Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
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22. Nov 2013 16:03
Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
Hallo,
könnt Ihr mir sagen wann ich es dem AG mitteilen muss das ich schwanger bin ? Ich lese leider viele Sachen: 12. SSW, Mutterpass, gar nicht, sofort...da wird man ja ganz wuselig im Kopf.
Danke Euch
LG
Laura
könnt Ihr mir sagen wann ich es dem AG mitteilen muss das ich schwanger bin ? Ich lese leider viele Sachen: 12. SSW, Mutterpass, gar nicht, sofort...da wird man ja ganz wuselig im Kopf.
Danke Euch
LG
Laura
22. Nov 2013 17:09
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
Huhu,
ich würd sagen, dass das auf den Betrieb ankommt.
Arbeitest du mit Chemikalien oder musst ganz arg viel stehen etc?
Dann am besten sofort, ansonsten kannst du es wohl nach eigenem Ermessen mitteilen, wann dir danach ist. Oder so.
In was für einem Betrieb arbeitest du denn?
ich würd sagen, dass das auf den Betrieb ankommt.
Arbeitest du mit Chemikalien oder musst ganz arg viel stehen etc?
Dann am besten sofort, ansonsten kannst du es wohl nach eigenem Ermessen mitteilen, wann dir danach ist. Oder so.
In was für einem Betrieb arbeitest du denn?

22. Nov 2013 19:09
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
Hallo Laura,
ich würde es von Deinem Arbeitsplatz abhängig machen, je nach dem greifen die Mutterschutzbestimmungen nämlich schon sofort.
Da ich in der Backstube gearbeitet habe und ich Nachts ran arbeitete und auch schwer heben musste, habe ich es meinem Chef gleich gesagt auch schon deshalb das ich meine Maus nicht in gefahr bringe.
Liebe Grüße
ich würde es von Deinem Arbeitsplatz abhängig machen, je nach dem greifen die Mutterschutzbestimmungen nämlich schon sofort.
Da ich in der Backstube gearbeitet habe und ich Nachts ran arbeitete und auch schwer heben musste, habe ich es meinem Chef gleich gesagt auch schon deshalb das ich meine Maus nicht in gefahr bringe.
Liebe Grüße
22. Nov 2013 21:30
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
Ich stand vor der gleichen Frage, da war ich in der 5. Woche und hatte meinen positiven Test, und auch die Bestätigung eines positiven Urintests beim Frauenarzt. Im Ultraschall konnte man aber noch nichts sehen.
So nun wusste ich, dass ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers bekomme, wenn ich schwanger bin.
Die Vertretungsärztin hat mich auch total verunsichert. "Ja der Urintest ist positiv, aber das heißt ja noch nichts, sagen sie es bloss noch nicht. Erst wenn die Herztöne da sind."
ich war so verunsichert, das ich versucht habe unsere Vertretungs-Betriebsärztin (Betriebsarzt im Urlaub) anzurufen, die aber selber leider gerade auf Tour war. Ich hatte dann direkt den Chef des Arbeitsmedizinischen Dienstes dran.
Ich habe ihm geschildert, das ich positiv getestet habe, bei einer Vertretungsfrauenärztin war, und was diese mir gesagt hat.
Gedankliches Zitat: "Sie haben positiv getestet, also sind sie ab sofort schwanger. Ein bisschen schwanger gibt es nicht! Sie rufen jetzt ihren Arbeitgeber an, und teilen ihm die Schwangerschaft mit. Somit genießen sie sämtlichen Schutz einer Schwangerschaft. Sagen sie es noch nicht, gilt für sie auch noch nicht das Schwangerschaftsschutzgesetz, inkl. Kündigungsschutz usw. Ihr Arbeitgeber darf es auch nicht an Kollegen weitersagen. Erst mit ihrer Erlaubnis. In ihrem Fall, als Erzieherin im Kindergarten haben sie ab sofort ein Beschäftigungsverbot. Sie gehen nicht mehr arbeiten. Auch morgen nicht. Wenn sie bis zur 8. oder 9. Woche warten oder noch länger bis sie es mitteilen, und es passiert etwas, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und sie werden sich immer Vorwürfe machen bzw. fragen ob es an der Arbeit lag. Das kann man dann nicht mehr rückgängig machen. Also vorbeugen und das Beste für sich tun und an sich denken. Sie gelten solange als schwanger, bis das Gegenteil bewiesen ist. Egal ob das nun bei einem Ultraschall in der 6. Woche wäre, oder ein Laborfehler wäre. Positiver Test = Schwanger. Sie haben keinerlei Nachteile. Sollte es sich als Irrtum rausstellen, dann gehen sie wieder ganz normal ihrer Arbeit nach. Ihr Arbeitgeber muss ihnen den Platz freihalten."
