Hilfe zum Thema Mutterschutzgeld usw...
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20. Feb 2012 22:05
Hilfe zum Thema Mutterschutzgeld usw...
Hallo, brauche euren Rat
..vielleicht kennt sich jemand aus..
Ich bin momentan noch bis zum 2. Mai´12 in Elternzeit von meiner Tochter....
Ende Juni´12 ist mein ET für das 2. Kind....
Ich mache seit 4 Monaten einen 400 € Job bei meinem alten Chef...
Nun habe ich nachgefragt bei der Krankenkasse...also ich bekomme KEIN Mutterschutzgeld...aber ich kann doch etwas ähnliches beantragen ...wohl eine einmalige Zahlung von ca. 200 €
?!
Stimmt das?...Kennt sich damit jemand aus....
Elterngeld bekomme ich auch dann nur den Mindestsatz von 300 € ...
Och manno, ich hab zwar schon viel gehört und gelesen aber so richtig steigt man da nicht durch in dem was mir nun alles zusteht und nicht zusteht
Freue mich auf Antworten
LG

Ich bin momentan noch bis zum 2. Mai´12 in Elternzeit von meiner Tochter....
Ende Juni´12 ist mein ET für das 2. Kind....
Ich mache seit 4 Monaten einen 400 € Job bei meinem alten Chef...
Nun habe ich nachgefragt bei der Krankenkasse...also ich bekomme KEIN Mutterschutzgeld...aber ich kann doch etwas ähnliches beantragen ...wohl eine einmalige Zahlung von ca. 200 €

Stimmt das?...Kennt sich damit jemand aus....
Elterngeld bekomme ich auch dann nur den Mindestsatz von 300 € ...
Och manno, ich hab zwar schon viel gehört und gelesen aber so richtig steigt man da nicht durch in dem was mir nun alles zusteht und nicht zusteht

Freue mich auf Antworten
LG
21. Feb 2012 10:38
Re: Hilfe zum Thema Mutterschutzgeld usw...
Hallo!
Also wirklich weiter helfen kann ich dir da auch nicht. Erstmal ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden und dann kenn ich mich damit auch nicht aus.
Aber du hast in deiner Stadt bestimmt irgendwo das DRK oder ProFamilia oder sowas. Bei uns gibt es beim DRK eine Schwangerenberatung, die helfen einem kostenlos bei sowas. Und in der Regel können die dir dann auch sagen ob du irgendwelche Zuschüsse beantragen kannst. Z.B. für die Miete oder so. Ich war da bei meinem ersten Kind und jetzt werd ich mich da auch wieder beraten lassen!
Also wirklich weiter helfen kann ich dir da auch nicht. Erstmal ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden und dann kenn ich mich damit auch nicht aus.
Aber du hast in deiner Stadt bestimmt irgendwo das DRK oder ProFamilia oder sowas. Bei uns gibt es beim DRK eine Schwangerenberatung, die helfen einem kostenlos bei sowas. Und in der Regel können die dir dann auch sagen ob du irgendwelche Zuschüsse beantragen kannst. Z.B. für die Miete oder so. Ich war da bei meinem ersten Kind und jetzt werd ich mich da auch wieder beraten lassen!
21. Feb 2012 20:10
Re: Hilfe zum Thema Mutterschutzgeld usw...
http://www.familien-wegweiser.de/wegwei ... 40164.html
Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Informationen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Bundesversicherungsamtes zur Verfügung.

Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Informationen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Bundesversicherungsamtes zur Verfügung.

21. Feb 2012 22:24
Re: Hilfe zum Thema Mutterschutzgeld usw...
Vielen Dank für die Antworten...Ihr konntet mir auf jeden Fall ein wenig weiterhelfen 

22. Feb 2012 12:42
Re: Hilfe zum Thema Mutterschutzgeld usw...
Hallo Janine123,
wie bist du denn im Moment krankenversichert? Davon hängt ab, ob du von der Krankenkasse oder dem Bund Mutterschaftsgeld bekommst.
Du schreibst, dass du noch im Erziehungsurlaub bist. Also wenn dein alter Beschäftigungsvertrag noch läuft, dann bist du bei der KK als Erziehungsurlauberin über die alte Beschäftigung beitragsfrei versichert, dann bekommst du auch von der KK Mutterschaftsgeld in der gleichen Höhe wie beim 1. Kind, unabhängig von dem Minijob. - Du musst bei der "richtigen" KK anrufen und nicht bei der Bundesknappschaft, wohin vom Arbeitgeber während des Minijobs Beiträge entrichtet werden, von der Knappschaft bekommst du tatsächlich nix.
Läuft dein alter Beschäftigungsvertrag nicht mehr (z.B. weil Befristung im Erziehungsurlaub abgelaufen ist oder dir offiziell gekündigt wurde) und du bist über deinen Ehemann kostenlos familienversichert, dann bekommst du kein Mutterschaftsgeld von der KK, höchstens vom Bund, wie Stifler geschrieben hat.
Das hat übrigens nix mit dem Bundesland zu tun, das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen KK ist deutschlandweit gleich.
Es gibt nur Bundesländer, die zusätzlich zum Erziehungsgeld noch ein Landeserziehungsgeld zahlen.
wie bist du denn im Moment krankenversichert? Davon hängt ab, ob du von der Krankenkasse oder dem Bund Mutterschaftsgeld bekommst.
Du schreibst, dass du noch im Erziehungsurlaub bist. Also wenn dein alter Beschäftigungsvertrag noch läuft, dann bist du bei der KK als Erziehungsurlauberin über die alte Beschäftigung beitragsfrei versichert, dann bekommst du auch von der KK Mutterschaftsgeld in der gleichen Höhe wie beim 1. Kind, unabhängig von dem Minijob. - Du musst bei der "richtigen" KK anrufen und nicht bei der Bundesknappschaft, wohin vom Arbeitgeber während des Minijobs Beiträge entrichtet werden, von der Knappschaft bekommst du tatsächlich nix.
Läuft dein alter Beschäftigungsvertrag nicht mehr (z.B. weil Befristung im Erziehungsurlaub abgelaufen ist oder dir offiziell gekündigt wurde) und du bist über deinen Ehemann kostenlos familienversichert, dann bekommst du kein Mutterschaftsgeld von der KK, höchstens vom Bund, wie Stifler geschrieben hat.
Das hat übrigens nix mit dem Bundesland zu tun, das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen KK ist deutschlandweit gleich.
Es gibt nur Bundesländer, die zusätzlich zum Erziehungsgeld noch ein Landeserziehungsgeld zahlen.
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