Allergen- und Spurenkennzeichnung

Allergenkennzeichnung – was ist neu?

Mit Inkrafttreten der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen spätestens ab 13.12.2014 die 14 häufigsten Lebensmittelallergene in der Zutatenliste hervorgehoben werden, z.B. durch Schriftart, Schriftstil oder Unterstreichungen. Auch HiPP setzt natürlich die neuen gesetzlichen Regelungen so schnell wie möglich um.

Spurenkennzeichnung - was verbirgt sich dahinter?

Auf manchen Verpackungen finden Sie – meist im Sichtfeld der Zutatenliste – auch noch die Angabe „kann Spuren von … enthalten“. Dies ist ein freiwilliger Hinweis des Herstellers. Diese Information bedeutet, dass sich trotz sorgfältiger Herstellungs-
praxis, Einträge von kleinsten Spuren allergener Stoffe in das Produkt manchmal nicht vermeiden lassen. Der HiPP Baby Keks wird zum Beispiel ohne Zusatz von Ei, ohne Sesam und ohne Nüsse hergestellt. Gleichzeitig werden an der Produktionsstätte aber auch Nüsse, Sesam und Ei verarbeitet. Daher kann in diesem Fall nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, dass geringste Spuren dieser Zutaten in den HiPP Baby Keks gelangen können.

In vielen Fällen zeigen Allergiker gar keine Reaktion auf mögliche Spuren eines
Allergieauslösers. Die Toleranzgrenze, ab der allergische Reaktionen auftreten, ist bei jedem Menschen jedoch individuell. Wenn Sie bzw. Ihr Kind bereits auf kleinste Mengen mit schweren allergischen Symptomen reagieren, sollten Sie die Spurenkennzeichnung genau im Blick haben.

Leider verwenden viele Hersteller unterschiedliche Begriffe für die Allergene. Mal ist die Rede von Nüssen und/oder Saaten, mal von Schalenfrüchten. Dies sorgt mitunter für Verwirrung beim Verbraucher, welches Allergen genau gemeint ist. Denn im allgemeinen Sprachgebrauch werden häufig Haselnüsse, Erdnüsse, Mandeln und Co. als Nüsse bezeichnet. Botanisch gesehen sind jedoch nur Haselnüsse und Walnüsse echte Nüsse. Was also wird jetzt zu den Nüssen gezählt?

Aus diesem Grund haben wir uns bei HiPP dafür entschieden, zukünftig bei der Spurenkennzeichnung den Begriff Schalenfrüchte zu verwenden – in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben zur Allergenkennzeichnung. Zu den Schalenfrüchten zählen: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien und Macadamianüsse. Spuren von Erdnüssen, die häufig schon in kleinsten Mengen allergische Reaktionen hervorrufen können, werden weiterhin gesondert aufgeführt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Elternservice gerne zur Verfügung. Zum Kontaktformular

Wichtig: Bitte sprechen Sie immer mit Ihrem Kinderarzt oder einem Allergologen, wenn Sie unsicher sind oder Sie den Verdacht haben, Ihr Kind leidet an einer Allergie oder Unverträglichkeit. Auch der kann Ihnen bei vielen Fragen rund um das Thema Allergie weiterhelfen.

daab (Deutscher Allergie- und Astmabund e.V.)