5 Minuten später wusste mein Arbeitgeber Bescheid, und da ich nicht wollte, das es heißt ich sei krank, eben weil ich ja ab sofort ein Beschäftigungsverbot hatte, habe ich erlaubt es den Kollegen und Kindern zu sagen. Ich wollte keine "Oh ist die aber lange krank" Gerüchteküche, weder bei Kollegen, noch bei den Kindern, und erst recht nicht bei den Eltern.
Und ob sie es nun erfahren wenn ich in der 5. Woche oder der 14. bin, spielt keine Rolle. Es kann immer gut gehen in einer Schwangerschaft, und es gibt eben leider auch Fehlgeburten weit nach der 12. Woche.
ich würde es sofort sagen, einfach schon damit du geschützt bist, und unter das Schwangerenschutzgesetz fällst. Sollte dein Arbeitgeber plötzlich auf die Idee kommen, dir zu kündigen, und du hast es noch nicht gesagt, dann gilt der Schwangerenkündigungsschutz nämlich noch nicht. Der gilt erst ab Zeitpunkt der Bekanntgabe.
So nun wusste ich, dass ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers bekomme, wenn ich schwanger bin.
Die Vertretungsärztin hat mich auch total verunsichert. "Ja der Urintest ist positiv, aber das heißt ja noch nichts, sagen sie es bloss noch nicht. Erst wenn die Herztöne da sind."
ich war so verunsichert, das ich versucht habe unsere Vertretungs-Betriebsärztin (Betriebsarzt im Urlaub) anzurufen, die aber selber leider gerade auf Tour war. Ich hatte dann direkt den Chef des Arbeitsmedizinischen Dienstes dran.
Ich habe ihm geschildert, das ich positiv getestet habe, bei einer Vertretungsfrauenärztin war, und was diese mir gesagt hat.
Gedankliches Zitat: "Sie haben positiv getestet, also sind sie ab sofort schwanger. Ein bisschen schwanger gibt es nicht! Sie rufen jetzt ihren Arbeitgeber an, und teilen ihm die Schwangerschaft mit. Somit genießen sie sämtlichen Schutz einer Schwangerschaft. Sagen sie es noch nicht, gilt für sie auch noch nicht das Schwangerschaftsschutzgesetz, inkl. Kündigungsschutz usw. Ihr Arbeitgeber darf es auch nicht an Kollegen weitersagen. Erst mit ihrer Erlaubnis. In ihrem Fall, als Erzieherin im Kindergarten haben sie ab sofort ein Beschäftigungsverbot. Sie gehen nicht mehr arbeiten. Auch morgen nicht. Wenn sie bis zur 8. oder 9. Woche warten oder noch länger bis sie es mitteilen, und es passiert etwas, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und sie werden sich immer Vorwürfe machen bzw. fragen ob es an der Arbeit lag. Das kann man dann nicht mehr rückgängig machen. Also vorbeugen und das Beste für sich tun und an sich denken. Sie gelten solange als schwanger, bis das Gegenteil bewiesen ist. Egal ob das nun bei einem Ultraschall in der 6. Woche wäre, oder ein Laborfehler wäre. Positiver Test = Schwanger. Sie haben keinerlei Nachteile. Sollte es sich als Irrtum rausstellen, dann gehen sie wieder ganz normal ihrer Arbeit nach. Ihr Arbeitgeber muss ihnen den Platz freihalten."
