elternzeit
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12. Apr 2011 21:23
Re: elternzeit
ramona3429 hat geschrieben :
> Na also das sind ja immer Vorschläge ganz nach meinem Geschmack
> Wie kann man jemandem denn raten lieber Arbeitslos zu sein und dann mehr
> Geld zu haben als arbeiten gehen und weniger haben.
> So geht es ja ganz vielen Eltern,aber das ist doch keine Alternative.
> Komische Tuss vom Arbeitsamt.
ja das finde ich auch aber gut. muss jeder selber wissen.
na da ist deine KK aber ganz schön schnell.
> Na also das sind ja immer Vorschläge ganz nach meinem Geschmack

> Wie kann man jemandem denn raten lieber Arbeitslos zu sein und dann mehr
> Geld zu haben als arbeiten gehen und weniger haben.
> So geht es ja ganz vielen Eltern,aber das ist doch keine Alternative.
> Komische Tuss vom Arbeitsamt.
ja das finde ich auch aber gut. muss jeder selber wissen.
na da ist deine KK aber ganz schön schnell.
12. Apr 2011 22:36
Re: elternzeit
Hallo,
komisch, dass eure Elternzeit schon ab der Geburt losgeht!
Ich habe meine Elternzeit nach dem Mutterschutz, also ab 8 wochen nach der Geburt beantragt.
Am 31.01. kam meine kleine zur welt. Von 28.03.2011-27.03.2012 geht meine Elternzeit!
komisch, dass eure Elternzeit schon ab der Geburt losgeht!
Ich habe meine Elternzeit nach dem Mutterschutz, also ab 8 wochen nach der Geburt beantragt.
Am 31.01. kam meine kleine zur welt. Von 28.03.2011-27.03.2012 geht meine Elternzeit!
12. Apr 2011 22:57
Re: elternzeit
also bei uns ist es auch so das man es nach der geburt beantragt... also muss ich die 8 wochen doch abrechnen?
13. Apr 2011 09:13
Re: elternzeit
Hallo,
die Elternzeit geht rein rechtlich mit der Geburt los und endet spätestens einen Tag vor dem 3. Geburtstag - hat nix mit Elterngeld zu tun.
Die 8 (12) Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit mit angerechnet.
@Lara-Michelle: Da du innerhalb der 3-Jahres-Frist bist, konntest du bei deinem Arbeitgeber die Elternzeit bis zum 27.3.12 beantragen - es gibt ja keine Regelung, dass man immer genau 1/2/3 Jahre nehmen muss, man kann die Elternzeit bis zu jedem x-beliebigen Tag innerhalb der 3 Jahre nehmen. Allerdings wirst du nicht bis zum 27.3.12 das Elterngeld bekommen, sondern nur bis zum 1. Geburtstag.
die Elternzeit geht rein rechtlich mit der Geburt los und endet spätestens einen Tag vor dem 3. Geburtstag - hat nix mit Elterngeld zu tun.
Die 8 (12) Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit mit angerechnet.
@Lara-Michelle: Da du innerhalb der 3-Jahres-Frist bist, konntest du bei deinem Arbeitgeber die Elternzeit bis zum 27.3.12 beantragen - es gibt ja keine Regelung, dass man immer genau 1/2/3 Jahre nehmen muss, man kann die Elternzeit bis zu jedem x-beliebigen Tag innerhalb der 3 Jahre nehmen. Allerdings wirst du nicht bis zum 27.3.12 das Elterngeld bekommen, sondern nur bis zum 1. Geburtstag.
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