Antrag Elterngeld
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25. Aug 2011 09:18
Re: Antrag Elterngeld
Des ist so der Witz.
Von wegen Eltern unterstützen.
Da könnte man sich doch wieder nur aufregen über die blöden behörden.
Aber danke jetzt bin ich auch schlauer.
Von wegen Eltern unterstützen.
Da könnte man sich doch wieder nur aufregen über die blöden behörden.
Aber danke jetzt bin ich auch schlauer.
25. Aug 2011 10:30
Re: Antrag Elterngeld
Über was ich mich auch noch aufregen könnte ist, dass nur vom "bereinigte Nettoeinkommen" ausgegangen wird. Zum Durchschnittseinkommen zählt kein Weihnachtsgeld und keine Schichtzulagen. Ich hab viele viele Nachtschichten gearbeitet, sowie an Sonn- und Feiertagen. Wird gleich mal alles abgezogen... 

25. Aug 2011 10:57
Re: Antrag Elterngeld
Ich habe da auch eine Frage zu. Ist es nicht eh sinnvoller die 2 Monate Mutterschutz und dann 10 monate Elternzeit zu nehmen anstatt von 12 Monaten Elternzeit?
Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man doch in der Mutterschutzzeit das Geld von der Krankenkasse + Arbeitgeber die Differenz zum Nettogehalt der letzten drei Monate im Durchschnitt, also quasi bekomme ich zwei Monate nach der Geburt noch die gleiche Gehaltssumme (außer die doofen Ausnahmen der Sonderzuschläge) wie vorher oder?
Bei dem Elterngeld würde ich 12 Monate lang 65% meines letzten Nettolohns Durchschnittlich der letzten 12 Monate vor Geburt bekommen. Also verschenke ich da ja zwei Monate 35%. Sehe ich das richtig oder habe ich da einen Denkfehler?
Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man doch in der Mutterschutzzeit das Geld von der Krankenkasse + Arbeitgeber die Differenz zum Nettogehalt der letzten drei Monate im Durchschnitt, also quasi bekomme ich zwei Monate nach der Geburt noch die gleiche Gehaltssumme (außer die doofen Ausnahmen der Sonderzuschläge) wie vorher oder?
Bei dem Elterngeld würde ich 12 Monate lang 65% meines letzten Nettolohns Durchschnittlich der letzten 12 Monate vor Geburt bekommen. Also verschenke ich da ja zwei Monate 35%. Sehe ich das richtig oder habe ich da einen Denkfehler?
25. Aug 2011 11:00
Re: Antrag Elterngeld
uffff
ähm sowie ich jz mitgelesen habe seit ihr in deutschland zuhause....
Sag mal bei euch is das ja noch schlimmer als unsere Karenz, und ich hab die eigentlich schon für nen schlechten witz gehalten..
Bei euch werden die kinder mit dem Vater mitversichert??
Bei uns läuft es wirklich total anders ab ( was jz aber nicht heissen soll das es bei uns besser is oder funktioniert
)
ähm sowie ich jz mitgelesen habe seit ihr in deutschland zuhause....
Sag mal bei euch is das ja noch schlimmer als unsere Karenz, und ich hab die eigentlich schon für nen schlechten witz gehalten..
Bei euch werden die kinder mit dem Vater mitversichert??



Bei uns läuft es wirklich total anders ab ( was jz aber nicht heissen soll das es bei uns besser is oder funktioniert



25. Aug 2011 11:05
Re: Antrag Elterngeld
hey,
also zu deiner ersten frage, ja es ist sinnvoller, wenn man von den 65% ausgeht, so wie es jetzt ist. ja, man bekommt die 8 wochen mutterschutz nach geburt das gleiche geld wie wenn man arbeiten war...
worüber sich hier beschwert wird ist einfach nur das, das die elternzeit ab geburt gerechnet wird und aus diesem grund erhält man nur 10 monate elterngeld und nicht wie angeblich 12 monate...
verschenken tust du in dem sinne nichts, wenn du nach genau einem jahr nach geburt wieder arbeiten gehst, dann erhälst du angeblich 12 monate elterngeld (eigentlich sind es nur 10 monate) und wenn dein partner dann noch 2 monate dran hängt, dann bekommt er auch 65% seines letzten gehalts im durchschnitt...
ich hoffe ich habe das jetzt richtig erklärt
lg
also zu deiner ersten frage, ja es ist sinnvoller, wenn man von den 65% ausgeht, so wie es jetzt ist. ja, man bekommt die 8 wochen mutterschutz nach geburt das gleiche geld wie wenn man arbeiten war...
worüber sich hier beschwert wird ist einfach nur das, das die elternzeit ab geburt gerechnet wird und aus diesem grund erhält man nur 10 monate elterngeld und nicht wie angeblich 12 monate...
verschenken tust du in dem sinne nichts, wenn du nach genau einem jahr nach geburt wieder arbeiten gehst, dann erhälst du angeblich 12 monate elterngeld (eigentlich sind es nur 10 monate) und wenn dein partner dann noch 2 monate dran hängt, dann bekommt er auch 65% seines letzten gehalts im durchschnitt...
ich hoffe ich habe das jetzt richtig erklärt

lg
25. Aug 2011 12:14
Re: Antrag Elterngeld
Mein Sohn ist auch nur bei meinem Mann mitversichert weil ich nächstes Jahr im August arbeitslos bin. Mein vertrag läuft aus. Dann bin ich auch bei ihm mitversichert.
Wenn ich weiter arbeiten gehen würde wäre mein Sohn auch bei mir mit versichert.
Ich schick den Antrag jetzt mal so ab wie ihr es erklärt habt und schaue was dabei rauß kommt.
Wenn ich weiter arbeiten gehen würde wäre mein Sohn auch bei mir mit versichert.
Ich schick den Antrag jetzt mal so ab wie ihr es erklärt habt und schaue was dabei rauß kommt.
25. Aug 2011 13:25
Re: Antrag Elterngeld
@Nexione ne denkfehler nicht, aber ob du nun 10 monate nimmst oder 12 es kommt aufs gleiche raus. du beantragst 12 monate und bekommst 10 gezahlt, oder du hast 10 monate beantragt und bekommst auch nur 10 monate bezahlt.
also vielleicht hab ich ja nen denkfehler jetzt aber egal wie man bekommt nur 10 gezahlt. es wird dadurch nicht mehr oder weniger. da ja die ersten 2 monate nach der geburt fürs elterngeld eh nix zählen!
also vielleicht hab ich ja nen denkfehler jetzt aber egal wie man bekommt nur 10 gezahlt. es wird dadurch nicht mehr oder weniger. da ja die ersten 2 monate nach der geburt fürs elterngeld eh nix zählen!
25. Aug 2011 14:04
Re: Antrag Elterngeld
Ja richtig. Es gab auch schon so "Schlaubis" in meinem Kollegenkreis, die wollten beantragen, dass der Mann die ersten 2 Monate nach der Geburt in Elternzeit geht und danach die Frau 12 Monate
Geht aber nicht, weil automatisch der Mutterschutz für die Frau schon als Elternzeit (Elterngeldbezug) mitgerechnet wird, d.h. die Frau bezieht in diesem Fall trotzdem nur noch 10 Monate Elterngeld.

Geht aber nicht, weil automatisch der Mutterschutz für die Frau schon als Elternzeit (Elterngeldbezug) mitgerechnet wird, d.h. die Frau bezieht in diesem Fall trotzdem nur noch 10 Monate Elterngeld.
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