Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
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19. Okt 2013 09:37
Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Hallo,
Meine Tochter geht seit sie 1 Jahr alt ist in den KiGa. 2014 wird sie 3 und kommt von der u3 in die ü3 Gruppe.
Da ich u.a. im Elternbeirat bin, habe ich gestern mitbekommen, dass im nächsten KiGa Jahr 6 Kinder (die o.a. Wechsel vollziehen müssen) den KiGa verlassen müssen. 7 Kinder gehen in die Schule, 13 müssten in die ü3 Gruppe. Grund dafür ist u.a. die Tatsache, dass in 2013 sehr viele neue u3 Kinder aufgenommen wurden.
Auf die Frage nach welchen Kriterien dies entschieden und wann dies offiziell an die Eltern kommuniziert wird, bekam ich nur ein Achselzucken zur Antwort.
Ich habe nun natürlich Angst, betroffen zu sein. Kann mir hier einer helfen?Ich finde keine rechtlichen Grundlagen. Hat mein Kind ältere Rechte, weil es schon seit 2012 dort ist? Bringt die Wohnlage etwas (wohnen direkt daneben!)?
Danke und Gruß
Meine Tochter geht seit sie 1 Jahr alt ist in den KiGa. 2014 wird sie 3 und kommt von der u3 in die ü3 Gruppe.
Da ich u.a. im Elternbeirat bin, habe ich gestern mitbekommen, dass im nächsten KiGa Jahr 6 Kinder (die o.a. Wechsel vollziehen müssen) den KiGa verlassen müssen. 7 Kinder gehen in die Schule, 13 müssten in die ü3 Gruppe. Grund dafür ist u.a. die Tatsache, dass in 2013 sehr viele neue u3 Kinder aufgenommen wurden.
Auf die Frage nach welchen Kriterien dies entschieden und wann dies offiziell an die Eltern kommuniziert wird, bekam ich nur ein Achselzucken zur Antwort.
Ich habe nun natürlich Angst, betroffen zu sein. Kann mir hier einer helfen?Ich finde keine rechtlichen Grundlagen. Hat mein Kind ältere Rechte, weil es schon seit 2012 dort ist? Bringt die Wohnlage etwas (wohnen direkt daneben!)?
Danke und Gruß
19. Okt 2013 09:59
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Ich komme zwar aus Niedersachsen, aber ich denke, dass es da keine gravierenden Unterschiede in der Handhabung gibt.
Es ist zwar immer blöd für die betroffenen Eltern und Kinder, aber leider kann ein Kindergarten ja keine Plätze aus der Luft zaubern...
Es gibt eigentlich zwei Varianten, wie die vorhandenen Plätze vergeben werden:
Die Vergabe nach Alter; also die Kinder erhalten die Plätze in der Reihenfolge, in der sie das dritte Lebensjahr erreichen.
Die Vergabe nach dem Losverfahren; also werden die Plätze unter den betroffenen Kindern ausgelost.
Die Wohnortnähe stellt grundsätzlich KEIN Kriterium da.
Es ist zwar immer blöd für die betroffenen Eltern und Kinder, aber leider kann ein Kindergarten ja keine Plätze aus der Luft zaubern...
Es gibt eigentlich zwei Varianten, wie die vorhandenen Plätze vergeben werden:
Die Vergabe nach Alter; also die Kinder erhalten die Plätze in der Reihenfolge, in der sie das dritte Lebensjahr erreichen.
Die Vergabe nach dem Losverfahren; also werden die Plätze unter den betroffenen Kindern ausgelost.
Die Wohnortnähe stellt grundsätzlich KEIN Kriterium da.
19. Okt 2013 11:46
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Bei uns hör in Friedberg ( Bayern) hat die Länge der Zeit schon etwas Einfluss... Zudem natürlich die buchungszeiten!!
