Namensänderung

Das dritte Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
Zampoo
21. Jul 2012 16:22
Namensänderung
Hallo zusammen,

ich weiß es klingt vielleicht blöd...und passt hier auch garnicht rein... aber weiß jemand ob man den Namen des Kindes nachträglich ändern kann... bin leider nicht wirklich fündig geworden im Inet....

Mein Freund möchte, dass der Kleine gleich so heißt wie er bei der Geburt und natürlich seine Kleine dann auch, nur ist sie schon 2 1/2Jahre alt und trägt meinen Namen...

weiß jemand ob das möglich ist den Namen noch zu ändern?

Liebe Grüße
gast.1006501
21. Jul 2012 16:50
Re: Namensänderung
heiraten!!! 8-)
gast.369637
21. Jul 2012 20:25
Re: Namensänderung
Geburtsname ist Geburtsname und kann nur geändert werden wenn ihr heiratet :D

Lg
gast.1162018
21. Jul 2012 20:46
Re: Namensänderung
Hallo
Das es nur durch heiraten geht ist nicht ganz richtig!Mein Großer ist 9 und hat mittlerweile seinen 3. (!) Nachnamen!Er ist geboren da war ich unverheiratet und hat somit meinen Namen bekommen!Wenn man nichts anderes vor der Geburt entscheidet,hat man dann ja auch das alleinige Sorgerecht und das ist das Entscheidende!Wenn man dieses teilt,auch unverheiratet,kann man den Nachnamen wählen,bzw wenn das Kind schon geboren ist neu bestimmen!So war es bei uns.Hatten uns nach ca 9 Monaten entschlossen das Sorgerecht zu teilen und dann bekam er seinen Namen!Allerdings hielt die Beziehung nicht und ich bin nun verheiratet,habe den Nachnamen des Mannes angenommen und den trägt mein Sohn jetzt auch!Das war dann allerdings schwieriger zu regeln...!
Hoffe ich konnte helfen!
Lg
Zampoo
22. Jul 2012 09:09
Re: Namensänderung
Danke für eure Antworten...

Ja heiraten, ich weiß :lol: aber habe jetzt zumindest noch nicht vor ;-)
damals hätten wir uns entscheiden können welchen Namen unsere Kleine bekommen soll, auch wenn ich Sorgerecht alleine habe, hätte sie den Namen von ihm haben können.... damals wollte ich aber, dass sie unbedingt so heißt wie ich... im nachhinein denke wäre es auch okay, wenn sie so heißt wie er und er würde sich riesig freuen, wenn jetzt dann beide so heißen wie er...
möchte halt nicht unbedingt, dass jetzt ein Kind so heißt und andere so ...

aber danke schon mal.
gast.1169036
22. Jul 2012 10:49
Re: Namensänderung
hallo, bin zwar aus österreich aber vl hilft es dir trotzdem:

habe mich vor und nach der geburt meiner kleinen auch erkundigt, wegen namensänderung, da wir nicht verheiratet sind. uns wurde gesagt, wenn das kind den namen des vaters bekommen soll kostet das 40 euro plus die neuen dokumente, also GB-urkunde, staatsbürgerschaftsnachweis usw. (staatsbürgerschaftsnachweis kostet bei uns zwischen 30 und 40 euro wenn ich mich jetzt nicht irre, und GB-urkunde 10) wenn man den namen einfach so ändern will, also zb. von mayer auf müller, ohne grund oder verbindung, dann kostet das ganze um die 500 euro, ca. 350 für den namen und 150 verwaltungsgebühr (oder irgendwie so ;))

