Beschäftigungsverbot und Urlaub?
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5. Jul 2012 13:51
Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an alle, die sich mit einem individuellen Beschäftigungsverbot auskennen. Meine Situation ist folgende: Ich war 2 Wochen krank geschrieben, im Anschluss hatte ich 2 Wochen Urlaub. Am ersten Tag der Urlaubswochen hat meine FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mein Arbeitgeber hat den Urlaub aber trotzdem als normal genommen verbucht, mir die Tage also nicht gutgeschrieben, wie das z.B. bei einer Krankschreibung erfolgen würde.
Auch habe ich Urlaub im Juli geplant (und schon angemeldet). Dieser Urlaub steht auch noch als "geplant" im System, obwohl ich ihn ja nicht nehmen werde.
Wisst ihr, ob es für so einen Fall eine gesetzliche (?) Regelung gibt? Also, ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber meine Urlaubstage abzieht? Oder nicht? Ich meine klar, im BV werde ich ja weiterhin so behandelt, als würde ich arbeiten, deswegen ist es vielleicht richtig so, wie es gemacht wurde...
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
ich habe eine Frage an alle, die sich mit einem individuellen Beschäftigungsverbot auskennen. Meine Situation ist folgende: Ich war 2 Wochen krank geschrieben, im Anschluss hatte ich 2 Wochen Urlaub. Am ersten Tag der Urlaubswochen hat meine FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mein Arbeitgeber hat den Urlaub aber trotzdem als normal genommen verbucht, mir die Tage also nicht gutgeschrieben, wie das z.B. bei einer Krankschreibung erfolgen würde.
Auch habe ich Urlaub im Juli geplant (und schon angemeldet). Dieser Urlaub steht auch noch als "geplant" im System, obwohl ich ihn ja nicht nehmen werde.
Wisst ihr, ob es für so einen Fall eine gesetzliche (?) Regelung gibt? Also, ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber meine Urlaubstage abzieht? Oder nicht? Ich meine klar, im BV werde ich ja weiterhin so behandelt, als würde ich arbeiten, deswegen ist es vielleicht richtig so, wie es gemacht wurde...
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
5. Jul 2012 14:08
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Hallo
Ich hatte das auch so meine 26 Urlaubstage sind dadurch
Weggefallen habe den ganz normalen Lohn bekommen
Besser als ein bv gehts ja garnicht.
Lg jenny
Ich hatte das auch so meine 26 Urlaubstage sind dadurch
Weggefallen habe den ganz normalen Lohn bekommen
Besser als ein bv gehts ja garnicht.
Lg jenny
5. Jul 2012 14:29
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot und meine restlichen Urlaubstage habe ich gut geschrieben bekommen und darf sie dann nach der Elternzeit nehmen! Eigentlich ist das so vorgeschrieben auch wenn du sie schon vorher geplant hattest!
5. Jul 2012 14:59
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
hu hu
also bei mir war es genauso wie bei prinzessin. wir mussten unseren urlaub für das ganze jahr im januar abgeben und ab april habe ich bv gekriegt und jetzt werden mir die tage gut geschrieben. ich würde mich da mal informieren, glaube nicht das der chef dir den urlaub buchenn kann bzw darf.
viele grüße
also bei mir war es genauso wie bei prinzessin. wir mussten unseren urlaub für das ganze jahr im januar abgeben und ab april habe ich bv gekriegt und jetzt werden mir die tage gut geschrieben. ich würde mich da mal informieren, glaube nicht das der chef dir den urlaub buchenn kann bzw darf.
viele grüße
5. Jul 2012 18:13
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verfall ... 61691.html
schau mal hier... der urlaub muss dir wieder gut geschrieben werden!
LG
schau mal hier... der urlaub muss dir wieder gut geschrieben werden!
