Antrag auf Arbeitszeitkürzung
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28. Sep 2012 12:45
Antrag auf Arbeitszeitkürzung
Hallo liebe Mamis!
Ich hatte während meiner Schwangerschaft eine 39 Stunden Stelle.
Jetzt würde ich gerne auf ca. 20 bis 25 Stunden arbeiten.
Wie habt ihr den Antrag auf Arbeitszeitkürzung gestellt ? ( formuliert )
Danke für sämtliche Tipps.
Ich hatte während meiner Schwangerschaft eine 39 Stunden Stelle.
Jetzt würde ich gerne auf ca. 20 bis 25 Stunden arbeiten.
Wie habt ihr den Antrag auf Arbeitszeitkürzung gestellt ? ( formuliert )
Danke für sämtliche Tipps.
28. Sep 2012 14:03
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
Da meine Elternzeit am .... endet, stelle ich hiermit den Antrag auf Kürzung der Arbeitsstunden auf 19,25Std (oder eben was du möchtest!) 

28. Sep 2012 14:41
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
Ganz Wichtig!!
Überlege genau, ob Du dauerhaft Teilzeit arbeiten möchtest, oder nur für eine gewisse Dauer. Stellst Du Dein Teilzeitgesuch ohne zeitliche Befristung, wird Dein vorheriger Vertrag komplett umgewandelt und Du kannst nicht ohne Weiteres in eine Vollzeitstelle zurückwechseln!
Überlege genau, ob Du dauerhaft Teilzeit arbeiten möchtest, oder nur für eine gewisse Dauer. Stellst Du Dein Teilzeitgesuch ohne zeitliche Befristung, wird Dein vorheriger Vertrag komplett umgewandelt und Du kannst nicht ohne Weiteres in eine Vollzeitstelle zurückwechseln!
28. Sep 2012 20:10
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
> Ganz Wichtig!!> Überlege genau, ob Du dauerhaft Teilzeit arbeiten möchtest, oder nur für eine gewisse> Dauer. Stellst Du Dein Teilzeitgesuch ohne zeitliche Befristung, wird Dein vorheriger> Vertrag komplett umgewandelt und Du kannst nicht ohne Weiteres in eine Vollzeitstelle> zurückwechseln!
Das hab ich noch nie gehört! Woher soll man denn wissen wie lange man Teilzeit arbeiten will???Also bei uns Im KKH ist es so, dass man, wenn man wieder mehr Std arbeiten will, wieder einen Antrag stellt!
Das hab ich noch nie gehört! Woher soll man denn wissen wie lange man Teilzeit arbeiten will???Also bei uns Im KKH ist es so, dass man, wenn man wieder mehr Std arbeiten will, wieder einen Antrag stellt!
28. Sep 2012 20:17
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
Es geht darum, dass man bei einem Vollzeitvertrag den Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung verliert, wenn man einfach nur einen Änderungsvertrag auf Teilzeit schließt! Bei mir bspw. ist es so, dass ich stets immer nur auf ein Jahr befristet den Teilzeitvertrag schließe. So behalte ich die Vollzeitstelle sicher, wenn ich irgendwann drauf angewiesen sein sollte oder wieder voll arbeiten möchte.
28. Sep 2012 21:10
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
Bei uns ist es auch so das man überlegen muß ob man es für immer will oder nur für einen bestimmten Zeitraum.....Aber man kann den Teilzeitantrag immer wieder verlängern so oft man möchte, bis man sagt ach jetzt gehe ich wieder Vollzeit.
Lg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da meine Elternzeit am ..... endet, beantrage ich eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von derzeit 39 Stunden auf 25 Stunden.
Mfg......
Lg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da meine Elternzeit am ..... endet, beantrage ich eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von derzeit 39 Stunden auf 25 Stunden.
Mfg......
30. Sep 2012 10:21
29. Okt 2012 20:01
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
nun noch mal meine Frage dazu...
mein Arbeitgeber meint er brauch keine Teilzeitkraft, hatte vorher auch 37,5 h Arbeitswoche..
was gibt es da für andere Möglichkeiten??
mein Arbeitgeber meint er brauch keine Teilzeitkraft, hatte vorher auch 37,5 h Arbeitswoche..
was gibt es da für andere Möglichkeiten??
29. Okt 2012 20:08
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
arthurchef hat geschrieben:
> nun noch mal meine Frage dazu...
>
> mein Arbeitgeber meint er brauch keine Teilzeitkraft, hatte vorher auch
> 37,5 h Arbeitswoche..
> was gibt es da für andere Möglichkeiten??
er ist gesetzlich dazu verpfilichtet, Dir auf Deinen Wunsch hin eine Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen. Stelle den Antrag und nenne dabei den gesetzlichen Paragraphen. So hat es auch meine Kollegin gemacht. Nicht einfach so aufgeben!
Schau mal hier:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/406.html
> nun noch mal meine Frage dazu...
>
> mein Arbeitgeber meint er brauch keine Teilzeitkraft, hatte vorher auch
> 37,5 h Arbeitswoche..
> was gibt es da für andere Möglichkeiten??
er ist gesetzlich dazu verpfilichtet, Dir auf Deinen Wunsch hin eine Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen. Stelle den Antrag und nenne dabei den gesetzlichen Paragraphen. So hat es auch meine Kollegin gemacht. Nicht einfach so aufgeben!
