bei wem kommt das kind auf die lohnsteuerkarte?
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3. Aug 2010 12:04
bei wem kommt das kind auf die lohnsteuerkarte?
hab mir grad überlegt, wo ich das eigtentlich machen muss, und wie?könnt ihr mir da helfen?
lg leni

3. Aug 2010 12:25
Re: bei wem kommt das kind auf die lohnsteuerkarte?
du musst einfach zum Kreisverwaltungsreferat gehen und dort kannst du es machen, ich glaube aber erst wenn das Baby da ist! Wenn du verheiratet bist kommt es auf beiden Lohnsteuerkarten drauf, wenn du ledig bist und ihr beide das Sorgerecht habt, dann glaube ich geht Hälfte/Hälfte... aber ich weiß es auch nicht zu 100prozent wie des bei ledigen ist, denn ich bin auch verheiratet...
LG
Melanie
LG
Melanie
29. Sep 2010 17:27
Re: bei wem kommt das kind auf die lohnsteuerkarte?
Hallo!
Ich dachte, das Kind kommt auf die Lohnsteuerkarte von dem Elternteil, der das höhere Einkommen hat. Liege ich da verkehrt?
Bei uns ist es zum Beispiel so, dass ich Steuerklasse 3 und mein Mann Steuerklasse 5 sind, da ich der Hauptverdiener bin. Daher war für mich eigentlich klar, dass das Kind bei mir auf die Karte kommt und auch der Freibetrag bei mir berücksichtigt wird.
Ist das falsch?!
Ich dachte, das Kind kommt auf die Lohnsteuerkarte von dem Elternteil, der das höhere Einkommen hat. Liege ich da verkehrt?
Bei uns ist es zum Beispiel so, dass ich Steuerklasse 3 und mein Mann Steuerklasse 5 sind, da ich der Hauptverdiener bin. Daher war für mich eigentlich klar, dass das Kind bei mir auf die Karte kommt und auch der Freibetrag bei mir berücksichtigt wird.
Ist das falsch?!
29. Sep 2010 19:25
Re: bei wem kommt das kind auf die lohnsteuerkarte?
Mir ist es neu, dass man das Kind auf beide Steuerkarten eintragen lassen kann. Ich kenne nur "entweder oder". Bei wem, muss man sich ausrechnen, dabei sollte man auch später an die Rentenansprüche denken.
Ein Steuerberater kann weiterhelfen, wenn man sich nicht sicher ist.
Mein Mann ist selbstständig, besitzt also gar keine Steuerkarte. Daher wird es über mich laufen.
Wir müssen nur zu unserem Einwohnermeldeamt um sie eintragenzulassen. Mitnehmen muss man auf jeden Fall die Geburtsurkunde und auch die Steuerkarte (muss man beim Arbeitgeber anfordern).
Gruß
Sylvia
Ein Steuerberater kann weiterhelfen, wenn man sich nicht sicher ist.
Mein Mann ist selbstständig, besitzt also gar keine Steuerkarte. Daher wird es über mich laufen.
Wir müssen nur zu unserem Einwohnermeldeamt um sie eintragenzulassen. Mitnehmen muss man auf jeden Fall die Geburtsurkunde und auch die Steuerkarte (muss man beim Arbeitgeber anfordern).
Gruß
Sylvia
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