Kindergarten---Zuschuss??
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6. Jun 2012 13:19
Re: Kindergarten---Zuschuss??
katja.53 hat geschrieben:
> Ach ja, wenn ihr aber die Betreuungskosten vom AG monatlich bekommt, könnt
> ihr die dann bei der Steuererklärung nicht mehr geltend machen, wenn der AG
> euch das nicht zahlt gibts ja da nen teil von der Steuer wieder
Wir bekommen trotzdem was wieder
> Ach ja, wenn ihr aber die Betreuungskosten vom AG monatlich bekommt, könnt
> ihr die dann bei der Steuererklärung nicht mehr geltend machen, wenn der AG
> euch das nicht zahlt gibts ja da nen teil von der Steuer wieder

Wir bekommen trotzdem was wieder

7. Jun 2012 12:00
Re: Kindergarten---Zuschuss??
lolikom hat geschrieben:
> katja.53 hat geschrieben:
> > Ach ja, wenn ihr aber die Betreuungskosten vom AG monatlich bekommt, könnt
> > ihr die dann bei der Steuererklärung nicht mehr geltend machen, wenn der AG
> > euch das nicht zahlt gibts ja da nen teil von der Steuer wieder
>
> Wir bekommen trotzdem was wieder
oh gut zu wissen DANKE
> katja.53 hat geschrieben:
> > Ach ja, wenn ihr aber die Betreuungskosten vom AG monatlich bekommt, könnt
> > ihr die dann bei der Steuererklärung nicht mehr geltend machen, wenn der AG
> > euch das nicht zahlt gibts ja da nen teil von der Steuer wieder

>
> Wir bekommen trotzdem was wieder

oh gut zu wissen DANKE

7. Jun 2012 14:53
Re: Kindergarten---Zuschuss??
so weit ich das weiß gibt jugenamt auch zuschüße wenn man nur nen gering verdiener ist weiß allerdings da nicht w die grenze ist also bis wieviel man verdienen darf und ich glaube das ist halt auch wieder von bundesland zu bundesland unterschiedlich



7. Jun 2012 23:14
Re: Kindergarten---Zuschuss??
habe was gesucht und gefunden
Berechnung:
Bevor das Jugendamt Kosten übernimmt oder Zuschüsse gewährt, wird geprüft, ob die Eltern in der Lage sind, die anfallenden Kosten oder Gebühren in voller Höhe oder teilweise selbst zu tragen (zumutbare Belastung).
Die Feststellung dieser "zumutbaren Belastung" geschieht durch die Gegenüberstellung der Belastungsgrenze mit dem Einkommen der Eltern, die mit dem Kind zusammenleben.
Fristen, Unterlagen und Berechnung (mit Beispiel)
Fristen:
Grundsätzlich gilt für alle Anträge und Antragsteller dass eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich ist.
Der Antrag sollte nicht früher als 2 Monate vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertagesstätte oder Tagespflege bzw. vor Beginn der Ferienmaßnahme gestellt werden.
Falls eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung möglich ist und sich in der Folgezeit an den Einkommensverhältnissen oder am Sozialhilfebezug etwas ändert, ist dies dem Jugendamt umgehend mitzuteilen. Es erfolgt dann eine Neuberechnung.
Notwendige Unterlagen:
Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:
Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten 3 Monate vor Antragstellung
Einkommensunterlagen bei Selbständigen - z.B. aktuelle Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid
Nachweise über Kosten der Unterkunft (Miete ...)
Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen
und so sieht es dann aus,
papierkrieg
von bundesland zu bundesland ist es immer unterschiedlich
deswegen ist es besser nochmal nachzufragen
LG Babsi
Berechnung:
Bevor das Jugendamt Kosten übernimmt oder Zuschüsse gewährt, wird geprüft, ob die Eltern in der Lage sind, die anfallenden Kosten oder Gebühren in voller Höhe oder teilweise selbst zu tragen (zumutbare Belastung).
Die Feststellung dieser "zumutbaren Belastung" geschieht durch die Gegenüberstellung der Belastungsgrenze mit dem Einkommen der Eltern, die mit dem Kind zusammenleben.
Fristen, Unterlagen und Berechnung (mit Beispiel)
Fristen:
Grundsätzlich gilt für alle Anträge und Antragsteller dass eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich ist.
Der Antrag sollte nicht früher als 2 Monate vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertagesstätte oder Tagespflege bzw. vor Beginn der Ferienmaßnahme gestellt werden.
Falls eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung möglich ist und sich in der Folgezeit an den Einkommensverhältnissen oder am Sozialhilfebezug etwas ändert, ist dies dem Jugendamt umgehend mitzuteilen. Es erfolgt dann eine Neuberechnung.
Notwendige Unterlagen:
Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:
Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten 3 Monate vor Antragstellung
Einkommensunterlagen bei Selbständigen - z.B. aktuelle Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid
Nachweise über Kosten der Unterkunft (Miete ...)
Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen
und so sieht es dann aus,
papierkrieg
von bundesland zu bundesland ist es immer unterschiedlich
deswegen ist es besser nochmal nachzufragen
LG Babsi
9. Jun 2012 20:38
Re: Kindergarten---Zuschuss??
Hallo,
ich befind emich auch gerade in dem papierkrieg, denn ich könnte mir den kitaplatz sonst nicht leisten und würde mit harz4 und kind selbst betreuen besser wegkommen. Unser Platz kostet 300€ + ca. 50€ Mittagsgeld.
Ich verdiene zur zeit alleine, denn der POapa studiert und hat nur einige nebenjobs und dhaer ein recht unregelmäßiges einkommen. (im sommer viel im winter fast nichts)
Ich habe den Antrag auch beim Jugendamt gestellt, außerdem gibts bei uns das sogenannte BUT (da kann man Zuschüsse für kinder für alles mögliche beantragen auch für klassenfahrten oder unterrichtsmatereialien, sportvereine....) und da kann man dann eben auch die übernahme der Mitagsessenkosten beantragen.
Das doofe ich musste erst Wohngeld beantragen und kindergeldzuschlag unbd jetzt wo ich endlich die bescheide habe berechnen sie erst den kitazuschuss. Was ein Wahnsinn.
Mir wäre auch lieber ich könnte den platzt einfach so bezahlen aber das ist eben nicht drinn bei meinem einkommen!
ich befind emich auch gerade in dem papierkrieg, denn ich könnte mir den kitaplatz sonst nicht leisten und würde mit harz4 und kind selbst betreuen besser wegkommen. Unser Platz kostet 300€ + ca. 50€ Mittagsgeld.
Ich verdiene zur zeit alleine, denn der POapa studiert und hat nur einige nebenjobs und dhaer ein recht unregelmäßiges einkommen. (im sommer viel im winter fast nichts)
Ich habe den Antrag auch beim Jugendamt gestellt, außerdem gibts bei uns das sogenannte BUT (da kann man Zuschüsse für kinder für alles mögliche beantragen auch für klassenfahrten oder unterrichtsmatereialien, sportvereine....) und da kann man dann eben auch die übernahme der Mitagsessenkosten beantragen.
Das doofe ich musste erst Wohngeld beantragen und kindergeldzuschlag unbd jetzt wo ich endlich die bescheide habe berechnen sie erst den kitazuschuss. Was ein Wahnsinn.

Mir wäre auch lieber ich könnte den platzt einfach so bezahlen aber das ist eben nicht drinn bei meinem einkommen!
20 Beiträge
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