Wie und Wann??
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
13. Apr 2014 21:14
Wie und Wann??
Hallo,
mein Söhnchen wird im Sept.14 3 Jahre alt.
Leider bin ich danach nicht arbeitstätig,sprich abeitslos!
Meine Elternzeit geht noch bis Mitte Juni.
Wie und wann muß ich mich auf dem Amt melden??
Mein Sohn geht aber erst ab sept.in die Kita,bis mittags.
Danke schon mal.
LG
mein Söhnchen wird im Sept.14 3 Jahre alt.

Leider bin ich danach nicht arbeitstätig,sprich abeitslos!

Meine Elternzeit geht noch bis Mitte Juni.
Wie und wann muß ich mich auf dem Amt melden??
Mein Sohn geht aber erst ab sept.in die Kita,bis mittags.
Danke schon mal.
LG
13. Apr 2014 21:35
Re: Wie und Wann??
Hallo,
zumindest musst du dich arbeitsuchend melden und das 3 Monate bevor deinen Eltetnzeit endet. Ob dein Sohn nun in die Kita geht oder nicht.
Wenn du keine Sperre riskieren willst dann melde dich am Besten ganz schnell!
zumindest musst du dich arbeitsuchend melden und das 3 Monate bevor deinen Eltetnzeit endet. Ob dein Sohn nun in die Kita geht oder nicht.
Wenn du keine Sperre riskieren willst dann melde dich am Besten ganz schnell!
13. Apr 2014 21:50
Re: Wie und Wann??
laß dich von der arge beraten.
du hast nur einen Anspruch auf alg1, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 std/wo zur Verfügung stehst, also eine Betreuung für dein kind hast und vor der elternzeit auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast.
wie sich das mit alg2, aufstockendes Gehalt und hartz 4 verhält, weiß ich leider nicht.
aber es ist sinnvoll, sich rechtzeitig bei der arge zu melden, weil die ja auch noch einige zeit für die Bearbeitung brauchen.
noch als kleiner tip, die arge versucht Mütter gerne in Bedrängnis zu bringen, indem sie versucht dir "vorschreiben" zu können, zu welchen Zeiten du eine Betreuung haben mußt.
laß dich da auf nichts ein, ich hatte damals diesen fall.
die arge kann von dir nur verlangen, das du dem Arbeitsmarkt 15 std/wo zur Verfügung stehst, ob das nun vormittags,im laufe des Tages oder sogar nachts ist, das ist eine verhandlungssache zwischen dir und einem potenziellen Arbeitgeber.
laß dich also nicht abschrecken, wenn man dir sagen sollte, das du ggf nicht vermittelbar bist, weil die betreuungszeiten nicht passen.
viel Glück
du hast nur einen Anspruch auf alg1, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 std/wo zur Verfügung stehst, also eine Betreuung für dein kind hast und vor der elternzeit auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast.
wie sich das mit alg2, aufstockendes Gehalt und hartz 4 verhält, weiß ich leider nicht.
aber es ist sinnvoll, sich rechtzeitig bei der arge zu melden, weil die ja auch noch einige zeit für die Bearbeitung brauchen.
noch als kleiner tip, die arge versucht Mütter gerne in Bedrängnis zu bringen, indem sie versucht dir "vorschreiben" zu können, zu welchen Zeiten du eine Betreuung haben mußt.
laß dich da auf nichts ein, ich hatte damals diesen fall.
die arge kann von dir nur verlangen, das du dem Arbeitsmarkt 15 std/wo zur Verfügung stehst, ob das nun vormittags,im laufe des Tages oder sogar nachts ist, das ist eine verhandlungssache zwischen dir und einem potenziellen Arbeitgeber.
laß dich also nicht abschrecken, wenn man dir sagen sollte, das du ggf nicht vermittelbar bist, weil die betreuungszeiten nicht passen.
viel Glück
14. Apr 2014 09:14
Re: Wie und Wann??
ha ha guter witz...arbeitssuchend melden geht garnicht,bei mir ging es zumindest nicht weil ich ja nicht voll einsatzfähig bin mit kleinem kind und die nehmen das garnicht auf wenn man sagt das man zb von bis uhrzeit arbeiten kann und abends/nachts...mir wurde gesagt ich hab einfah pech gehabt und soll mich entweder selbst um eine neue arbeit kömmern oder muss mich um eine betreung für den kleinen kümmern,sprich ganztags kindergarten bzw tagesmutter...die sind nicht ganz dicht!
aber 3 monate vor ende des arbeitsvertrages ist schon richtig wenn man das shcon so lange vorher weiss.
viel gück beim arbeitsamt!
aber 3 monate vor ende des arbeitsvertrages ist schon richtig wenn man das shcon so lange vorher weiss.
viel gück beim arbeitsamt!
14. Apr 2014 09:22
Re: Wie und Wann??
Vielleicht ist das bei uns in Österreich anders, aber ich habe mich arbeitssuchend gemeldet in dem Monat, in dem meine Elternzeit zu Ende ging & bekam dann gleich das Arbeitslosengeld. Ich konnte mich Teilzeitarbeitssuchend melden, sprich: Meine Beraterin und ich suchten für mich einen Teilzeitjob! Was jedoch Bedingung für das ganze ist, ist das die Kinderbetreuung geregelt ist. Mein Sohn ging dann zu einer Tagesmutter!
Ich würde da einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen wenn du dir unsicher bist!
Ich würde da einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen wenn du dir unsicher bist!
14. Apr 2014 10:26
Re: Wie und Wann??
Wie wir ja alle wissen ist da jede Behörde anders und jeder Mitarbeiter entscheidet individuell! Leider!
Allerdings steht in den Infoblättern das man sich 3 Monate vor Ende der Elternzeit oder Beendigung des Arbeitsvertrages melden muss! Ist die Kündigungsfrist kürzer muss man sich auch umgehend melden.
Läuft ein Arbeitsvertrag während der Elternzeit aus muss man das auch 3 Monate vorher melden.
Ich geh mal davon aus das sie auch Geld von der Arge möchte, deshalb muss man sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden! Anders kann das Amt ja auch nicht wissen das man Bezüge möchte!

