Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
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8. Jun 2011 21:04
Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Hallo ihr Lieben,
mir ist ein saublöder Fehler bei der Beantragung meiner Elternzeit passiert. Ich hatte eine sehr schwere Schwangerschaft und der Kaiserschnitt hat mich gesundheitlich auch nicht gerade aufgebaut.....zumal ich innerhalb eines Jahres durch einen Blinddarmdurchbruch dreimal komplett den Bauch offen hatte.
Ich habe also aus Versehen das Elterngeld und die Elternzeit dummerweise gleich gesetzt und lediglich für ein Jahr Elternzeit beantragt. Somit den Anspruch auf das zweite Jahr Elternzeit verwirgt...zumindest ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Im Rahmen dieser Fehlentscheidungen habe ich auch noch einen Antrag auf befristete Teilzeit gestellt, die mir auch ab nächstem Januar bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres unserer Tochter gewährt wurde. Habe mich also bereits zur Rückkehr verpflichtet
Jetzt habe ich absolute Skrupel....ja sogar richtig Angst davor... den Arbeitgeber um die Verlängerung zu bitten.
Und was ist, wenn ich jetzt in dem einzigen Jahr Elternzeit das ich beantragt habe, wieder schwanger werde. Kann er mir dann sofort kündigen ????? Ist es einem Arbeitgeber lieber, wenn man die Kinderplanung am Stück abschließt und er dann ja auch nicht zahlungsverpflichtet ist ????
Oder soll ich in den sauren Apfel beißen, wieder arbeiten gehen und dann schwanger werden???? Dann müsste es ihm ja so vorkommen, als wolle ich ihn böswillig verschaukeln, was ich eigentlich nicht möchte.
Allerdings möchte ich keinenfalls auf das zweite Kind verzichten.....und habe leider keine Zeit mehr, weil ich nicht mehr jung bin.
Ich möchte auf jeden Fall eine Kündigung vermeiden.
Hat jemand von Euch Erfahrung oder kann mir einen Rat geben?????
Ich bin ziemlich verzweifelt. (Bitte keine Beleidigungsmails, von wegen Du hättest Dich besser informieren müssen. Das weiß ich selbst und könnte mich ohne Ende ohrfeigen.)
Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüße
mir ist ein saublöder Fehler bei der Beantragung meiner Elternzeit passiert. Ich hatte eine sehr schwere Schwangerschaft und der Kaiserschnitt hat mich gesundheitlich auch nicht gerade aufgebaut.....zumal ich innerhalb eines Jahres durch einen Blinddarmdurchbruch dreimal komplett den Bauch offen hatte.
Ich habe also aus Versehen das Elterngeld und die Elternzeit dummerweise gleich gesetzt und lediglich für ein Jahr Elternzeit beantragt. Somit den Anspruch auf das zweite Jahr Elternzeit verwirgt...zumindest ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Im Rahmen dieser Fehlentscheidungen habe ich auch noch einen Antrag auf befristete Teilzeit gestellt, die mir auch ab nächstem Januar bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres unserer Tochter gewährt wurde. Habe mich also bereits zur Rückkehr verpflichtet

