Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
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29. Apr 2016 18:36
Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
Hallo an alle,
(25 +1 SSW)
Vor und während der Schwangerschaft habe ich Hartz 4 bezogen (Gründe sind irrelevant)
Nun meine Frage, ich möchte nach der Geburt meines Kindes (August 2016) ein Jahr zu Hause bleiben und quasi im August 2017 wieder "von vorne anfangen" und in meinen alten Beruf einsteigen.
Bin ich überhaupt berechtigt während der Zeit die ich zu Hause bleibe weiterhin Hartz 4 zu empfangen? Ich stehe damit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung, wie es für Hartz 4 ja Vorraussetzung ist!
Fällt Hartz 4 für mich dann komplett weg und ich beantrage dann ausschließlich Eltern- + Kindergeld?
Finde das Thema sehr kompliziert und würde gerne noch vor der Geburt überhaupt wissen, was mir dann noch zusteht.
Vielen Dank im Voraus
Achso, ich muss dazu sagen, ich bin nicht Alleinerziehend!
Mein Mann ist in Ausbildung und bekommt ca. 970€ brutto (780€ netto). Unsere Miete ist mit 255€ sehr gering.
Vielleicht helfen diese Information zur Rechnerei..
(25 +1 SSW)
Vor und während der Schwangerschaft habe ich Hartz 4 bezogen (Gründe sind irrelevant)
Nun meine Frage, ich möchte nach der Geburt meines Kindes (August 2016) ein Jahr zu Hause bleiben und quasi im August 2017 wieder "von vorne anfangen" und in meinen alten Beruf einsteigen.
Bin ich überhaupt berechtigt während der Zeit die ich zu Hause bleibe weiterhin Hartz 4 zu empfangen? Ich stehe damit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung, wie es für Hartz 4 ja Vorraussetzung ist!
Fällt Hartz 4 für mich dann komplett weg und ich beantrage dann ausschließlich Eltern- + Kindergeld?
Finde das Thema sehr kompliziert und würde gerne noch vor der Geburt überhaupt wissen, was mir dann noch zusteht.
Vielen Dank im Voraus

Achso, ich muss dazu sagen, ich bin nicht Alleinerziehend!
Mein Mann ist in Ausbildung und bekommt ca. 970€ brutto (780€ netto). Unsere Miete ist mit 255€ sehr gering.
Vielleicht helfen diese Information zur Rechnerei..
29. Apr 2016 21:06
Re: Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
Hallo
Ich würde dir raten zu einer Beratungsstelle für Schwangere zu gehen. Ich war auch, da wir in fast der gleichen Situation waren. Die können dir sagen was dir zusteht und rechnen auch aus ob du evtl. einen Zuschuss bekommst. Die helfen dir auch bei den Anträgen zum ausfüllen oder sagen dir wo du was beantragen musst.
Ich bekomme nur Elterngeld. Ich bin während der Ausbildung schwanger geworden und deswegen nicht übernommen worden. Anschließend bekam ich Arbeitslosengeld I für 1 1/2 Monate, dann begann der Mutterschutz. Und 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommst du dann ja das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt.
Kindergeld bekommst du sowieso nach der Geburt für deinen Bauchzwerg
Liebe grüße

Ich würde dir raten zu einer Beratungsstelle für Schwangere zu gehen. Ich war auch, da wir in fast der gleichen Situation waren. Die können dir sagen was dir zusteht und rechnen auch aus ob du evtl. einen Zuschuss bekommst. Die helfen dir auch bei den Anträgen zum ausfüllen oder sagen dir wo du was beantragen musst.
Ich bekomme nur Elterngeld. Ich bin während der Ausbildung schwanger geworden und deswegen nicht übernommen worden. Anschließend bekam ich Arbeitslosengeld I für 1 1/2 Monate, dann begann der Mutterschutz. Und 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommst du dann ja das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt.
Kindergeld bekommst du sowieso nach der Geburt für deinen Bauchzwerg

