total verwirrt durch arge und fa

Das zweite Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
Sany92
9. Sep 2012 19:14
total verwirrt durch arge und fa
Hallo alle zusammen....

ich bin ganz schön durch einander,
ich habe meine ausbildung im juli erfolgreich beendet, und dann erfahren das ich schwanger bin, da mein freund zuwenig verdient mussten wir hartz4 beantragen....beim ersten beratungsgespräch beim job vermittler wusste die garnet das ich wanger bin obwohl es im computer drin stand, naja als sie das erfahren hat, meinte sie es würde nix bringen jetzt in der ssw einen job zusuchen, weil mich schwanger keiner einstellen würde, auf alle fälle, fragte sie ob ich beschwerden habe, da ich bei meiner ersten tochter schon probleme hatte und einen kaiserschnitt hatte der mir immer wieder schmerzen bringt....hat sie mir geraten ein Beschäftigungsverbot vom fa einzuholen. nur meine frauenärztin sieht es trotz starken unterleibsschmerzen nicht ein mir eins zugeben... jetzt weiß ich nicht wie ich das mit der arge klären soll...die ärztin meinte es wäre kein medizinischer grund da um mir dies zu geben....sie meinte sie kann es mir höchstens in 10 wochen geben bin jetzt 14,1 woche...weiß nicht wie ich mich da jetzt gegenüber der arge verhalten soll....hattet ihr auch schonmal solche probleme oder soo???

vlt könnt ihr mir weiter helfen..

danke Sandra und Lea Marie
gast.874951
9. Sep 2012 20:00
Re: total verwirrt durch arge und fa
Hallo du :-)
Lass dich nich verrückt machen. Die gute vom amt will sich ganz einfach Arbeit sparen, das ist meine Meinung.

Ich war damals mit meiner Tochter schwanger und selbstständig, aufgrund von diversen Beschwerden und da die Arbeit nicht geeignet war(bzw ich auch wegen der Aufälle zu wenig Gehalt erzielt hatte), musste ich Hartz 4 beantragen.

In der gesamten Schwangerschaft war ich verpflichtet Termine beim Jobvermittler anzunehmen und bewerben musste ich mich auch. Eingestellt hatte mich natürlich keiner, ich hatte denen das damals aber auch aufs Brot geschmiert das ich schwanger bin bzw irgendwann war es auch nicht mehr zu übersehen.

Sobald deine Maus auf der Welt ist bzw schon im Mutterschutz beziehst du weiterhin Hartz 4 bzw Mutterschaftsgeld und nach dem Mutterschutz Elterngeld bzw Hartz 4 (je nachdem was bei euch fehlt) Hierbei kommt es darauf an, in der Berechnung des Elterngeldes muss drin stehen dass das Elterngeld aufgrund von Einkommen berechnet wurde (wenn du nun 14+1 bist dürfte Februar 12 - August 12 bzw jenachdem wann du aufgehört hast Lohn erzielt worden sein.) Sprich die 300 Euro Elterngeld dürfen dir nicht ans Hartz 4 angerechnet werden.

Beispiel:

Dein Freund verdient 900 Euro, du hast eine Tochter (gehen wir mal davon aus es ist seine) bekommst du Kindergeld und ca 400 Euro vom Amt da ihr einen ungefähren Anspruch je Höhe der Miete von 1500 Euro zu dritt habt.

Du bekommst nun ab Geburt des Kindes 300 Eltergeld + Kindergeld.

Sprich es MUSS gerechnet werden:

Anspruch dein Mann: 360 Euro
Du: 360 Euro
Lea- Marie: 215 (je Alter)
Baby: 215
Miete (bei uns): 750 warm
=

1900

Abzüglich: 900 Einkommen (wobei 100 Euro frei sind aufgrund von Werbungskosten also eigentlich 800)
- 2x 186
=
728

theoretischer Anspruch 728 die 300 € Eltergeld sind anrechnungsfrei.