5 Minuten später wusste mein Arbeitgeber Bescheid, und da ich nicht wollte, das es heißt ich sei krank, eben weil ich ja ab sofort ein Beschäftigungsverbot hatte, habe ich erlaubt es den Kollegen und Kindern zu sagen. Ich wollte keine "Oh ist die aber lange krank" Gerüchteküche, weder bei Kollegen, noch bei den Kindern, und erst recht nicht bei den Eltern.
Und ob sie es nun erfahren wenn ich in der 5. Woche oder der 14. bin, spielt keine Rolle. Es kann immer gut gehen in einer Schwangerschaft, und es gibt eben leider auch Fehlgeburten weit nach der 12. Woche.
ich würde es sofort sagen, einfach schon damit du geschützt bist, und unter das Schwangerenschutzgesetz fällst. Sollte dein Arbeitgeber plötzlich auf die Idee kommen, dir zu kündigen, und du hast es noch nicht gesagt, dann gilt der Schwangerenkündigungsschutz nämlich noch nicht. Der gilt erst ab Zeitpunkt der Bekanntgabe.
26. Nov 2013 15:59
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
und wann sag ich es meinem baldigen Arbeitgeber wenn ich jetzt noch daheim in Karenz (Elternzeit) bin und dann im März wieder anfangen muss und im Mai wieder in Mutterschutz komme?
26. Nov 2013 21:08
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
chaosqueen2089@web.de hat geschrieben:
> und wann sag ich es meinem baldigen Arbeitgeber wenn ich jetzt noch daheim
> in Karenz (Elternzeit) bin und dann im März wieder anfangen muss und im Mai
> wieder in Mutterschutz komme?
Tjaaa.... ich glaube ich würde es jetzt sagen.
Warum warten?
> und wann sag ich es meinem baldigen Arbeitgeber wenn ich jetzt noch daheim
> in Karenz (Elternzeit) bin und dann im März wieder anfangen muss und im Mai
> wieder in Mutterschutz komme?
Tjaaa.... ich glaube ich würde es jetzt sagen.
Warum warten?
4. Dez 2013 17:52
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
Khisanee hat geschrieben:
> Ich stand vor der gleichen Frage, da war ich in der 5. Woche und hatte meinen positiven
> Test, und auch die Bestätigung eines positiven Urintests beim Frauenarzt. Im Ultraschall
> konnte man aber noch nichts sehen.
>
> So nun wusste ich, dass ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers
> bekomme, wenn ich schwanger bin.
>
> Die Vertretungsärztin hat mich auch total verunsichert. "Ja der Urintest ist positiv,
> aber das heißt ja noch nichts, sagen sie es bloss noch nicht. Erst wenn die Herztöne
> da sind."
>
> ich war so verunsichert, das ich versucht habe unsere Vertretungs-Betriebsärztin
> (Betriebsarzt im Urlaub) anzurufen, die aber selber leider gerade auf Tour war.
> Ich hatte dann direkt den Chef des Arbeitsmedizinischen Dienstes dran.
> Ich habe ihm geschildert, das ich positiv getestet habe, bei einer Vertretungsfrauenärztin
> war, und was diese mir gesagt hat.
>
> Gedankliches Zitat: "Sie haben positiv getestet, also sind sie ab sofort schwanger.
> Ein bisschen schwanger gibt es nicht! Sie rufen jetzt ihren Arbeitgeber an, und
> teilen ihm die Schwangerschaft mit. Somit genießen sie sämtlichen Schutz einer Schwangerschaft.
> Sagen sie es noch nicht, gilt für sie auch noch nicht das Schwangerschaftsschutzgesetz,
> inkl. Kündigungsschutz usw. Ihr Arbeitgeber darf es auch nicht an Kollegen weitersagen.
> Erst mit ihrer Erlaubnis. In ihrem Fall, als Erzieherin im Kindergarten haben sie
> ab sofort ein Beschäftigungsverbot. Sie gehen nicht mehr arbeiten. Auch morgen nicht.
