Mai Mamas 2013

Das dritte Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
gast.1068841
5. Feb 2013 11:03
Re: Mai Mamas 2013
naja, wir sind am überlegen, ob wir in die 3/5 wechseln.
unser steuerberater meinte allerdings, das es "egal" sei, ob wir die steuern gleich zahlen (also bei der 4/4), und dann gebündelt wieder bekommen, oder ob wir einmal im jahr evtl. was nachzahlen müssen.

wir sind jetzt in der 4/4, und der vorteil bei der 3/5 wäre, das ich nicht mehr vom jc abhängig wäre, und wir auch so umziehen könnten, wie wir wollten und uns leisten könnten, und uns nicht an irgendwelche vorgaben halten müssen.
auf der anderen seite haben wir das geld vom jc ziemlich sicher...
ach menno, was würdet ihr denn machen?
Motzkopp
5. Feb 2013 11:16
Re: Mai Mamas 2013
Wir sind momentan auch noch beide in 4. Der Herr von der der Elterngeldstelle meinte, dass man nicht alles von der Steuer wiederbekommt, obwohl ich das auch nur so kenne, dass es egal sein soll. Jetzt bin ich mir allerdings unsicher und kläre das lieber ab. Allerdings stellt sich bei uns in den nächsten Tagen noch raus, ob mein Mann vielleicht noch eine neue Ausbildung macht. Dann wäre ja auch wieder alles anders...
Schwierig. Unabhängigkeit ist wunderbar, aber wenn es mit dem JC so gut läuft, ist wirklich die Frage, was besser ist. Ändern könnt ihr es ja immer noch.
rix-h
5. Feb 2013 11:25
Mai Mamas 2013
rein steuerrechtlich gesehen ist es am Ende des Jahres egal, welche Lohnsteuerklasse ihr gewählt habt, da ja die Einkommenssteuer von eurem tatsächlichen Einkommen errechnet wird. Habt ihr zu wenig Lohnsteuer vorausgezahlt, müsst ihr nachzahlen, bei zuviel bekommt ihr es wieder.

Wichtig sind die Steuerklassen aber dann, wenn ihr wisst, ihr geht in Elternzeit (wurde das für 2013 geändert?), oder werdet demnächst arbeitslos (also ALG 1). Denn diese Leistungen errechnen sich nicht vom Einkommenssteuerbescheid, sondern aus euren Lohnzetteln. Und da kann die Wahl der Lohnsteuerklasse große Unterschiede machen...
rix-h
5. Feb 2013 11:33
Mai Mamas 2013
So, wikipedia lässt grüßen:

Änderungen ab 1. Januar 2013

Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs wird ab 1. Januar 2013 die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben vereinfacht. Bei nichtselbständiger Tätigkeit wird aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen entnommen, aus dem EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte werden dabei nicht berücksichtigt. Auch bei den Gewinneinkünften wird das Nettoeinkommens mittels pauschaler Abgabensätze berechnet. Hierbei wird die Einkommensteuer berechnet, indem auf den durchschnittlichen monatlichen Gewinn die Lohnsteuertabelle angewendet wird. Die Änderungen gelten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden (§ 27 Abs. 1 BEEG).
gast.1068841
5. Feb 2013 11:34
Re: Mai Mamas 2013
na beim elterngeld muß man sich inzwischen ja shcon mind. 7 monate vor der geburt entshcieden haben, welche steuerklasse man nimmt. zumindest habe ich es so gelesen.aber ich bekomme eh nur das mindestelterngeld. also mache ich mir darüber keine gedanken...

ach menno... hatte gehofft, das mir hier jemand sagen kann, was das beste ist.

es ist eben ein untershcied, ob man sich ne wohnung für 669€ raus suchen muß (wenn weiterhin vom jc abhängig), oder ob man nicht doch eher 750€ ausgeben kann/will (unabhängig vom jc).
die 750€ ist nur ne besipielszahl... aber für 669€ bekommt man leider keine wohnung in dem bereich wo wir hinwollen, und schon gar keine 4 zimmer.

na gut, vll liest da sja doch noch jemand, der sich genau damit auskennt.
rix-h
5. Feb 2013 11:39
Re: Mai Mamas 2013
@zickchen10: Also du bekommst ab Geburt die 300 €? Und dein Mann geht weiter arbeiten? Also er hat im Moment auch mehr brutto als du? Und du hast bis zum Mutterschutz gearbeitet?
gast.1068841
5. Feb 2013 12:08
Re: Mai Mamas 2013
ne, bin leider h4-empfängerin, und mein mann geht arbeiten. hat auch ab märz ne neue arbeit, wo er minimal mehr verdient.

