Minderjährig schwanger...

Das erste Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
gast.2013815
27. Okt 2014 07:34
Minderjährig schwanger...
Ich bin in in der 7 SSW. Und ein paar fragen vielleicht könnt ihr mir helfen... beleidungen oder sons was könnt ihr euch sparen...
so zum punkt: ich bin 15 und wohne in niedersachsen. Im januar werde ich 16. Ich würde gerne wissen wie es ist mit wohnen, ob ich zu meinem freund und seiner mutter ziehen könnte?
Und was es für möglichkeiten gibt wegen geld. Mein freund ist in der ausbildung und ich gehe noch zur schule 10te Klasse. Und mache nebenbei ein job als babysitter.
Hat jemand denn schon unter 18 ein baby bekommen? Wie seit ihr damit umgegangen?
ich möchte auch klar machen das ich schon beim FA war. Der ET: 23.06.2015. Am 3.11 der nächste termin und am 6.11 ein termin bei profamilia. Morgen beim Jugendamt.
gast.917724
27. Okt 2014 09:14
Re: Minderjährig schwanger...
Grundsätzlich bleiben Deine Eltern für Dich sorgeberechtigt - das heißt, dass sie entscheiden, wo Du wohnst. Es gilt also, sich mit ihnen und möglichst sowieso allen Beteiligten (Du, Dein Freund, Deine Eltern, seine Mutter) an einen Tisch zu setzen um die bestmögliche Lösung für Dich und Dein Kind zu finden.

Finanziell sieht es so aus, dass Deine Eltern Dir weiterhin unterhaltspflichtig sind, auch wenn Du nicht mehr bei Ihnen wohnen solltest. Außerdem bekommst Du weiter Kindergeld für Dich und später dann auch für Dein Kind. Dein Freund ist nach der Geburt zumindest theoretisch Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig; da in Ausbildung, wird er aber wahrscheinlich eh nicht genug verdienen.
Dann würden - theoretisch - seine Eltern für den Unterhalt des Kindes aufkommen müssen.

Ich würde an Deiner Stelle den Termin bei pro familia mal abwarten (ich verstehe Dich aber richtig, dass Du einen Abbruch nicht in Erwägung ziehst?) und dort auch nach möglichen finanziellen Hilfen fragen.

Es gibt die Möglichkeit von Einmalzahlungen über bspw. Stiftungen, dann Wohngeld, Kinderzuschlag etc. Da wissen die aber sicher besser Bescheid, was für Euch in Frage käme.
gast.917724
27. Okt 2014 09:15
Re: Minderjährig schwanger...
Ganz vergessen...
Ist Dein Freund schon achtzehn oder auch noch minderjährig? Das ist wichtig in Bezug auf das Sorgerecht für Euer Kind!
gast.2013815
27. Okt 2014 10:03
Re: Minderjährig schwanger...
Mein freund ist schon 18. Und danke für die tipps! Aber er gibt ein kleines problem: meine mama wohnt auf Kuba und ich hab kein kontakt zu ihr. Ich wohne in hannover mit meinem kleinen bruder und meinem vater. Mein vater gibt keine unterstützung und will mich rausschmeissen... ich habe das angebot von dee mutter meines freundes bekommen dann bei ihnen ein zu ziehen nur ob das wirklich geht weiß ich nicht. Und nochmals danke für die tipps ^-^
gast.1012280
27. Okt 2014 13:50
Re: Minderjährig schwanger...
In dem Fall wird das Jugendamt entscheiden, wo du hin musst. Es kann sein, dass sie dem Plan, bei deinem Freund einzuziehen zustimmen, ansonsten werden sie dir wahrscheinlich vorgeben, dass du in ein Mutter-Kind-Heim musst. Dort wirst du unterstützt und lernst im Alltag klarzukommen, bis du irgendwann soweit bist, entweder alleine in eine Wohnung zu ziehen oder aber zu deinem Freund
gast.1103560
27. Okt 2014 18:34
Re: Minderjährig schwanger...
Bei solchen Umständen zu hause, erlaubt das Jugendamt oft einen Auszug, nur ob du zu deinem Freund ziehen darfst hängt von der Wohnung und deiner reife ab.
Oft empfehlt das Jugendamt 6 Monate mutterkindheim.

Ich hab mein Sohn mit 17 bekommen, es gab/gibt schwere zeiten, aber umso mehr wundervolle zeiten. Ich muss sagen, in der schwangerschaft war ich manchmal noch ziemlich unreif! Aber als mein Sohn dann auf der Welt war, war bei mir auf einmal die reife da.was kinder aus einem machen :D

Kindergeld bekommst du für Dich aber nur solange du in die schule gehst. Sobald du nicht mehr in der schule bist bekommst du bis zum tag deiner ausbildung (wenn du dann noch unter 25 bist) ab dem tag bekommst du dann wieder Kindergeld.

Wenn dein Baby auf der welt ist, bekommst du 12 Monate 300 euro elterngeld.
gast.917724
27. Okt 2014 19:04
Re: Minderjährig schwanger...
Jojo5 hat geschrieben:
> Kindergeld bekommst du für Dich aber nur solange du in die schule gehst.