> Wenn sie bis zur 8. oder 9. Woche warten oder noch länger bis sie es mitteilen,
> und es passiert etwas, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und sie werden
> sich immer Vorwürfe machen bzw. fragen ob es an der Arbeit lag. Das kann man dann
> nicht mehr rückgängig machen. Also vorbeugen und das Beste für sich tun und an sich
> denken. Sie gelten solange als schwanger, bis das Gegenteil bewiesen ist. Egal ob
> das nun bei einem Ultraschall in der 6. Woche wäre, oder ein Laborfehler wäre. Positiver
> Test = Schwanger. Sie haben keinerlei Nachteile. Sollte es sich als Irrtum rausstellen,
> dann gehen sie wieder ganz normal ihrer Arbeit nach. Ihr Arbeitgeber muss ihnen
> den Platz freihalten."
Genau so eine Entscheidung musste ich heute auch treffen.... gleiche Situation wie bei dir.... 5. Woche, nur im Urin ist eine SS nachweisbar gewesen....
ich habe den Arbeitgeber informiert.....
und nun ein Beschäftigungsverbot
Das stärkt mich in meiner Entscheidung

> Ich stand vor der gleichen Frage, da war ich in der 5. Woche und hatte meinen positiven
> Test, und auch die Bestätigung eines positiven Urintests beim Frauenarzt. Im Ultraschall
> konnte man aber noch nichts sehen.
>
> So nun wusste ich, dass ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers
> bekomme, wenn ich schwanger bin.
>
> Die Vertretungsärztin hat mich auch total verunsichert. "Ja der Urintest ist positiv,
> aber das heißt ja noch nichts, sagen sie es bloss noch nicht. Erst wenn die Herztöne
> da sind."
>
> ich war so verunsichert, das ich versucht habe unsere Vertretungs-Betriebsärztin
> (Betriebsarzt im Urlaub) anzurufen, die aber selber leider gerade auf Tour war.
> Ich hatte dann direkt den Chef des Arbeitsmedizinischen Dienstes dran.
> Ich habe ihm geschildert, das ich positiv getestet habe, bei einer Vertretungsfrauenärztin
> war, und was diese mir gesagt hat.
>
> Gedankliches Zitat: "Sie haben positiv getestet, also sind sie ab sofort schwanger.
> Ein bisschen schwanger gibt es nicht! Sie rufen jetzt ihren Arbeitgeber an, und
> teilen ihm die Schwangerschaft mit. Somit genießen sie sämtlichen Schutz einer Schwangerschaft.
> Sagen sie es noch nicht, gilt für sie auch noch nicht das Schwangerschaftsschutzgesetz,
> inkl. Kündigungsschutz usw. Ihr Arbeitgeber darf es auch nicht an Kollegen weitersagen.
> Erst mit ihrer Erlaubnis. In ihrem Fall, als Erzieherin im Kindergarten haben sie
> ab sofort ein Beschäftigungsverbot. Sie gehen nicht mehr arbeiten. Auch morgen nicht.
> Wenn sie bis zur 8. oder 9. Woche warten oder noch länger bis sie es mitteilen,
> und es passiert etwas, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und sie werden
> sich immer Vorwürfe machen bzw. fragen ob es an der Arbeit lag. Das kann man dann
> nicht mehr rückgängig machen. Also vorbeugen und das Beste für sich tun und an sich
> denken. Sie gelten solange als schwanger, bis das Gegenteil bewiesen ist. Egal ob
> das nun bei einem Ultraschall in der 6. Woche wäre, oder ein Laborfehler wäre. Positiver
> Test = Schwanger. Sie haben keinerlei Nachteile. Sollte es sich als Irrtum rausstellen,
> dann gehen sie wieder ganz normal ihrer Arbeit nach. Ihr Arbeitgeber muss ihnen
> den Platz freihalten."
Genau so eine Entscheidung musste ich heute auch treffen.... gleiche Situation wie bei dir.... 5. Woche, nur im Urin ist eine SS nachweisbar gewesen....
ich habe den Arbeitgeber informiert.....
und nun ein Beschäftigungsverbot

Das stärkt mich in meiner Entscheidung


5. Dez 2013 15:14
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
warum Beschäftigunsverbot?? bist du auch Erzieherin?