aber diese 300€ gibt es doch trotzdem, oder? dementsprechend hat er mehr als ich,ja.

und jetzt ist eben die frage, gehen wir in die 3/5, und sind nicht mehr vom jc abhängig, (er verdient weder jetzt noch in seiner neuen arbeit jeden monat gleich, durch die ganzen zulagen), oder belassen wir es jetzt bei der 4/4 und bekommen je nach verdienst meines mannes eben was vom jc.

alles nicht so einfach
rix-h
5. Feb 2013 12:16
Mai Mamas 2013
Also nach dem letzten Stand meines Wissens ist es bei ALG 2 wichtig, ob du vorher gearbeitet hast (egal wie hoch dein Verdienst war) oder nicht.

Wenn du gearbeitet hast, sind die 300 € Mindestelterngeld anrechnungsfrei. Warst du aber vorher nicht erwerbstätig, werden die 300 € komplett als Einkommen auf deinen ALG 2 Anspruch angerechnet...
gast.1068841
5. Feb 2013 12:23
Re: Mai Mamas 2013
das es angerechent wird, damit rechne ich shcon, ja, was soviel bedeutet wie, ich falle eh erstmal raus, für die zeit des elterngeldbezuges.
das kindergeld wird ja auch angerechent...

theoretisch könnten wir in der zeit wo ich elterngeld bekomme umziehen, und hoffen, das ich im dirketen anshcluß an die elternzeit einen job finde.
na ich lasse mich überraschen... vll klappt es ja auch sogar, das ich so 20-30std in der elternzeit zusätzlich arbeiten gehen kann.zumindets wenn wir umgezogen sind., und meine ellis in der nähe sind dann.
ach ich sag ja, ich muß abwarten...
gast.1527929
5. Feb 2013 14:08
Re: Mai Mamas 2013
@rix-h: wir stehen auch vor der Frage welche Steuerklasse.. kennst du dich damit bisschen aus? Mein Vater meinte wohl auch, dass es egal ist, ob 3/5 oder 4/4. Bei dem einen muss man halt nachzahlen, und bei dem anderen bekommt man wieder..

ICH dachte halt immer, dass eine Heirat auch ein bisschen steuerliche Vorteile hat.. !?

Mein Mann möchte gerne in die 3, um mehr Geld im Monat zu haben (mit dem Bewusstsein, Nachzahlen zu müssen) Außerdem wissen wir nicht genau, wie das mit dem Kinderfreibetrag funktioniert..

Ich selber bekomme nichts vom Staat, da ich eine Private Berufsunfähigkeitsrente habe, wo ich 600€ im Monat bekomme. Bis August hatte ich eine berufliche Umschulung, seitdem suche ich erfoglos einen Job.
Von diesen 600€ muss ich alles selber zahlen, sogar meine Krankenversicherung (154€ im Monat)... ich bin also momentan jeden Monat mit ca. 400€ im Minus und lebe von meinem Ersparten.

Mutterschaftsgeld bekomme ich somit auch nicht. Dafür aber Elterngeld ab dem 1. Tag der Geburt. Also volle 12 Monate die 300€. Plus das Kindergeld.


Wie meintest du das, dass es in bestimmten Situationen große Unterschiede mit den Lohnsteuerklassen macht? Kommt das jetzt eben darauf an, was angerechnet wird, und was nicht? Und wenn ja, woher weiß ich denn, ob die Private BU-Rente, das Elterngeld und das das Kindergeld angerechnet werden??

Fragen über Fragen...
rix-h
5. Feb 2013 16:34
Re: Mai Mamas 2013
Also, was die Einkommenssteuer betrifft, bin ich nicht vom Fach und kann hier nur wiedergeben, was ich mir selbst erlesen habe. Die Angaben sind also Ohne Gewähr;)

Also, doch, du hast entscheidende Vorteile, wenn du verheiratet bist, insbesondere dann, wenn ein Partner nicht arbeitet, aber der andere recht viel verdient.

Dazu muss man wissen, es gibt einen sog. Grundfreibetrag. Der beträgt für das Jahr 2012 8004 €. Das bedeutet, ab einem Jahreseinkommen von 8005 € zahlt man Steuern. Und zwar wird dabei nur das versteuert, was über 8005 € liegt. Also mal in deinem Fall angenommen (wobei ich nicht weiß, wie die BU-Rente bewertet wird, aber wahrscheinlich unterliegt sie auch der Einkommenssteuer?!)

