Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?

Das dritte Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
Capricorn89
11. Jul 2013 14:52
Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Hi!

Könnt ihr mir sagen, in welche SK man am besten wechselt oder ob überhaupt? Wir sind nicht verheiratet, also beide in SK 1. Auf welche Steuerkarte sollte das Kind gesetzt werden - haben wir die Wahl?
gast.917724
11. Jul 2013 14:56
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Die Steuerklasse ändert sich durch die Geburt eines Kindes nicht, es sei denn, man ist "echt" alleinerziehend.
Einzig der Kinderfreibetrag macht dann einen Unterschied.
Den erhalten normalerweise beide Elternteile hälftig, also jeder 1/2 Kind auf der Steuerkarte. Falls allerdings ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann man einen Antrag stellen, diese Hälfte auf sich selbst übertragen zu lassen.
Allerdings macht dieser Kinderfreibetrag meist nicht wirklich viel aus, denn auf die Lohnsteuer, also den Löwenanteil, hat er keinen Einfluß. Erst bei höheren Einkommen - wenn die Günstigerprüfung es hergibt - kommt er zum Tragen anstelle des Kindergeldes.
gast.1653461
16. Jul 2013 13:40
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Schau mal ob du in einem Zeitschriftenfachhandel die Zeitschrift Elterngeld 2013 bekommst,... ich meine ich habe die bei uns noch gesehen, da steht auf dem Titelblatt auch der Punkt "Die richtige Steuerklasse wählen" drauf,... und innen gibts auch Rechenbeispiele.
Falls du die nicht mehr bekommen solltest, kann ich das auch evtl einscannen und dir per Mail schicken, wenn dir das recht ist.

Ich muss ich auch durch diesen ganzen Dschungel aus Geldern, Anträgen und Optionen durcharbeiten. Ganz schön kompliziert das Ganze.
gast.917724
16. Jul 2013 13:46
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
sweetangel-miri:
Sie ist doch nicht verheiratet, dann hat sie keine Wahlmöglichkeit!
gast.1653461
16. Jul 2013 20:12
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Achso,... ja wie das dann ist, weiß ich auch nicht, wie gesagt finde das alles sehr kompliziert,... also heißt das, dass unverheiratete Mütter dann den Kinderfreibetrag bekommen und in Steuerklasse 1 bleiben?
gast.917724
16. Jul 2013 20:15
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Genau, die Steuerklasse ist eben (leider!) nicht an Kinder sondern nur an die Ehe gekoppelt.
gast.1653461
17. Jul 2013 12:15
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Dann habe ich jetzt aber eine andere Frage,... Wie stehe ich denn eig besser da? Mit der Steuerklasse 1 und Kinderfreibetrag oder wenn wir verheiratet wären und ich die Steuerklasse ändern könnte???
gast.917724
17. Jul 2013 14:07
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Das muß man sich ausrechnen. Wenn Dein Mann bedeutend mehr verdient als Du, lohnt sich das Splitting schon sehr. Ist der Verdienst relativ gleich, ist es meist besser, nicht zu splitten.
Übrigens, den Freibetrag hat man auf jeden Fall. Allerdings kommt er wirklich erst zum Tragen, wenn man richtig gut verdient.

Du kannst Dir das eventuell von Eurer Lohnstelle mal durchrechnen lassen - dann weißt Du es ganz genau.
gast.1653461
17. Jul 2013 22:04
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Sorry dass ich so doof nachfrage, stehe grad aufm Schlauch,... Splitting heißt jetzt was ?
gast.917724
18. Jul 2013 13:49
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Das ist das Prinzip des Steuerklassenwechsels: Der gutverdienende Partner wählt die Steuerklasse III, bei der die Abgaben verhältnismäßig gering sind, der schlechter verdienende Partner die Steuerklasse V, bei der die Abzüge sehr hoch sind.
Verdienen beide Ehepartner ungefähr gleichviel, ist für beide die Steuerklasse IV zu wählen.
gast.1653461
18. Jul 2013 22:45
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Achso,... ja wir sind ja noch nicht verheiratet. und den Steuerklassenwechsel nimmt man ja am besten auch vor der Babyplanung vor,... weil ja die letzten 12 Monate vor der Geburt des Babys gerechnet werden (lt. "Elterngeld 2013") . Aber grundsätzlich, wäre es besser verheiratet zu sein und die Steuerklasse zu wechseln? Oder gibt es auch Fälle, wo es gut ist in der Steuerklasse 1 zu bleiben (ergo unverheiratet)?
gast.917724
19. Jul 2013 14:05
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Vorteile hat das unverheiratet bleiben in finanzieller Hinsicht keine.
Wenn das heiraten bei Euch nur Thema ist, wenn ihr Euch damit finanziell besser stehen würdet, dann kommt es - wie gesagt - auf den Gehaltsunterschied bei Euch an.

Bei gleichem Gehalt/Verdienst: Steuerklasse I (unverheiratet) bzw. IV (verheiratet); das nimmt sich nix.
Bei größerem Gehaltsunterschied: Heiraten und Splitting wählen, Steuerklasse V für das kleine, Steuerklasse III für das große Gehalt.

Im Bezug auf Elterngeld müßte man tatsächlich (in der Ehe) gleich zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklassen ändern, V für die Frau und III für den Mann, damit man das größtmögliche Elterngeld bekommt.
steffiduc
19. Jul 2013 14:22
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
@JuYael: da hast dich jetzt vertan oder?! Für größtmögliches elterngeld müsste die frau III nehmen ein jahr vor geburt -wenn sie die elternzeit einreichen will-und der mann V. Damit sie dann im jahr vor der geburt mehr gehalt kriegt und somit auch mehr elterngeld.
gast.917724
19. Jul 2013 14:25
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
JuYael hat geschrieben:
> Im Bezug auf Elterngeld müßte man tatsächlich (in der Ehe) gleich zu Beginn der Schwangerschaft
> die Steuerklassen ändern, V für die Frau und III für den Mann, damit man das größtmögliche
> Elterngeld bekommt.

Stimmt, da war ich wohl gedanklich schon beim Mittagessen :oops: Danke, dass Du aufgepasst hast :D
gast.1580386
19. Jul 2013 15:37
Re: Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
Und dann gibt es noch IV/IV mit Faktor :roll: Dann wird's aber wirklich kompliziert :lol:


Wie JuYael schon sagte, I und IV haben keinen Unterschied (zeigt nur an ob man verheiratet ist). III/V ist sinnvoll, wenn es große Gehaltsunterschiede gibt (wobei man evtl. am Jahresende zurückzahlen muss, hat aber monatlich mehr)...

Unverheiratete sind fast immer in I, nur Alleinerziehende bekommen die II (hier gibt es noch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, daher der Unterschied zur I)...
16 Beiträge

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