Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen..

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Elternforum
gast.891444
8. Jul 2012 21:02
Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen..
Hallo
Hat das schon mal jemand von euch mitgemacht?
Meine Elternzeit ist 29.September vorbei und ich bin schwanger,habe am 7 Oktober wieder Mutterschutz-das heißt ich muß für die 5 Wochen arbeiten gehen,sonst wäre ich schön blöd,dann wäre ich arbeitslos und würde das Mutterschutz geld 6 Wochen vorher und 8 wochen danach nicht bekommen und natürlich habe ich den job wieder nach 3 jahren sicher....
Mache ja jetzt im moment einen 400 euro job,den ich dann eh beenden will...
also erstmal kann ich mir überhaupt nicht vorstellen hochschwanger da zu arbeiten:-)Aber Glück habe ich das ich gesagt habe das ich Teilzeit machen möchte und nicht Vollzeit,man sagte mir das der chef das erlauben muß....Wie ist das wenn ich nur 2 wochen arbeiten bin und dann krank geschrieben bin weil ich rücken schmerzen habe oder so,bekomme ich das geld trotzdem,oder was wäre wenn ich den Job garnicht antreten kann weil ich irgendwas habe und krankgeschriben bin,bin ich dann raus oder zählt das so das ich im Arbeitsverhältnis bin?
Oh man ich finde das alles so kompliziert:-)
Vielleicht hatte da von euch schon jemand Erfahrungen?
gast.977221
8. Jul 2012 21:34
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
wenn dich dein frauenarzt krank schreibt musst du nicht mal ein tag arbeiten gehne...ausedem steht dir ja auch für diese paar woche urlaub zu...
gast.1087249
10. Jul 2012 14:13
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
hi das zählt dan als normale arbeitszeit wenn du krank bist als wenn du nie in elternzeit warst...
bei mir ging es damals um 4 wochen habe für die 4wochen dann ein beschäftigungsverbot bekommen
gast.800631
10. Jul 2012 20:58
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
lass dir vom FA ein Beschäftigungsvervbot geben und gehe bloss nicht mit den Stunden runter... Wenn du eigentlich voll arbeiten gehen würdest, aber im Beschäftigungsverbot bist, dann bekommst du das volle Gehalt. Diese wäre auch wichig für die Berechnung des Elterngeldes fürs nächste Kind
gast.891444
10. Jul 2012 22:34
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
MajaSu hat geschrieben:
> lass dir vom FA ein Beschäftigungsvervbot geben und gehe bloss nicht mit
> den Stunden runter... Wenn du eigentlich voll arbeiten gehen würdest, aber
> im Beschäftigungsverbot bist, dann bekommst du das volle Gehalt. Diese wäre
> auch wichig für die Berechnung des Elterngeldes fürs nächste Kind

Hallo
Das Elterngeld wird doch ein Jahr rückwirkend berechnet,so hat man mir das erklärt und da ich jeden Monat ca 350 Euro verdient habe,die berechnen doch die 67 %,da werde ich sowieso nicht über die 300 Euro Mindestsatz kommen den man das erste Jahr bekommt....Und gesagt habe ich das ich auf Teilzeit wieder komme,weil ich denke das zählt ja eh nicht ,außer das ich weniger Geld für den Monat bekomme-oder wie meinst Du das?

Also für das erste Kind habe ich gut Geld bekommen im ersten Jahr,da ich da mehrere jahre vollzeit gearbeitet habe....
LG:-)
gast.132139
11. Jul 2012 16:13
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
rocky2 hat geschrieben:
> Hallo
> Hat das schon mal jemand von euch mitgemacht?
> Meine Elternzeit ist 29.September vorbei und ich bin schwanger,habe am 7
> Oktober wieder Mutterschutz-das heißt ich muß für die 5 Wochen arbeiten
> gehen,sonst wäre ich schön blöd,dann wäre ich arbeitslos und würde das
> Mutterschutz geld 6 Wochen vorher und 8 wochen danach nicht bekommen und
> natürlich habe ich den job wieder nach 3 jahren sicher....

Hallo!

Mal ne ganz blöde Frage, stimmen die Daten 29. September - 07. Oktober? Das wären ja nur ein paar Tage!

Ansonsten bekommt du 300 € Elterngeld, weil die letzten 12 Monate vor der Entbindung ausschlaggebend sind. Wenn du jetzt 3 Jahre Elternzeit hattest, wirst du 75 € Bonus wahrscheinlich nicht bekommen, weil dein 1. Kind ja dann schon 3 ist. Meine zumindest das bei 3 die Grenze ist.