Mein Sohn geht seit er ein Jahr alt ist in den Kindergarten... Eigentlich müssten wir in einen anderen,der näher ist... Aber sie lassen ihn da,weil sie ihn da nicht rausreißen wollen... Was ich gut finde... Zudem haben wir die volle buchungszeit...
Zudem haben sie seit September sogar meiner Tochter einen Krippenplatz gegeben,und dass obwohl die andere Krippe näher ist...
Frag doch einfach nochmal nach....
Drück dir die Daumen,das ihr bleiben dürft
Liebe Grüße Natascha
Mein Sohn geht seit er ein Jahr alt ist in den Kindergarten... Eigentlich müssten wir in einen anderen,der näher ist... Aber sie lassen ihn da,weil sie ihn da nicht rausreißen wollen... Was ich gut finde... Zudem haben wir die volle buchungszeit...
Zudem haben sie seit September sogar meiner Tochter einen Krippenplatz gegeben,und dass obwohl die andere Krippe näher ist...

Frag doch einfach nochmal nach....
Drück dir die Daumen,das ihr bleiben dürft
Liebe Grüße Natascha
19. Okt 2013 11:59
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Bist du im elternrat, oder im Elternbeirat? Das ist ja schon ein Unterschied.... Woher aus NRW kommst du?
19. Okt 2013 12:06
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Es geht ja nicht darum, welche Kinder ausgewählt werden, um neu in den Kindergarten zu kommen, sondern darum, dass die vorhandenen Plätze nicht für alle Krippenkinder, die im laufe des Kindergartenjahres in den Kindergarten wechseln, oder habe ich das nun falsch verstanden?
Thema Buchungszeiten: Diese DÜRFEN keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze haben. Wobei natürlich keine Ganztagesplätze durch Halbtagskinder belegt werden dürfen, wenn noch Bedarf an Ganztagsplätzen besteht.
Eine Mitgliedschaft in der Elternvertretung hat auch keine Auswirkung auf die Platzvergabe - ist ja schließlich ein reines Ehrenamt.
Thema Buchungszeiten: Diese DÜRFEN keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze haben. Wobei natürlich keine Ganztagesplätze durch Halbtagskinder belegt werden dürfen, wenn noch Bedarf an Ganztagsplätzen besteht.
Eine Mitgliedschaft in der Elternvertretung hat auch keine Auswirkung auf die Platzvergabe - ist ja schließlich ein reines Ehrenamt.
19. Okt 2013 13:48
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
@ JuYael
Schon klar,offiziell darf die buchungszeit keine rolle spielen... Aber in der Praxis tut sie das dann doch... Der warum sind bei uns in der Krippe nur Vollzeit Kinder??
Alle die ich kenn und nur halbtags nen Platz wollten wurden abgelehnt.... Obwohl der Papa im Elternbeirat saß .... Deshalb geh ich mal sehr stark davon aus das dies sehr wohl eine Rolle spielte... Leider !!
Schon klar,offiziell darf die buchungszeit keine rolle spielen... Aber in der Praxis tut sie das dann doch... Der warum sind bei uns in der Krippe nur Vollzeit Kinder??

19. Okt 2013 14:06
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
soweit ich das weiß, hat die wohnortnähe schon ein wenig einfluß auf die vergabe eines kigaplatzes.
so hat man keinen anspruch darauf, sein kind in den wunschkiga unterbringen zu können, die stadt bzw die kommune kann auch eine alternative zur verfügung stellen.
diese muß dann allerdings fußläufig erreichbar sein, binnen 30- 60 Minuten.
im klartext, die kommune kann durchaus einen platz in einem anderen kiga zur verfügung stellen, dieser darf dann aber nicht 10 km vom Wohnort entfernt sein, sondern nur 2-3 km.
ist die kommune dazu nicht in der lage, hat sie auch die Möglichkeit, tagesmütter zu vermitteln und sich ggf an den mehrkosten für diese betreuungsform zu beteiligen.
