Formulare ?!?!
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30. Apr 2012 12:27
Formulare ?!?!
hallo, kann ja sein das ich mich da bischen selbst verrückt mache aber diese vielen formulare machen mir schon etwas angst.
bis wann muss ich was erledigt haben und wieso habe ich nur 10 monate elterzeit wenn mein partner 2 partnermonate macht gleich nach der geburt und ich da ja aber eigentlich in den 8 wochen nach der geburt noch nicht in elternzeit bin ...
geht es euch genauso?
sonnige grüße aus oberbayern
franzi und kleiner wurm ssw 28

hallo, kann ja sein das ich mich da bischen selbst verrückt mache aber diese vielen formulare machen mir schon etwas angst.
bis wann muss ich was erledigt haben und wieso habe ich nur 10 monate elterzeit wenn mein partner 2 partnermonate macht gleich nach der geburt und ich da ja aber eigentlich in den 8 wochen nach der geburt noch nicht in elternzeit bin ...
geht es euch genauso?
sonnige grüße aus oberbayern
franzi und kleiner wurm ssw 28
30. Apr 2012 15:03
Re: Formulare ?!?!
Hallo!!
Also brauchst dich nicht verrückt machen ist alles halb so wild
Das erste ist Mutterschutzbescheinigung die du bei deinem Frauenarzt erhälst (kann sein das du den dran erinnern musst) 6 Wochen vor der Geburt. Denn musst du hinten ausfühlen und zur deiner Krankenkasse geben.
Dann nach der Geburt bekommst du die nächsten 8 Wochen mutterschutzgeld mit der Geburtsurkunde deines Kindes.
Kindergeld kannst du jetzt schon ausfühlen und später mit der Geburtsurkunde wegschicken
und dann dann Elterngeld kannst jetzt auch soweit ausfühlen wie man es schaft und dann später auch mit der Geburtsurkunde und deinen Lohnabrechnungen usw wegschicken.
ich glaube 10 monate hast du nicht weil die 2 Monate mutterschutz zählen die mit zur Elternzeit, aber bekommst nicht doppelt geld .
Bist du verheiratet? wenn nein musst du dir am besten schon vorhher beim Gericht wegen der Vaterschaftsanerkkenung was holen, was weiß ich nicht da ich das nicht muss
Also brauchst dich nicht verrückt machen ist alles halb so wild
Das erste ist Mutterschutzbescheinigung die du bei deinem Frauenarzt erhälst (kann sein das du den dran erinnern musst) 6 Wochen vor der Geburt. Denn musst du hinten ausfühlen und zur deiner Krankenkasse geben.
Dann nach der Geburt bekommst du die nächsten 8 Wochen mutterschutzgeld mit der Geburtsurkunde deines Kindes.
Kindergeld kannst du jetzt schon ausfühlen und später mit der Geburtsurkunde wegschicken
und dann dann Elterngeld kannst jetzt auch soweit ausfühlen wie man es schaft und dann später auch mit der Geburtsurkunde und deinen Lohnabrechnungen usw wegschicken.
ich glaube 10 monate hast du nicht weil die 2 Monate mutterschutz zählen die mit zur Elternzeit, aber bekommst nicht doppelt geld .
Bist du verheiratet? wenn nein musst du dir am besten schon vorhher beim Gericht wegen der Vaterschaftsanerkkenung was holen, was weiß ich nicht da ich das nicht muss
30. Apr 2012 16:16
Re: Formulare ?!?!
Hi
Da ich das gelesen habe mit der Vaterschaftsanerkennung da mußt du zum Jugendamt gehen . Da macht man das du kannst da gleich dann auch wenn du möchtest die Sorgerechtsbestimmung machen.
Ist alles ganz einfach
Da ich das gelesen habe mit der Vaterschaftsanerkennung da mußt du zum Jugendamt gehen . Da macht man das du kannst da gleich dann auch wenn du möchtest die Sorgerechtsbestimmung machen.

