Wo?
Arbeitgeber
Wann?
Mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Benötigte Unterlagen:
Antrag muss schriftlich erfolgen und eine Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten
Mit der Geburt Ihres Babys kommen auf Sie einige zu erledigende Formalitäten und Ämtergänge zu: Geburtsurkunden, Kindergeld, Elterngeld und vieles mehr.
Mit dieser Eltern-Checkliste für Ämter und Behörden erhalten Sie einen Überblick und sehen welche Unterlagen und Dokumente Sie benötigen.
Wussten Sie schon, dass Sie sich bereits während der Schwangerschaft jederzeit kostenlos in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle informieren und beraten lassen können? Hier hilft vor allem die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bei der Suche nach einer Beratungsstelle.
Wo?
Arbeitgeber
Wann?
Mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Benötigte Unterlagen:
Antrag muss schriftlich erfolgen und eine Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten
Wo?
Krankenkasse
Wann?
Sieben Wochen vor dem Geburtstermin
Benötigte Unterlagen:
Wo?
Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar
Wann?
Vor oder nach der Geburt möglich (Persönliche Zustimmung der Mutter nötig)
Benötigte Unterlagen:
Wo?
Bei der Krankenkasse eines Elternteils
Wann?
Schnellstmöglich nach der Geburt
Benötigte Unterlagen:
Wo?
Standesamt des Geburtsortes oder Krankenhaus - einige übernehmen die Anmeldung
Wann?
Innerhalb einer Woche nach der Geburt
Benötigte Unterlagen:
Wenn die Eltern verheiratet sind:
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
Wo?
Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern
Wann?
Frühestmöglich nach der Geburt
Benötigte Unterlagen:
Wo?
Einwohnermeldeamt
Wann?
Falls benötigt für Reise: nach Erhalt der Geburtsurkunde
Benötigte Unterlagen:
Wo?
Elterngeldstelle
(Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie kann man die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen finden). Bei einigen Stellen kann der Antrag online - bereits vor der Geburt - ausgefüllt werden. Es müssen nach der Geburt lediglich die fehlenden Daten eingetragen werden.
Wann?
Nach Erhalt der Geburtsurkunde
Benötigte Unterlagen:
Wo?
Familienkasse der Agentur für Arbeit
Wann?
Nach Erhalt der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes. Bis zu vier Jahre lang kann der Kindergeldanspruch rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang möglich.
Benötigte Unterlagen:
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