Allerdings steht in den Infoblättern das man sich 3 Monate vor Ende der Elternzeit oder Beendigung des Arbeitsvertrages melden muss! Ist die Kündigungsfrist kürzer muss man sich auch umgehend melden.
Läuft ein Arbeitsvertrag während der Elternzeit aus muss man das auch 3 Monate vorher melden.
Ich geh mal davon aus das sie auch Geld von der Arge möchte, deshalb muss man sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden! Anders kann das Amt ja auch nicht wissen das man Bezüge möchte!

14. Apr 2014 10:32
Re: Wie und Wann??
also, es kommt drauf an, ob du alg1 oder 2 beantragen musst/kannst.
bei alg1 ist es so, das dien spatz betreut sein muß, um das du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. da es ja von juni bis september wohl (wenn ich es richtig verstanden habe) nicht der fall ist, hast du kein anspruch auf alg1, sondern müsstest für die zeit alg2 beantragen.
wenn dein kleiner dann im kiga eingewöhnt ist, kannst du alg1 beantragen, sofern du einen anspruch darauf hast.
ich habe beim jobcenter 2 jahre elternzeit beantragt, und fliege automatisch raus, sobald meine kleine maus in den kindergarten geht (also, ab september, nach der eingewöhnung). genauso fliege ich raus, wenn ich jetzt schon nen mini-job oder sowas annehmen würde.
bei alg1 ist es so, das dien spatz betreut sein muß, um das du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. da es ja von juni bis september wohl (wenn ich es richtig verstanden habe) nicht der fall ist, hast du kein anspruch auf alg1, sondern müsstest für die zeit alg2 beantragen.
wenn dein kleiner dann im kiga eingewöhnt ist, kannst du alg1 beantragen, sofern du einen anspruch darauf hast.
ich habe beim jobcenter 2 jahre elternzeit beantragt, und fliege automatisch raus, sobald meine kleine maus in den kindergarten geht (also, ab september, nach der eingewöhnung). genauso fliege ich raus, wenn ich jetzt schon nen mini-job oder sowas annehmen würde.
14. Apr 2014 11:07
Re: Wie und Wann??
danke schon mal für die vielen Atworten!
Oh je bei 3 Monaten vorher wäre ich schon drüber!
Leider auch wie vorher wrrde ich kein Geld bekommen,da mein Mann zuviel verdient,melde mich nur weil ich dann dort rentenversichert bin.