Das stimmt so aber nicht! Bis 18 Jahre bekommt sie auf jeden Fall Kindergeld, danach nur, solange sie in Ausbildung (Schule oder Beruf) ist. Wobei ich nicht weiß, inwiefern sie bei eingereichter Elternzeit auch ohne weiteren Schulbesuch bzw. Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses noch kindergeldberechtigt wäre :?

Hier nochmal zwei ganz informative Links:

http://www.eltern.de/schulkind/jugendli ... tml?page=2
http://www.familien-wegweiser.de/wegwei ... enderPrint
gast.1103560
27. Okt 2014 20:12
Re: Minderjährig schwanger...
JuYael hat geschrieben:
> Jojo5 hat geschrieben:
> > Kindergeld bekommst du für Dich aber nur solange du in die schule gehst.
>
> Das stimmt so aber nicht! Bis 18 Jahre bekommt sie auf jeden Fall Kindergeld, danach
> nur, solange sie in Ausbildung (Schule oder Beruf) ist.

Ich bin Juli 2011 aus der schule raus und hab August 2011 ein Brief bekommen das ich kein Kindergeld mehr bekomme. Ich war zu dem Zeitpunkt 17.
gast.917724
27. Okt 2014 20:18
Re: Minderjährig schwanger...
http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... TBAI659587

http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html (die fettgedruckte Bildunterschrift)

Bis zum 18. Geburtstag hat jedes Kind Anspruch auf Kindergeld, egal ob es die Schule besucht oder nicht! Keine Ahnung, was bei Dir da schief gelaufen war :?
gast.917724
27. Okt 2014 20:24
Re: Minderjährig schwanger...
Schau doch mal im BKGG (Bundeskindergeldgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf ) nach; § 2 Absatz 2:

Da gelten die Beschränkungen bzw. Sondertatbestände eben explizit ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Womit sich logisch folgern lässt, dass Kinder unter 18 Jahren eben einen unbeschränkten Anspruch haben.
gast.2013815
27. Okt 2014 21:07
Re: Minderjährig schwanger...
Danke für die links die schaue ich mir gleich an und für die infos! <3 mal sehen was alles so geschieht! Die mum meines freundes hat mit ihrem vermieter gesprochen ob es ok wäre wenn es klappt das ich bei denen wohne er meinte das ist kein problem und jetzt mal sehen was das jugendamt sagt *-* vielleicht läuft alles gut! Auch wenn es schwere zeiten werden das ist mir bewusst das ich auch sehr jung bin, etc.
gast.1539170
28. Okt 2014 12:10
Re: Minderjährig schwanger...
Also Ich kann ein paar nicht Geld Sachen dazu sagen
Such dir einen Geburtsvorbereitungs Kurs für junge Mutter Und überhaupt solche Gruppen
Die helfen einen super Und man hat Fachpersonal Und etwa gleichaltrige mit denen man reden kann Und die können auch bei Geld angelegenheiten usw helfen
Ich war in einen Programm mit Jugendamt Mitarbeiterin (für Geld Sorgerecht Und Behörden Fragen) einer Psychologin (wofür kann man sich eh denken) Und einer Hebamme für alle anderen Fragen Um die Ss
Es gab gleichzeitig deN Kurs kostenlos Und überhaupt die schwangeren Gruppe Und dannach babytreff Und kostenlose Vorsorge Untersuchungen Und nach geburt Hebammen besuche

Ich würde mal schauen ob es Soetwas bei dir in der Nähe gibt
gast.917724
28. Okt 2014 17:10
Re: Minderjährig schwanger...
Geburtsvorbereitungskurs, Vorsorgeuntersuchungen und Hebammenbesuche nach der Geburt gibt es bei gesetzlicher Versicherung immer umsonst...
gast.1539170
28. Okt 2014 19:36
Re: Minderjährig schwanger...
Ja Vorsorge 3x Ultraschall Und die andren Sachen Aber öfter kostet normal
Und nach geburt ist Ja auch begrenzt auf wenige male
Und der khkurs ist gratis Aber die anderen Kosten doch oder ? Da bin ich mir nicht sicher
gast.917724
29. Okt 2014 08:35
Re: Minderjährig schwanger...
Aber warum sollte man, wenn alles in Ordnung ist, mehr als die üblichen Vorsorgeuntersuchungen machen? Wenn es mögliche Risiken oder Unklarheiten gibt, wird der Arzt sowieso zusätzliche Termine vereinbaren, die dann auch ganz normal über die Kasse abgerechnet werden.

Nach der Geburt stehen einem bis zum 10. Lebenstag tägliche Hebammenbesuche zu, zusätzlich kann man in den folgenden Wochen (bis vollendeten 8. Woche) noch weitere 16 Termine wahrnehmen!
Und selbst dann kann man, solange man stillt, noch weitere acht Termine vereinbaren.

Geburtsvorbereitung muss man in der Regel vorstrecken, bekommt aber bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung das Geld zurück. Wo man den Kurs macht, ist dabei egal.
Nur bei "besonderen" Kursen, wie bspw. Schwangerenyoga oder Wassergymnastik zur Geburtsvorbereitung, sollte man sich erkundigen, weil die Kassen das unterschiedlich handhaben.
18 Beiträge

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