Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
20. Jul 2011 19:15
Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Hallo Mamas, sind hier vielleicht Fachfrauen unter euch, die sich mit Gesetzen auskennen?
Mir wurde heute in der Elternzeit gekündigt, obwohl mein Vertrag zum Ende August ausläuft. Eine reine Schikane. Ich wollte erst arbeiten kommen und habe an die Personalabteilung einen Brief aufgesetzt, dass mein Mutterschutz am 4.7.11 endet und ich dann arbeiten komme. Ich habe es mir aber nach der Geburt anders überlegt und habe Elterngeld beantragt. Habe das auch meinem Vorgestzten mündlich mitgeteilt. Jetzt heisst es, dass ich nicht arbeiten gekommen bin und deswegen gekündigt wurde.
Welche negativen Auswirkungen hats nun für mich?
Danke euch schon mal sehr.
Mir wurde heute in der Elternzeit gekündigt, obwohl mein Vertrag zum Ende August ausläuft. Eine reine Schikane. Ich wollte erst arbeiten kommen und habe an die Personalabteilung einen Brief aufgesetzt, dass mein Mutterschutz am 4.7.11 endet und ich dann arbeiten komme. Ich habe es mir aber nach der Geburt anders überlegt und habe Elterngeld beantragt. Habe das auch meinem Vorgestzten mündlich mitgeteilt. Jetzt heisst es, dass ich nicht arbeiten gekommen bin und deswegen gekündigt wurde.
Welche negativen Auswirkungen hats nun für mich?
Danke euch schon mal sehr.
20. Jul 2011 19:33
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Hallöchen,
also das ist ja mal heftig von deinem Arbeitgeber...also welchen negativen Auswirkungen, würde sagen du hast keine Arbeit mehr...nein mal im Ernst, also Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet, also hättest du jetzt erstmal ein Jahr Land.
Was die fristlose Kündigung angeht, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, also ob das alles so hin haut....kommt ja auch drauf an, wann du es deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast das du noch doch die Elternzeit in Anspruch nimmst, soweit ich weiß, muss man die Elternzeit 7 Wochen vorher einreichen beim Arbeitgeber, hast du diese Frist eingehalten, dürfte deine Kündigung nichtig sein, wenn nicht, weiß nicht, ...hole dir einfach Rechtsbeistand, was andres beleibt dir nicht über.
Liebe Grüße!
also das ist ja mal heftig von deinem Arbeitgeber...also welchen negativen Auswirkungen, würde sagen du hast keine Arbeit mehr...nein mal im Ernst, also Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet, also hättest du jetzt erstmal ein Jahr Land.
Was die fristlose Kündigung angeht, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, also ob das alles so hin haut....kommt ja auch drauf an, wann du es deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast das du noch doch die Elternzeit in Anspruch nimmst, soweit ich weiß, muss man die Elternzeit 7 Wochen vorher einreichen beim Arbeitgeber, hast du diese Frist eingehalten, dürfte deine Kündigung nichtig sein, wenn nicht, weiß nicht, ...hole dir einfach Rechtsbeistand, was andres beleibt dir nicht über.
Liebe Grüße!
20. Jul 2011 19:35
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Achso, hast du es deinem Arbeitgeber nur mündlich mitgeteilt? Das ist mal ganz schlecht, so hast du ja gar nichts in der Hand, das du die Meldepflicht eingehalten hast!
20. Jul 2011 20:06
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Also ich würde aus meiner erfahrung raus sagen, das die Kündigung nicht rechtens ist. Denn auch wenn du es nur mündlich mitgeteil hast ist es erst mal eine Vereinbarung die zählt und dann auch zu einem späteren zeitpunkt nochmal schriftlich fetsgehalten werden kann.
Hat den dein arbeitgeber am tel. gesagt, das er es nicht akzeptiert? Wenn sie dein Änderungswunsch ohne gegenwehr hingenommen haben, dann ist das auch ne Zustimmung, denn im Handelsrecht gilt schweigen als Zustimung.
LG
PS: Gehe auf jeden fall zu nem Anwalt für Arbeitsrecht, dann brauchst du dich auch nicht damit rum ärgern, die machen das alles alleine und du wirst dann immer auf dem laufenden gehalten. Meistens reicht es schon, wenn die Betriebe Post von nem anwalt bekommen und wenn sie wissen,das sie im unrecht sind nehmen sie die Kündigung meistens zurück.
Und glaub mir, die wissen genau, wenn sie im unrecht sind! versuchen es aber meistens trotzdem.
Hat den dein arbeitgeber am tel. gesagt, das er es nicht akzeptiert? Wenn sie dein Änderungswunsch ohne gegenwehr hingenommen haben, dann ist das auch ne Zustimmung, denn im Handelsrecht gilt schweigen als Zustimung.
