Bitte helft mir
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15. Nov 2015 20:34
Bitte helft mir
Ich stecke in einer beziehungskrise. Bzw ist es für mich endgültig vorbei und ich brauche dringend eine neue Wohnung. Allerdings haben mein ex und ich in der jetzigen wohnung 1 jahr mietbindung. Also noch bis Juli '16. Kommt man da irgendwie raus??? Und der kleine hat seinen Nachnamen. Kann ich das ändern lassen?
15. Nov 2015 20:39
Re: Bitte helft mir
Hallo,
kannst du nicht in der Wohnung bleiben? Ich denke schon wenn ihr mit dem Vermieter redet das einer raus kann aus dem Vertrag.
Mit dem Namen denke ich wirst du nix machen können außer dein Freund stimmt bei der Namensumschreibung zu.
kannst du nicht in der Wohnung bleiben? Ich denke schon wenn ihr mit dem Vermieter redet das einer raus kann aus dem Vertrag.
Mit dem Namen denke ich wirst du nix machen können außer dein Freund stimmt bei der Namensumschreibung zu.
15. Nov 2015 20:49
Re: Bitte helft mir
Hey du,
aus eigener Erfahrung war es bei uns so, dass der Vermieter damit einverstanden war wenn wir einen Nachmieter finden, einfach raus durften. Also einfach lieb fragen und bei der Nachmietersuche helfen.
Dann zum Thema Name. Es ist so dass der Papa damit einverstanden sein muss. Dann kann man zusammen zum zuständigen Standesamt gehen und das ändern lassen.
Viel Glück dass du verständnisvolle Leute hast. Das ist das wichtigste!
aus eigener Erfahrung war es bei uns so, dass der Vermieter damit einverstanden war wenn wir einen Nachmieter finden, einfach raus durften. Also einfach lieb fragen und bei der Nachmietersuche helfen.
Dann zum Thema Name. Es ist so dass der Papa damit einverstanden sein muss. Dann kann man zusammen zum zuständigen Standesamt gehen und das ändern lassen.

Viel Glück dass du verständnisvolle Leute hast. Das ist das wichtigste!
15. Nov 2015 21:04
Re: Bitte helft mir
Die wohnung allein kann ich mir nicht leisten und selbst wenn will ich einen Neuanfang u einfach nur so schnell es geht hier raus. Und wenn ich mal heirate, wie verhält sich das dann mit dem nachnamen?
15. Nov 2015 21:07
Re: Bitte helft mir
Dann behält das Kind weiter den Namen des Vaters - außer wie oben schon geschrieben, er stimmt der Namensänderung zu.
16. Nov 2015 10:39
16. Nov 2015 18:42
Re: Bitte helft mir
Hallo, wird beides schwierig bis unmöglich. Ihr habt gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben somit kann weder der eine noch der andere was im Alleingang machen. Stellt sich der Vermieter quer zahlt ihr noch bis Juli Miete. Also nett und höflich mit dem Vermieter nach einer Lösung suchen.
Den Namen zu ändern ist praktisch unmöglich, auch mit Zustimmung des Vaters. Das geht praktisch nur wenn dieser das Kindswohl gefährden würde. Darüber wird man aber auch beim Standesamt informiert wenn man den Namen eintragen lässt.
Aber mit sowas kann man doch leben, ihr trennt euch, mit dem Kind hat das doch erstmal nichts zu tun. Er bleibt ja weitet der Vater.
Den Namen zu ändern ist praktisch unmöglich, auch mit Zustimmung des Vaters. Das geht praktisch nur wenn dieser das Kindswohl gefährden würde. Darüber wird man aber auch beim Standesamt informiert wenn man den Namen eintragen lässt.
Aber mit sowas kann man doch leben, ihr trennt euch, mit dem Kind hat das doch erstmal nichts zu tun. Er bleibt ja weitet der Vater.
19. Nov 2015 21:31
Re: Bitte helft mir
Aber hat der Vater dann nicht automatisch mehr Rechte als die Mutter? Sprich Unterschriftenmässig. Mein Neffe hatte damals auch den Nachnamen meines Schwagers. Und mit irgendwas hatte meine Schwester da zu kämpfen. Sie hat, obwohl sie Mutter ist, keine Auskunft bekommen. Ging um das Kindergeld und Versicherungstechnische Sachen. Meine Schwester hat den Kindsvater aber dann geheiratet. Hatte sich somit erledigt wegen dem Nachnamen.
19. Nov 2015 22:22
Re: Bitte helft mir
Ich weiß nicht mit was deine Schwester da gekämpft hat aber mit dem Namen hatte das sicher nichts zu tun. Nur weil das Kind den Namen des Vaters trägt hat er dadurch nicht mehr Rechte. Es geht zum Beispiel auch Name des Vaters und alleiniges Sorgerecht bei der Mutter, im Prinzip hat der Vater dann erstmal null Recht.
21. Nov 2015 20:15
Re: Bitte helft mir
Aus der Wohnungsgeschichte kannst du rauskommen, weil solche Verträge gar nicht erlaubt sind (wir hatten auch einen Vertrag über 5 Jahre, haben ihn aber nach 3 1/2 Jahren aufgelöst). Wir haben ein Zweifamilienhaus gekauft und vermieten jetzt selber, haben dadurch erfahren, dass solche Verträge nicht zulässig sind. Es gelten für Vermieter und Mieter geregelte Kündigungsfristen, weil es ja sonst ewig dauert, aus dem Vertrag rauskommen bzw. man kaum die Möglichkeit hat, zeitnah eihnen neuen Vertrag einzugehen. Frag doch mal beim Mieterbund nach.
