mutterschaftsgeld
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27. Jan 2011 10:54
mutterschaftsgeld
Hallo,
weiß einer von euch ob man beim 2. Kind genauso viel Geld bekommt wie beim Ersten? Paar Infos zu mir. Arbeite seit meiner Lehre 1992 bei meinem Arbeitsgeber als Bäckereifachverkäuferin. Hab so ca. 700 - 800 Euro verdient je nach Anzahl der Stunden. Da ich Geringverdiener war habe ich einen kleinen Zuschlag für's Mutterschaftsgeld dazu bekommen. Habe mich 3 Jahre freistellen lassen. Dezember 09 ist mein Sohn zur Welt gekommen und im Mai 11 kommt meine Tochter zur Welt. Wie wird das gerechnet?? Kann mir da wer weiterhelfen?? Habe ab dem 1. Geburtstag vom Kleinen nicht wieder gearbeitet. Wer will schon ne schwangere für a paar Monate nehmen-vor allem in meinem Beruf.
Gruß
weiß einer von euch ob man beim 2. Kind genauso viel Geld bekommt wie beim Ersten? Paar Infos zu mir. Arbeite seit meiner Lehre 1992 bei meinem Arbeitsgeber als Bäckereifachverkäuferin. Hab so ca. 700 - 800 Euro verdient je nach Anzahl der Stunden. Da ich Geringverdiener war habe ich einen kleinen Zuschlag für's Mutterschaftsgeld dazu bekommen. Habe mich 3 Jahre freistellen lassen. Dezember 09 ist mein Sohn zur Welt gekommen und im Mai 11 kommt meine Tochter zur Welt. Wie wird das gerechnet?? Kann mir da wer weiterhelfen?? Habe ab dem 1. Geburtstag vom Kleinen nicht wieder gearbeitet. Wer will schon ne schwangere für a paar Monate nehmen-vor allem in meinem Beruf.
Gruß
29. Jan 2011 18:01
Re: mutterschaftsgeld
hey, also ne freundin von mir hat ne fast 3 jährige tochter und ihre kleine ist 5 monate alt und für die große hatte sie 60 prozent vom gehalt bekommen und für die 2. dann nur den mindestsatz von 300 euro plus 75 euro weil die große noch unter 3 ist.
Es wird immer das gehalt vom Jahr also den letzten 12 monaten vor der geburt angerechnet, also wenn du nicht gearbeitet hast bekommst du nur den mindestbetrag wenn du gearbeitet hättest würdest du wieder so viel bekommen wie bei deinem 1.kind.
Hab mich jetzt auch mal erkundigt wie viel ich bekommen würde. läuft auch nur auf den mindestbetrag raus weil ich im august 2010 angefangen hab mein abi nach zu machen. das ich davor vollzeit gearbeitet habe interessiert da keinen
hoffe ich konnte dir bisschen weiter helfen
LG
Es wird immer das gehalt vom Jahr also den letzten 12 monaten vor der geburt angerechnet, also wenn du nicht gearbeitet hast bekommst du nur den mindestbetrag wenn du gearbeitet hättest würdest du wieder so viel bekommen wie bei deinem 1.kind.
Hab mich jetzt auch mal erkundigt wie viel ich bekommen würde. läuft auch nur auf den mindestbetrag raus weil ich im august 2010 angefangen hab mein abi nach zu machen. das ich davor vollzeit gearbeitet habe interessiert da keinen

hoffe ich konnte dir bisschen weiter helfen
LG
2. Feb 2011 12:55
2. Feb 2011 13:04
Re: mutterschaftsgeld
@ SabrinaKlos: du bekommst von deinem fa frühestens 7 wochen vor dem errechneten ET eine Bescheinigung, die musst du hinten ausfüllen und bei der Krankenkasse abgeben, der Rest passiert von allein...
3. Feb 2011 11:16
Re: mutterschaftsgeld
Hallo Mona,
meinst du jetzt das Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld?
Soweit ich weiß ist es so:
Mutterschaftsgeld gekommst du von der Krankenkasse, 13€ pro Tag für die Zeit des Mutterschutzes. Wenn du in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (ich weiß allerdings nicht genau, ob es um die letzten 3 vollen Monate oder die letzten 12 Wochen geht) mehr verdient hast als die 13€ am Tag, bekommst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss, so dass du auf dein altes Gehalt kommst. Wenn du in den 3 Monaten nichts bekommen hast, gibts auch keinen Zuschuss.
Elterngeld wird auf Basis der letzten 12 (vollen) Monate vor Beginn des Mutterschutzes angerechnet. Dabei werden Elterngeldmonate nicht mit berücksichtigt. Angenommen, du würdest im März in den Mutterschutz gehen und hättest von Dez.09-Dez.10 Elterngeld bezogen, würden die Monate Januar-Februar 2011, und die Monate Januar-Oktober 2009 (unter der Annahme, dass dein Mutterschutz damals im November losging) für die Berechnung herangezogen. Von dem Durchschnittsverdienst dieser 12 Monate bekommst du dann 67% + 10% Geschwisterbonus. Sollte das in Summe unter dem Mindestbetrag (300€ und 75€ fürs Geschwisterkind) liegen, bekommst du den Mindestbetrag.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
meinst du jetzt das Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld?
Soweit ich weiß ist es so:
Mutterschaftsgeld gekommst du von der Krankenkasse, 13€ pro Tag für die Zeit des Mutterschutzes. Wenn du in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (ich weiß allerdings nicht genau, ob es um die letzten 3 vollen Monate oder die letzten 12 Wochen geht) mehr verdient hast als die 13€ am Tag, bekommst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss, so dass du auf dein altes Gehalt kommst. Wenn du in den 3 Monaten nichts bekommen hast, gibts auch keinen Zuschuss.
Elterngeld wird auf Basis der letzten 12 (vollen) Monate vor Beginn des Mutterschutzes angerechnet. Dabei werden Elterngeldmonate nicht mit berücksichtigt. Angenommen, du würdest im März in den Mutterschutz gehen und hättest von Dez.09-Dez.10 Elterngeld bezogen, würden die Monate Januar-Februar 2011, und die Monate Januar-Oktober 2009 (unter der Annahme, dass dein Mutterschutz damals im November losging) für die Berechnung herangezogen. Von dem Durchschnittsverdienst dieser 12 Monate bekommst du dann 67% + 10% Geschwisterbonus. Sollte das in Summe unter dem Mindestbetrag (300€ und 75€ fürs Geschwisterkind) liegen, bekommst du den Mindestbetrag.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

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