LG
PS: Gehe auf jeden fall zu nem Anwalt für Arbeitsrecht, dann brauchst du dich auch nicht damit rum ärgern, die machen das alles alleine und du wirst dann immer auf dem laufenden gehalten. Meistens reicht es schon, wenn die Betriebe Post von nem anwalt bekommen und wenn sie wissen,das sie im unrecht sind nehmen sie die Kündigung meistens zurück.
Und glaub mir, die wissen genau, wenn sie im unrecht sind! versuchen es aber meistens trotzdem.
20. Jul 2011 20:13
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
wenn dein vertrag eh im august ausgelaufen wäre ist das soch egal oder habe ich da was falsch verstanden??? willst du dich denn zurückklagen???
20. Jul 2011 20:16
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Zum Glück bin ich rechtschutzversichert, also Anwalt dürfte kein Problem werden. Was mich beunruhigt ist halt, ob diese Fristlose Kündigung irgendwo festgehalten wird, so dass ich schwierigkeiten haben könnte später einen Job zu bekommen. Was denkt ihr?
20. Jul 2011 20:18
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Leider muss man Elternzeit schriftlich 7Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber einreichen, daher denke ich das du wenig Chancen hast dagegen anzugehen 
Ist aber trotzdem ne Sauerei von deinem Arbeitgeber, vor allem wenn dein Vertrag eh ausläuft.

Ist aber trotzdem ne Sauerei von deinem Arbeitgeber, vor allem wenn dein Vertrag eh ausläuft.
20. Jul 2011 20:21
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Dadurch das du nur mündlich kundgetan hast das du doch Erziehungsurlaub möchtest und es nicht schriftlich nachgeholt hast, ist die Kündigung gültig. Da du seit dem 4.7.11 unentschuldigst fehlst muss er die Kündigung nicht zurücknehmen. Denn Erziehungsurlaub ist schriftlich einzureichen und vom Arbeitgeber genehmigt zu werden. Er muss ihn zwar genehmigen für 2 Jahre aber halt alles schön schriftlich.
20. Jul 2011 20:31
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Wird so eine Kündigung irgendwo gespeichert, sodass spätere Arbeitgeber Zugriff darauf haben?
20. Jul 2011 20:32
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Dadurch das du mitten im Monat fristlos gekündigt worden bist, müsstest du das theoretisch im Lebenslauf auf so angeben..und dann weiß man das du gekündigt worden bist...das könntest du evtl noch umgehen indem du einfach schreibst Elternzeit, und gar nicht das Ende des Vertrages erwähnst. Vll macht das aufmerksam, weiß ich nicht. Allerding setzen sich viele Betriebe den ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung, da muss man dann Glück haben.
Bei mir ist es irgendwie ähnlich, ich bin zwar nicht fristlos gekündigt worden, aber mein Vertrag läuft ende diesen Monats aus und ich hab mich die letzten Monate die ich "gearbeitet" habe nicht unbedingt gut gezeigt leider, denke ich.
Bei mir ist es irgendwie ähnlich, ich bin zwar nicht fristlos gekündigt worden, aber mein Vertrag läuft ende diesen Monats aus und ich hab mich die letzten Monate die ich "gearbeitet" habe nicht unbedingt gut gezeigt leider, denke ich.
20. Jul 2011 20:40
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Hey Jenny, das mit deinem Vertrag ist auch blöd.
20. Jul 2011 20:43
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Sowas ist immer blöd, aber wir haben unsere Mäuse das ist doch viel viel mehr wert...immer wenn ich meinen Kleinen ansehe, ist mir alles andere nicht mehr so wichtig.
20. Jul 2011 20:45
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Nein so eine fristlose Kündigung wird nirgends gespeichert. Sollte dein neuer Arbeitgeber den alten Arbeitgeber anrufen erfährt er es, aber das ist eher selten.
Und nein du musst es auch nicht in dein Lebenslauf mit reinschreiben. Dann würde es nie zu einem Vorstellungstermin kommen. Das sind Dinge die man bei einem persönlichen Gespräch klären kann
Und nein du musst es auch nicht in dein Lebenslauf mit reinschreiben. Dann würde es nie zu einem Vorstellungstermin kommen. Das sind Dinge die man bei einem persönlichen Gespräch klären kann
20. Jul 2011 20:45
Re: Fristlose Kündigung während der Elternzeit
Hast Recht, Jenny! Nur Hausfrau wollt ich nicht auf Dauer werden. 

20. Jul 2011 20:47
24 Beiträge
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19543...
Suche
loading 31377...
loading 19558...
loading 19559...
loading 19800...
loading 19520...