hilfe wegen elterngeld
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11. Jul 2011 18:29
hilfe wegen elterngeld
hallo
ich blick da einfach nicht durch.
steht mir das geld ab dem geburtsdatum zu oder erst nach dem mutterschutz?
also der kleine ist am 18.05.2011 geboren und der mutterschutz endet am 13.07.....ab wann steht mir das denn zu?
danke schon mal für die hilfe
ich blick da einfach nicht durch.
steht mir das geld ab dem geburtsdatum zu oder erst nach dem mutterschutz?
also der kleine ist am 18.05.2011 geboren und der mutterschutz endet am 13.07.....ab wann steht mir das denn zu?
danke schon mal für die hilfe
11. Jul 2011 18:34
Re: hilfe wegen elterngeld
elterngeld steht dir ab geburt zu, das mutterschaftsgeld wird aber darauf angerechnet...
11. Jul 2011 18:35
Re: hilfe wegen elterngeld
Das Elterngeld steht dir ab dem geburtsdatum zu. Es sei denn du bekommst von deiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, dann bekommst du es glaub ich danach.
11. Jul 2011 18:36
11. Jul 2011 18:40
Re: hilfe wegen elterngeld
das elterngeld bekommst du nach dem das mutterschaftsgeld zu ende ist
13. Jul 2011 12:39
Re: hilfe wegen elterngeld
sunshine11 hat geschrieben :
> elterngeld steht dir ab geburt zu, das mutterschaftsgeld wird aber darauf
> angerechnet...
Die einzig richtige Antwort!
Das Elterngeld steht dir ab Geburt zu. In deinem Fall würdet ihr das Elterngeld ab 18.05.2011 beantragen.
Nehmt ihr es für 12 Monate in Anspruch würde es also bis zum 17.05.2012 gehen.
So und nun mal aufgeschlüsselt. Habe es hier in einem anderen Bereich schonmal gepostet:
Elterngeld:
- Elterngeld wir an Väter und Mütter für max. 14 Monate gezahlt.
- Es wird für mind. 2, max. 12 Monate an einen Elternteil bezahlt.
- 14 Monate, wenn der Partner mind. 2 Monate auch in Anspruch nimmt.
- 14 Monate bei Alleinerziehenden!
- Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate und sind max. 1800 €, mind. 300 € im Monat.
- Prozentual beträgt das Elterngeld 67% bzw. 65% des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Es gibt hier eine 1200€ Grenze. Ab da wird runtergestaffelt auf 65%. Bei Einkünften unter 1000€ kann es sogar bis zu 100% betragen. Der %-Satz wird schrittweise genau berechnet.
- Das Mindestelterngeld von 300€ bekommen alle, sofern sie das Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Std. die Woche arbeiten. Also auch Hausfrauen/-männer, Studierende...
- Bei ALG II, Sozialhilfe u. Kinderzuschlag werden die 300 € mit angerechnet. Ausnahmen gelten hier für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt erwerbstätig waren. Seit 01.01.2011 gilt hier ein Elternfreibetrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt. Max. Höhe dieses Freibetrages sind 300€. Bis zu der Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.
- Keinen Elterngeldanspruch hat grundsätzlich jedes Paar, das ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 € hat, und bei Alleinerziehenden sind es 250.000 €. Kalenderjahr gerechnet.
- WICHTIG!
Elterngeld wird nicht wie das Mutterschaftsgeld in tatsächlichen Wochen bezahlt, sondern nach vollen Monaten!
Das heißt:
Entbindung am 18.10.2011
Anspruch auf Elterngeld: 18.10.2011 bis 17. 10.2012 (bei 12 Monaten)
Anspruch auf Elterngeld: 18.10.2011 bis 17.12.2012 (bei 14 Monaten)
- Daher ist es absolut sinnvoll direkt mit dem Tag der Geburt auch Elterngeld zu beantragen, denn so bekommt man mehr Elterngeld.
Rechnung:
Entbindung 18.10.2011
Mutterschaftsgeld geht bis 12.12.2011
Elterngeld für die ersten 2 Monate würde bis einschl. 17.12.2011 gezahlt werden.
Differenztage sind also der 13.,14., 15., 16. und 17.12.2011.
Beantragt man nun ab dem ersten Tag, also dem 18.10.2011 direkt Elterngeld, bekommt man für die Tage 13.12. bis 17.12.2011 noch je Tag ein dreißigstel Elterngeld.
Viele machen hier den Fehler und beantragen das Elterngeld ab dem 1. des Lebensmonats, in dem Fall also ab dem 01.10.2011. Da würde einem aber Elterngeld bei verloren gehen.
Der Grund hierfür ist die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf das Elterngeld!
- Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet!
Das bedeutet letztendlich man bekommt 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe des normalen Nettogehaltes. Dies wird angerechnet auf das Elterngeld. Nach den 8 Wochen gibts dann das berechnete Elterngeld in Höhe von 67 bzw. 65 % des Nettoeinkommens.
Daher hat man im Grunde 10 Monate Elterngeld plus die ~2 Monate Mutterschaftsgeld. Für die ersten 2 Monate überlagern sich Mutterschaftsgeld und Elterngeld durch die Anrechnung. Hier sollte sich aber keiner beschweren, denn in der Regel ist es doch ganz nett 2 Monate mehr zu haben, als anschließend für 10 Monate nur 67 / 65 % zu bekommen.....
