elternzeit

Das dritte Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
gast.1153021
11. Apr 2011 20:19
Re: elternzeit
Ich habe mich gerade die Tage in das Thema eingelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden Zuschläge und Sonderzahlungen nicht mit angerechnet. Es wird wohl wirklich nur der reine Nettolohn (vom Real-Brutto errechnet) zu Grunde gelegt.

Lieben Gruß
gast.1098144
11. Apr 2011 21:41
Re: elternzeit
MadameVenus hat geschrieben :
> Ich habe mich gerade die Tage in das Thema eingelesen. Wenn ich es richtig
> verstanden habe, werden Zuschläge und Sonderzahlungen nicht mit
> angerechnet. Es wird wohl wirklich nur der reine Nettolohn (vom Real-Brutto
> errechnet) zu Grunde gelegt.
>
> Lieben Gruß

super ich danke dir :D
gast.1093714
12. Apr 2011 08:37
Re: elternzeit
Guten Morgen alle zusammen.

Ich kenne das ganze Procedere ja und erkläre auch mal ein wenig.

Also das durchschnittliche Monatsgehalt wird vom Jahreseinkommen des JAhres vor der Geburt genommen,also in unserem Falle von 2010.das war beim Erziehungsgeld auch nicht anders.

Es sei denn in den 12 Monaten vor der Geburt (beginnend rückrechnend ab Beginn des Mutterschutzes) wurde mehr als 20% verdient wie in dem Jahreseinkommen 2010!Aber die meisten haben ja ein Festgehalt und da ändert sich also nichts.

Bei mir hätte es anders sein können,weil ich selbstständig bin und mein Gehalt monatlich anders sein kann.

Die Elternzeit und somit auch die 3jährige Erziehungszeit beginnt mit dem Tag der Geburt und nicht erst nach den 8 Wochen.Man bekommt das Elterngeld ab den Tag der Geburt,sonst würde man es ja auch erst ab der 9ten Lebenswoche des Kindes bekommen.

So und wann du anfangen musst zu arbeiten,hängt von Dir selbst ab.Du musst es aber Deinem Arbeitgeber vorher sagen,nicht erst mit Ablauf Deiner Erziehungszeit.Also,wielange Du diese nimmst,aber kaum jemand nimmt heutzutage diese drei Jahre,weil man in dem dritten Jahr ja keinerlei Einnahmen hat,ausser dass Kindergeld.Nach meiner Erfahrung nehmen dass nur die Arbeitslosen,denn das Arbeitsamt kann sie dann nicht vermitteln und Geld bekommen sie ja dann weiter,also Hartz4.

Ich gehe nur ein halbes Jahr,denn leisten kann ich es mir nicht.

Das Eltengeld bekommt man vom reinen Nettogehalt.Evtl.steuerfreie Betriebsausgaben müssen auch abgezogen werden.Fällt dieses unter 1000,00 € z.B. 750,00 € bekommt man sogar mehr als 67%,sprich eine höhere Ersatzrate.

LG,Kerstin!

So,dass war glaub ich das wichtigste.
gast.1123562
12. Apr 2011 09:08
Re: elternzeit
jessi.f hat geschrieben :
> hi
> also bei meinem großen hab ich auch 3 jahre elternzeit genommen,
> er ist am 17.08.2007 geboren und meine eltern zeit ging bis zum 16.08.2010,
> also musste ich ab dem 17.08.2010 wieder arbeiten.
> aber wie meine vorschreiberin schon gesagt hat, du bekommst nur ein jahr
> elterngeld das du auf zwei jahre strecken kannst.
> ich werde aber diesesmal auch wieder die drei jahre zuhause bleiben, finde
> es wichtig die ganzen endwicklungsschritte meines kindes selbst zu
> bekleiten und zu fördern.
> aber man muss sich das auch gut überlegen ob man sich das finanziell
> leisten kann, weil wie schon gesagt das elterngeld ist nicht viel und wenn
> man es auf 2 jahre streckt nur noch die hälfte monatlich und im 3. jahr
> bekommt man gar nichts mehr

Im dritten Jahr gar nichts mehr? Ich dachte man kann sich das aufteilen? Also das man im dritten Jahr noch den mindestsatz an Elterngeld bekommt?!
Muss man das Elterngeld sofort nehmen oder kann ich es auch erst ein halbes Jahr nach der Geburt erst beantragen für 2 - 3 Jahre ? :roll:
gast.1093714
12. Apr 2011 10:52
Re: elternzeit
Hallo Tourmädel.

Also das Elterngeld bekommst Du höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt.Wenn Du es also erst nen halbes Jahr nach der Geburt beantragst,bekommst du nur die letzten drei Monate nachgezahlt.
Elterngeld bekommt man für 12 Monate oder Du bekommst die hälfte für 24 Monate.
Aber im dritten Jahr bekommst gar nichts mehr.

