen der letzten 12 Monate
Monatsnettoeinkommen während der Elternzeit

Hinweis: Das Mutterschaftsgeld, das Sie während der Mutterschutzfrist erhalten, wird auf das Elterngeld angerechnet! Ihr monatlicher Anspruch kann sich ändern, wenn z.B. eines der Geschwisterkinder während des Bezugszeitraums das sechste bzw. dritte Lebensjahr vollendet.
Es gibt insgesamt maximal 14 Monatsbeträge des Elterngeldes, wenn die Eltern die Partnermonate nutzen. Ansonsten gibt es zwölf Monatsbeträge. Viele weitere Details zum Elterngeld finden Sie hier.

Mit unserem Elterngeldrechner finden Sie innerhalb weniger Sekunden heraus, wie viel Elterngeld Ihnen in etwa zusteht. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit für die ersten Monate, in denen Sie Ihr Baby betreuen. Die Verwendung unseres Elterngeldrechners gestaltet sich kinderleicht. Sie müssen lediglich ein paar Daten eingeben, die als Grundlage der Berechnung des Elterngeldes dienen:

  1. Geben Sie ein, wie viele Kinder Sie erwarten.
  2. Tragen Sie zudem ein, ob Sie bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren haben.
  3. Ebenfalls müssen Sie den Durchschnittswert Ihres monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate bekannt geben. Rechnen Sie dafür alle Nettolöhne des letzten Jahres zusammen und teilen Sie den Gesamtbetrag durch 12.
  4. Wenn Sie während der Elternzeit einer Beschäftigung nachgehen, geben Sie des Weiteren das monatliche Nettoeinkommen an.

Beispiel:

Die Mama in unserem Beispiel bekommt ein Kind und hat keine weiteren Kinder. Sie verdiente in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich 1.500 Euro netto. Unserer Berechnung zufolge erhält sie nun monatlich 921 Euro Elterngeld.

Würde sie während der Elternzeit einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen und hierfür beispielsweise 300 Euro netto pro Monat erhalten, würde das Elterngeld auf 726 Euro sinken.

Achtung:

Die offizielle Berechnung des Elterngeldes gestaltet sich etwas ausführlicher und es können diverse weitere Faktoren in die Berechnung einfließen. Betrachten Sie unsere Berechnung daher nur als einen Annäherungswert. Für eine ausführlicher Berechnung des Anspruchs auf Elterngeld lassen Sie sich von der zuständigen Elterngeldstelle beraten.

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld gehört in Deutschland zu den sogenannten Familienleistungen. Es wird immer dann ausgezahlt, wenn Mütter und Väter in Elternzeit gehen, um sich um Ihre Kinder zu kümmern. Beachten Sie jedoch, dass Elternzeit nicht gleich Elterngeld ist. Teile der Elternzeit können unter bestimmten Bedingungen auch unbezahlt sein. Streng genommen fungiert Elterngeld als eine Art Lohnersatz, damit Sie keine wirtschaftlichen Existenzängste fürchten müssen. Ohne Elterngeld könnten sich deutlich weniger Eltern leisten, einige Zeit mit Ihrem Kind Zuhause zu bleiben. Sie müssten arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen und die Familie zu versorgen.

Im Bereich des Elterngeldes unterscheiden wir drei Varianten:

1. Basis-Elterngeld

Wird ein Baby geboren, sind es meist die Mütter, die für einige Zeit nicht arbeiten können oder möchten. Um für Ihr Baby da sein zu können, beantragen diese Mütter das Elterngeld. Das Elterngeld steht jedoch nicht nur Müttern zu, sondern wird auch an Väter in Elternzeit gezahlt.

Nimmt lediglich ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch, wird dieses für maximal zwölf Monate gezahlt. Teilen sich die Eltern ihre Elternzeit auf, kann das Elterngeld grundsätzlich für 14 Monate beansprucht werden. Alleinerziehende können ebenfalls 14 Monate in Anspruch nehmen.

Wichtig:

Basis-Elterngeld wird generell während der ersten 14 Lebensmonate des Babys gezahlt. Sind diese 14 Monate verstrichen, können Sie noch den Partnerschaftsbonus beanspruchen.