Dein Partner (NICHT VERHEIRATET) hat einen Verdienst von jährlich 16.000 €, du verdienst nichts. Dann zahlt dein Partner für alles, was über 8005 € liegt, Einkommenssteuer.

Jetzt seit ihr verheiratet, sonst ist die Situation gleich. Vorteil, dein Freibetrag in Höhe von 8004 € wird soz. auf deinen Mann übertragen. Er hat auf einmal einen Freibetrag von 16008 €, und damit zahlt ihr am Jahresende auch keine Steuern.

Die Wahl der Steuerklassen selbst bringt euch für das tatsächliche Einkommenssteueraufkommen keine Vorteile. Wie du schon selbst geschrieben hast, in der 3/5 zahlt ihr nach, in der 4/4 bekommt ihr was wieder.... Aber die Summe an Steuern, die der Staat insgesamt abschöpft, bleibt gleich.
rix-h
5. Feb 2013 16:38
Mai Mamas 2013
Noch als Nachtrag, schöpfen beide Partner durch ihren Verdienst ihren Grundfreibetrag selbst aus, ist es m. E. egal, ob man verheiratet ist oder nicht.
rix-h
5. Feb 2013 16:48
Mai Mamas 2013
@moncheridd: Warum zahlst du KV-Beiträge und bist nicht familienversichert?

Ach ja, und noch der liebe Kinderfreibetrag... (das hab ich am Anfang gar nicht kapiert;)

Also, der Kinderfreibetrag beträgt im Moment 7008 €. Aber, es gibt entweder den Kinderfreibetrag, oder das Kindergeld!

Kindergeld gibt es im Jahr 184€ * 12 Monate macht gesamt 2208 € pro Kind. Erst wenn man durch den Kinderfreibetrag eine jährliche Steuerersparnis von mehr als 2208 € hätte, käme dieser Freibetrag zum Tragen. Dann zahlt man weniger Einkommenssteuer, erhält jedoch kein Kindergeld mehr. Das trifft somit nur für Leute zu, die "viel" Geld verdienen. Ungefähr ab einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 63.500 €
rix-h
5. Feb 2013 16:57
Mai Mamas 2013
@ moncheridd: Die Frage ist, warum wollt ihr die Steuerklassen wechseln? Demnach kann ich dann besser auf die jeweiligen Gegebenheiten eingehen, und was sinnvoll ist.

Bei ALG 2 wird sowohl deine BU-Rente, dein Elterngeld, als auch das Kindergeld mehr oder minder in vollem Umfang angerechnet. Ob ihr noch ALG 2 berechtigt seid (denn da geht es ja um euch als Familie, das beziehst du nicht für dich, sondern das bekommt ihr als sog. Bedarfsgemeinschaft) darüber kann man erst ne Aussage treffen, unter Berücksichtigung aller Einkommen und Ausgaben. Dein Partner (bei Bedarfsgemeinschaft ist es egal ob verheiratet oder nicht) muss soz. seinen "Überschuss" an Einkommen für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufwenden.
gast.1527929
5. Feb 2013 20:09
Re: Mai Mamas 2013
danke für die vielen ausführlichen Antworten.. :)

ich dachte halt, wenn man heiratet kann man (endlich?) in die 3/5 wechseln und spart steuern. Aber da man genauso viel wie vorher abgibt, ist es MIR eigentlich egal, ob man die mit einmal sich wiederholt, oder eben etwas nachzahlen muss. Wenn es am Ende nix ändert, finde ich das nicht sehr relevant. (die BU-Rente unterliegt auch der Einkommenssteuer, hab mal nachgesehen)

Familienversichert kann ich leider nicht sein über meinen Mann, da ich zwar nicht berufstätig bin, aber die Krankenkasse meine BU-Rente als "Einkommen" ansieht und alles was über ca. 400€ (weiß den genauen Betrag nicht mehr, auf jedenfall lieg ich mit 600€ deutlich drüber) liegt, muss als freiw. gesetzl. Versicherter angemeldet sein.

ALG 2 werd ich nicht bekommen, durch die BU-Rente und mein Mann verdient "normal" viel. (also, hab mir den Stapel Papierkram geschenkt, da es mir schon vorab gesagt wurde, dass die Chancen nicht gut stehen, dass ich da etwas bekomme.. nichtmal die Sozialleistung wie KV)

Naja, schauen wir mal, wir haben uns heut so ein WISO Steuerprogramm gekauft, da können wir alle erdenklichen Situationen mal "durchspielen" und werden sehen, was das ganze am Ende bringt.

Vielen Dank nochmal!! :D
1343 Beiträge

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