Also sollte es der Fall sein das ihr nach Geburt noch Hartz4 braucht lass dich nicht veräppeln :-)

Hoffe ich hab dich nicht noch mehr verwirrt
Sany92
9. Sep 2012 20:40
Re: total verwirrt durch arge und fa
Hallo,
ich habe morgen nochmal termin beim jobvermittler und bin mal gespannt was die mir diesmal sagt.....
jetzt bekommen wir 200 euro hartz4, dies aber nur zur miete....
im januar muss ich es neu beantragen...
ich muss dazu sagen von meiner ausbildung habe ich immer noch kein abschlusszeugniss, weil ich eigendlich 16 tage prüfungspraktika nachholen müsste dies aber von der fa nicht durfte, also musste ich bei dir schule einen antrag stellen und auf den muss ich jetzt warten ob der genemigt wird und mir die 2 jahre ausbildung anerkannt werden....mit welchen zeugniss soll ich mich als fertige Kinderpflegerin bewerben ohne abschlusszeugniss????? das sieht doch dumm aus wenn ich grad mal mein halbjahreszeugnis hin schicken würde....ich muss mit der morgen unbedingt reden....
bei der geburt meiner tochter haben die voll das elterngeld mit reingerechnet...deshalb hatten wir nix bekommen und da hatte mein freund grad mal wie du geschrieben hast 900 euro verdient....und ich hab nur das k-geld und elterngeld bekommen....
ich hoffe das wir bald wieder aus dem harz4 fallen....lange möchte ich das nicht ausnutzen...das steht fest...

nein hast mich nicht weiter verwirrt hab es gut verstanden ;D danke dir :)
gast.874951
9. Sep 2012 22:56
Re: total verwirrt durch arge und fa
hattest du vorher gearbeitet bei deiner Tochter?

Ich bin ganz ehrlich, der Papa hat nicht genug verdient bzw nun studiert er zu Ende. Ich hatte noch hartz 4. Ich hab mir, als ich erfahren hab das ich schwanger bin sofort einen Job gesucht...das es so gelaufen ist, wie jetzt war so aber nicht gedacht (habe nun ein bv :() aber wir sind das amt los und ich hätte (wenn mein chef nicht soooo ein riesen A**** wäre einen festen Job, werde aber wohl nach der Elternzeit kündigen)

Als Kinderpflegerin wird wenn du die Schwangerschaft angibst sehr wahrscheinlich auch keiner einstellen weil du im Normalfall diesen Job laut Behörde nicht machen darfst (je nachdem was dein Aufgabenfeld genau ist). Wenn du es nicht angibst musst du darauf achten das der Job nicht auf kurze Zeit befristet ist, denn in diesem Fall sollte man es angeben (wenn ein bv droht).
Sany92
10. Sep 2012 07:53
Re: total verwirrt durch arge und fa
als ich mit meiner tochter schwanger wurde war ich mitten in meiner lehre...musste dadurch 1 jahr aussetzen und bin dann nach 8 monaten ins neue jahr eingestiegen....
die vom amt meinte chancen gebe es nicht muss aber mit angeben das ich schwanger bin....und ich glaub nicht das mich wer für 10 wochen einstellt oder soo..die fa meinte ja in 4-10 wochen bekomme ich ein bv...wegen den schmerzen...aber erkläre erstmal das dem arbeitsamt...
ich muss heute wieder hin und werde da mal mit ihr reden was sie sagt....
als kinderpflegerin gibt es hier bei mir in umkreis erfurt grade mal 1 stelle...
was ich auch nicht verstehe....das arbeitsamt sucht mir ja arbeit in einer kita....aber bei meinen praktika durfte ich nicht rein...aber jetzt darf ich....weil fa gesagt nein zum praktika bekomme ich mein abschlusszeugnis nicht...und das versteh ich nicht....erst nein und jetzt darf ich...komisch diese ärzte
gast.1234148
10. Sep 2012 08:52
Re: total verwirrt durch arge und fa
Die FA stellen kein BV aus weil das eine oz arbeit für die ist.
Hat mir meine am Freitag erklärt.
Sie sagte aber auch sie machts wenns Amt es wirklich brauchen würde und der Mutterpass nicht reicht.
Bin erzieherin und hab keine cytomegalie antikörper.
gast.776444
10. Sep 2012 09:14
Re: total verwirrt durch arge und fa
Fionasmami hat geschrieben:
>
> Beispiel:
>
> Dein Freund verdient 900 Euro, du hast eine Tochter (gehen wir mal davon
> aus es ist seine) bekommst du Kindergeld und ca 400 Euro vom Amt da ihr
> einen ungefähren Anspruch je Höhe der Miete von 1500 Euro zu dritt habt.
>
> Du bekommst nun ab Geburt des Kindes 300 Eltergeld + Kindergeld.
>
> Sprich es MUSS gerechnet werden:
>
> Anspruch dein Mann: 360 Euro
> Du: 360 Euro
> Lea- Marie: 215 (je Alter)
> Baby: 215
> Miete (bei uns): 750 warm
> =
>
> 1900
>
> Abzüglich: 900 Einkommen (wobei 100 Euro frei sind aufgrund von
> Werbungskosten also eigentlich 800)
> - 2x 186
> =
> 728
>
> theoretischer Anspruch 728 die 300 € Eltergeld sind anrechnungsfrei.
>
> Also sollte es der Fall sein das ihr nach Geburt noch Hartz4 braucht lass
> dich nicht veräppeln :-)
>
> Hoffe ich hab dich nicht noch mehr verwirrt



