Frage zu Elternzeitverlängerung
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15. Apr 2014 16:28
Frage zu Elternzeitverlängerung
Hallo,
Weiß gar nciht ob meine Frage hierher passt...
Meine Geschichte (in kurz)
war 2 Jahre in Elternzeit, wollte dann eig. Teilzeit arbeiten, hatte aber noch keinen Vertag unterschrieben.
1-2 Wochen vor Ablauf d EZ war ich wieder schwanger!
Hab daraufhin nach einem Gespräch mit meiner Chefin meine Vollzeitstelle behalten dürfen (was mir wichtig war, wg d neuen Elterngeldberechnung)
Hab allerdings nach 3 Wochen ein Beschäftigungsverbot bekommen( hatte bis zur 9ten sw Blutungen etc, und auch schon vorher 5 FG )
Meine Chefin hat dann 2 neue Mitarbeiterinnen eingestellt, jeweils halbe Stelle.
So, nun haben wir leider unser Baby verloren
Bin 2 Wochen nach Ausschabung krankgeschrieben.
Wir würden gerne trotz allem nochmal versuchen, schwanger zu werden, der Wunsch nach einem 2. Kind ist schon sehr groß!
Müßte ja allerdings bald wieder arbeiten (Vollzeit)
Was wahrsch. darauf herauslaufen würde, dass entweder die 2 neuen Kolleginnen gekündigt werden oder ich (bin dort seit 10 Jahren).... alle beschäftigen geht leider nicht... (Betrieb mit 8 Angestellten)..
Was natürlich doof wäre, wenn ich nach 2 Monaten tatsächlich wieder schwanger wäre und ausfallen würde....
Jetzt war meine Überlegung, ob ich nicht nochmal 4 Monate Elternzeit beantragen könnte?? Bin 35, und dachte, nochmal höchstens 3 Clomifen Zyklen, und wennn s dann nicht klappt, schließen wir endgültig mit dem Thema ab ....
dann würde ich auch TZ arbeiten
Ich will halt nicht mehr durcheinander bringen und Geld kosten als notwendig, indem ich wieder anfange, voll zu arbeiten und falle (wenn alles gut geht) doch wieder aus.
Außerdem hab ich ja ne 2 jährige Tochter, die ich eigentlich nicht jeden nachmittag abgeben möchte... Und eine Teilzeittätigkeit kommt im Hinblick auf einen erneuten "Versuch" momentan nicht in Frage.
Also langer Rede kurzer Sinn, :
----->> Kann ich nach 2 jähriger Elternzeit, danach 3 Monate im Vollzeit-Angestelltenverhältnis mit BV, kurzfristig (also ab 01.05.) nochmal 4 Monate Elternzeit beantragen???
Eigentl dürfte dem ja nix im Wege stehen, da momentan alle Stellen besetzt sind und sie mich nicht unbedingt brauchen.....oder??
Hab noch nicht mit meiner Chefin gesprochen, wollte erstmal wissen, ob das überhaupt möglich ist
Danke fürs Lesen!
Würde mich freuen, wenn jmd eine Antwort weiß
lg
Sabine
Weiß gar nciht ob meine Frage hierher passt...
Meine Geschichte (in kurz)
war 2 Jahre in Elternzeit, wollte dann eig. Teilzeit arbeiten, hatte aber noch keinen Vertag unterschrieben.
1-2 Wochen vor Ablauf d EZ war ich wieder schwanger!
Hab daraufhin nach einem Gespräch mit meiner Chefin meine Vollzeitstelle behalten dürfen (was mir wichtig war, wg d neuen Elterngeldberechnung)
Hab allerdings nach 3 Wochen ein Beschäftigungsverbot bekommen( hatte bis zur 9ten sw Blutungen etc, und auch schon vorher 5 FG )
Meine Chefin hat dann 2 neue Mitarbeiterinnen eingestellt, jeweils halbe Stelle.
So, nun haben wir leider unser Baby verloren



Bin 2 Wochen nach Ausschabung krankgeschrieben.
Wir würden gerne trotz allem nochmal versuchen, schwanger zu werden, der Wunsch nach einem 2. Kind ist schon sehr groß!
Müßte ja allerdings bald wieder arbeiten (Vollzeit)
Was wahrsch. darauf herauslaufen würde, dass entweder die 2 neuen Kolleginnen gekündigt werden oder ich (bin dort seit 10 Jahren).... alle beschäftigen geht leider nicht... (Betrieb mit 8 Angestellten)..
Was natürlich doof wäre, wenn ich nach 2 Monaten tatsächlich wieder schwanger wäre und ausfallen würde....
Jetzt war meine Überlegung, ob ich nicht nochmal 4 Monate Elternzeit beantragen könnte?? Bin 35, und dachte, nochmal höchstens 3 Clomifen Zyklen, und wennn s dann nicht klappt, schließen wir endgültig mit dem Thema ab ....

