
Bei HiPP wählen wir unsere Zutaten und Inhaltsstoffe mit großer Sorgfalt aus. Die Auswahl folgt dem HiPP Qualitätsversprechen, das festlegt, welche Kriterien und Eigenschaften für jede Produktkategorie gelten. So entsteht eine klare Grundlage dafür, wie unsere Rezepturen aufgebaut sind und welche Bestandteile für ein Produkt vorgesehen sind.
HiPP verzichtet bewusst auf Mikroplastik in den Rezepturen unserer Pflegeprodukte. Unter Mikroplastik verstehen wir winzige, feststoffartige Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser von weniger als fünf Millimetern. Diese Kunststoffe werden chemisch hergestellt, sind nicht biologisch abbaubar und lösen sich auch nicht in Wasser auf. Genau deshalb schließen wir sie bei der Entwicklung unserer Produkte konsequent aus.
Darüber hinaus geht HiPP noch einen Schritt weiter und setzt auch keine rein synthetischen Polymere ein - selbst dann nicht, wenn sie wasserlöslich sind. Solche Stoffe gelten zwar nicht als Mikroplastik, sind jedoch ebenfalls künstlich erzeugt. Wir vermeiden ihre Verwendung, um unsere Rezepturen so hautverträglich wie möglich zu gestalten.
Eine Ausnahme bilden Polymere natürlichen Ursprungs, die chemisch verändert wurden. Diese können eingesetzt werden, wenn sie für bestimmte Pflegeeigenschaften notwendig sind. Im HiPP‑Pflegesortiment betrifft dies ausschließlich den Inhaltsstoff Sodium Carboxymethyl Betaglucan, der in der HiPP Pflegecreme enthalten ist.
Für alle, die es ganz genau wissen möchten, stützt sich unsere Definition von Mikroplastik auf die EU‑Verordnung 2023/2055. Dort werden Mikroplastikpartikel als feste Polymere beschrieben, die in Partikeln enthalten sind und bestimmte Größenkriterien erfüllen. Gleichzeitig benennt die Verordnung auch Ausnahmen - etwa natürlich entstandene, nicht chemisch veränderte Polymere, nachweislich biologisch abbaubare Kunststoffe oder Polymere mit hoher Wasserlöslichkeit. Diese Ausnahmen richten sich nach streng standardisierten Laborprüfungen, die z. B. die Abbaubarkeit oder Löslichkeit eines Stoffes unter kontrollierten Bedingungen bewerten.
Unser Anspruch ist klar: HiPP Pflegeprodukte kommen ohne Mikroplastik und ohne rein synthetische Polymere aus - für besonders hautverträgliche Rezepturen und einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt.
Weiterführende Informationen zu Mikroplastik in der EU-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2055/oj
Mit der Aussage „selbstverständlich ohne Tierversuche“ weisen wir darauf hin, dass unser Produkt gemäß den gesetzlichen Anforderungen keinerlei Tierversuche im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels durchlaufen hat.
Diese Angabe bezieht sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der EU‑Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die Tierversuche für kosmetische Mittel und deren fertige Formulierungen verbietet.
Alle in der EU angebotenen kosmetischen Mittel und deren Hersteller unterliegen den gleichen gesetzlichen Anforderungen.
Wenn wir angeben, dass die Rezeptur eines Produktes zu einem bestimmten Prozentsatz biologisch abbaubar ist, beziehen wir uns auf international anerkannte Testmethoden zur Bewertung der biologischen Abbaubarkeit. Grundlage dafür sind die OECD‑Methoden 301 und 302 sowie ihnen entsprechende, wissenschaftlich gleichwertige Verfahren.
Die OECD‑Methode 301 prüft, ob Inhaltsstoffe unter aeroben Bedingungen – also in Gegenwart von Sauerstoff – schnell und vollständig durch Mikroorganismen abgebaut werden können. Sie gilt als besonders streng und zeigt, ob eine Substanz leicht biologisch abbaubar ist.
Die OECD‑Methode 302 ist weniger streng angelegt und untersucht, ob eine Substanz grundsätzlich biologisch abbaubar ist. Damit wird bewertet, ob ein Stoff zwar möglicherweise langsamer, aber dennoch zuverlässig von Mikroorganismen zersetzt werden kann. Unsere Produkte erfüllen immer mindestens die OECD‑Methode 302 (inhärent abbaubar).
Neben diesen OECD‑Verfahren können auch äquivalente Testmethoden eingesetzt werden. Dies geschieht, wenn keine Daten zu OCED 301/302 vorhanden sind. Wenn auch keine anderen äquivalenten Methoden in der Literaturrecherche gefunden werden, geht der Rohstoff mit nicht abbaubar in die Berechnung ein. Sie verfolgen denselben wissenschaftlichen Zweck, liefern vergleichbare Ergebnisse und müssen international anerkannt sein – etwa durch ISO‑Normen oder nationale Umweltbehörden.
Auf Basis dieser standardisierten Methoden geben wir den prozentualen Anteil der Inhaltsstoffe an, der biologisch abbaubar ist. Diese Angabe findet sich auf dem jeweiligen Produkt und bezieht sich immer auf die spezifische Zusammensetzung der Rezeptur.
Weiterführende Informationen zu den OECD-Methoden 301
Wenn wir angeben, dass ein bestimmter Prozentsatz der Inhaltsstoffe eines Produkts natürlichen Ursprungs ist, beziehen wir uns auf die Berechnung nach dem internationalen Standard ISO 16128. Dieser Standard legt fest, wie hoch der Anteil der Rohstoffe ist, die aus der Natur stammen und wie ihr natürlicher Anteil bestimmt wird.