Jetzt habe ich absolute Skrupel....ja sogar richtig Angst davor... den Arbeitgeber um die Verlängerung zu bitten.
Und was ist, wenn ich jetzt in dem einzigen Jahr Elternzeit das ich beantragt habe, wieder schwanger werde. Kann er mir dann sofort kündigen ????? Ist es einem Arbeitgeber lieber, wenn man die Kinderplanung am Stück abschließt und er dann ja auch nicht zahlungsverpflichtet ist ????
Oder soll ich in den sauren Apfel beißen, wieder arbeiten gehen und dann schwanger werden???? Dann müsste es ihm ja so vorkommen, als wolle ich ihn böswillig verschaukeln, was ich eigentlich nicht möchte.
Allerdings möchte ich keinenfalls auf das zweite Kind verzichten.....und habe leider keine Zeit mehr, weil ich nicht mehr jung bin.
Ich möchte auf jeden Fall eine Kündigung vermeiden.
Hat jemand von Euch Erfahrung oder kann mir einen Rat geben?????
Ich bin ziemlich verzweifelt. (Bitte keine Beleidigungsmails, von wegen Du hättest Dich besser informieren müssen. Das weiß ich selbst und könnte mich ohne Ende ohrfeigen.)
Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüße
8. Jun 2011 21:22
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
also kündigen darf er dich nicht wenn du schwanger bist weil das ja zum mutterschutz gehört und mit allem anderen kenne ich mich leider nicht aus
8. Jun 2011 21:30
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Ach so, noch eine Info. Die Stelle ist unbefristet. Vielleicht auch noch wichtig.
Deshalb möchte ich sie auch nicht verlieren, auch wenn ich mir im Moment überhaupt nicht vorstellen kann meinen alten Job wieder zu machen und dafür meine süße Maus abzugeben. Das hat sich aber erst in den letzten Monaten immer stärker rauskristallisiert. Vorher hatt ich kein Problem mit der Arbeit und dem extrem schwierigen Klientel.
Deshalb möchte ich sie auch nicht verlieren, auch wenn ich mir im Moment überhaupt nicht vorstellen kann meinen alten Job wieder zu machen und dafür meine süße Maus abzugeben. Das hat sich aber erst in den letzten Monaten immer stärker rauskristallisiert. Vorher hatt ich kein Problem mit der Arbeit und dem extrem schwierigen Klientel.
8. Jun 2011 21:31
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Hi, sag einfach du hast keinen Betreuungsplatz gefunden...und ich glaube das zweite jahr muß er dir geben.
Ich habe es damals gegoogelt, weil ich beinahe keinen krippenplatz bekommen hatte... mir wurde das zweite jahr gewehrt obwohl ich sagte ich komme zurück...
LG
edit: kündigen darf er dich nicht...
Ich habe es damals gegoogelt, weil ich beinahe keinen krippenplatz bekommen hatte... mir wurde das zweite jahr gewehrt obwohl ich sagte ich komme zurück...
LG
edit: kündigen darf er dich nicht...
8. Jun 2011 21:35
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Hallo lolikom,
muss ich den Antrag auf das zweite Jahr nicht dann zumindest drei Monate vorher stellen und kann er dann nicht sagen: "such weiter" oder "nimm eine Tagesmutter, die gibt es immer"????
muss ich den Antrag auf das zweite Jahr nicht dann zumindest drei Monate vorher stellen und kann er dann nicht sagen: "such weiter" oder "nimm eine Tagesmutter, die gibt es immer"????
8. Jun 2011 21:40
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Bei mir war es das ich es mindestens 8Wochen vorher ankündigen muß... er darf dir nicht vorschreiben wo du dein kind hinsteckst, es muß ja auch bezahlbar sein
...in meinen job wäre eine tagesmutter nicht möglich, die würde für mich 600-800€kosten 
LG


LG
8. Jun 2011 21:43
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Stimmt. Tagesmütter sind unglaublich teuer. Er will ja auch, dass ich die 24 Stunden auf vier Tage verteile. Bei sechs Stunden am Tag mit Bringen und Holen wäre das Wahnsinn.
8. Jun 2011 21:49
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Verlängerung der Elternzeit
Eine Verlängerung der Elternzeit ist gem. § 16 Abs. 3 S. 4 BEEG gesetzlich vorgesehen für den Fall, dass ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Dieser Paragraf regelt den Fall, dass ein Arbeitnehmer die Elternzeit für eine kürzere als zwei oder drei Jahre beansprucht hat und nun im Nachhinein die Verlängerung bis zur maximalen Dauer der gesetzlichen Elternzeit beantragt. Dies ist dann nur mglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es hat ein Abwägung zu erfolgen: das Freistellungsinteresse des Elternteils muss sich als gewichtig vorrangig vor dem Interesse des Arbeitgebers darstellen. Denkbar ist dies etwa, wenn sich die Eltern trennen oder wenn der mitbetreuende Partner erkrankt. Auch wenn das Kind erkrankt und eine weitere Betreuung braucht, wird man einen wichtigen Grund für die Verlängerung der Elternzeit bis zur maximalen Dauer von drei Jahren annehmen können. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich beim Arbeitgeber zu stellen. In dem Antrag sind die Tatsachen mit anzuführen, die einen wichtigen Grund rechtfertigen.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Elternzeit hingegen zu jeder Zeit bis zur Ausschöpfung der drei Jahre verlängert werden.
Eine Verlängerung der Elternzeit ist gem. § 16 Abs. 3 S. 4 BEEG gesetzlich vorgesehen für den Fall, dass ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Dieser Paragraf regelt den Fall, dass ein Arbeitnehmer die Elternzeit für eine kürzere als zwei oder drei Jahre beansprucht hat und nun im Nachhinein die Verlängerung bis zur maximalen Dauer der gesetzlichen Elternzeit beantragt. Dies ist dann nur mglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es hat ein Abwägung zu erfolgen: das Freistellungsinteresse des Elternteils muss sich als gewichtig vorrangig vor dem Interesse des Arbeitgebers darstellen. Denkbar ist dies etwa, wenn sich die Eltern trennen oder wenn der mitbetreuende Partner erkrankt. Auch wenn das Kind erkrankt und eine weitere Betreuung braucht, wird man einen wichtigen Grund für die Verlängerung der Elternzeit bis zur maximalen Dauer von drei Jahren annehmen können. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich beim Arbeitgeber zu stellen. In dem Antrag sind die Tatsachen mit anzuführen, die einen wichtigen Grund rechtfertigen.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Elternzeit hingegen zu jeder Zeit bis zur Ausschöpfung der drei Jahre verlängert werden.
8. Jun 2011 22:04
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Habe leider keinen Härtefall vorzuweisen, außer dass mir das Herz bricht, wenn ich die Maus weggeben muss 
Ich bin halt auf seinen guten Willen angewiesen.
Vielleicht macht es auch Sinn, mich mit dieser Frage an den Betriebsrat zu wenden. Villeicht gab es schon mal so einen Fall bei uns auf der Arbeit.