2. ElterngeldPlus 

Sie fragen sich was das ElterngeldPlus ist? Viele Frauen möchten Beruf und Familie unter einen Hut bekommen und setzen es sich daher zum Ziel, schon während der Elternzeit zumindest in Teilzeit zu arbeiten. Mit dem ElterngeldPlus ist das möglich, da das Erwerbseinkommen während der Bezugszeit sich nicht sofort auf das Elterngeld negativ auswirkt. Allerdings ist das ElterngeldPlus auch nur halb so hoch.

Beispiel:

Mutter 1 bezieht während der ersten zwölf Monate ein Elterngeld in Höhe von 1.000 Euro monatlich – also 12.000 Euro insgesamt. Sie kümmert sich ausschließlich um Ihr Baby und geht während dieser Zeit keiner Berufstätigkeit nach.

Mutter 2 möchte das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen. In den ersten beiden Monaten muss Sie das Basis-Elterngeld von monatlich 1.000 Euro beziehen, da es mit Ihrer Mutterschutzfrist verrechnet wird. Von Ihren 12 Monaten Basis-Elterngeld-Anspruch bleiben dann noch 10 Monate übrig. Diese wandelt Sie in 20 Elterngeld-Plus-Monate um. Sie bezieht dann Elterngeld in Höhe von 500 Euro monatlich – also ebenfalls 12.000 Euro insgesamt. Sie geht einer Teilzeittätigkeit nach, bei der sie monatlich nochmals 500 Euro erhält, sodass sie ebenfalls 1.000 Euro monatlich zur Verfügung hat.

Für Mütter, die Angst haben, zu lange aus Ihrem Beruf raus zu sein und womöglich den Anschluss zu verlieren, ist das ElterngeldPlus das Richtige. So haben Sie die Möglichkeit teilweise zu arbeiten, gleichzeitig aber keine Lohneinbußen zu haben.

3. Partnerschaftsbonus

Möchten Eltern sich gleichermaßen um ihr Kind kümmern und einer Teilzeittätigkeit nachgehen, kann zusätzlich der Partnerschaftsbonus beantragt werden.  In diesem Fall erhält jedes Elternteil für zwei, drei oder vier weitere Monate das Elterngeld-Plus. Voraussetzung dafür ist, dass beide Eltern parallel zueinander in diesen Monaten mindestens 24 und maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dadurch können die Eltern bis zu vier weitere Monate Elterngeld beanspruchen.

Der Partnerschaftsbonus sorgt dafür, sich gleichberechtigt um das Baby zu kümmern. Auf diese Weise bekommen beide Elternteile die Möglichkeit eine gute Bindung zum Baby aufzubauen.

Tipp:

Der Partnerschaftsbonus kann auch dann beantragt werden, wenn die Eltern ihr Kind getrennt erziehen. Wenn Sie alleinerziehend sind, profitieren Sie ebenfalls vom Partnerschaftsbonus, denn Sie dürfen diesen allein ausschöpfen.

4. Extramonate bei Frühgeburt

Seit der Elterngeldreform vom 01. September 2021 erhalten Eltern, deren Kind medizinisch zu früh geboren wurde, weitere Monate Elterngeld. Diese werden zusätzlich zum Grundanspruch gezahlt. Die Zugabe der sog. Frühchenmonate ist gestaffelt. So bekommen Eltern, deren Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt kommt, einen Monat mehr Basis-Elterngeld zugesprochen. Sind es acht, zwölf oder gar 16 Wochen, die zwischen Geburt und errechnetem Termin liegen, erhöht sich dieser Anspruch um jeweils einen Monat. Maximal können die Eltern vier Extramonate an Basis-Elterngeld bzw. acht ElterngeldPlus Monaten beziehen.

Wo beantrage ich das Elterngeld?

Sie sollten beachten, dass das Elterngeld nicht automatisch gezahlt wird. Sie müssen ein Formular ausfüllen, verschiedene Unterlagen zusammenstellen und einen entsprechenden Antrag bei der, für Ihren Wohnort zuständigen, Elterngeldstelle einreichen.