Ist alles ganz einfach
30. Apr 2012 18:34
Re: Formulare ?!?!
hey danke für eure antworten.
macht euch ned verrückt bin verheiratet!
dann verstehe ich nun aber nicht wieso es dann überall heist 14 monate elternzeit wenn im enddeffekt ja nur 10 für die frau und 2 für mann oder 12 für frau gezahlt werden!
und wie schauts den mit dem landeserziehungsgeld aus? wer bekommt das auch ich als verheiratete??
lg
macht euch ned verrückt bin verheiratet!
dann verstehe ich nun aber nicht wieso es dann überall heist 14 monate elternzeit wenn im enddeffekt ja nur 10 für die frau und 2 für mann oder 12 für frau gezahlt werden!
und wie schauts den mit dem landeserziehungsgeld aus? wer bekommt das auch ich als verheiratete??
lg
30. Apr 2012 18:44
Re: Formulare ?!?!
Huhu
Ja der ganze Papierkram echt ätzend.
Also Mutterschutzbescheinigung 7 Wochen vor Entbindungsheimen bzw. 1 Woche vor Mutterschutz beim Frauenarzt (wirklich danach fragen) geben lassen, ausfüllen und zur Krankenkasse schicken. Danach Anweisungen befolgen.
Nicht verheiratet:
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung am besten beim Jugendamt (kostenlos) schon vor der Geburt machen lassen danach hat man bestimmt keine zeit/Lust alles noch zu machen wenn das Baby da ist.
Ich war heute da (Mutter und Vater müssen beide da sein) brauchten von meinem Freund und mir den Perso und von mir den Mutterpass.
Kindergeldformular würde ich soweit es geht schon vorher fertig machen aber ich glaube das machen die auch im Krankenhaus? brauchen Geburtsurkunde
Elterngeldformular auch vorher fertig machen soweit es geht und eben lohnabbrechnung der letzten 12 Monate brauchen noch Bescheinigung von der Krankenkasse wegen Mutterschaftsgeld, Steuerbescheide von Mutter und Vater, Bescheinigung Arbeitgeber wegen Mutterschaftsgeld
Hoffe das war's oder hab nicht vertauscht oder vergessen
Ja und natürlich muss der Arbeitgeber 7 Wochen bevor der Mutterschutz beginnt eine schriftliche bescheinigung haben wie lange man in Elternteil geht
Ja der ganze Papierkram echt ätzend.
Also Mutterschutzbescheinigung 7 Wochen vor Entbindungsheimen bzw. 1 Woche vor Mutterschutz beim Frauenarzt (wirklich danach fragen) geben lassen, ausfüllen und zur Krankenkasse schicken. Danach Anweisungen befolgen.
Nicht verheiratet:
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung am besten beim Jugendamt (kostenlos) schon vor der Geburt machen lassen danach hat man bestimmt keine zeit/Lust alles noch zu machen wenn das Baby da ist.
Ich war heute da (Mutter und Vater müssen beide da sein) brauchten von meinem Freund und mir den Perso und von mir den Mutterpass.
Kindergeldformular würde ich soweit es geht schon vorher fertig machen aber ich glaube das machen die auch im Krankenhaus? brauchen Geburtsurkunde
Elterngeldformular auch vorher fertig machen soweit es geht und eben lohnabbrechnung der letzten 12 Monate brauchen noch Bescheinigung von der Krankenkasse wegen Mutterschaftsgeld, Steuerbescheide von Mutter und Vater, Bescheinigung Arbeitgeber wegen Mutterschaftsgeld
Hoffe das war's oder hab nicht vertauscht oder vergessen
Ja und natürlich muss der Arbeitgeber 7 Wochen bevor der Mutterschutz beginnt eine schriftliche bescheinigung haben wie lange man in Elternteil geht
30. Apr 2012 18:52
Re: Formulare ?!?!
Also... Beispiel:
Du beantragst 12 Monate Elternzeit, dein Mann 2 Monate (ihr arbeitet beide)
- du bekommst 12 Monate 65% deines letztes Durchschnittgehaltes (die letzten 12 Monate im Schnitt)
- die ersten beiden Monate bekommst du aber noch Mutterschaftsgeld, das wird mit dem Elterngeld verrechnet. Das Mutterschaftsgeld ist ja mehr, als das Elterngeld, also gibt es kein Elterngeld. Trotzdem zählt das schon als Elternzeit.
- die 2 Monate, die dein Mann nimmt, bekommt er 65% von seinem Gehalt
- die 2 Monate kann er nehmen, wann er möchte. Als Partnermonate, mit dir zusammen innerhalb deiner 12 Monate oder im Anschluss.
Landeserziehungsgeld kennen wir hier nicht

Du beantragst 12 Monate Elternzeit, dein Mann 2 Monate (ihr arbeitet beide)
- du bekommst 12 Monate 65% deines letztes Durchschnittgehaltes (die letzten 12 Monate im Schnitt)
- die ersten beiden Monate bekommst du aber noch Mutterschaftsgeld, das wird mit dem Elterngeld verrechnet. Das Mutterschaftsgeld ist ja mehr, als das Elterngeld, also gibt es kein Elterngeld. Trotzdem zählt das schon als Elternzeit.
- die 2 Monate, die dein Mann nimmt, bekommt er 65% von seinem Gehalt
- die 2 Monate kann er nehmen, wann er möchte. Als Partnermonate, mit dir zusammen innerhalb deiner 12 Monate oder im Anschluss.
Landeserziehungsgeld kennen wir hier nicht