Wieso wird deiner Meinung nach das Elterngeld nicht angerecht für den kleinen Wurm wenn er geboren ist????????????????? Ist doch totaler Quatsch!!!!!!!!!!!

Elterngeld ist eine LOHNERSATZLEISTUNG! Wenn du vor der SS arbeitslos warst wird es dir NATÜRLICH angerechnet. Warst du vor der Entbindung nicht arbeitslos bleibt dir ein Freibetrag bzw. es wird nicht voll angerechnet.

Die TE schreibt hier aber so, als wäre sie ja arbeitslos seit Ende ihrer Ausbildung. Somit ist das Elterngeld natürlich anrechnungsfähig, ist halt ne Lohnersatzleistung. Wär ja noch schöner :roll:

Wozu die braucht deine Arge denn nen BV??
Sany92
10. Sep 2012 13:17
Re: total verwirrt durch arge und fa
> Fionasmami hat geschrieben:
> >
> > Beispiel:
> >
> > Dein Freund verdient 900 Euro, du hast eine Tochter (gehen wir mal davon
> > aus es ist seine) bekommst du Kindergeld und ca 400 Euro vom Amt da ihr
> > einen ungefähren Anspruch je Höhe der Miete von 1500 Euro zu dritt habt.
> >
> > Du bekommst nun ab Geburt des Kindes 300 Eltergeld + Kindergeld.
> >
> > Sprich es MUSS gerechnet werden:
> >
> > Anspruch dein Mann: 360 Euro
> > Du: 360 Euro
> > Lea- Marie: 215 (je Alter)
> > Baby: 215
> > Miete (bei uns): 750 warm
> > =
> >
> > 1900
> >
> > Abzüglich: 900 Einkommen (wobei 100 Euro frei sind aufgrund von
> > Werbungskosten also eigentlich 800)
> > - 2x 186
> > =
> > 728
> >
> > theoretischer Anspruch 728 die 300 € Eltergeld sind anrechnungsfrei.
> >
> > Also sollte es der Fall sein das ihr nach Geburt noch Hartz4 braucht lass
> > dich nicht veräppeln :-)
> >
> > Hoffe ich hab dich nicht noch mehr verwirrt
>
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> Wieso wird deiner Meinung nach das Elterngeld nicht angerecht für den kleinen Wurm
> wenn er geboren ist????????????????? Ist doch totaler Quatsch!!!!!!!!!!!
>
> Elterngeld ist eine LOHNERSATZLEISTUNG! Wenn du vor der SS arbeitslos warst wird
> es dir NATÜRLICH angerechnet. Warst du vor der Entbindung nicht arbeitslos bleibt
> dir ein Freibetrag bzw. es wird nicht voll angerechnet.
>
> Die TE schreibt hier aber so, als wäre sie ja arbeitslos seit Ende ihrer Ausbildung.
> Somit ist das Elterngeld natürlich anrechnungsfähig, ist halt ne Lohnersatzleistung.
> Wär ja noch schöner :roll:
>
> Wozu die braucht deine Arge denn nen BV??


Ich war heute noch mal da.....also....die brauchen ein BV weil es nix bringen würde das ich mich bewerbe weil schwanger mich keiner nehmen wird..und das mir nix gesperrt wird sollte ich ein BV einholen. das gibt mir meine fa aber erst ab der 20 ssw...war ich heute da...Bewerbung muss ich nicht schreiben, soll dafür krankenschein rein reischen. so das mir nix gesperrt wird....das macht der fa ja......
Nach der geburt meiner tochter hab ich elternzeit gehabt, und dadurch wurde das elterngeld komplett mit rein gerechnet...da ich jetzt in meinr ausbildung noch schwanger gewurden bin und vor ende der ausbildung schon beim arbeitsamt war, meinten die ich brauch erst kommen wenn die ausbildung zuende is...und als die erfahren hat das ich schwanger bin hat sie mir gleich gesagt soll BV einholen...
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