Patenschaft
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4. Nov 2011 13:49
Patenschaft
Hallo
ich würde gerne wollen das mein kleiner partenonkel u partentantr hat das wenn mir und mein schatz was passiert das ich weiß das mein kleiner in guten händen ist.
Wie macht man das? Wenn man keine taufe möchte? Und nicht an gott glaubt?
Lg Anne
ich würde gerne wollen das mein kleiner partenonkel u partentantr hat das wenn mir und mein schatz was passiert das ich weiß das mein kleiner in guten händen ist.
Wie macht man das? Wenn man keine taufe möchte? Und nicht an gott glaubt?
Lg Anne
4. Nov 2011 13:58
Re: Patenschaft
Ihr könnt ja eine Namensweihe machen, das ist bei uns in der Gegend so üblich wenn die Kinder nicht getauft werden.
ich selbst hatte zum beispiel eine, mein Kind wiederrum ist getauft da mein Mann religiös ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensweihe
http://www.namensweihe.com/
Ihr könnt ja mal bei eurem zuständigen Standesamt nachfragen ob die sowas durchführen, bei uns machen sie es normalerweise und da könnt ihr auch Paten ernennen.
ich selbst hatte zum beispiel eine, mein Kind wiederrum ist getauft da mein Mann religiös ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensweihe
http://www.namensweihe.com/
Ihr könnt ja mal bei eurem zuständigen Standesamt nachfragen ob die sowas durchführen, bei uns machen sie es normalerweise und da könnt ihr auch Paten ernennen.
4. Nov 2011 14:01
Re: Patenschaft
Hallo,
das Kind kommt nicht automatisch zu den (Tauf)Paten, sondern zu den nächsten Angehörigen (Großeltern, Tante oder so).
Wenn ihr was anderes regeln wollt, dann müsst ihr das schriftlich festlegen, wer Vormund werden soll. Vll kann euch jemand vom Jugendamt oder Familienhilfestätten sagen, in welcher Form das geschehen kann.
das Kind kommt nicht automatisch zu den (Tauf)Paten, sondern zu den nächsten Angehörigen (Großeltern, Tante oder so).
Wenn ihr was anderes regeln wollt, dann müsst ihr das schriftlich festlegen, wer Vormund werden soll. Vll kann euch jemand vom Jugendamt oder Familienhilfestätten sagen, in welcher Form das geschehen kann.
4. Nov 2011 19:22
Re: Patenschaft
Philipp-Mama hat geschrieben:
> Hallo,
>
> das Kind kommt nicht automatisch zu den (Tauf)Paten, sondern zu den
> nächsten Angehörigen (Großeltern, Tante oder so).
>
> Wenn ihr was anderes regeln wollt, dann müsst ihr das schriftlich
> festlegen, wer Vormund werden soll. Vll kann euch jemand vom Jugendamt oder
> Familienhilfestätten sagen, in welcher Form das geschehen kann.
richtig eine patenschaft ist nur dazu da dem kind in der wlt des glaubens einzuführen und eine unpateiische verbindung zwischen eltern und kind zu sein...
sollte euch etwas passieren und ihr nichts fest gelegt haben wird geprüft welcher der großeltern am besten für das kind sorgen kann und da geht es dann hin solange die großeltern das auch wollen
> Hallo,
>
> das Kind kommt nicht automatisch zu den (Tauf)Paten, sondern zu den
> nächsten Angehörigen (Großeltern, Tante oder so).
>
> Wenn ihr was anderes regeln wollt, dann müsst ihr das schriftlich
> festlegen, wer Vormund werden soll. Vll kann euch jemand vom Jugendamt oder
> Familienhilfestätten sagen, in welcher Form das geschehen kann.
richtig eine patenschaft ist nur dazu da dem kind in der wlt des glaubens einzuführen und eine unpateiische verbindung zwischen eltern und kind zu sein...
sollte euch etwas passieren und ihr nichts fest gelegt haben wird geprüft welcher der großeltern am besten für das kind sorgen kann und da geht es dann hin solange die großeltern das auch wollen
4. Nov 2011 19:33
Re: Patenschaft
Ich weiß nicht, wieso immer alle glauben, die Kinder würden automatisch zu Verwandten kommen, wenn den Eltern etwas zustößt?!