Viel Erfolg und Kopf hoch!
Viel Erfolg und Kopf hoch!
22. Nov 2015 21:18
Re: Bitte helft mir
So leid mir das alles für dich tut und glaub mir ich kenne die Situation Trennung, aber ich werde trotzdem nie verstehen warum unverheiratete Mütter ihren Kindern den Nachnahmen vom Vater geben.
Für mich persönlich wäre das nie in Frage gekommen, allein schon wenn ich zum Kinderarzt oder im Kindergarten anders aufgerufen werde als mein Kind heißt.
Mit Trennung muß man leider immer rechnen.
Für mich persönlich wäre das nie in Frage gekommen, allein schon wenn ich zum Kinderarzt oder im Kindergarten anders aufgerufen werde als mein Kind heißt.
Mit Trennung muß man leider immer rechnen.
7. Dez 2015 08:09
Probleme mit tagesmutter
Hallo zusammen. Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber hoffe trotzdem sehr das mir irgendeiner helfen kann.
Meine jetzt 16 Monate alte Tochter geht seit September zu einer Tagesmutter. Am Anfang war alles super und dann kam es immer mehr zu Diskussionen zwischen mir und der Tagesmutte. Also haben mein Mann und ich uns Gedanken gemacht was wir nun tun können um schnellmöglichst von ihr weg zukommen. Das Glück war auf unserer Seite und eine Kita hat uns angerufen und haben ab März jetzt einen Platz.
In unserem Vertrag steht: Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum letzten des Vormonats. Also wollten wir jetzt im Dezember den Vertrag kündigen bis Ende Februar ( wären zwei Monate) unsere Tagesmutter war allerdings schneller und hat uns am 1.12. die Kündigung in die Hand gedrückt zum 29.1......hatten ihr mitgeteilt das laut Frist bis Ende Februar die Betreuung stattfinden müsste. Hätte sie bis spätestens 30.11 gekündigt wäre Ende Januar Ende. Sie meinte sie dürfe das noch zum 1. des Monats. Sie würde egal was kommt keine Betreuung mehr ab Februar machen. ( hatten ihr gesagt das wir nach unseren Rechten schauen werden) nun ist es für uns unzumutbar unser Kind weiter abzugeben. Sind voll berufstätig und eigentlich darauf angewiesen. Gibt es sowas wie Schadensersatz vom Verdienstausfall das sie uns zahlen müsste? Oder welche Möglichkeiten gibt es noch. Urlaub können wir nicht nehmen da im Jahr auch noch die schliesszeiten von der Kita zu berücksichtigen sind. Danke euch für eure Antworten
Meine jetzt 16 Monate alte Tochter geht seit September zu einer Tagesmutter. Am Anfang war alles super und dann kam es immer mehr zu Diskussionen zwischen mir und der Tagesmutte. Also haben mein Mann und ich uns Gedanken gemacht was wir nun tun können um schnellmöglichst von ihr weg zukommen. Das Glück war auf unserer Seite und eine Kita hat uns angerufen und haben ab März jetzt einen Platz.
In unserem Vertrag steht: Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum letzten des Vormonats. Also wollten wir jetzt im Dezember den Vertrag kündigen bis Ende Februar ( wären zwei Monate) unsere Tagesmutter war allerdings schneller und hat uns am 1.12. die Kündigung in die Hand gedrückt zum 29.1......hatten ihr mitgeteilt das laut Frist bis Ende Februar die Betreuung stattfinden müsste. Hätte sie bis spätestens 30.11 gekündigt wäre Ende Januar Ende. Sie meinte sie dürfe das noch zum 1. des Monats. Sie würde egal was kommt keine Betreuung mehr ab Februar machen. ( hatten ihr gesagt das wir nach unseren Rechten schauen werden) nun ist es für uns unzumutbar unser Kind weiter abzugeben. Sind voll berufstätig und eigentlich darauf angewiesen. Gibt es sowas wie Schadensersatz vom Verdienstausfall das sie uns zahlen müsste? Oder welche Möglichkeiten gibt es noch. Urlaub können wir nicht nehmen da im Jahr auch noch die schliesszeiten von der Kita zu berücksichtigen sind. Danke euch für eure Antworten
7. Dez 2015 21:04
Re: Bitte helft mir
Hallo Shii7,
was genau steht denn in eurem Vertrag. Wenn für beide Seiten 2 Monate zum letzten des Vormonates steht dann hat sie sich auch daran zu halten.
Wendet euch doch am besten erstmal an das zuständige Jugendamt und schildert dort eure Situation. Vielleicht können die vermitteln und eine Ersatz Tagesmutter finden.
Schadensersatz würde euch wenn überhaupt dann erst ab dem 30. Januar zustehen, bis dahin ist sie ja gewillt euer Kind zu betreuen. Aber ich denke das wird nur was über einen Anwalt.
was genau steht denn in eurem Vertrag. Wenn für beide Seiten 2 Monate zum letzten des Vormonates steht dann hat sie sich auch daran zu halten.
Wendet euch doch am besten erstmal an das zuständige Jugendamt und schildert dort eure Situation. Vielleicht können die vermitteln und eine Ersatz Tagesmutter finden.
Schadensersatz würde euch wenn überhaupt dann erst ab dem 30. Januar zustehen, bis dahin ist sie ja gewillt euer Kind zu betreuen. Aber ich denke das wird nur was über einen Anwalt.
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