Beispiel:

Du hast ein Nettoeinkommen von 1200,00 €,davon würdest Du 67 % Elterngeld bekommen.Entweder lässt Du Dir diese 67 % geteilt durch 12 in den ersten 12 Monaten ab der Geburt auszahlen oder halt die hälfte von den 67 % auf 24 Monate.

Bei dem Minimum von 300,00 € ist es genauso.Entweder 12 Monate mtl. 300,00 € oder 24 Monate 150,00 €.Bei manchen Hartz 4 Empfängern entfällt sogar gänzlich das Elterngeld.

Erziehungsgeld hat man auch nur 2 Jahre bekommen.

Du hast nur ein recht auf Drei Jahre ERZIEHUNGSURLAUB!

Verwechselt das nicht.

Und wenn Du erst nen halbes Jahr nach der Geburt beantragst,verschenkst Du drei Monate Elterngeld.Du bekommst es also NICHT die ersten Drei Monate nach der Geburt nachgezahlt,sondern nur die Drei Monate rückwirkend ab Antragseinreichung.

LG,Kerstin
gast.1070738
12. Apr 2011 10:59
Re: elternzeit
Aber 8 Wochen nach der Entbindung,also 2 Monate lang bekomme ich dich noch Mutterschaftsgeld,das heißt noch volles Gehalt nur einen Teil vom AG und einen von der Krankenkasse.Ich kann mir nicht vorstellen das ich diese 2 Monate dann auch schon elterngeld bekomme. Oder fällt das Mutterschaftsgeld weg wenn ich Elternzeit nehme?
gast.1070738
12. Apr 2011 11:34
Re: elternzeit
Nach der Geburt Ihres Kindes unterliegen Sie acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sogar zwölf Wochen, einem absoluten Beschäftigungsverbot. Für diese Zeit, in der Sie kein Arbeitgeber beschäftigen darf, steht Ihnen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 € pro Kalendertag (= 390 € im Monat) zu.

Wenn Sie Arbeitnehmerin sind, erhalten Sie in dieser Zeit zusätzlich einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den 13 € und Ihrem normalen kalendertäglichen Netto-Entgelt. Im Ergebnis bekommen Sie in den zwei bzw. drei Monaten nach der Geburt also Ihr Netto-Einkommen in gewohnter Höhe weiter.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf Ihr Elterngeld allerdings angerechnet. Das gilt auch für Mutterschaftsgeld, das Sie während des Bezugszeitraums von Elterngeld erhalten, weil Sie ein weiteres Kind bekommen. Das heißt: So lange Sie gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bekommen, erhalten Sie in der Regel kein kein Elterngeld.


Ich hab das mal rauskopiert...
Also wird für die arbeitende Bevölkerung im Grunde nur 10 Monate Elterngeld bezahlt,sonst bekäme man doppelt Geld 2 Mon lang.
Ich habe auch gelesen das in manchen Bundesländern nach den 2 Jahren Elterngeld auch noch Landeserziehungsgeld gezahlt wird.Weiß aber nich in welchen BL
gast.1093714
12. Apr 2011 12:03
Re: elternzeit
ramona3429 hat geschrieben :
> Aber 8 Wochen nach der Entbindung,also 2 Monate lang bekomme ich dich noch
> Mutterschaftsgeld,das heißt noch volles Gehalt nur einen Teil vom AG und
> einen von der Krankenkasse.Ich kann mir nicht vorstellen das ich diese 2
> Monate dann auch schon elterngeld bekomme. Oder fällt das Mutterschaftsgeld
> weg wenn ich Elternzeit nehme?


Hi.

Doch,Du bekommst trotz Mutterschaftsgeld das Elterngeld.Das Mutterschaftsgeld wir in den acht Wochen aber ans Elterngeld angerechnet.Sorry,dass hatte ich vergessen zu erwähnen.

LG,Kerstin
gast.1093714
12. Apr 2011 12:11
Re: elternzeit
Bei mir ist es z.B. so:

Ich gehe ab den 1.5. in die Schutzfrist.Bekomme aber kein Mutterschaftsgeld,da ich selbstständig bin.Also habe im Mai und bis zum ET gar kein Einkommen.Musste also für diese Zeit sparen,damit wir um die Runden kommen.

Es ist schon ungerecht,dass das alles aufs Elterngeld angerechnet wird.Und ja,im Grunde genommen bekommt man als AN wirklich nur 10 Monate Elterngeld plus die evtl. 2 Monate wenn der Ehepartner danach 2 Monate geht.