LG
gast.891444
11. Jul 2012 20:34
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
Melina181 hat geschrieben:
> rocky2 hat geschrieben:
> > Hallo
> > Hat das schon mal jemand von euch mitgemacht?
> > Meine Elternzeit ist 29.September vorbei und ich bin schwanger,habe am 7
> > Oktober wieder Mutterschutz-das heißt ich muß für die 5 Wochen arbeiten
> > gehen,sonst wäre ich schön blöd,dann wäre ich arbeitslos und würde das
> > Mutterschutz geld 6 Wochen vorher und 8 wochen danach nicht bekommen und
> > natürlich habe ich den job wieder nach 3 jahren sicher....
>
> Hallo!
>
Sorry ich meinte 7 November,also 5 Wochen:-)
Nein diesen Bonus bekomme ich nicht mehr..
Und ja ich werde dann die 300 Euro bekommen,aufjedenfall wäre mir wichtig,wenn ich am 29 den Job nicht antreten kann,da ich krank geschrieben bin,ob man dann trotzdem in dem Arbeitsverhältnis bleibt und das mutterschaftsgeld bekommt?.....
LG und Danke schon mal allen :-)
> Mal ne ganz blöde Frage, stimmen die Daten 29. September - 07. Oktober? Das wären ja
> nur ein paar Tage!
>
> Ansonsten bekommt du 300 € Elterngeld, weil die letzten 12 Monate vor der Entbindung
> ausschlaggebend sind. Wenn du jetzt 3 Jahre Elternzeit hattest, wirst du 75 € Bonus
> wahrscheinlich nicht bekommen, weil dein 1. Kind ja dann schon 3 ist. Meine zumindest
> das bei 3 die Grenze ist.
>
> LG
gast.977221
11. Jul 2012 20:47
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
na klar bleibt das arbeitsverhälltnis bestehen...wenn du krank bist, bist du ja nicht gefeuert...und da du schwanger bist, hast du ja auch kündigungsschutz.
ich war ab dem 4ten monat arbeitsunfähig geschrieben vom frauenarzt und die komplette zeit bis zum mutterschutz wurde angerechnet aufs eltern geld als ob ich normall arbeiten gegangen wäre
gast.891444
11. Jul 2012 21:14
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
gelberdingo hat geschrieben:
> na klar bleibt das arbeitsverhälltnis bestehen...wenn du krank bist, bist
> du ja nicht gefeuert...und da du schwanger bist, hast du ja auch
> kündigungsschutz.
> ich war ab dem 4ten monat arbeitsunfähig geschrieben vom frauenarzt und die
> komplette zeit bis zum mutterschutz wurde angerechnet aufs eltern geld als
> ob ich normall arbeiten gegangen wäre

Aber dann warst Du bei Deinem Chef ja schon tätig und ich mache ja jetzt woanders 400 Euro Job.
Nach 3 Jahren Elternzeit könnte ich da ja wieder anfangen aber beginnen direkt mit einer krank schreibung weiß ich nicht ob mir das dann zusteht,wer dann für mich zuständig ist...
Da bei mir bis jetzt auch schon einige Komplikationen waren,bin ich mir nicht sicher ob ich das hinbekomme...
Ich mein ich hätte mal gehört man muß den Job erstmal antreten um wieder in dem neuen Arbeitsverhältnis zu sein-hoffe würde ich natürlich das es anders ist:-)
LG
gast.132139
11. Jul 2012 22:06
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
Dein Arbeitsverhältnis ist doch bisher nicht gekündigt. Du bist doch noch in Elternzeit. Du bist jetzt sowieso unkündbar, da du schwanger bist. Ob du jetzt arbeiten gehen würdest oder ob du gleich ein Arbeitsverbot bekommst, dein Arbeitsvertrag läuft weiter. Für das Geld 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher muß du einen gewissen Satz verdient haben. Da du ja nur 400 € verdient hast (egal wo) bekommst du ab Geburt volle 12 Monate deine 300 €. Du befindest dich dann weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Du mußt deinem Arbeitgeber dann nur Mitteilen, wie lange deine Elternzeit sein wird und er sollte mitlerweile schon wissen, dass du wieder schwanger bist und nicht wirklich wieder kommst.

Schau mal nach, bei der Bundeskasse in Bonn stehen dir etwas um die 200 € als Mutterschaftsgeld zu, wenn du geringfügig beschäftig warst.

LG
gast.891444
12. Jul 2012 07:48
Re: Schwanger,Elternzeit vorbei,für 5 Wochen arbeiten gehen.
Melina 181
Erstmal Danke:-)
Ich hab das jetzt so verstanden,das ich die 6 wochen vorher und nachher jeden Tag die 13 Euro bekomme-aber wenn Du meinst das ich einen bestimmten Satz bekomme,dann ist es doch vielleicht anders...
Dort gemeldet habe ich mich schon und gesagt das ich auf Teilzeit wieder komme für die 5 Wochen,er war einverstanden-denn 3 Monate vorher muß man ja bescheid geben ob man wieder kommt oder nicht...
Was bis dahin ist kann ich jetzt noch nicht sagen,aber wen ihr sagt ich bin dann weiter im Arbeitsverhältnis auch wenn ich das nicht antreten sollte,dann ist ja gut:-)
LG
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