Schau mal hier:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/406.html
29. Okt 2012 20:14
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
MaggyH hat geschrieben:
> er ist gesetzlich dazu verpfilichtet, Dir auf Deinen Wunsch hin eine Teilzeitstelle
> zur Verfügung zu stellen.
Nur, wenn er die Möglichkeit hat, jemanden Teilzeit zu beschäftigen und auch schon andere Kollegen Teilzeit arbeiten. Da ist irgendein Prozentsatz entscheidend.
Aber gesetzlich dazu verpflichtet ist er nicht unbedingt.
> er ist gesetzlich dazu verpfilichtet, Dir auf Deinen Wunsch hin eine Teilzeitstelle
> zur Verfügung zu stellen.
Nur, wenn er die Möglichkeit hat, jemanden Teilzeit zu beschäftigen und auch schon andere Kollegen Teilzeit arbeiten. Da ist irgendein Prozentsatz entscheidend.
Aber gesetzlich dazu verpflichtet ist er nicht unbedingt.
29. Okt 2012 20:16
30. Okt 2012 10:12
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
hallo, vl hilft euch das weiter:
ich habe jetzt vor 2 monaten Elternteilzeit beantragt (weiss nicht ob´s das in Deutschland auch gibt aber vl) da kann man sich die arbeitstage, arbeitszeiten und arbeitsstunden selbst aussuchen und einteilen. einmalige änderung möglich, kann man bis zum 4. oder 7. geburtstag des kindes in anspruch nehmen, man ist währenddessen kündigungsgeschützt und kann jederzeit wieder mehr arbeiten. die auf der arbeiterkammer hat mir nämlich das auch erklärt mit der teilzeit, dass man bei der elternteilzeit jederzeit wieder aufstocken kann, aber bei der normalen teilzeit das nicht so einfach ist.
vorraussetzungen für den antrag auf elternteilzeit sind: man muss mind. 3 jahre im betrieb sein (karenz inklusive); der betrieb muss mind. 20 mitarbeiter haben, bei filialen fällt das weg. der chef kann das nicht ablehnen, er müsste mit einem triftigen grund vor´s gericht gehen und selbst dann ist es nicht fix ob er recht bekommt!
vl hilft euch das weiter und ihr könnt was damit anfangen, hab vorher auch nicht gewusst dass sowas gibt, meine freundin hat mich darauf aufmerksam gemacht und ich bin sehr froh dass ich das jetzt nutzen kann, weil mein chef mir keine fixen tage zusagen wollte/konnte. jetzt arbeite ich dann ab dezember dienstag nachmittag, donnerstag bis halb 4 und samstags. jede woche gleich
ich habe jetzt vor 2 monaten Elternteilzeit beantragt (weiss nicht ob´s das in Deutschland auch gibt aber vl) da kann man sich die arbeitstage, arbeitszeiten und arbeitsstunden selbst aussuchen und einteilen. einmalige änderung möglich, kann man bis zum 4. oder 7. geburtstag des kindes in anspruch nehmen, man ist währenddessen kündigungsgeschützt und kann jederzeit wieder mehr arbeiten. die auf der arbeiterkammer hat mir nämlich das auch erklärt mit der teilzeit, dass man bei der elternteilzeit jederzeit wieder aufstocken kann, aber bei der normalen teilzeit das nicht so einfach ist.
vorraussetzungen für den antrag auf elternteilzeit sind: man muss mind. 3 jahre im betrieb sein (karenz inklusive); der betrieb muss mind. 20 mitarbeiter haben, bei filialen fällt das weg. der chef kann das nicht ablehnen, er müsste mit einem triftigen grund vor´s gericht gehen und selbst dann ist es nicht fix ob er recht bekommt!
vl hilft euch das weiter und ihr könnt was damit anfangen, hab vorher auch nicht gewusst dass sowas gibt, meine freundin hat mich darauf aufmerksam gemacht und ich bin sehr froh dass ich das jetzt nutzen kann, weil mein chef mir keine fixen tage zusagen wollte/konnte. jetzt arbeite ich dann ab dezember dienstag nachmittag, donnerstag bis halb 4 und samstags. jede woche gleich

30. Okt 2012 13:28
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
@michaela
Du kommst aus Ö, richtig? Denn hier in D. gibts sowas nicht in der Form, man hat einen gesetzlichen Anspruch, muss allerdings rechtzeitig (bis 3 Monate vorher) einen Antrag stellen. Der Betrieb muss auch mind. 20 (oder 25?, hm, bin grad nicht sicher) Leute beschäftigen. Den link habe ich oben ja schon eingesetzt, kannst mal reichschauen, wenn Du magst.
Du kommst aus Ö, richtig? Denn hier in D. gibts sowas nicht in der Form, man hat einen gesetzlichen Anspruch, muss allerdings rechtzeitig (bis 3 Monate vorher) einen Antrag stellen. Der Betrieb muss auch mind. 20 (oder 25?, hm, bin grad nicht sicher) Leute beschäftigen. Den link habe ich oben ja schon eingesetzt, kannst mal reichschauen, wenn Du magst.
30. Okt 2012 18:44
Re: Antrag auf Arbeitszeitkürzung
ja richtig bin aus Ö, hab mir schon gedacht dass es bei euch sowas warscheinlich nicht gibt, aber ich dachte mir egal vl kann ich weiterhelfen. ja bei uns muss man das auch 3 monate vor karenzende beantragen.
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