Stellungnahme zum Ökotest „Sugar Baby love“ 04/2014 zu Milchbreien

Im aktuellen Ökotest 04/2014 hat Ökotest 12 verschiedene Milchgetreidebreie getestet und die Ergebnisse und Bewertungen in dem Artikel „Sugar Baby love“ veröffentlicht. Von HiPP wurde der Bio Milchbrei Kindergrieß (Art. 3451) mit „mangelhaft“ bewertet.

Die Abwertung von Ökotest beruht auf folgenden Kritikpunkten:

Gesamtzuckergehalt > 12g je Breiportion
(Abwertung um 1 Note)
HiPP Bio Milchbrei Kindergrieß wurde wegen 15,8g Gesamt-Zucker je 180g Breiportion abgewertet, obwohl dem Brei kein Zucker zugesetzt wird! Der enthaltene Zucker stammt ausschließlich aus den natürlichen Getreide- und Milchzutaten. Negativ von Ökotest bewertete Zutaten wie Kristallzucker, Glucose oder Maltodextrin werden bei HiPP nicht eingesetzt. Trotzdem wurde der Brei wegen des natürlichen Zuckergehaltes abgewertet.

Bourbonvanilleextrakt – „aromatisierende Zusätze“
(Abwertung um 1 Note)
Die Abwertung eines qualitativ hochwertigen Bourbonvanilleextrakts ist willkürlich. Es handelt sich bei dieser Zutat um einen Extrakt höchster Qualität, um dem Brei einen angenehmen abgerundeten Geschmack zu verleihen. Mit künstlichem Vanillin oder Vanillearoma, deren Einsatz auch HiPP ablehnt, ist Bourbonvanilleextrakt in keiner Weise zu vergleichen.

QAVs: DDAC oder BAC
(Abwertung um 1 Note)
QAV-haltige Reinigungsmittel wurden bisher von milchverarbeitenden Betrieben wegen der guten Wirksamkeit und lebensmittelrechtlichen Unbedenklichhkeit flächendeckend verwendet. Vor kurzem wurden diese Substanzen neu klassifiziert und bewertet. Selbstverständlich hat HiPP umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung von QAV-haltigen Mitteln auf allen Prozessstufen auszuschließen. Wir überprüfen jede Produktionscharge und liefern nur Produkte aus, die einwandfrei sind. Den Erfolg dieser Maßnahmen zeigen eigene Untersuchungen: ein unabhängiges Labor konnte in derselben Charge nur geringste Spuren weit unterhalb der Messwerte von Ökotest finden. Ökotest erwähnt das Ergebnis in Fußnote 6, berücksichtigt die neuen Werte jedoch nicht in seiner Gesamt-Beurteilung.

„Deklarationsmängel“
(Abwertung um 1 Note wg. Werbung mit Selbstverständlichkeiten, Abwertung um 2 Noten wegen gesundheitsbezogener Angabe zu Omega-3):
HiPP Kindergrieß wurde wegen des Hinweises „ohne Zusatz von Konservierungs-, Farb- und künstlichen Aromastoffen“ abgewertet, obwohl Ökotest darauf hingewiesen wurde, dass die Packung nicht mehr aktuell ist und dieser Hinweis schon vor längerem entfernt wurde.

Die zusätzliche Abwertung wegen gesundheitsbezogener Angabe zu Omega-3 ist für HiPP nicht nachvollziehbar. Die Europäischen Gesellschaft für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Aussage zur Bedeutung von Omega-3 für Gehirn- & Nervenzellen nach Prüfung aller wissenschaftlichen Daten als richtig bewertet und die Verwendung auf Beikostprodukten mit der Omega-3 Fettsäure Alpha-Linolensäure bestätigt. Auch das Forschungsinstitut für Kinderernährung empfiehlt Rapsöl als wertvolle Omega-3 Quelle in Beikostprodukten.

Die Bewertung von Ökotest zeigt zum wiederholten Male, dass eigene subjektive Kriterien zur Bewertung herangezogen wurden. HiPP Kindergrieß ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht babygerecht zusammengesetzt und für die besonderen Ernährungsbedürfnisse des Säuglings bestens geeignet.