Vaterschafts anerkennung

Die Sinne erwachen
Elternforum
gast.1389321
4. Mär 2013 17:21
Vaterschafts anerkennung
Hallo zusammen ich hoffe ich finde hier jemanden der sich etwas damit aus kennt . ich habe eine kleine tochter und es gibt 2 mögliche väter beides meine ex freunde , mit meinem einen ex freund bin ich in der zwischenzeit wieder zusammen und wir wollen einen vaterschafts test übers jugendamt machen . meine frage ist jetzt wenn sich herrausstellt das er nicht der papa ist sondern mein nicht auffindbarer ex kann mein neuer freund die vaterschaft trozdem anerkennern.

würde mich sehr über antwort freuen
danke
gast.917724
4. Mär 2013 17:30
Re: Vaterschafts anerkennung
Das geht meines Wissens nach nicht. Aber, wenn Ihr dann heiraten würdet, könnte er das Kind adoptieren und wäre dann rechtlich der Vater, würde also den leiblichen Vater in jeder Hinsicht (Rechte und Pflichten) ersetzen.
gast.1513231
6. Mär 2013 23:08
Re: Vaterschafts anerkennung
Guten Abend
@silver: Oje das ist ja ne verzwickte Situation! Wie läuft es denn bei dir mit dem Unterhalt für Dein Würmchen? Wer zahlt das denn? Ich denke mal das Du in dieser Hinsicht das mit dem Jugendamt selber klären musst!
Lg Zucker mit Zwerg
3erMami
6. Mär 2013 23:17
Re: Vaterschafts anerkennung
oh je schwere sache auch wenn ich mich da immer frage wieso sowas sein muss aber wie meine vorrednerinnen schon sagten die vaterschaft anerkennen kann nur der, der auch der leibliche vater ist ob der das dann aber natürlich möchte, das ist dann natürlich eine andere geschichte.
wenn ihr heiratet hat dein jetziger partnr auch nicht gerade dann die rechte als "vater" sondern so wie die anderen sagten er müsste das kind abdoptieren aber ist dann auch fürs kind unterhaltspflichtig heißt also falls ihr euch doch nochmal trennt oder scheiden lasst, dann muss er für das kind unterhalt zahlen auch wenn er nicht er leibliche vater ist, demnach ist das immer gut zu überlegen da der leiblcihe vater dann mit dieser adoption aus der pflicht ist für immer.

viel glück
DezemberMama2009
7. Mär 2013 08:22
Re: Vaterschafts anerkennung
Ich finde es sehr schade das du in so einer Situation bist aber ich hoffe es klärt sich alles ganz schnell auf..aber jetzt mal eine andere Frage..falls dein Freund nicht der Vater ist will er trotzdem die Vaterschaft anerkennen (falls es geht)??Finde ich ja eine sehr nette Geste von deinen Freunden aber vielleicht denkst du auch mal an die Zukunft von deinen Freund..ihr wart ja schon einmal auseinander und das hatte ja seine Gründe..was ist wenn er jetzt die Vaterschaft anerkennt, ihr vielleicht noch 3 Jahre zusammen seit und dann trennt ihr euch..dann darf er eine ganz lange Zeit für ein Kind zahlen welches nicht seins ist..also ich würde mir sowas als Mann tausend mal überlegen..aber die Vaterschaft anerkennen kann doch eigentlich jeder bzw. ohne Vaterschaftstest..damals war ich mit meinem Mann noch nicht verheiratet und er hat auch die Vaterschaft anerkannt ohne Vaterschaftstest..vielleicht hat sich das ja alles wieder geändert..
gast.917724
7. Mär 2013 14:53
Re: Vaterschafts anerkennung
Habe nun nochmal ein wenig nachgedacht und frage einfach mal:
Warum wollt Ihr einen Vaterschaftstest machen, wenn Dein Freund die Vaterschaft so oder so anerkennen will? Solange es niemanden gibt, der seine Vaterschaft anficht, fragt doch niemand bei der Anerkennung, ob er tatsächlich der leibliche Vater ist! Warum also schlafende Hunde wecken? Zumal so ein Test auch nicht ganz billig ist...

Also nochmal zusammenfassend:

1. Dein Freund erkennt die Vaterschaft "blind" an - geht problemlos, solange Du zustimmst. Er übernimmt damit sämtliche Rechte und Pflichten des leiblichen Vaters.

2. Ihr macht einen Test und dieser zeigt das Ergebnis, dass Dein Freund der Vater ist - es folgt die Vaterschaftsanerkennung. BINGO, nun habt Ihr das gleiche Ergebnis wie oben für viel Geld (Eures oder das des Steuerzahlers) erzielt.

3. Ihr macht einen Test und dieser zeigt, dass Dein Ex der leibliche Vater ist.
3.1. Dein Freund übernimmt die Rolle des sozialen Vaters, hat aber weder die Rechte noch die Pflichten eines gesetzlichen Vaters.
3.2. Ihr heiratet und Dein Freund adoptiert das Kind. (Würde, falls der vermutliche Vater nicht auffindbar ist, wahrscheinlich problemlos vom Familiengericht abgesegnet werden.) Damit hättet Ihr das gleiche Ergebnis (auf Vater und Sohn bezogen) wie bei Punkt 1. ...
3erMami
7. Mär 2013 20:00
Re: Vaterschafts anerkennung
naja ich finde es schon wichtig das man da leiblichen vater und nur einer der das kind anerkennen will aueinander halten muss gerade wenn dies solch verzwickte sache ist wie hier, da sie ja schonmal getrennt waren das muss man sich eben gründlich überlegen.
dann kann er nicht mehr sagen nö nun will ich ncht mehr zahle nicht bin ja nicht der leibliche vater, aber dann muss er trotzdem zahlen da er ja das kind anerkannt hat und deswegen finde ich es wichtig das man darüber genau nachdenkt.
für ein kind zu zahlen/sorgen was nicht sein eigenes ist ist eben eine komplexe sache die man nicht einfach heute entscheiden sollte man sollte sich auch gedanken machen was ist wenn wir uns doch nochmal trennen?blabla.
anderseits solltet iuhr überlegen was ihr euch dvaon versprechet wenn du unbedingt wissen möchtest wer der leibliche vatr ist und was dann wird wenns der ex ist?
obwohl ich es dem kid gegenüber fairer finde zu sagen wer der leibliche vater ist, haben siogfar adoptivkinder schon das recht die ganz fremd aufwachsen das ist einfach das recht dass es das kind weiß hat ja auch mal was wegen spenden etc. zu tun wenns drauf ankäme.
gast.917724
7. Mär 2013 21:39
Re: Vaterschafts anerkennung
Das Recht des Kindes, um seinen leiblichen Vater zu WISSEN, hat ja nicht originär mit der Frage zu tun, ob der Freund nun die Vaterschaft anerkennt oder nicht!
Angefochten werden kann diese schließlich auch später noch - bspw. durch den "verschwundenen" Ex oder das Kind selber, ggf. durch das Jugendamt vertreten.

Ich sehe vielmehr JETZT das Problem, dass diese Drei zu einer Familie zusammenwachsen sollen und wollen. Und das wäre - nicht nur die Formalien betreffend - bedeutend leichter, wenn der soziale Vater auch rechtlich der Vater wäre; vollkommen unabhängig von der leiblichen Vaterschaft!
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