Für einige Bundesländer besteht die Chance, das Elterngeld digital zu beantragen:

  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Bayern
  • Baden-Württemberg

Derzeit wird daran gearbeitet, die digitale Beantragung des Elterngeldes auch auf alle weiteren Bundesländer auszuweiten.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Elterngeldes

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular: 
    Geben Sie an, für welche Monate Sie das Basis-Elterngeld beanspruchen möchten. Wollen Sie auch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus beziehen, müssen Sie auch hierfür die Monate angeben. Wichtig: Nehmen Sie auch die Stammdaten vom Partner mit. 
  • Kopien der Personalausweise:
    Für die Legitimation müssen Kopien der Personalausweise beider Elternteile mit dem Antrag eingereicht werden.
  • Geburtsbescheinigung:
    Damit die Elterngeldstelle prüfen kann, ob überhaupt eine Berechtigung vorliegt, müssen Sie die Bescheinigung über die Geburt Ihres Kindes beifügen, die Sie beim Standesamt beantragen können.

Achtung:

Die Elterngeldstelle benötigt eine Original-Geburtsurkunde, auf der der Vermerk „für Elterngeld“ stehen muss. Andernfalls kann es passieren, dass die Bescheinigung nicht anerkannt wird.

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate:
    Für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes zieht die Elterngeldstelle entweder die letzten zwölf Monate vor der Geburt oder die letzten zwölf Monate vor Eintreten des Mutterschutzes heran, je nachdem, was zutreffend ist. Demzufolge müssen Sie mit dem Antrag die entsprechenden Einkommensnachweise über diesen Zeitraum einreichen. Als zulässige Nachweise gelten Gehaltsabrechnungen und der letzte Einkommensteuerbescheid.
  • Krankenkassen-Bescheinigung:
    Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, müssen Sie zudem eine Bescheinigung von der Krankenkasse vorlegen, aus der die Zeiten des Mutterschutzes und die Höhe der gezahlten Leistungen hervorgehen.
  • Arbeitgeber-Bescheinigung:
    Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Deshalb benötigen Sie für die Beantragung des Elterngeldes auch eine entsprechende Arbeitgeber-Bescheinigung (alternativ geht auch der Lohnzettel).
  • Ärztliches Zeugnis / Zeugnis einer Hebamme über den errechneten Entbindungstermin:
    Um den Anspruch auf die Frühchenmonate feststellen bzw. zu überprüfen, benötigt die Elterngeld-Stelle einen Nachweis über den voraussichtlichen Tag der Entbindung.


Was Sie beim Antrag auf Elterngeld beachten sollten

  • Wenn Sie während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten:
    Planen Sie, während der Zeit, in der Sie Elterngeld beziehen, in Teilzeit zu arbeiten, benötigen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die Anzahl der geplanten Wochen-Arbeitsstunden und das entsprechende Bruttogehalt hervorgehen.
  • Wenn Sie selbstständig tätig sind und während des Elterngeldbezuges arbeiten möchten:
    Als Selbstständige werden Sie nach der Geburt möglicherweise wieder arbeiten wollen. Es ist wichtig, dass Sie der Elterngeldstelle mitteilen, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten möchten. Hier ist es wichtig, dass Sie eine Gewinnprognose für den Elterngeldbezug mit einreichen.
  • Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen:
    Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, reichen Sie alle Bewilligungsbescheide mit ein, die Sie in den letzten zwölf Monaten erhalten haben.
  • Wenn Sie den Geschwisterbonus beantragen möchten:
    Sie möchten den Geschwisterbonus für ältere Kinder beantragen? Dann vermerken Sie im Elterngeldantrag die Daten und das Aktenzeichen der Geschwisterkinder. 

Höhe des Elterngeldes

Vielleicht fragen Sie sich, wie hoch das zu erwartende Elterngeld ausfällt. Einen ersten diesbezüglichen Anhaltspunkt kann Ihnen unser praktischer Elterngeldrechner bieten. Allerdings hängt die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes von unterschiedlichen Faktoren ab.

So richtet sie sich beispielsweise danach, was Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben. Hier möchte der Staat Gleichheit schaffen. Deshalb erhalten Eltern, die zuvor einen hohen Verdienst hatten, ca. 65 Prozent des vorherigen Einkommens als Elterngeld. Wenn Sie jedoch nur ein geringes Einkommen hatten, kann es sein, dass Sie volle 100 Prozent Ihres bisherigen Einkommens als Elterngeld erhalten.

  • Das Basis-Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro monatlich. Sollte aber Ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes 300.000 Euro (250.000 Euro bei Alleinerziehenden) überschreiten, entfällt der Anspruch auf das Elterngeld komplett.
  • Das ElterngeldPlus liegt monatlich zwischen 150 bis 900 Euro.