bei uns geht das anscheinend ganz einfach, ohne hin oder her. lg
gast.917724
22. Jul 2012 12:10
Re: Namensänderung
@zampoo
Den Nachnamen des Vaters kann das Kind aber nur erhalten, wenn Ihr entweder verheiratet seid ODER die gemeinsame Sorge begründet habt. Bei alleiniger Sorge der Mutter MUSS das Kind ihren Nachnamen tragen!
SaraMarco1
22. Jul 2012 13:05
Re: Namensänderung
Also ich bin nicht verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht... und Mein Sohn hat den Nachnamen von seinem Papa.
Nach der Geburt konnten wir entscheiden ob er meins bekommt oder das vom Vater :)
und beim 2. haben wir das auch vor... aber man hat mir gesagt das es eine Namensänderung ist die man nicht mehr rückgängig machen kann... hab dafür glaub 20 euro gezahlt ... weis es nicht mehr genau... lg
gast.1162018
22. Jul 2012 13:10
Re: Namensänderung
Hm,dachte auch das das geteilte Sorgerecht Pflicht ist um den Namen zu bestimmen,aber da hab' ich mich dann wohl getäuscht! Aber man kann den Namen definitiv wieder ändern!Wie gesagt,es ist schwieriger,aber es geht!
SaraMarco1
22. Jul 2012 13:15
Re: Namensänderung
Ja,bei uns hat das so geklappt ohne Probleme! Keine Ahnung,es scheint als wäre es bei jedem anderst/unteschiedlich! Ja, kann schon sein das man es dann doch ändern kann, uns wurde das so gesagt und naja ich habe nicht vor es zu ändern! ;)
gast.1162018
22. Jul 2012 13:38
Re: Namensänderung
Das ist auch gut so es nicht zu ändern :) ! Aber glaub' mir,ich hatte das auch nicht geplant!Aber es lief halt anders als gedacht!Und als ich dann oft mit dem Nachnamen meines Sohnes angesprochen wurde,aber eigentlich längst in einer neuen Beziehung war und noch schwanger dazu,da wollte ich nichts mehr als seinen Namen zu ändern!Und ich muß sagen,unverheiratet würde ich einem Kind nie wieder den Namen des Vaters geben!
gast.917724
22. Jul 2012 14:33
Re: Namensänderung
So, habe nochmal was kopiert:

<< Familienname des Kindes
Die folgenden Hinweise beziehen sich nur auf Kinder, die ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei Fragen zur Namensführung im ausländischen Recht nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt mit uns auf.

Wenn Sie verheiratet sind und einen gemeinsamem Familiennamen (Ehenamen) führen, erhält Ihr in dieser Ehe geborenes Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen (§ 1616 BGB). Falls ein Elternteil durch Hinzufügung einen Doppelnamen führt, geht dieser nicht auf das gemeinsame eheliche Kind über.

Wenn Sie verheiratet sind und keinen gemeinsamen Namen führen oder unverheiratet sind, aber eine Sorgeerklärung abgegeben haben, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt Ihres Kindes bestimmen, welcher Elternteil seinen aktuell geführten Familiennamen an das Kind weitergibt. Die Bestimmung ist für alle weiteren Kinder bindend. Können Sie sich nicht einigen, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil (§ 1617 BGB).
Durch Ihre gemeinsame Unterschrift auf der Geburtsanzeige bestätigen Sie den dort ausgewählten Familiennamen Ihres Kindes.

Wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht hat, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter (§ 1617a Abs. 1 BGB).
Durch Namenserteilung kann das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten (Erklärung der Mutter mit Einwilligung des Vaters beim Standesamt; § 1617a Abs. 2 BGB).

Diese Namenserklärung kann, ebenso wie die Anerkennung der Vaterschaft, auch schon während der Schwangerschaft bei uns beurkundet werden. Legen Sie bitte diese Erklärung, die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter bei der Anzeige der Geburt vor.

Die Namenserteilung und die Vaterschaftsanerkennung können aber auch nach der Geburt beurkundet werden. Sprechen Sie dazu bitte beide bei uns vor und bringen Sie die in der Rubrik "Namenserteilung" bzw. "Vaterschaftsanerkennung" genannten erforderlichen Urkunden mit.

Die Beurkundung der Namenserklärung kostet derzeit 25,00 EUR. >>

Das ist von der Homepage des Standesamtes Nürnberg; die sollten wohl Bescheid wissen ;)
felix&julia
22. Jul 2012 15:53
Re: Namensänderung
mein kleiner ist jetzt im april zur welt gekommen und hat den nachnamen von seinem papa.. wir sind nicht verheiratet und haben auch nicht das geteilte sorgerecht
(das wär mir zu umständlich.. rede eh mit ihm was mit dem kleinen passiert und sonst hätten wir immer alles zsm unterschreiben müssen und bla... und da wir zusammen wohnen (nicht offiziel 8-) ) reden wir ja eh über unsern kleinen)
beim standesamt konnten wir angeben welchen nachnamen er haben soll... wir haben glaub 50 euro für geburtsurkunde und die namensgebung bezahlt...
aber bei hörmann(mein freund & sohn) und herrmann(das is noch mein nachname) is ja nicht so ein rießen unterschied :lol: :lol:
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