Oh je bei 3 Monaten vorher wäre ich schon drüber!

Leider auch wie vorher wrrde ich kein Geld bekommen,da mein Mann zuviel verdient,melde mich nur weil ich dann dort rentenversichert bin.
14. Apr 2014 11:23
14. Apr 2014 12:14
Re: Wie und Wann??
ALG1 ist unabhängig vom Einkommen Deines Mannes.
Vor der Elternzeit musst Du allerdings ein Jahr einen steuerpflichtigen Job gehabt haben.
3 Monate vorher melden. Geht aber auch eher.
Und überlegen, wieviel Stunden Du arbeiten möchtest/kannst.
Entsprechend dazu wird das ALG1 berechnet.
Bei mir ist es so, dass ich Vollzeit angegeben habe (man muss eh erstmal was finden, wenn man ein kleines Kind hat). So bekomme ich volles ALG1.
Als Wunsch habe ich jedoch angeben können, dass 25 bis 30 Stunden Wochenstunden perfekt wären. Wie ich die Kinderbetreuung handhabe obliegt mir. Ich musste denen nur versichern, dass das geregelt ist.
Läuft bei mir leider Ende Juni aus, bleibe dort aber gemeldet und bekomme ggf. noch einen Lehrgang ohne Leistungsbezug.
Rentenpunkte bekommst Du auf Antrag, bis Dein Kind 3 Jahre alt ist.
Vor der Elternzeit musst Du allerdings ein Jahr einen steuerpflichtigen Job gehabt haben.
3 Monate vorher melden. Geht aber auch eher.
Und überlegen, wieviel Stunden Du arbeiten möchtest/kannst.
Entsprechend dazu wird das ALG1 berechnet.
Bei mir ist es so, dass ich Vollzeit angegeben habe (man muss eh erstmal was finden, wenn man ein kleines Kind hat). So bekomme ich volles ALG1.
Als Wunsch habe ich jedoch angeben können, dass 25 bis 30 Stunden Wochenstunden perfekt wären. Wie ich die Kinderbetreuung handhabe obliegt mir. Ich musste denen nur versichern, dass das geregelt ist.
Läuft bei mir leider Ende Juni aus, bleibe dort aber gemeldet und bekomme ggf. noch einen Lehrgang ohne Leistungsbezug.
Rentenpunkte bekommst Du auf Antrag, bis Dein Kind 3 Jahre alt ist.
15. Apr 2014 00:24
Re: Wie und Wann??
werden die 3 Kinderjahre nicht automatisch von der Rentenkasse mitgerechnet?
muß man sich dort selbst drum kümmern?
bei mir war es beim ersten kind so, das ich der arge lediglich versichern mußte, das ich dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 std/wo zur Verfügung stehe und mein kind betreut ist, wie war meine Sache.
da aber wirklich jede Behörde anders arbeitet und jeder sachbearbeiter das individuell entscheidet, mach dich im Vorfeld schlau und wenn der dir blöd kommt, nimm deinen mann mit, der soll dann mal gaaaaaanz böse gucken.
bei mir hat das geholfen, immer, wenn ich allein bei der arge war - vor den Kindern - war ich hinterher nur am heulen und völlig fertig, weil die mich verbal total abgewertet hatten und echt fies wurden ( dabei hatte ich auch schon damals einrecht dickes fell, allerdings keine Erfahrung mit Behörden).
sobald mein mann dabei war und nur böse geguckt hat, waren die Sachbearbeiter handzahm und total lieb.
nur einmal mußte ich fragen, in welcher Etage denn der amtsleiter sitzt und ob ich dort gleich hingehen soll oder mit der presse antanzen muß.
manchmal hilft es, wenn man eine weitere person dabei hat, die sich nicht einschüchtern läßt.
aber ganz wichtig, info im Vorfeld ist alles.
muß man sich dort selbst drum kümmern?
