elterngeld bei arbeitslosigkeit?
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4. Mai 2011 15:37
elterngeld bei arbeitslosigkeit?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen!
Ich bin seit dem 01.01.2011 arbeitslos und erwarte im september mein kind.
wie berechnet sich nun mein elterngeld. ich werde im internet nicht schlau.
lg schnegge
vielleicht kann mir jemand helfen!
Ich bin seit dem 01.01.2011 arbeitslos und erwarte im september mein kind.
wie berechnet sich nun mein elterngeld. ich werde im internet nicht schlau.
lg schnegge
4. Mai 2011 16:09
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
Also: Grundsätzlich erhältst Du 67% vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate als Elterngeld. Da Du in dem Zeitraum "nur" von September bis Dezember gearbeitet hast, werden nur die Beträge genommen und durch 12 geteilt. Es gibt aber immer mindestens 300 Euro Elterngeld, d.h., wenn Du weniger als 1300 netto im Monat verdient hast, bekommst Du eh die 300 Euro. Die 300 Euro Mindestsatz erhältst Du auch zusätzlich zum Arbeitslosengeld, Dir wird also nix vom ALG abgezogen.
4. Mai 2011 21:37
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
ich erhalte alg I.
also werden die monate vor dem 01.01.2011 als berechnung genommen?
also werden die monate vor dem 01.01.2011 als berechnung genommen?
4. Mai 2011 22:00
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
12 Monate vor Entbindung wird es berechnet, wie es mit Arbeitslosengeld 1 berechnet wird weiß ich nicht. 67% vom Nettolohn. Hast Du unter 1000 Euro verdient bekommst du noch zusätzlich 10% mehr, sprich 77%. Bei einem Basis/Minijob steht dir nur der maxisatz von 300 Euro zu. Bei Arbeitslosengeld 2 gibt es gar kein Elterngeld mehr.
4. Mai 2011 23:49
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
Schnegge: Es werden alle Netto-Einkommen aus den letzten 12 Monaten von der Geburt zusammenaddiert und das Ergebnis dann durch 12 geteilt. Wenn Du in der Zeit nur 4 Monate gearbeitet hast, werden eben nur die 4 Einkommen addiert und dann durch 12 geteilt - dann hängt es von der Höhe ab, ob es 65, 67 oder 77% oder die 300 Euro Mindestbeitrag sind.
Der ALG-Bezug wird dabei leider nicht angerechnet, das zählt also als "0 Euro Einkommen".
Übrigens gibt es eine Sonderregel, falls Du schwangerschaftsbedingt krank warst. Wenn Du z.B. 2 Monate krankgeschrieben warst, dann werden diese Monate nicht berücksichtigt, statt dessen die Monate 13 und 14 vor der Geburt.
Der ALG-Bezug wird dabei leider nicht angerechnet, das zählt also als "0 Euro Einkommen".
Übrigens gibt es eine Sonderregel, falls Du schwangerschaftsbedingt krank warst. Wenn Du z.B. 2 Monate krankgeschrieben warst, dann werden diese Monate nicht berücksichtigt, statt dessen die Monate 13 und 14 vor der Geburt.
11. Mai 2011 09:10
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
@ Fiona86 ich wra letztens erts bei der Pro familia beratung und sie sgaten mir, ich würde wenn das kind da sit kein anspruch mehr ahben auf alg2 durch das elterngeld, also erzähl nicht dass sie kein elterngeld mehr bekommen würde wenn sie alg2 bekommen würde.es gibt regelungen dafür egal welches bundesland
11. Mai 2011 11:47
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
Erst mal ist es nicht schön jemandem über den Mund zu fahren, wenn er was sagt und auch nicht ist es die feinen englische Art jemandem vorschreiben zu wollen was er zu erzählen hat.
Lt. Meiner Info bekommen Harz IV-Empfänger (ALGII) und Mütter die über 250000,00 kein Elterngeld mehr. Stand 01.01.2011. Das steht zwar in keinem Verhältnis, aber so sieht es aus.
Lt. Meiner Info bekommen Harz IV-Empfänger (ALGII) und Mütter die über 250000,00 kein Elterngeld mehr. Stand 01.01.2011. Das steht zwar in keinem Verhältnis, aber so sieht es aus.
11. Mai 2011 15:32
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
Ich wollte nur noch ergänzen, dass die letzten vollen 12 Monate vor Mutterschutzbeginn zur Berechnung herangezogen werden. Ich hatte nämlich auch gedacht, dass bei mir von Februar aus zurückgerechnet wird, da ich im März entbunden habe. Aber es wurde das komplette Jahr 2010 als Berechnungsgrundlage genommen, weil ich ja ab Januar in Mutterschutz ging.
12. Mai 2011 11:05
Re: elterngeld bei arbeitslosigkeit?
also ich sprech jetzt aus erfahrung !! weil ich derzeit in der situation bin.
arbeitslos seit 1.5.10, ab da habe ich alg1 bekommen, mutterschutz beginn ab 22.12.10
mutterschutz geld in höhe des alg 1 das habe ich 6vor geb urt und 8wochen nach geburt bekommen.
so jetzt beziehe ich alg2 weil das arbeitsamt mich mit kleinkind für nicht vermittelbar hält
bekomme aber zu dem hartz 4 noch elterngeld in höhe von 397euro wovon 97euro angerechnet werden die restlichen 300euro bekomm ich voll
habe bei der elterngeldstelle gefragt ob mir nur der mindestsatz zusteht oder mehr und die sagten mir ichh soll die lohnnachweise von dez.09-apr.10 vorlegen die werden dann mitberechnet und zwar zu 98%.
also werden die lohnnachweise von bis zu 12 vor beginn des mutterschtz mitberechnet.
mütter die schon vor der ss alg2 bekommen haben bekommen kein elterngeld.
aber mütter die in der 12monatsfrist noch alg1 oder lohn bekommen haben schon.
also wär nicht in der situation ist wie ich oder ähnliche erfahrungen gemacht hat sollte entweder nis zu schreiben oder sich besser informieren.
arbeitslos seit 1.5.10, ab da habe ich alg1 bekommen, mutterschutz beginn ab 22.12.10
mutterschutz geld in höhe des alg 1 das habe ich 6vor geb urt und 8wochen nach geburt bekommen.
so jetzt beziehe ich alg2 weil das arbeitsamt mich mit kleinkind für nicht vermittelbar hält
bekomme aber zu dem hartz 4 noch elterngeld in höhe von 397euro wovon 97euro angerechnet werden die restlichen 300euro bekomm ich voll
habe bei der elterngeldstelle gefragt ob mir nur der mindestsatz zusteht oder mehr und die sagten mir ichh soll die lohnnachweise von dez.09-apr.10 vorlegen die werden dann mitberechnet und zwar zu 98%.
also werden die lohnnachweise von bis zu 12 vor beginn des mutterschtz mitberechnet.
mütter die schon vor der ss alg2 bekommen haben bekommen kein elterngeld.
aber mütter die in der 12monatsfrist noch alg1 oder lohn bekommen haben schon.
also wär nicht in der situation ist wie ich oder ähnliche erfahrungen gemacht hat sollte entweder nis zu schreiben oder sich besser informieren.
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