Arbeiten

Das Baby wird mobil
Elternforum
gast.957075
14. Jul 2011 12:42
Arbeiten
huhu ihr
Hab mal ne frage hab ein jobangebot bekommen bei einer anderen Arbeitsstelle .
Hab mich bei der elterngeldstelle schon informiert,obwohl ich das Geld zwei Jahre bekomme kann ich nach dem 1. Geburtstag arbeiten gehen. Nur muss ich das doch meiner Chefin mitteilen. Was mache ich wenn sie das nicht will, denn sIe wird sagen dass ich ja dann auch bei ihr arbeiten könnte, erstens will ich nie mehr zurück zu ihr u zweitens wäre die neue arbeit viel flexibeler. Da brauche ich mir keine Gedanken machen wenn ich mal nicht kann . was soll ich ihr denn sagen)? :roll:
gast.940181
14. Jul 2011 12:44
Re: Arbeiten
Na wenn du nicht zurück willst und der neue Job sicher ist dann kannst du doch die alte Stelle kündigen.
gast.957075
14. Jul 2011 12:46
Re: Arbeiten
Ja gute idee aber kann ich nicht erst zum Ende der Elterngeld kündigen? So hab ich es gelesen
gast.940181
14. Jul 2011 12:47
Re: Arbeiten
Hm also das weiß ich nicht ganz genau aber da könntest du ja nochmal bei der Elterngeldstelle anrufen und fragen. Aber ich glaub das spielt keine Rolle würd ich jetzt mal sagen. Denn es geht ja meist um die Zeit die du vorher gearbeitet hast.
gast.1218234
14. Jul 2011 14:09
Re: Arbeiten
Googel mal § 19 BErzGG. Dort ist ein Sonderkündigungsrecht verankert.
Vielleicht lässt sich Dein derzeitiger Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen ein.
Viel Glück

dort ist es ganz gut beschrieben
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderk ... 45159.html

ich hoffe das geht mit dem Link.
gast.1218234
14. Jul 2011 14:21
Re: Arbeiten
mußt kopieren dann gehts
Manu1988
14. Jul 2011 14:23
Re: Arbeiten
hallo also ich hatte auch so ein problem und lies mich vom anwalt beraten und der meinte zu mir ich darf in der elternzeit kündigen hab dann aber eine kündigungs frist von 3 monaten.Frag doch ob sie dir einen aufhebungsvertrag gibt?
katja.53
15. Jul 2011 10:56
Re: Arbeiten
Kündigen kannst du jederzeit.
Ich hab auch während meiner Elternzeit gekündigt und das innerhalb einer Woche da ich dann schon die neue Stelle antreten mußte, lief alles problemlos ab mit einem Aufhebungsvertrag da ich die Kündigungsfrist nicht einhalten konnte, ohne Probleme da ich für meinen damaligen AG eh nicht einsetzbar gewesen wäre, deshalb war denen die Frist relativ egal.
Die Kündigungsfrist richtet sich während der Elternzeit auch nach den gesetzlich festgehaltenen Vorschriften und du als AN hast 4 Wochen Frist.
Nur nicht vergessen alles der Elterngeldstelle zu melden, aber sonst ist das kein Problem.
katja.53
15. Jul 2011 10:59
Re: Arbeiten
Manu1988 hat geschrieben :
> hallo also ich hatte auch so ein problem und lies mich vom anwalt beraten
> und der meinte zu mir ich darf in der elternzeit kündigen hab dann aber
> eine kündigungs frist von 3 monaten.Frag doch ob sie dir einen
> aufhebungsvertrag gibt?

Warum denn 3 Monate?
9 Beiträge • Seite 1 von 1

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