5. Dez 2013 17:01
7. Dez 2013 20:01
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
ich bin auch erzieherin und ich durfte/musste trotzdem arbeiten ! ich war immun gegen rötel etc.
7. Dez 2013 20:13
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
checker28 hat geschrieben:
> ich bin auch erzieherin und ich durfte/musste trotzdem arbeiten ! ich war
> immun gegen rötel etc.
Als ich mit Noah schwanger war, und noch bei einem anderen Arbeitgeber, war es auch eher optional, und Antikörperabhängig. Mir fehlte aber die Immunität gegen Röteln, und somit hatte ich das Beschäftigungsverbot.
Noch während ich schwanger war, hieß es dann aber, dass ab sofort alle Schwangeren ins Beschäftigungsverbot gehen, eben weil es nicht nur um Röteln und Co geht, sondern auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen.
Egal ob Krippe oder Kindergarten, die Kinder wiegen alle mindestens 10 Kilo.
Und als Erzieherin hat man eben nicht die Möglichkeit es wirklich zu vermeiden ein Kind zu tragen, zu heben, sich immer zu bücken usw.
Dann kommt das sitzen auf den Ministühlen dazu, und Erkrankungen wie z.b. Keuchhusten, wogegen man zwar mittlerweile impfen kann, die meisten Erwachsenen aber nicht geimpft sind. Einen Antikörpersuchtest gibt es für Keuchhusten nicht.
Und letztendlich sind Kinder leider unberechenbar, und ein Tritt in den Bauch, auch wenn unbeabsichtigt, kann leider schwere Folgen haben.
Daher haben viele Träger von Kindertagesstätten beschlossen, das ein generelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft gilt. Damit schützen sie sich letztendlich auch selber.
Naja und lieber eine Erzieherin im Beschäftigungsverbot, und dafür Ersatz einstellen können, als eine Erzieherin die immer wieder krank geschrieben wird, und so eine Stelle blockiert, aber fehlt, und der Betreuungsschlüssel drunter leidet. Das ist für Kinder, Kollegen und Eltern auch doof.
Dann lieber Beschäftigungsverbot und direkt eine Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung einstellen können.
Bei meinem jetztigen Arbeitgeber gab es das Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Bei mir war es in der 5. Woche.
Beide Seiten provitieren letztendlich davon, auch wenn ich sehr gerne weiter gearbeitet hätte. Für mich und den Bauchzwerg ist es so besser und wir gehen auf Nummer sicher.
> ich bin auch erzieherin und ich durfte/musste trotzdem arbeiten ! ich war
> immun gegen rötel etc.
Als ich mit Noah schwanger war, und noch bei einem anderen Arbeitgeber, war es auch eher optional, und Antikörperabhängig. Mir fehlte aber die Immunität gegen Röteln, und somit hatte ich das Beschäftigungsverbot.
Noch während ich schwanger war, hieß es dann aber, dass ab sofort alle Schwangeren ins Beschäftigungsverbot gehen, eben weil es nicht nur um Röteln und Co geht, sondern auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen.
Egal ob Krippe oder Kindergarten, die Kinder wiegen alle mindestens 10 Kilo.
Und als Erzieherin hat man eben nicht die Möglichkeit es wirklich zu vermeiden ein Kind zu tragen, zu heben, sich immer zu bücken usw.
Dann kommt das sitzen auf den Ministühlen dazu, und Erkrankungen wie z.b. Keuchhusten, wogegen man zwar mittlerweile impfen kann, die meisten Erwachsenen aber nicht geimpft sind. Einen Antikörpersuchtest gibt es für Keuchhusten nicht.
Und letztendlich sind Kinder leider unberechenbar, und ein Tritt in den Bauch, auch wenn unbeabsichtigt, kann leider schwere Folgen haben.
Daher haben viele Träger von Kindertagesstätten beschlossen, das ein generelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft gilt. Damit schützen sie sich letztendlich auch selber.