Normalerweise ist es so, dass die Kinder - wenn möglich - zunächst im gewohnten Umfeld verbleiben. Wenn also jemand, egal ob Großeltern, erwachsene Geschwister, gute Freunde oder auch Nachbarn, zu denen die Kinder Vertrauen haben, diese in der Wohnung betreuen. Ist dies nicht möglich oder hält das Jugendamt die entsprechende Person für nicht geeignet, so kommen die Kinder zunächst in eine Fremdbetreuung (Heim oder Kurzzeitpflege).
Nun prüft das Vormundschaftsgericht, wer 1. für die Kinder sorgen MÖCHTE, 2. dafür geeignet ist, sowie 3. von den Kindern auch akzeptiert wird. Dies sind beileibe nicht immer die nächsten Verwandten der Kinder!

Normalerweise ist es so, dass die Kinder - wenn möglich - zunächst im gewohnten Umfeld verbleiben. Wenn also jemand, egal ob Großeltern, erwachsene Geschwister, gute Freunde oder auch Nachbarn, zu denen die Kinder Vertrauen haben, diese in der Wohnung betreuen. Ist dies nicht möglich oder hält das Jugendamt die entsprechende Person für nicht geeignet, so kommen die Kinder zunächst in eine Fremdbetreuung (Heim oder Kurzzeitpflege).
Nun prüft das Vormundschaftsgericht, wer 1. für die Kinder sorgen MÖCHTE, 2. dafür geeignet ist, sowie 3. von den Kindern auch akzeptiert wird. Dies sind beileibe nicht immer die nächsten Verwandten der Kinder!
5. Nov 2011 09:19
Re: Patenschaft
hi,
wir haben uns mal von einem notar beraten lassen ( hab jetzt nicht die antworten hierzu gelesen, sorry).
1. jeder der ein " berechtigtes" interesse hat, kann einen antrag auf sorgerecht und pflegschaft stellen, wenn die eltern nicht mehr in der lage sind, für das kind zu sorgen.
2. man kann eine art sorgetestament - heißt aber irgendwie anders - beim notar aufsetzen lassen, wo drin steht, wo das kind hin soll.
3. das familiengericht muß diesem testament NICHT entsprechen, wird es aber in der regel tun, solange die verhältnisse geklärt sind, also das kind dort vernünftig aufwachsen kann.
dabei spielen vermögen oder schulden - wie sehr oft angenommen wird - nur eine sehr geringe bis gar keine rolle, es wird eher geschaut, ob platz für und zeit für das kind da sind, ob alles sauber und ordentlich ist, ob es suchtproblematiken gibt etc.
4. haben die eltern nicht hinterlegt, wo das kind hin soll, wird in erster linie geschaut, ob es in der verwandtschaft unterkommen kann, selbst dann, wenn das kind keinen oder nur wenig bezug dorthin hat.
ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
liebe grüße
noroelle
wir haben uns mal von einem notar beraten lassen ( hab jetzt nicht die antworten hierzu gelesen, sorry).
1. jeder der ein " berechtigtes" interesse hat, kann einen antrag auf sorgerecht und pflegschaft stellen, wenn die eltern nicht mehr in der lage sind, für das kind zu sorgen.
2. man kann eine art sorgetestament - heißt aber irgendwie anders - beim notar aufsetzen lassen, wo drin steht, wo das kind hin soll.
3. das familiengericht muß diesem testament NICHT entsprechen, wird es aber in der regel tun, solange die verhältnisse geklärt sind, also das kind dort vernünftig aufwachsen kann.
dabei spielen vermögen oder schulden - wie sehr oft angenommen wird - nur eine sehr geringe bis gar keine rolle, es wird eher geschaut, ob platz für und zeit für das kind da sind, ob alles sauber und ordentlich ist, ob es suchtproblematiken gibt etc.
4. haben die eltern nicht hinterlegt, wo das kind hin soll, wird in erster linie geschaut, ob es in der verwandtschaft unterkommen kann, selbst dann, wenn das kind keinen oder nur wenig bezug dorthin hat.
ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
liebe grüße
noroelle
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