
HiPP verfügt über 125 Jahre Expertise in der Babyernährung.
Seit vielen Jahrzehnten arbeiten wir im biologischen Landbau und entwickeln Verfahren mit Partnerbetrieben kontinuierlich weiter.
Bei HiPP orientieren wir uns in der Herstellung an klar definierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Dazu gehören u. a. Kontrollen auf Rückstände und Mikroorganismen, Grenzwertprüfungen für Babynahrung, Prozess‑ und Hygienestandards sowie die Rückverfolgbarkeit der Rohwaren.
Bio steht bei HiPP für klar definierte Qualitätsstandards.
HiPP verfügt über mehr als 125 Jahre Erfahrung in der Herstellung von Babynahrung. Dieses langfristig aufgebaute Know‑how fließt in die Auswahl der Rohwaren, die Verarbeitung und die Qualitätssicherung ein. Als familiengeführtes Unternehmen ist HiPP bis heute eng mit dieser Verantwortung verbunden. Stefan Hipp bürgt mit seinem Namen für die Einhaltung unserer Qualitätsgrundsätze – eine Haltung, die auf der Familientradition des Unternehmens beruht.
Unsere Produkte erfüllen die Vorgaben der EU‑Öko‑Verordnung (EU) 2018/848, die unter anderem den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel reguliert und Anforderungen an den ökologischen Landbau festlegt.
Die Verordnung regelt jedoch über den Anbau hinaus nicht die weitergehende Beschaffenheit der Bioware. Schadstoffe aus der Luft, dem Boden oder benachbarten Flächen können Obst, Gemüse oder Getreide beeinflussen.
Die gesetzlichen Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 erlauben geringe Rückstandsmengen. Wir prüfen unsere Rohwaren im Rahmen eines internen Qualitätsmanagements, das auf mehrstufigen Analyseverfahren und moderner Prüftechnik basiert. Auf dieser Grundlage definieren wir eigene Prüfkriterien, die gewährleisten sollen, dass die eingesetzten Rohwaren die für Babynahrung geltenden Anforderungen erfüllen.
Nur Rohwaren, die diese Prüfungen bestehen, werden verarbeitet und erhalten das HiPP‑Bio‑Siegel.
So stellen wir eine gleichbleibende Zusammensetzung sicher, die auf nachvollziehbaren Prozessen und klar definierten Prüfschritten basiert.
Weiterführende Informationen zur EU Regulation 609/2013: Regulation - 609/2013 - EN - EUR-Lex
„Das Beste aus der Natur“ bedeutet für uns, dass wir Bio‑Rohwaren verwenden, die nach den gesetzlich definierten Vorgaben der EU‑Bio‑Verordnung und unabhängigen Kontrollen erzeugt werden.
„Das Beste für die Natur“ beschreibt keinen allgemeinen Umweltvorteil, sondern bezieht sich ausschließlich auf die Vorteile des ökologischen Landbaus. Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und künstliche Dünger werden die negativen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft reduziert und in der Folge die Natur weniger stark beeinträchtigt. Der tatsächliche Umwelteinfluss eines Produkts hängt zusätzlich von Faktoren wie Transport, Verarbeitung und Verpackung ab.
Als Familienunternehmen mit langjähriger Bio‑Erfahrung legen wir Wert auf verantwortungsvolle Entscheidungen. Unser Handeln orientiert sich an klar definierten gesetzlichen Bio‑Standards sowie internen Qualitätsrichtlinien, die wir kontinuierlich überprüfen. Unser Ziel ist es, Produkte herzustellen, die eine verlässliche Wahl für Familien darstellen.