Naja und lieber eine Erzieherin im Beschäftigungsverbot, und dafür Ersatz einstellen können, als eine Erzieherin die immer wieder krank geschrieben wird, und so eine Stelle blockiert, aber fehlt, und der Betreuungsschlüssel drunter leidet. Das ist für Kinder, Kollegen und Eltern auch doof.
Dann lieber Beschäftigungsverbot und direkt eine Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung einstellen können.
Bei meinem jetztigen Arbeitgeber gab es das Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Bei mir war es in der 5. Woche.
Beide Seiten provitieren letztendlich davon, auch wenn ich sehr gerne weiter gearbeitet hätte. Für mich und den Bauchzwerg ist es so besser und wir gehen auf Nummer sicher.
8. Dez 2013 09:30
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
Ich würde auch sagen, es kommt auf den Arbeitsplatz an.... Ich habe über eine Leasingfirma in einem Callcenter gearbeitet und wusste es auch bereits ab der 6. Woche. Allerdings war da mein Vertrag am Auslaufen und ich hatte Angst den Arbeitsplatz zu verlieren. Also habe ich die Vertragsverlängerung abgewartet und dann ne Woche später meinem Arbeitgeber und auch meinem Teamleiter im Callcenter bescheid gegeben. Meine Mutter hatte mir gesagt ich müsse erst nach der Verlängerung.
Der Vertrag ist dann allerdings im Mutterschutz ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
Der Vertrag ist dann allerdings im Mutterschutz ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
8. Dez 2013 13:54
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
ich hab sogar schon ne fehlgeburt und ne eileiterschwangerschaft gehabt und musste trotzdem im kiga weiterarbeiten. aus welchen bundesland kommst khisanee ?
kurz nach mir sind noch drei andere erzieherinnen schwanger geworden und die durften alle zuhause bleiben. denen hat die immunität gefehlt
kurz nach mir sind noch drei andere erzieherinnen schwanger geworden und die durften alle zuhause bleiben. denen hat die immunität gefehlt
8. Dez 2013 18:42
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
checker28 hat geschrieben:
> ich hab sogar schon ne fehlgeburt und ne eileiterschwangerschaft gehabt und
> musste trotzdem im kiga weiterarbeiten. aus welchen bundesland kommst
> khisanee ?
> kurz nach mir sind noch drei andere erzieherinnen schwanger geworden und
> die durften alle zuhause bleiben. denen hat die immunität gefehlt
Niedersachsen.
Ich kann jeder Schwangeren nur empfehlen, sich beim zuständigen Arbeitsmedizinsichen Dienst und beim Gewerbeaufsichtsamt zu informieren, bzw. dort zu fragen. Die können einem meist am besten helfen.
Wenn man sich unsicher ist, ob man das was man macht, überhaupt soll, bzw. sich damit nicht wohl fühlt und einem das Risiko zu hoch ist, sollte man auch mit dem Arbeitgeber sprechen.
> ich hab sogar schon ne fehlgeburt und ne eileiterschwangerschaft gehabt und
> musste trotzdem im kiga weiterarbeiten. aus welchen bundesland kommst
> khisanee ?
> kurz nach mir sind noch drei andere erzieherinnen schwanger geworden und
> die durften alle zuhause bleiben. denen hat die immunität gefehlt
Niedersachsen.
Ich kann jeder Schwangeren nur empfehlen, sich beim zuständigen Arbeitsmedizinsichen Dienst und beim Gewerbeaufsichtsamt zu informieren, bzw. dort zu fragen. Die können einem meist am besten helfen.
Wenn man sich unsicher ist, ob man das was man macht, überhaupt soll, bzw. sich damit nicht wohl fühlt und einem das Risiko zu hoch ist, sollte man auch mit dem Arbeitgeber sprechen.
9. Dez 2013 06:29
Re: Wann teile ich es dem Arbeitgeber mit ?
bei mir hat der betriebsarzt mit meinem frauenarzt gesprochen und ich musste arbeiten gehen. alle inklusive der kitaleitung haben das nicht wirklich verstanden. da ich sonst mit meinem FA zu frieden bin und schon anderes erlebt hab, bin ich trotzdem dort geblieben.
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