Geburtsurkunde bei 2ten Kind
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2. Jan 2020 18:50
Geburtsurkunde bei 2ten Kind
Hallo ihr Lieben,
Ich hatte gelesen, dass man die Geburtsurkunde des ersten zwerges braucht, um die Geburtsurkunde für den zweiten zwerg zu beantragen.
Stimmt das? Falls ja: Hat einer eine Ahnung warum?
Muss es eine im Original sein oder reicht auch die Kopie?
Vielen dank im voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Nadine
Ich hatte gelesen, dass man die Geburtsurkunde des ersten zwerges braucht, um die Geburtsurkunde für den zweiten zwerg zu beantragen.
Stimmt das? Falls ja: Hat einer eine Ahnung warum?
Muss es eine im Original sein oder reicht auch die Kopie?
Vielen dank im voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Nadine
2. Jan 2020 20:45
Re: Geburtsurkunde bei 2ten Kind
Hallo,
Also in Österreich braucht man die Geburtsurkunde der Eltern (+ diverse andere Dokumente der Eltern) - die von geschwisterkindern sind egal. Ich gehe davon aus, dass das in Deutschland gleich ist, aber um ganz sicher zu gehen, kannst du einfach mal beim zuständigen Amt nachfragen.
Also in Österreich braucht man die Geburtsurkunde der Eltern (+ diverse andere Dokumente der Eltern) - die von geschwisterkindern sind egal. Ich gehe davon aus, dass das in Deutschland gleich ist, aber um ganz sicher zu gehen, kannst du einfach mal beim zuständigen Amt nachfragen.
10. Jan 2020 15:31
Re: Geburtsurkunde bei 2ten Kind
Also wir haben bei unserem 2. Kind keine Geburtsurkunde vom ersten gebraucht und auch nicht unsere eigenen. Das KKH hat das für uns geregelt und unseren ausgefüllten Antrag zum Standesamt gebracht. Zwei Tage später konnten wir alle Unterlagen dann abholen.
29. Mär 2020 09:02
Re: Geburtsurkunde bei 2ten Kind
Hallo,
Dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber die Vorlage der Geburtsurkunde bezieht sich bestimmt auf § 1617 BGB:
Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.
Dh wenn die Eltern verheiratet sind aber keinen gemeinsamen Namen haben oder aber nicht verheiratet sind, kann ja einer der Nachnamen erteilt werden. Jedoch geht das nur für alle gemeinsamen Kinder gleich, deshalb braucht das Standesamt dann die Geburtsurkunde des anderen Kindes, um zu sehen, welcher Name gegeben wurde.
LG, Anne
Dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber die Vorlage der Geburtsurkunde bezieht sich bestimmt auf § 1617 BGB:
Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.
Dh wenn die Eltern verheiratet sind aber keinen gemeinsamen Namen haben oder aber nicht verheiratet sind, kann ja einer der Nachnamen erteilt werden. Jedoch geht das nur für alle gemeinsamen Kinder gleich, deshalb braucht das Standesamt dann die Geburtsurkunde des anderen Kindes, um zu sehen, welcher Name gegeben wurde.
LG, Anne
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