elternzeitanspruch
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16. Feb 2012 16:04
elternzeitanspruch
so ihr habt ja sicher den anderen thread gelesen.
ich brauch mal ne info, ob das so möglich ist, wie ich mir das grad gedacht hab.
mir stehen ja 3 jahre elternzeit zu, davon hab ich 1 jahr in anspruch genommen.
kann ich die jetzt einfach verlängern, übers arbeitsamt?
steht mir dann wieder das arbeitslosengeld zu? was ich ja bis heute bezogen hatte? oder steht mir dann irgendwas anderes zu...hartz 4 werd ich wohl nicht bekommen...
ich brauch mal ne info, ob das so möglich ist, wie ich mir das grad gedacht hab.
mir stehen ja 3 jahre elternzeit zu, davon hab ich 1 jahr in anspruch genommen.
kann ich die jetzt einfach verlängern, übers arbeitsamt?
steht mir dann wieder das arbeitslosengeld zu? was ich ja bis heute bezogen hatte? oder steht mir dann irgendwas anderes zu...hartz 4 werd ich wohl nicht bekommen...
16. Feb 2012 16:31
Re: elternzeitanspruch
vieleicht hielft dir die seite weiter meine hebamme hat mir die gerade genannt...
http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit ... /index.php
http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit ... /index.php
16. Feb 2012 18:36
Re: elternzeitanspruch
hallo,
ich glaube nicht. ich musste meine arbeitsstelle aufgeben weil mein ag nicht verlängern wollte nach einem jahr. ich würde nur was vom amt bekommen wenn ich mich dem arbeitsmarkt zur verfügung stelle
ich will aber zu hause bleiben und muss deshalb sogar meine krankenkasse mit 147€ im monat selbst bezahlen 
ich glaube nicht. ich musste meine arbeitsstelle aufgeben weil mein ag nicht verlängern wollte nach einem jahr. ich würde nur was vom amt bekommen wenn ich mich dem arbeitsmarkt zur verfügung stelle


17. Feb 2012 10:43
Re: elternzeitanspruch
Wenn das Kind unter 3 Jahre ist hat man im Normalfall einen Anspruch auf Hartz4, du fällst dann unter §10 und kannst nicht arbeiten gehen weil das Kind noch zu klein ist. Ausser es fände sich ein Krippenplatz und Arbeit. Also kläre das nochmal ab mit dem Amt!
17. Feb 2012 10:57
Re: elternzeitanspruch
Huhu !
Du bekommst nur ALG 1 wenn du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehst. Das bedeutet dein Kind muss in Betreuung sein z.B. bei der Tagesmutti oder Kinderkrippe und du musst dich ja dann auch bewerben wenn du ALG 1 beziehst.
Wenn du zu Hause bleiben möchtest und dein Kind betreuen willst dann zahlt das Amt nix. Hartz 4 bekommt man auch nicht wenn der Partner zuviel verdient.
Frag doch mal beim Amt nach.
Liebe Grüsse von Anja
Du bekommst nur ALG 1 wenn du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehst. Das bedeutet dein Kind muss in Betreuung sein z.B. bei der Tagesmutti oder Kinderkrippe und du musst dich ja dann auch bewerben wenn du ALG 1 beziehst.
Wenn du zu Hause bleiben möchtest und dein Kind betreuen willst dann zahlt das Amt nix. Hartz 4 bekommt man auch nicht wenn der Partner zuviel verdient.
Frag doch mal beim Amt nach.
Liebe Grüsse von Anja
17. Feb 2012 11:17
Re: elternzeitanspruch
leute, mein kind darf nicht inne krippe! das hat nix mit wollen zu tun, deshalb hab ich auf meinen anderen thread bezug genommen!
mein kind ist schwer krank und ist daher krippenunfähig
es geht lediglich darum, eine lücke zu finden, dass wir finanziell jetzt nicht komplett den bach runter gehen...
mein kind ist schwer krank und ist daher krippenunfähig
es geht lediglich darum, eine lücke zu finden, dass wir finanziell jetzt nicht komplett den bach runter gehen...
17. Feb 2012 11:41
Re: elternzeitanspruch
Hey sunshine, tut mir echt leid für euch. Die gleiche Situation mit dem Elterngeld habe ich momentan auch. Ich muss mich dem Arbeitsamt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen, dann zahlen die mir anteilig Arbeitslosengeld 1.
Drück dir die Daumen, dass ihr schnell einen Ausweg findet.
Drück dir die Daumen, dass ihr schnell einen Ausweg findet.
17. Feb 2012 12:36
Re: elternzeitanspruch
Das tut mir sehr leid, dass dein Kind schwer krank ist aber woher sollen wir das denn wissen. Stand ja oben nix dabei. Und deinen anderen Thread habe ich leider nicht gelesen.
17. Feb 2012 12:37
Re: elternzeitanspruch
Mir ist noch etwas eingefallen. Ohne es konkret zu wissen, denke ich jedoch, dass in deinem Fall doch ALG I in Frage kommt. Und zwar, als ich den Antrag vor Kurzem ausgefüllt habe, war dort auch die Möglichkeit die Heimarbeit anzukreuzen. In diesem Fall stehst du dem Arbeitsmarkt sehr wohl zur Verfügung, und das sogar nahezu uneingeschränkt!
Ich würde dir raten, dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen und alles zu erklären. Ich habe einfach die Hotline dort angerufen und gesagt, dass meine Elternzeit bald endet und ich wieder auf Teilzeit arbeiten gehen möchte.
Ich würde dir raten, dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen und alles zu erklären. Ich habe einfach die Hotline dort angerufen und gesagt, dass meine Elternzeit bald endet und ich wieder auf Teilzeit arbeiten gehen möchte.
17. Feb 2012 12:39
Re: elternzeitanspruch
hab der arbeitsvermittlerin vorhin ne mail geschickt, ob die was hat zur heimarbeit... wenn sie clever ist...
sie wollte sich ja noch mal kümmern, obs irgendwie ne gesetzeslücke gibt...
sie wollte sich ja noch mal kümmern, obs irgendwie ne gesetzeslücke gibt...
17. Feb 2012 12:51
17. Feb 2012 12:52
12 Beiträge
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