Des Weiteren kann ein Geschwisterbonus beantragt werden. Dieser kommt zum Tragen, wenn die Geschwisterkinder des Babys noch sehr jung sind  – ein Kind unter 3, zwei Kinder unter 6. Dann bekommen Sie 10 Prozent Aufschlag auf das Basis-Elterngeld. Die Mindestauszahlung für den Geschwisterbonus liegt bei 75 Euro. Der Geschwisterbonus kann auch auf das ElterngeldPlus gewährt werden. Er halbiert sich dann auf mindestens 35 Euro.

Den Geschwisterbonus erhalten Sie aber nur solange wie die Grundvoraussetzungen dafür erfüllt sind.

Darüber hinaus gibt es noch einen Mehrlingszuschlag. Wie der Name schon sagt, wird dieser Zuschlag gewährt, wenn Sie z.B. Zwillinge erwarten. Denn auch bei Mehrlingen erhalten Sie nur einmal Elterngeld.

Um also einen finanziellen Ausgleich zu gestalten, bekommen Sie für das erste Kind Ihr individuelles Elterngeld und zusätzlich jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Im ElterngeldPlus halbiert sich der Zuschlag auf 150 Euro pro Monat.

Wichtig:

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, einen Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten, wird das Elterngeld in voller Höhe als Einkommen angerechnet. 

Voraussetzungen für die Zahlung des Elterngeldes

Sie wollen wissen, unter welchen Voraussetzungen Ihnen überhaupt das Elterngeld bezahlt wird? Wir möchten diesbezüglich Klarheit schaffen.

Sie haben gemäß § 1 Abs. 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz) Anspruch auf Elterngeld, wenn

  • Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben,
  • Sie sich während des Elterngeldbezuges mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten,
  • Sie das in Ihrem Haushalt lebende Kind selbst erziehen oder betreuen und
  • Sie während dieser Zeit gar keiner oder maximal eine Erwerbstätigkeit von 32h pro Woche ausüben
  • Sie im Kalenderjahr vor der Geburt die Einkommensobergrenze von 300.000 Euro zu versteuernden Einkommen nicht überschritten haben. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro.

Um das Elterngeld zu bekommen, muss dieses beantragt werden. Diesbezüglich müssen Sie alle oben genannten Dokumente einreichen, damit die Elterngeldstelle Ihren Antrag prüfen und zeitnah bewilligen kann.

Wann Sie das Elterngeld beantragen müssen

Wenn Sie das Elterngeld beanspruchen möchten, sollten Sie es rechtzeitig beantragen. Im Idealfall machen Sie das bereits ein paar Tage nach der Geburt Ihres Babys oder in den ersten Lebenswochen. Spätestens sollten Sie es im Verlauf des vierten Lebensmonats Ihres Kindes beantragen, denn das Elterngeld wird nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.

Wichtig:

Um das Elterngeld beantragen zu können, benötigen Sie die Geburtsbescheinigung des Standesamtes. Hierdurch soll verhindert werden, dass Eltern bereits vor der Geburt des Kindes einen Antrag auf Elterngeld stellen. Aber es macht durchaus Sinn den Antrag schon vorzubereiten und auszufüllen und nach der Geburt nur noch die offenen Fakten nachzutragen.

Angenommen Sie möchten das Elterngeld zwölf Monate lang nutzen. Sie beantragen es jedoch erst nach zehn Monaten. Dann bekommen Sie das Elterngeld für die Monate sieben bis neun rückwirkend und laufend für die Monate zehn bis zwölf gezahlt. Die ersten sechs Monate hätten Sie jedoch eingebüßt.

Tipp:

Wenn Sie bemerken, dass die Zeit rennt, stellen Sie noch schnell einen Antrag, ohne die Unterlagen einzureichen. Sobald Ihr Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist, gilt er als gestellt, selbst dann, wenn Sie die Unterlagen noch nachreichen müssen.

Elterngeld und Steuern – das ist zu beachten

Elterngeld ist einkommensteuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie zahlen also keinerlei Einkommensteuer für das Elterngeld. Ebenso werden keinerlei Sozialleistungen darauf fällig, denn das Elterngeld wird schließlich gezahlt, um Ihre finanzielle Situation zu stärken und nicht, um daraus neue Fallstricke zu bauen.