Liebe grüße
30. Apr 2016 11:27
Re: Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
Also Kindergeld bekommst du Aufjedenfall und ich meine auch Elterngeld. Das wird aber wohl er gering ausfallen, da du ja Hartz 4 bezogen hast. Da nach wird ja gerechnet. Wo ich mir aber ziemlich sicher bin das du Sozialgeld bekommst. Also Arbeitslosengeld 2!!! Das musst du natürlich beantragen.
Wird ein Teil deiner Miete vom Amt bezahlt oder wieso ist sie so gering? Ich frage deswegen weil man ja noch Wohngeld beantragen kann.
Zudem würde ich noch sagen, das du mal zu Caritas gehst. Die geben auch immer gerne Geld. Die wollen auch nicht zwangsläufig alles wissen wie viel Geld du bekommst. Die hören dir zu und gucken was die machen können. Sie frage zwar wie viel ihr verdient, aber ihr seit ja doch sehr gering. Da bekommst du sicher Zuschüsse. Und wenn es nur Erstlingsausstattung ist. Aber pass bitte auf. Nicht alles Beantragen. Das Arbeitsamt sieht das nicht gerne wenn du schon viele Zuschüsse bekommst. Also erst zum Amt und dann fals du keine Erstlingsausstattung vom Amt bekommst zu Caritas.
Wird ein Teil deiner Miete vom Amt bezahlt oder wieso ist sie so gering? Ich frage deswegen weil man ja noch Wohngeld beantragen kann.
Zudem würde ich noch sagen, das du mal zu Caritas gehst. Die geben auch immer gerne Geld. Die wollen auch nicht zwangsläufig alles wissen wie viel Geld du bekommst. Die hören dir zu und gucken was die machen können. Sie frage zwar wie viel ihr verdient, aber ihr seit ja doch sehr gering. Da bekommst du sicher Zuschüsse. Und wenn es nur Erstlingsausstattung ist. Aber pass bitte auf. Nicht alles Beantragen. Das Arbeitsamt sieht das nicht gerne wenn du schon viele Zuschüsse bekommst. Also erst zum Amt und dann fals du keine Erstlingsausstattung vom Amt bekommst zu Caritas.
30. Apr 2016 14:37
Re: Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
Hallo,
soweit ich weiß, bekommst du bestenfalls den Mindestsatz Elterngeld (300,- €, bzw als Plus für die doppelte Zeit 150,- €), der aber wiederum auf ALG II voll angerechnet wird. Beim Kindergeld bin ich überfragt.
Insofern finde ich die Idee mit der Beratungsstelle sehr gut.
Der VDK könnte wahrscheinlich auch weiterhelfen, sofern du Mitglied bist.
LG
soweit ich weiß, bekommst du bestenfalls den Mindestsatz Elterngeld (300,- €, bzw als Plus für die doppelte Zeit 150,- €), der aber wiederum auf ALG II voll angerechnet wird. Beim Kindergeld bin ich überfragt.
Insofern finde ich die Idee mit der Beratungsstelle sehr gut.
Der VDK könnte wahrscheinlich auch weiterhelfen, sofern du Mitglied bist.
LG
30. Apr 2016 21:04
Re: Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
Hallo!
Kindergeld bekommst du auf alle Fälle,musst du bei der Familienkasse beantragen!
Da du ja jetzt schon Hartz4 besiest,wirst du es auch nach der Geburt deines Kindes weiter bekommen.Dazu bekommst du für dein Kind auch Hartz4.Da Amt braucht dann die Geburtsurkunde.Außerdem kannst du beim Amt einen Antrag für Erstausstattung,sowie fürs Kinderzimmer und Schwangerschaftskleidung beantragen.
Außerdem wird ein Mehrbedarf mit ins Hartz4 gerechnet,weil du schwanger bist.
Kindergeld bekommst du auf alle Fälle,musst du bei der Familienkasse beantragen!
Da du ja jetzt schon Hartz4 besiest,wirst du es auch nach der Geburt deines Kindes weiter bekommen.Dazu bekommst du für dein Kind auch Hartz4.Da Amt braucht dann die Geburtsurkunde.Außerdem kannst du beim Amt einen Antrag für Erstausstattung,sowie fürs Kinderzimmer und Schwangerschaftskleidung beantragen.
Außerdem wird ein Mehrbedarf mit ins Hartz4 gerechnet,weil du schwanger bist.
8. Jun 2016 15:44
Re: Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
Lediglich der letzte Beitrag kommt dem schon am nächsten..
Wenn ihr in dieser Wohnung wohnen bleibt, dann kommen erhöhte Kosten auf euch zu (mehr Wasser- und Strombedarf etc.) und dann hat man Anspruch auf Wohngeld.
Elterngeld bekommst du, wird aber tatsächlich angerechnet. Kindergeld bekommst du genauso wie jeder andere auch.
Du wirst auch nach wie vor Arbeitslosengeld bekommen, dein Kind auch. So wie es schon erwähnt wurde.
Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt wirst/würdest du auch bekommen, WENN dein Partner nicht bei dir wohnt, also im Mietvertrag steht. Wenn das der Fall ist, dass du allein drinstehst, dann braucht ihr seine Verdienste nicht mit angeben bei den Anträgen.
Und man darf tatsächlich beim Arbeitsamt UND bei der Caritas/Diakonie Erstausstattungsgelder beantragen. Das darf man parallel! Meistens beläuft sich der Bedarf auf 300€ + Schwangerenbekleidung.
Beim Arbeitsamt beläuft sich der Betrag zusätzlich noch auf 60€ mehr im Monat aufgrund Schwangerenmehrbedarf. Der muss zusätzlich zur Erstausstattung beantragt werden.
Insgesamt würdest du von beiden Ämtern zusammengerechnet ca. 800€ bekommen, was man auch braucht, daher darf das wirklich beides beantragt werden.
Hoffe, ich konnte helfen.
PS: Man darf aber nur eine Hilfsorganisation anfragen. Wenn du bei der Caritas einen Antrag gestellt hast, darfst du nicht mehr zur Diakonie und umgekehrt. Das sind aber dieselben Gelder, da gibt es keinen "Verlust". Dir steht das Geld von der Hilfsorganisation zu und das vom Amt.
Wenn ihr in dieser Wohnung wohnen bleibt, dann kommen erhöhte Kosten auf euch zu (mehr Wasser- und Strombedarf etc.) und dann hat man Anspruch auf Wohngeld.
Elterngeld bekommst du, wird aber tatsächlich angerechnet. Kindergeld bekommst du genauso wie jeder andere auch.
Du wirst auch nach wie vor Arbeitslosengeld bekommen, dein Kind auch. So wie es schon erwähnt wurde.

Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt wirst/würdest du auch bekommen, WENN dein Partner nicht bei dir wohnt, also im Mietvertrag steht. Wenn das der Fall ist, dass du allein drinstehst, dann braucht ihr seine Verdienste nicht mit angeben bei den Anträgen.
Und man darf tatsächlich beim Arbeitsamt UND bei der Caritas/Diakonie Erstausstattungsgelder beantragen. Das darf man parallel! Meistens beläuft sich der Bedarf auf 300€ + Schwangerenbekleidung.
Beim Arbeitsamt beläuft sich der Betrag zusätzlich noch auf 60€ mehr im Monat aufgrund Schwangerenmehrbedarf. Der muss zusätzlich zur Erstausstattung beantragt werden.
Insgesamt würdest du von beiden Ämtern zusammengerechnet ca. 800€ bekommen, was man auch braucht, daher darf das wirklich beides beantragt werden.
Hoffe, ich konnte helfen.

PS: Man darf aber nur eine Hilfsorganisation anfragen. Wenn du bei der Caritas einen Antrag gestellt hast, darfst du nicht mehr zur Diakonie und umgekehrt. Das sind aber dieselben Gelder, da gibt es keinen "Verlust". Dir steht das Geld von der Hilfsorganisation zu und das vom Amt.
8. Jun 2016 15:51
Re: Was steht mir nun zu? Hartz 4, Kinder- o. Elterngeld???
Ach und noch ein PS:^^
Du bist zwar ab 34+0 und 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz, aber aufgrund deiner Arbeitslosigkeit steht dir kein Mutterschutzgeld zu. Das wäre ja ein Verdienstausgleich von der Krankenkasse, die mit dem Arbeitgeber in dem Sinne verhandelt. Da brauchst du also nichts beantragen oder einreichen.
Du bist zwar ab 34+0 und 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz, aber aufgrund deiner Arbeitslosigkeit steht dir kein Mutterschutzgeld zu. Das wäre ja ein Verdienstausgleich von der Krankenkasse, die mit dem Arbeitgeber in dem Sinne verhandelt. Da brauchst du also nichts beantragen oder einreichen.
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