LG
5. Jul 2012 19:06
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Habe mir das gerade mal durchgelesen,ich atte ja auch noch Urlaubstage
Ich hatte 13 habe mich heute Mittag vertan
Da steht drinn den Urlaub kann man im laufenden bzw darauffolgenden Jahr noch nehmen.
Ich habe zwei Jahre Eltern zeit das heißt wenn ich dort nächstes Jahr evtl wieder Anfänge dann gilt das nicht mehr oder?
Ich hatte 13 habe mich heute Mittag vertan
Da steht drinn den Urlaub kann man im laufenden bzw darauffolgenden Jahr noch nehmen.
Ich habe zwei Jahre Eltern zeit das heißt wenn ich dort nächstes Jahr evtl wieder Anfänge dann gilt das nicht mehr oder?
5. Jul 2012 19:18
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
ich würde sagen nein.. und die urlaubstage in deiner elternzeit werden dir ja auch anteilig gekürzt.
5. Jul 2012 21:18
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
hm da würd ich auch mal nen speziallisten fragen!
bei mir ist es so, das wir ab dem tag des bakanntwerdend der ss beschäftigungsverbot haben. und aller urlaub wir nachgewährt wenn wir wieder beginnen zu arbeiten.
bei mir ist es so, das wir ab dem tag des bakanntwerdend der ss beschäftigungsverbot haben. und aller urlaub wir nachgewährt wenn wir wieder beginnen zu arbeiten.
5. Jul 2012 22:33
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Denn Urlaub denn du durch das BV nicht nehmen konntest, egal ob verplant oder nicht, muß dir gut geschrieben werden. Ist gesetzlich so verankert und da kann dein Arbeitgeber nix dran rütteln. Du bekommst auch anteilig den Urlaub bis zum Ende des 8 Wöchigen Mutterschutz nach ET.
schaffst du es nicht den Urlaub in einer Frist bis ende des Jahres bzw Stichtag ist oft der 31.3 des folge Jahres kann dein Arbeitgeber verlangen diesen Urlaub an dein Erziehungsjahr ran zu hängen aber streichen darf er dir den nicht.
Hab im August 2010 ein BV bekommen und hatte 18 Tage Urlaub (verplant) übrig dazu noch den Urlaub bis nach den 8 Wochen nach ET machte dann insgesamt 27 Tage Resturlaub. Entbunden hab ich am 28.2.2011 meinen Urlaub hätte ich bis zum 31.3.2012 wegnehmen müssen. Ging ja nicht da es nur 24 Arbeitstage waren und mußte die 27 Tage an die Erziehungzeit ran hängen und brauchte erst am 5.4.2012 wieder arbeiten gehen.
Lg
schaffst du es nicht den Urlaub in einer Frist bis ende des Jahres bzw Stichtag ist oft der 31.3 des folge Jahres kann dein Arbeitgeber verlangen diesen Urlaub an dein Erziehungsjahr ran zu hängen aber streichen darf er dir den nicht.
Hab im August 2010 ein BV bekommen und hatte 18 Tage Urlaub (verplant) übrig dazu noch den Urlaub bis nach den 8 Wochen nach ET machte dann insgesamt 27 Tage Resturlaub. Entbunden hab ich am 28.2.2011 meinen Urlaub hätte ich bis zum 31.3.2012 wegnehmen müssen. Ging ja nicht da es nur 24 Arbeitstage waren und mußte die 27 Tage an die Erziehungzeit ran hängen und brauchte erst am 5.4.2012 wieder arbeiten gehen.
Lg
5. Jul 2012 22:43
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Was Du vieleicht mal versuchen könntest, wäre Deinen Chef zu fragen ob er Dir den Urlaub ausbezahlt.
So wird das bei mir gemacht. Resturlaub und Gleitzeit werden mit der letzten Abrechnung ausbezahlt.
Lg Marie-2012
So wird das bei mir gemacht. Resturlaub und Gleitzeit werden mit der letzten Abrechnung ausbezahlt.