Es ist echt ein komplexes Thema.Shit Politik ;) Aber man wird ja auch nicht wegen dem Elterngeld schwanger.Wir können froh sein,das wir überhaupt noch was bekommen,denn es stand ja zur Debatte,es gänzlich zu streichen.

Lg,Kerstin
gast.1070738
12. Apr 2011 13:09
Re: elternzeit
Ja das stimmt, sehr komplex und sauerrei das Selbstständige kein Mutterschaftsgeld bekommen,ich hab aber irgendwo gelesen das man eine einmalzahlung beantragen kann,kann das sein?? schau mal hab ich kopiert.

Zuschuß Mutterschaftsgeld für Privat Versicherte

Frauen, die nicht gesetzlich versichert sind erhalten gemäß § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens € 210,-. Bei privat versicherten Frauen wird das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn gezahlt.

LG
katja.53
12. Apr 2011 14:55
Re: elternzeit
Kurz und bündig geb ich mal meinen senf dazu:

- 8 Wochen nach der Geburt gibts Mutterschaftsgeld
- danach folgt das Elterngeld für 10 Monate + Partner für 2 Monate
- Elterngeld gibts für diejenigen, die mehr als 1200€ Netto haben 65%
-die zw 1000 und 1200€ verdienen 67%
- und wer weniger als 1000€ Netto hat bekommt für je 20€ die er drunter liegt jeweils 1% mehr Elterngeld
- wer alleinerziehend ist kann auch die 2 Vätermonate Elterngeld für sich in Anspruch nehmen

zum Landeserziehungsgeld:
- in sachsen ist das so, kann man das im Anschluß ans Elterngeld beantragen, allerdings nur wenn man keinen Krippenplatz hat und dann bekommt man glaub 200€ pro monat für ein weiteres halbes Jahr

wie das bei selbständigen ist, weiß ich nicht so genau
gast.1070738
12. Apr 2011 15:04
Re: elternzeit
Na solangsam haben wir es glaube ich alle verstanden :oops:
Wir können es ja sowieso nicht ändern,also alle schön pünktlich die Anträge abgeben denn ob das Geld uns am Ende ausreichend ist oder nicht ist jetzt sowieso egal weil wir können und wollen die Schwangerschaft ja nicht rückgängig machen :D
Und ich glaube viele Fragen beantwortet rechtzeitig auch immer der FA.
Meine Praxis informiert mich immer ganz zeitig,morgen hole ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld für die KK ab.Das ist wohl der frühstmögliche Tremin laut meiner Sprechstundenhilfe. Mein Mutterschutz beginnt 20.April.

LG
katja.53
12. Apr 2011 17:25
Re: elternzeit
Glaub eine Woche bevor man in mutterschutz geht bekommst du diesen Zettel vom FA :D aber die Krankenkassen sind da ganz zügig mit bearbeiten, ich hab glaub pünktlich zum Antritt meines Mutterschutzes mein Geld bekommen.
Und bei der Elterngeldberechnung hats auch nur 3 Wochen gedauert.
gast.1098144
12. Apr 2011 18:04
Re: elternzeit
habe gerade mit dem Arbeitsamt Telefoniert, da ich jetzt schon so wenig verdiene das mein Lebensunterhalt nicht gesichert ist bekomme ich ALG 2 dazu damit ich wenigstens monatlich auf 650 euro komme.
Das arbeitsamt versicherte mir dass über die ganze Zeit ich immer durch das ALG2 abgesichert bin um den Grundsatz des Lebensunterhalt zu erreichen. Auch im dritten Jahr. D.h. ich bekomme Mutterschaftsgeld und ALG2 damit ich immer auf einen Satz komme, natürlich wird der Partner mit angerechnet aber ganz ohne irgendein Einkommen werde ich nicht stehen gelassen.
Wobei mir die Frau vom Amt auch sagte, dass ich es mir überlegen sollte denn wenn ich Arbeitslos wäre, also meinen Beruf aufgeben würde. Mehr hätte als wenn ich diesen Job weiterführen würde aber das möchte ich nicht, lieber wenig verdienen als Arbeitslos.
gast.1070738
12. Apr 2011 18:17
Re: elternzeit
Na also das sind ja immer Vorschläge ganz nach meinem Geschmack :evil:
Wie kann man jemandem denn raten lieber Arbeitslos zu sein und dann mehr Geld zu haben als arbeiten gehen und weniger haben.
So geht es ja ganz vielen Eltern,aber das ist doch keine Alternative.
Komische Tuss vom Arbeitsamt.
Also deine Grundversorgung wird schon immer gewährleistet sein,da brauchen wir uns ja in Deutschland keine Sorgen machen.

Bin jetzt 1 Woche vorm Mutterschutz und hatte soebend den Brief von der KK mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld im Kasten.

Lg
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