Natürliche Rohstoffe im Sinne der ISO‑Definition stammen direkt aus der Natur und werden nicht chemisch verändert – dazu gehören zum Beispiel pflanzliche Öle, mineralische Bestandteile oder Wasser. Darüber hinaus gibt es sogenannte Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs, die zwar ebenfalls aus natürlichen Quellen stammen, jedoch für die Verwendung in Kosmetik weiterverarbeitet werden. Ihr natürlicher Anteil wird nach wissenschaftlich festgelegten Kriterien berechnet, etwa anhand des Molekulargewichts oder des Anteils erneuerbaren Kohlenstoffs.
Für jedes Produkt wird schließlich der natürliche Anteil aller verwendeten Inhaltsstoffe zusammengeführt. Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs gehen dabei nur mit ihrem natürlichen Anteil in die Zusammenführung ein und dass auch nur wenn ihr natürlicher Anteil über 50% liegt. So ergibt sich für ein Produkt der Gesamtprozentsatz an Inhaltsstoffen natürlichen Ursprungs – wie er auf der Verpackung angegeben ist.
Weiterführende Informationen zum ISO Standard 16128: https://www.iso.org/standard/62503.html
Wir verwenden Palmöl, das gemäß der EU-Öko-Verordnung (VO(EU)2018/848) zertifiziert ist. Das bedeutet, dass der Anbau des Palmöls strengen ökologischen Standards entspricht.
Für den ökologischen Anbau gelten unter anderem folgende Vorgaben:
Die Angabe >Bio-Palmöl aus ökologischem Anbau< bezieht sich ausschließlich auf den Palmölanteil im Produkt.
Das HiPP Baby Mineralwasser wird unmittelbar an der Siegsdorfer Petrusquelle im Chiemgau gewonnen. Mit der Formulierung „von ursprünglicher Reinheit“ beschreiben wir ausschließlich, dass es sich um natürliches Mineralwasser gemäß Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) handelt, das unbehandelt bleibt und direkt am Quellort abgefüllt werden muss.
Die Bezeichnung „naturbelassen“ bedeutet gemäß MTVO, dass das Wasser weder chemisch noch mikrobiologisch verändert werden darf und lediglich physikalisch zulässige Schritte wie Filtration durch mechanische Filter oder Entfernen von Eisen/Mangan durch Luftzufuhr erlaubt sind.
Die Herkunftsangabe „Gesteinstiefen der Chiemgauer Berge“ beschreibt den hydrogeologischen Ursprung des Mineralwassers, der in der amtlich anerkannten Quellbeschreibung dokumentiert ist.
Die Aussage bezieht sich ausschließlich auf die gesetzlich definierten Eigenschaften natürlichen Mineralwassers.
Das HiPP Baby Mineralwasser wird unmittelbar an der Siegsdorfer Petrusquelle im Chiemgau gewonnen. Mit der Formulierung „von ursprünglicher Reinheit“ beschreiben wir ausschließlich, dass es sich um natürliches Mineralwasser gemäß Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) handelt, das unbehandelt bleibt und direkt am Quellort abgefüllt werden muss.
Die Bezeichnung „naturbelassen“ bedeutet gemäß MTVO, dass das Wasser weder chemisch noch mikrobiologisch verändert werden darf und lediglich physikalisch zulässige Schritte wie Filtration durch mechanische Filter oder Entfernen von Eisen/Mangan durch Luftzufuhr erlaubt sind.
Die Herkunftsangabe „Gesteinstiefen der Chiemgauer Berge“ beschreibt den hydrogeologischen Ursprung des Mineralwassers, der in der amtlich anerkannten Quellbeschreibung dokumentiert ist.
Die Aussage bezieht sich ausschließlich auf die gesetzlich definierten Eigenschaften natürlichen Mineralwassers.
Wir bezeichnen unsere Feuchttücher als „Plastikfreies Tuch“, „100 % pflanzenbasierte Tuchfasern“, „100% aus pflanzenbasierten Fasern“ oder „Tuchfaser aus 100% natürlichen Rohstoffen“, wenn deren Hauptstrukturbestandteil/Tuchmaterial aus natürlichen nicht chemisch veränderten Polymeren besteht. Diese sind in unseren Tüchern alle pflanzenbasiert wie z.B. Zellulose. Polymere ist der Fachbegriff für Stoffe, die aus vielen gleichen Bausteinen bestehen – ungefähr wie eine lange Perlenkette aus vielen kleinen Perlen. Im Gegensatz dazu werden die Polymere bei Kunststoffen (wie z. B. Polyester, Polyethylen oder Polypropylen) chemisch hergestellt oder chemisch modifiziert. Feuchttücher aus solchen Materialien gelten als kunststoffhaltig und müssen entsprechend mit diesem Symbol (Schildkrötensymbol einfügen) gekennzeichnet werden. In Europa ist das gesetzlich definiert und geregelt über Richtlinie 2019/904 „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ und der dazugehörigen Durchführungsverordnung 2020/215.
Die Prüfung erfolgt nach einer EDANA-Richtlinie (Version 4). Um den Test zu bestehen, müssen alle sieben folgenden Prüfungen erfolgreich absolviert werden:
Weiterführende Informationen zur EDANA-Richtlinie:
1-guidelines-for-assessing-the-flushability-of-disposable-nonwoven-products-ed-4-ex-cop.pdf