Lg Marie-2012
5. Jul 2012 22:44
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Ok
Falls ich dort nicht mehr arbeiten kann ( weil meine Chefs wissen es noch nicht) was ist dann mit meinem Urlaub?habe ich ein recht den mir ausbezahlen zu lassen oder wie?
Falls ich dort nicht mehr arbeiten kann ( weil meine Chefs wissen es noch nicht) was ist dann mit meinem Urlaub?habe ich ein recht den mir ausbezahlen zu lassen oder wie?
5. Jul 2012 22:48
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Meine Chefs sind in der Hinsicht spießig,die machen nur was im gesetz steht
Deswegen muss ich mir 100 prozentual sicher sein und es immer schriftlich vorlegen sonst läuft bei denen nichts und das mache ich auch nur wenn ich
Gehen muss sonst hab ich Hölle auf Erden da.
Deswegen muss ich mir 100 prozentual sicher sein und es immer schriftlich vorlegen sonst läuft bei denen nichts und das mache ich auch nur wenn ich
Gehen muss sonst hab ich Hölle auf Erden da.
6. Jul 2012 20:35
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.
Besonders der Hinweis auf das Mutterschutzgesetz §17 war super. Ich werde mal mit der Personalabteilung sprechen. Die waren sich wohl auch nicht sicher, wie sie den Urlaub behandeln sollen und haben ihn dann einfach abgezogen.
Viele Grüße!
Besonders der Hinweis auf das Mutterschutzgesetz §17 war super. Ich werde mal mit der Personalabteilung sprechen. Die waren sich wohl auch nicht sicher, wie sie den Urlaub behandeln sollen und haben ihn dann einfach abgezogen.
Viele Grüße!
9. Jul 2012 14:11
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
@Jenny10242000: ja, der muss Dir dann ausgezahlt werden. Am besten Du regelst das über den zuständigen Berufsverband (bei uns wäre das die Zahnärztekammer) - weiß ja nicht, wo Du arbeitest... Aber die können Dir sicher ne Kopie über den Gesetzesauszug geben bzw Dir sagen auf welchen Paragraphen Du Dich da berufen kannst! Ich hatte zwar kein BV, aber es war im Gespräch, und deshalb wurde ich da informiert. Und es steht einem der komplette Jahresurlaub zu, wenn die Mutterschutzfrist nach dem 30.06. endet - das ist bei uns so, und wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das auch gesetzlich so geregelt!
10. Jul 2012 22:40
Re: Beschäftigungsverbot und Urlaub?
hmm,
mein chef hat mir ein auszug geben darin stand.. ist der urlaub genehmigt und geplant verfällt er mir. da mein Beschäfftigungsverbot ins neue jahr rein ging (13Tage) ungeplant steht der mir zu. Auf schiftl. bitten die 13 tage auszuzahlen lehnte er ab .. er will sie mir nach Erziehungzeiten auszahlen.
Ob das stimmt weiß ich nicht aber wegen 7 tage reste geplanter Urlaub wollte ich nicht streiten.
Ich weiß nur sollte ich nach den erziehungsurlaub nicht mehr dort arbeiten .. die 13 tage ausbezahlt bekommen muss.
liebe grüsse
mein chef hat mir ein auszug geben darin stand.. ist der urlaub genehmigt und geplant verfällt er mir. da mein Beschäfftigungsverbot ins neue jahr rein ging (13Tage) ungeplant steht der mir zu. Auf schiftl. bitten die 13 tage auszuzahlen lehnte er ab .. er will sie mir nach Erziehungzeiten auszahlen.
Ob das stimmt weiß ich nicht aber wegen 7 tage reste geplanter Urlaub wollte ich nicht streiten.
Ich weiß nur sollte ich nach den erziehungsurlaub nicht mehr dort arbeiten .. die 13 tage ausbezahlt bekommen muss.
liebe grüsse
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