Ich will halt nicht mehr durcheinander bringen und Geld kosten als notwendig, indem ich wieder anfange, voll zu arbeiten und falle (wenn alles gut geht) doch wieder aus.
Außerdem hab ich ja ne 2 jährige Tochter, die ich eigentlich nicht jeden nachmittag abgeben möchte... Und eine Teilzeittätigkeit kommt im Hinblick auf einen erneuten "Versuch" momentan nicht in Frage.
Also langer Rede kurzer Sinn, :
----->> Kann ich nach 2 jähriger Elternzeit, danach 3 Monate im Vollzeit-Angestelltenverhältnis mit BV, kurzfristig (also ab 01.05.) nochmal 4 Monate Elternzeit beantragen???
Eigentl dürfte dem ja nix im Wege stehen, da momentan alle Stellen besetzt sind und sie mich nicht unbedingt brauchen.....oder??
Hab noch nicht mit meiner Chefin gesprochen, wollte erstmal wissen, ob das überhaupt möglich ist
Danke fürs Lesen!
Würde mich freuen, wenn jmd eine Antwort weiß

lg
Sabine
15. Apr 2014 17:05
Re: Frage zu Elternzeitverlängerung
Grundsätzlich kannst Du den Rest Deiner dreijährigen Elternzeit in einem beliebigen Zeitraum bis zum vollendeten achten Lebensjahr Deines Kindes beantragen. Die einzige Hürde dafür ist die Zustimmung des Arbeitgebers...
15. Apr 2014 17:33
Re: Frage zu Elternzeitverlängerung
okay, das wäre ja schonmal gut
Aber dafür bräuchte mein AG nen guten Grund, oder??
Danke!
Aber dafür bräuchte mein AG nen guten Grund, oder??
Danke!
15. Apr 2014 17:59
Re: Frage zu Elternzeitverlängerung
Wenn dein AG ja bereits Ersatz für dich hat dürfte er ja keinen Grund haben es dir zu verweigern.
Im Gegenteil wäre das doch die beste Lösung für alle.
Im Gegenteil wäre das doch die beste Lösung für alle.
15. Apr 2014 20:21
Re: Frage zu Elternzeitverlängerung
Dann werd ich mal einen Antrag fertig machen und hoffen, dass meine Chefin das genauso sieht.
Kann ich was dazu schreiben von wegen:
Würde mich freuen, wenn die Möglichkeit auf eine geringfügige Beschäftigung bestünde... Oder so ähnlich...
Oder wäre das nicht so gut???
Hab dann halt sonst kein Einkommen.
Vielleicht könnte sie mich ja wenigstens ein paar Stunden unterbringen.
Falls ich mir was anderes (450- € job) für den Übergang suchen würde, bräuchte ich ihre Zustimmung, richtig?
Bin gerade noch ziemlich fertig und hab eigentlich gar keine Nerven nicht damit auseinanderzusetzen...
Deswegen-
Danke für eure Hilfe!!
Kann ich was dazu schreiben von wegen:
Würde mich freuen, wenn die Möglichkeit auf eine geringfügige Beschäftigung bestünde... Oder so ähnlich...
Oder wäre das nicht so gut???
Hab dann halt sonst kein Einkommen.
Vielleicht könnte sie mich ja wenigstens ein paar Stunden unterbringen.
Falls ich mir was anderes (450- € job) für den Übergang suchen würde, bräuchte ich ihre Zustimmung, richtig?
Bin gerade noch ziemlich fertig und hab eigentlich gar keine Nerven nicht damit auseinanderzusetzen...
Deswegen-
Danke für eure Hilfe!!

15. Apr 2014 20:25
Re: Frage zu Elternzeitverlängerung
Vielleicht wäre es günstig, wenn Du es nicht nur schriftlich machen würdest, sondern Deine Chefin um einen Termin bätest, um ihr Deine Beweggründe zu erläutern.
Ich finde das einmal fairer, als sie mit dem Antrag "vor den Kopf" zu stossen. Und außerdem kannst Du dann auch dezent abklopfen, ob evtl. die Möglichkeit einer (geringen) Teilzeitbeschäftigung bestehen würde.
Ich finde das einmal fairer, als sie mit dem Antrag "vor den Kopf" zu stossen. Und außerdem kannst Du dann auch dezent abklopfen, ob evtl. die Möglichkeit einer (geringen) Teilzeitbeschäftigung bestehen würde.
16. Apr 2014 09:18
Re: Frage zu Elternzeitverlängerung
Ja, das hätte ich eh so gemacht.
Wollte nur wissen, ob es überhaupt so machbar wäre.
Danke nochmal!
Wollte nur wissen, ob es überhaupt so machbar wäre.
Danke nochmal!
7 Beiträge
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