elterngeldantrag

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Elternforum
gast.1306127
13. Feb 2012 13:19
elterngeldantrag
unser zwerg wird zwar erst in ca 2 wochen geboren, aber ich frag hier mal nach, da ihr bestimmt schon besser bescheid wisst
und zwar weiss ich zwar schon bisschen übers eltergeld bescheid, also wie hoch, wie lange etc
was mich aber noch interessieren würde, wie man das gehalt nachzuweisen hat. also schreibt man das einfach nur in den antrag, muss man die abrechnungen mitschicken oder muss der arbeitgeber was ausfüllen? ich hatte nämlich kein festes gehalt, das vareierte von monat zu monat
und stimmt es jetzt echt, dass man die ersten zwei monate elterngeld quasi verschenkt, weil das mutterschutzgeld angerechnet wird (da das ja höher ist als elterngeld krieg ich ja gar nix vom elterngeld) oder kann man nicht erst nach mutterschutz elterngeld beantragen?
in elternzeit geht man ja auch erst nach mutterschutz, so hat man ja, wenn man 1 jahr in elternzeit geht, die letzten 2 monate kein elterngeld mehr
achja, mein mann zieht nicht in erwägung, diese 2 monate zusätzlich zu gehen, das wär zu viel finanzielle einbusse
danke für eure hilfe schonmal
gast.1220445
13. Feb 2012 13:31
Re: elterngeldantrag
Hallo devilicious

also ich musste beim Antrag sowie die letzten 12 Lohnzettel mitschicken sowei auch die Bescheinigung vom Lohnbüro vom Arbeitgeber. Unser Finn ist am 27.11.2011 geboren und bekomme erst das Elterngeld ab dem 27.01.2012 bis zum 26.11.2012, da ich nur 1 Jahr zuhause bleibe. Es stimmt du bekommst erst das Mutterschaftsgeld und wenn die Zeit rum ist, dann das Elterngeld, also eigentl. 10 Monate wenn du wie ich 12 Monate zuhause bleibst. Habe mir extra den Bescheid mal schnell geholt.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

lg knudeltim
gast.1203808
13. Feb 2012 13:33
Re: elterngeldantrag
wenn du 1 jahr in elternzeit gehst dann von anfang der geburt bis zum 1. geb. für die zeit bekommst du dann auch elterngeld 12 monate die erst 2 entfallen weil mutterschutzgeld, kann man net hinten anhängen. du mußt zur berechnung die letzten 12 gehaltsabrechnungen abgeben.ich habe den antrag schon soweit vorbereitet da steht dann alles drin was du noch dabei legen mußt und gleich nach der geburt abgegeben und warte immer noch aufs geld.
gast.1217978
13. Feb 2012 16:19
Re: elterngeldantrag
Also, wir haben den im Internt schon mal downgeloadet, ausgefüllt und anschließend ausgedruckt, als unser Kind da war. Da war auch ein Zettel für den Arbeitgeber dabei, den muss er oder das Lohnbüro ausfüllen und dir wieder zusenden. Dann mit abgeben. Leider werden wirklich 2 Monate "verschenkt", dachte auch man bekommt dann die 2 Monate nach Mutterschutz, aber nix da. :evil:
Bei uns ging das auch ganz schnell, Antrag hingeschickt, 4 tage später genehmigt und pünktlich kam das Geld. Ich lasse es mir auch auf 2 Jahre auszahlen (immer die Hälfte), so kann ich flexibler sein, was das wieder arbeiten angeht. Wer weiss ob ich nach einem Jahr schon wieder gehen will/kann, so hab ich auf jeden Fall die nächsten 2 Jahre bisschen Einkommen und kann nach 1 Jahr was dazuverdienen, wenn ich möchte!

Viel Spass!! :)
gast.1287185
13. Feb 2012 18:02
Re: elterngeldantrag
hallo

MUSS man den Elterngeld beantragen ???

ich hab vor der geburt 12 monate lang bafög gekriegt und nach der geburt harz4. mir wurde gesagt ich MUSS es beantragen, würde 300 euro kriegen und das wird dann voll angerechnet. wobei jobcenter hat bei mir nicht nachgefragt oder gesagt das ich es beantragen muss.

weiss jemand da genaures?????
gast.776444
13. Feb 2012 19:10
Re: elterngeldantrag
soweit ich weiss muss du es nicht machen. kann dich ja niemand zwingen. Wobei dein Kind doch schon 6 monate alt ist. da ist die Frist zur Antragstellung eh schon verstrichen!!
gast.1306127
13. Feb 2012 19:27
Re: elterngeldantrag
erstmal danke für die hilfreichen antworten
also ich finds schon ne frechheit, dass man die ersten zwei monate so verarscht wird mit dem geld, naja muss mich halt damit abfinden

@polina, ich glaube, das amt kann schon verlangen, dass du elterngeld beantragst, denn das steht dir zu und somit muss das amt nicht so viel zahlen.
gast.1287185
14. Feb 2012 09:45
Re: elterngeldantrag
beckie22 hat geschrieben:
> soweit ich weiss muss du es nicht machen. kann dich ja niemand zwingen.
> Wobei dein Kind doch schon 6 monate alt ist. da ist die Frist zur
> Antragstellung eh schon verstrichen!!


hat mich bloss interessiert .... :D
gast.1207451
16. Feb 2012 20:34
Re: elterngeldantrag
devilicious hat geschrieben:

> also ich finds schon ne frechheit, dass man die ersten zwei monate so
> verarscht wird mit dem geld, naja muss mich halt damit abfinden

Hallo, also das du oder wir wegen der 2 Monate verarscht werden kann man so oder so sehen immerhin bekommt du die 2 Monate von deinen Arbeitgeber und Krankenkasse bezahlt das ist immerhin mehr als das Elterngeld.Ich denke das diejenigen die ein Frühchen bekommen haben bescheidener dran sind du hast so oder so 12 Monate mit deinem Kind, die Eltern eines Frühchen haben zwar auch den Zeitraum aber das Kind ist nicht zu Hause sondern im KKH und sie können diese Zeit nicht nachträglich beantragen obwohl diese Kinder defiziete in der Entwicklung haben.
Lg.
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