23. Mai 2012 19:43
Re: Formulare ?!?!
Hallo habe da auch eine frage, wegen der Elternzeit
wann muss man den Arbeitgeber die genaue Zeit angeben wie lange man geht???
wann muss man den Arbeitgeber die genaue Zeit angeben wie lange man geht???
23. Mai 2012 20:00
Re: Formulare ?!?!
ja musst du. wenn du nicht gleich drei jahre nehmen willst dann beantrage auf jeden fall zwei. ausser du willst nach einem jahr wieder arbeiten gehen. wenn du nur ein jahr beantragst muss er dir nicht verlängern
so war es bei mir, ich war extra beim anwalt. also entweder drei oder zwei. wenn du nur eins nimmst kann es passieren das du nicht verlängern darfst 


23. Mai 2012 20:31
Re: Formulare ?!?!
hi mädels,
weis jemand ob man verkürzen kann wenn man 2 Jahre Elternzeit nimmt aber dann doch nur ein Jahr gehen will, bekommt man die differenz dann ausbezahlt?
Ach ja und wegen den 14 Monaten Elterngeld, am besten der Ehemann nimmt seine Elernzeit gleich nach der Geburt weil die 8 Wochen nicht zur Elternzeit angerechnet werden somit sind es am ende dann 2 Monate für den Mann und 12 für die Frau.
Liebe Grüße
weis jemand ob man verkürzen kann wenn man 2 Jahre Elternzeit nimmt aber dann doch nur ein Jahr gehen will, bekommt man die differenz dann ausbezahlt?
Ach ja und wegen den 14 Monaten Elterngeld, am besten der Ehemann nimmt seine Elernzeit gleich nach der Geburt weil die 8 Wochen nicht zur Elternzeit angerechnet werden somit sind es am ende dann 2 Monate für den Mann und 12 für die Frau.
Liebe Grüße
23. Mai 2012 21:15
Re: Formulare ?!?!
und wann sagt man das den Arbeitgeber wie lage man in Elternzeit gehen möchte??? Jeder sagt was anderes?? 

23. Mai 2012 21:23
Re: Formulare ?!?!
ich habe meinem ag bescheid gegeben das die kleine da ist und die haben mir dann den antrag geschickt. ich musste geburtsurkunde beilegen.
25. Mai 2012 09:33
Re: Formulare ?!?!
gonnersbergwiese hat geschrieben:
> und wann sagt man das den Arbeitgeber wie lage man in Elternzeit gehen
> möchte??? Jeder sagt was anderes??
Elternzeit muss 7 Wochen vor Antritt beim AG gemeldet werden. Also genau eine Woche nach der Geburt, muss Deinem AG das Schreiben wegen Elternzeit zugegangen sein, ansonsten kann Dein AG Dir die Elternzeit verwehren.
d.h hast ja nach geburt mutterschutz von 8 wochen.also spätestens eine woche nach Geburt den AG mitteilen. Hab das allerdings schon jetzt gemacht ............will Fakt 2 jahre zuhause bleiben.
> und wann sagt man das den Arbeitgeber wie lage man in Elternzeit gehen
> möchte??? Jeder sagt was anderes??

Elternzeit muss 7 Wochen vor Antritt beim AG gemeldet werden. Also genau eine Woche nach der Geburt, muss Deinem AG das Schreiben wegen Elternzeit zugegangen sein, ansonsten kann Dein AG Dir die Elternzeit verwehren.
d.h hast ja nach geburt mutterschutz von 8 wochen.also spätestens eine woche nach Geburt den AG mitteilen. Hab das allerdings schon jetzt gemacht ............will Fakt 2 jahre zuhause bleiben.
25. Mai 2012 09:37
Re: Formulare ?!?!
Hab da mal ne Frage gehe 1.06 in mutterschutz. was ist wenn ich 6wochen vorher entbinde (ssw 34)verfällt den die 6 wochen vor Geburt ?! und ich kriege nur 8 wochen nacht der Geburt Mutterschaftgeld?
liebe grüsse
liebe grüsse
25. Mai 2012 14:40
Re: Formulare ?!?!
Halli Hallo,
ich bin neu hier und in 25.Ssw. Ich hab da mal eine Frage, wo bekomme ich denn die ganzen Formulare für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschutz her? Und was muss man noch so alles beantragen?
ich bin neu hier und in 25.Ssw. Ich hab da mal eine Frage, wo bekomme ich denn die ganzen Formulare für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschutz her? Und was muss man noch so alles beantragen?
26. Mai 2012 13:43
Re: Formulare ?!?!
Letty: Hab da mal ne Frage gehe 1.06 in mutterschutz. was ist wenn ich 6wochen vorher entbinde (ssw 34)verfällt den die 6 wochen vor Geburt ?! und ich kriege nur 8 wochen nacht der Geburt Mutterschaftgeld?
So wie ich es schon gehört habe, wird die Zeit die durch der früheren Geburt dir fehlt bei der Mutterschutz wird dann nach der Entbildung bei den 8 Wochen noch rangehängt.
So wie ich es schon gehört habe, wird die Zeit die durch der früheren Geburt dir fehlt bei der Mutterschutz wird dann nach der Entbildung bei den 8 Wochen noch rangehängt.
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