bei mir war es beim ersten kind so, das ich der arge lediglich versichern mußte, das ich dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 std/wo zur Verfügung stehe und mein kind betreut ist, wie war meine Sache.
da aber wirklich jede Behörde anders arbeitet und jeder sachbearbeiter das individuell entscheidet, mach dich im Vorfeld schlau und wenn der dir blöd kommt, nimm deinen mann mit, der soll dann mal gaaaaaanz böse gucken.
bei mir hat das geholfen, immer, wenn ich allein bei der arge war - vor den Kindern - war ich hinterher nur am heulen und völlig fertig, weil die mich verbal total abgewertet hatten und echt fies wurden ( dabei hatte ich auch schon damals einrecht dickes fell, allerdings keine Erfahrung mit Behörden).
sobald mein mann dabei war und nur böse geguckt hat, waren die Sachbearbeiter handzahm und total lieb.
nur einmal mußte ich fragen, in welcher Etage denn der amtsleiter sitzt und ob ich dort gleich hingehen soll oder mit der presse antanzen muß.
manchmal hilft es, wenn man eine weitere person dabei hat, die sich nicht einschüchtern läßt.
aber ganz wichtig, info im Vorfeld ist alles.
15. Apr 2014 13:05
Re: Wie und Wann??
Hallo norelle,
ja, selber kümmern. Anruf bei der kostenlosen Hotline reicht und die schicken Dir die Formulare. Sind auch supernett dort. Denn der Kindsvater und Du müsst schriftlich bestätigen, dass Du Dich um Dein Kind kümmerst.
Sollte bei Dir eh eine Rentenkontenprüfung anstehen, die wohl alle 5 Jahre ist, bekommst Du das sowieso geschickt.
So habe ich nämlich erfahren, dass man sich da selbst drum kümmern sollte. Geht immer rückwirkend.
D.h. mein Sohn wird im Sept. 3 Jahre. Also kann ich nach dem Geburtstag dort die Rentenpunkte für das letzte Jahr beantragen.
Obwohl meine SB bei der ARGE echt nett ist, geht mir auch immer die Pumpe
ja, selber kümmern. Anruf bei der kostenlosen Hotline reicht und die schicken Dir die Formulare. Sind auch supernett dort. Denn der Kindsvater und Du müsst schriftlich bestätigen, dass Du Dich um Dein Kind kümmerst.
Sollte bei Dir eh eine Rentenkontenprüfung anstehen, die wohl alle 5 Jahre ist, bekommst Du das sowieso geschickt.
So habe ich nämlich erfahren, dass man sich da selbst drum kümmern sollte. Geht immer rückwirkend.
D.h. mein Sohn wird im Sept. 3 Jahre. Also kann ich nach dem Geburtstag dort die Rentenpunkte für das letzte Jahr beantragen.
Obwohl meine SB bei der ARGE echt nett ist, geht mir auch immer die Pumpe

15. Apr 2014 16:02
Re: Wie und Wann??
Ich habe von der Rentenkasse die entsprechenden Bescheide bekommen und sollte nur prüfen, ob die Angaben stimmen 
Man bekommt die Rentenpunkte auch unabhängig von Berufstätigkeit während der drei Jahre. Solange man weniger verdient bzw. Rentenbeiträge zahlt, als das Durchschnittseinkommen, werden die Rentenpunkte ergänzt bzw. aufgewertet.
Zumindest lief das bei den beiden Großen so (*1998 und *2005)...

Man bekommt die Rentenpunkte auch unabhängig von Berufstätigkeit während der drei Jahre. Solange man weniger verdient bzw. Rentenbeiträge zahlt, als das Durchschnittseinkommen, werden die Rentenpunkte ergänzt bzw. aufgewertet.
Zumindest lief das bei den beiden Großen so (*1998 und *2005)...
13 Beiträge
• Seite 1 von 1
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19547...
Suche
loading 31377...
loading 19564...
loading 19565...
loading 19830...
loading 19520...