- Beim Elterngeld hat man auch die Möglichkeit gleichzeitig es in Anspruch zu nehmen. Also gemeinsam mit dem Partner. Dann werden die 14 Monate durch 2 geteilt, also es sind 7 Monate Elterngeldanspruch, da ja beide es gleichzeitig bekommen.
Genauso kann man die Zeit auch verdoppeln auf 24 Monate, allerdings bekommt man dann pro Monat eben nur die Hälfte des berechneten Elterngeldes.
Achtung für alle die Lohnsteuererklärungspflichtig sind.....
Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet es wird beim Brutto mitgerechnet, was zu netten Steuernachzahlungen führen kann.
> elterngeld steht dir ab geburt zu, das mutterschaftsgeld wird aber darauf
> angerechnet...
Die einzig richtige Antwort!
Das Elterngeld steht dir ab Geburt zu. In deinem Fall würdet ihr das Elterngeld ab 18.05.2011 beantragen.
Nehmt ihr es für 12 Monate in Anspruch würde es also bis zum 17.05.2012 gehen.
So und nun mal aufgeschlüsselt. Habe es hier in einem anderen Bereich schonmal gepostet:
Elterngeld:
- Elterngeld wir an Väter und Mütter für max. 14 Monate gezahlt.
- Es wird für mind. 2, max. 12 Monate an einen Elternteil bezahlt.
- 14 Monate, wenn der Partner mind. 2 Monate auch in Anspruch nimmt.
- 14 Monate bei Alleinerziehenden!
- Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate und sind max. 1800 €, mind. 300 € im Monat.
- Prozentual beträgt das Elterngeld 67% bzw. 65% des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Es gibt hier eine 1200€ Grenze. Ab da wird runtergestaffelt auf 65%. Bei Einkünften unter 1000€ kann es sogar bis zu 100% betragen. Der %-Satz wird schrittweise genau berechnet.
- Das Mindestelterngeld von 300€ bekommen alle, sofern sie das Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Std. die Woche arbeiten. Also auch Hausfrauen/-männer, Studierende...
- Bei ALG II, Sozialhilfe u. Kinderzuschlag werden die 300 € mit angerechnet. Ausnahmen gelten hier für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt erwerbstätig waren. Seit 01.01.2011 gilt hier ein Elternfreibetrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt. Max. Höhe dieses Freibetrages sind 300€. Bis zu der Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.
- Keinen Elterngeldanspruch hat grundsätzlich jedes Paar, das ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 € hat, und bei Alleinerziehenden sind es 250.000 €. Kalenderjahr gerechnet.
- WICHTIG!
Elterngeld wird nicht wie das Mutterschaftsgeld in tatsächlichen Wochen bezahlt, sondern nach vollen Monaten!
Das heißt:
Entbindung am 18.10.2011
Anspruch auf Elterngeld: 18.10.2011 bis 17. 10.2012 (bei 12 Monaten)
Anspruch auf Elterngeld: 18.10.2011 bis 17.12.2012 (bei 14 Monaten)
- Daher ist es absolut sinnvoll direkt mit dem Tag der Geburt auch Elterngeld zu beantragen, denn so bekommt man mehr Elterngeld.
Rechnung:
Entbindung 18.10.2011
Mutterschaftsgeld geht bis 12.12.2011
Elterngeld für die ersten 2 Monate würde bis einschl. 17.12.2011 gezahlt werden.
Differenztage sind also der 13.,14., 15., 16. und 17.12.2011.
Beantragt man nun ab dem ersten Tag, also dem 18.10.2011 direkt Elterngeld, bekommt man für die Tage 13.12. bis 17.12.2011 noch je Tag ein dreißigstel Elterngeld.
Viele machen hier den Fehler und beantragen das Elterngeld ab dem 1. des Lebensmonats, in dem Fall also ab dem 01.10.2011. Da würde einem aber Elterngeld bei verloren gehen.
Der Grund hierfür ist die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf das Elterngeld!
- Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet!
Das bedeutet letztendlich man bekommt 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe des normalen Nettogehaltes. Dies wird angerechnet auf das Elterngeld. Nach den 8 Wochen gibts dann das berechnete Elterngeld in Höhe von 67 bzw. 65 % des Nettoeinkommens.
Daher hat man im Grunde 10 Monate Elterngeld plus die ~2 Monate Mutterschaftsgeld. Für die ersten 2 Monate überlagern sich Mutterschaftsgeld und Elterngeld durch die Anrechnung. Hier sollte sich aber keiner beschweren, denn in der Regel ist es doch ganz nett 2 Monate mehr zu haben, als anschließend für 10 Monate nur 67 / 65 % zu bekommen.....
- Beim Elterngeld hat man auch die Möglichkeit gleichzeitig es in Anspruch zu nehmen. Also gemeinsam mit dem Partner. Dann werden die 14 Monate durch 2 geteilt, also es sind 7 Monate Elterngeldanspruch, da ja beide es gleichzeitig bekommen.
Genauso kann man die Zeit auch verdoppeln auf 24 Monate, allerdings bekommt man dann pro Monat eben nur die Hälfte des berechneten Elterngeldes.
Achtung für alle die Lohnsteuererklärungspflichtig sind.....
Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet es wird beim Brutto mitgerechnet, was zu netten Steuernachzahlungen führen kann.
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