Ich bin halt auf seinen guten Willen angewiesen.
Vielleicht macht es auch Sinn, mich mit dieser Frage an den Betriebsrat zu wenden. Villeicht gab es schon mal so einen Fall bei uns auf der Arbeit.
8. Jun 2011 22:06
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Sag doch einfach du hast keinen krippenplatz bekommen ...mmmhhh sind die bei euch knapp ? :>
8. Jun 2011 22:11
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Ja sehr, vor allem für unter 2-jährige. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich einen für drei (bestimmte) Tage in Aussicht hätte. Da habe ich gesagt bekommen, dass ich vier Tage kommen müsse und man mir die Tage erst im Dezember bekannt geben würde
Echt arschig 
Vielleicht würde mir die Krippe was schriftlich geben, dass sie keinen Platz für mich haben.


Vielleicht würde mir die Krippe was schriftlich geben, dass sie keinen Platz für mich haben.
8. Jun 2011 22:16
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Bei uns läuft das übers rathaus... Und das ist ein wichtiger grund 

8. Jun 2011 22:42
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Hi,
mein Arbeitgeber hatte mir gesagt, dass ich lieber erst weniger Elternzeit beantragen soll und wenn ich merke, dass ich noch ein Jahr oder so dranhängen möchte, solle ich mich rechtzeitig melden.
Für den Arbeitgeber ist es nämlich einfacher, die Stelle dann "rechtzeitig" weiter zu besetzen.
Red doch einfach mal mit deinem Arbeitgeber!
mein Arbeitgeber hatte mir gesagt, dass ich lieber erst weniger Elternzeit beantragen soll und wenn ich merke, dass ich noch ein Jahr oder so dranhängen möchte, solle ich mich rechtzeitig melden.
Für den Arbeitgeber ist es nämlich einfacher, die Stelle dann "rechtzeitig" weiter zu besetzen.
Red doch einfach mal mit deinem Arbeitgeber!

9. Jun 2011 09:11
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
wann genau ist denn das jahr vorbei? also wann müsstest du wieder arbeiten? bei mir ists auch so, dass ich wenn ich mit den stunden runtergehe, aber trotzdem 4,5 oder 6 mal in der woche rein muss!!! das ist so ein schwachsinn!!!
ich würde mich anwaltlich beraten lassen! oder bei profmailia, das kostet nix!!! und anwalt auch nicht, wenn du ne rechtsschutz hast!!!
viel viel glück dir!!! ich würde ziemlich schnell handeln, sonst kann sein, dass es zu spät ist!
ich würde mich anwaltlich beraten lassen! oder bei profmailia, das kostet nix!!! und anwalt auch nicht, wenn du ne rechtsschutz hast!!!
viel viel glück dir!!! ich würde ziemlich schnell handeln, sonst kann sein, dass es zu spät ist!
9. Jun 2011 11:32
Re: Hilfe !!! Fehler bei der Elternzeitbeantragung
Das erste Jahr Elternzeit endet am Tag vor dem 1. Geburtstag Deines Kindes 

21 Beiträge
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