Dennoch kann es sein, dass ein Teil der Steuern nachgezahlt werden muss. Das geschieht aus dem folgenden Grund: Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, rechnet das Finanzamt Ihr Jahreseinkommen mit dem Elterngeld zusammen. Aufgrund des möglicherweise höheren Steuersatzes, den Sie dadurch haben, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, von Anfang an einen Teil des Geldes für die Steuer einzubehalten. Hierzu sollten Sie jedoch Rücksprache mit einem Steuerberater halten.  

Wichtige Fragen zum Thema Elterngeld

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Das Basis-Elterngeld wird für einen Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt. Wenn geplant ist, dass sowohl Mutter als auch Vater in Elternzeit gehen, kann die Elternzeit auf maximal 14 Monate verlängert werden. Viele Eltern entscheiden sich dazu, dass ein Elternteil zwölf Monate und der andere Elternteil zwei Monate in Elternzeit geht. Jedoch können die Zeiträume variabel oder sogar abwechselnd gestaltet werden.

Darüber hinaus hat jedes Elternteil die Möglichkeit, statt dem Basis-Elterngeld auch ElterngeldPlus zu beantragen. In diesem Fall verdoppelt sich die Bezugslaufzeit entsprechend.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Basis-Elterngeld liegt bei mindesten 300 und maximal 1.800 Euro. Das ElterngeldPlus beträgt zwischen 150 bis 900 Euro. Ermittelt wird es jeweils anhand des Einkommens der letzten zwölf Monate. Besserverdiener erhalten dann in der Regel einen Anteil von 65 Prozent Ihres bisherigen Einkommens und Angestellte, die weniger verdienen, bis zu 100 Prozent des bisherigen Einkommens in Form des Elterngeldes ausgezahlt.

Für eine schnelle Berechnung verwenden Sie am besten unseren praktischen Elterngeldrechner. Dieser liefert jedoch nur Annäherungswerte. Für die exakte Berechnung des Elterngeldes ist die Elterngeldstelle in Ihrem Wohnort zuständig.

Wo kann ich mich zum Thema Elterngeld beraten lassen?

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Beratung zum Thema Elterngeld anbieten. Die Elterngeldstelle gibt beispielsweise Auskünfte, wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben.

Außerdem gibt es diverse unabhängige Anbieter, die eine Beratertätigkeit einnehmen. Diese können Sie bereits vor der Beantragung des Elterngeldes aufsuchen, um wichtige Tipps bezüglich des Antrags zu erhalten. Gerade bei unklaren Einkommensverhältnissen oder in Situationen, in denen die Sachlage nicht eindeutig ist, kann es sich lohnen, einen unabhängigen Berater zu beauftragen.

Auch Sozialämter und ähnliche Einrichtungen bieten oftmals Beratungen zum Thema Elterngeld oder können Ihnen zumindest eine Empfehlung geben, wo Sie die gewünschten Auskünfte erhalten.

Kennen Sie schon die HiPP Checklisten zu allen wichtigen Ämtergängen und Behörden?

Elterngeld für Selbstständige – gibt es das?

Auch wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie das Elterngeld beanspruchen. Allerdings kann es hier bei der Antragstellung zu Problemen kommen, wenn Sie sich mit dem Thema Elterngeld nicht auskennen. Deshalb lohnt es sich, einen Berater aufzusuchen, der notfalls mit Ihnen gemeinsam den Antrag ausfüllen und alle wichtigen Unterlagen zusammentragen kann.

Wenn Sie das Elterngeld beziehen und parallel dazu Ihrer Selbstständigkeit nachgehen möchten, achten Sie unbedingt darauf, dass die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden nicht übersteigt. Sämtliche Gewinne, die Sie durch Ihre Selbstständigkeit haben, werden auf das Elterngeld angerechnet. Für Selbstständige kann das in einem konkreten Fall zum Problem werden: Wenn Sie eine Rechnung bereits vor langer Zeit gestellt haben und diese erst im Berechnungszeitraum für das Elterngeld bezahlt wird, kann dies das Elterngeld mindern.

Hinweis

Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen meist die männliche Form wie Kinderarzt, Frauenarzt. Wichtig: Wir bringen allen die gleiche Wertschätzung entgegen.

Autoreninfo

Anja Schröder ist selbst Mutter und schreibt seit vielen Jahren als freie Texterin für mehrere große Familienblogs. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf Familienthemen, die sie mittels Storytelling in ihren Texten lebhaft darstellt.

Fachliche Beratung von www.elternzeit.de