wir hatten das Thema jetzt selbst erst gehabt und irgendwo habe ich das so gelesen.
so hat man keinen anspruch darauf, sein kind in den wunschkiga unterbringen zu können, die stadt bzw die kommune kann auch eine alternative zur verfügung stellen.
diese muß dann allerdings fußläufig erreichbar sein, binnen 30- 60 Minuten.
im klartext, die kommune kann durchaus einen platz in einem anderen kiga zur verfügung stellen, dieser darf dann aber nicht 10 km vom Wohnort entfernt sein, sondern nur 2-3 km.
ist die kommune dazu nicht in der lage, hat sie auch die Möglichkeit, tagesmütter zu vermitteln und sich ggf an den mehrkosten für diese betreuungsform zu beteiligen.
wir hatten das Thema jetzt selbst erst gehabt und irgendwo habe ich das so gelesen.
19. Okt 2013 14:08
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Wie gesagt: Sind die Plätze als Ganztagsplätze konzipiert, dann werden bei einem entsprechenden Bedarf natürlich auch nur Ganztagsanmeldungen akzeptiert. Finde ich persönlich auch richtig so, denn wer "nur" einen Vormittag Betreuung benötigt, hat eher die Möglichkeit, auf Alternativen wie Familie oder Tagesmutter auszuweichen, als jemand, der eine ganztägige Betreuung benötigt.
Und natürlich ist es auch eine Kostenfrage: Habe ich ganztägig Personal eingestellt, sollte das - ökunomisch betrachtet - auch ganztägig ausgeschöpft werden und keine "Leerstunden" bezahlt werden... Von den "harten" Kosten wie Miete etc. mal ganz abgesehen. Ganztagsbetrieb ist einfach effizienter und ökonomischer.
Und natürlich ist es auch eine Kostenfrage: Habe ich ganztägig Personal eingestellt, sollte das - ökunomisch betrachtet - auch ganztägig ausgeschöpft werden und keine "Leerstunden" bezahlt werden... Von den "harten" Kosten wie Miete etc. mal ganz abgesehen. Ganztagsbetrieb ist einfach effizienter und ökonomischer.
19. Okt 2013 14:09
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Ja Tanja, das stimmt soweit. Aber eingangs ging es um die Frage, ob man bevorzugt wird, weil der KiGa so nah an der Wohnung liegt - und da ist die Antwort ganz klar "Nein"!
20. Okt 2013 00:39
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
@juyael,
hast ja recht, ich wollte damit nur sagen, das die Stadt keinen kiga zur verfügung stellen kann, der eben nicht fußläufig ereichbar ist.
sprich sollte es den spatz der threaderstellerin treffen, weiß sie, wie weit sie im schlimmsten fall laufen muß und wo sie wiederspruch gegen einreichen kann.
allerdings hätte ich auf die frage nach den auswahlkriterien kein achselzucken akzeptiert, ich hätte da auf ne vernünftige Antwort bestanden, denn ein konzept, wonach die auswählen ,müssen die ja haben, bevor die das im Elternbeirat vorstellen.
hast ja recht, ich wollte damit nur sagen, das die Stadt keinen kiga zur verfügung stellen kann, der eben nicht fußläufig ereichbar ist.
sprich sollte es den spatz der threaderstellerin treffen, weiß sie, wie weit sie im schlimmsten fall laufen muß und wo sie wiederspruch gegen einreichen kann.
allerdings hätte ich auf die frage nach den auswahlkriterien kein achselzucken akzeptiert, ich hätte da auf ne vernünftige Antwort bestanden, denn ein konzept, wonach die auswählen ,müssen die ja haben, bevor die das im Elternbeirat vorstellen.
20. Okt 2013 09:49
Re: Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
Aber wenn sie die Plätze einfach solange vergeben, bis keine mehr da sind, gibt es keine Auswahlkritierien, die genannt werden könnten...
11 Beiträge
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