Alleiniges oder Gemeinsames Sorgerecht???

Das dritte Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
gast.1003128
25. Jun 2010 19:35
Re: Alleiniges oder Gemeinsames Sorgerecht???
Hallo liebe Mamis,

@Jule :

Das deine Familie und Freund soweit weg wohnen wusste ich ja nicht, deswegen war es für mich erstmal seltsam :) Da könnte der Partner oder Ex-Partner schon was gegen sagen :) Und wenn ihr damit einverstanden seit, dann sollt ihr das so machen, ist schließlich Eure Entscheidung und nicht die von anderen ;)

@ Bienchen und Sunshine :

Sicher in einem Notfall wo es um Leben und Tod beim Kind geht sind Ärzte verpflichtet zu helfen, darum haben sie ja den Hippokratischen Eid abgelegt. Aber wenn es um andere medizinische Dinge geht kann bei einem Alleinigen Sorgerecht nur der jenige Entscheiden, der es hat. So habe ich es zumindest bei uns in der Kinderarzt Praxis kennen gelernt. Und dazu habe ich noch das:

Entscheidungen über ärztliche Behandlungen
Es macht keinen Unterschied, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Es kommt vielmehr darauf
an, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben oder nicht:
a) gemeinsames Sorgerecht der Eltern:
grundsätzlich gemeinschaftliche Entscheidung notwendig. Ausnahme, d.h. jeder Elternteil darf allein
entscheiden:
- bei Eil- und Notmaßnahmen
- gewöhnliche medizinische Versorgung
b) alleiniges Sorgerecht eines Elternteils:
grundsätzlich Alleinentscheidungsrecht des sorgeberechtigten Elternteils:
- Ausnahme, d.h. der andere Elternteil darf allein entscheiden:
- bei Eil- und Notmaßnahmen

Und was sagt uns das?Nur in Not-und Eilverfahren darf der Vater ohne Sorgerecht Entscheiden welche medizinische Versorgung das Kind bekommt, ansonsten darf er nicht Entscheiden ob es z.B. gegen MMR geimpft wird.

Zum Thema Tod des Elternteils mit Alleinigen Sorgerecht habe ich mich Schlau gemacht, sonst würde ich so etwas ja nicht schreiben! Habe auch noch einen Auszug des Gesetztes :

§ 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.

So und da das Familiengericht ja erstmal Entscheiden muss ob es dem Kindeswohl gut tut beim anderen Elternteil zu leben, kommt das Kind erstmal in die Obhut der Großeltern oder des Jugendamtes, was heißt dass das Kind erstmal in ein Heim muss, bis die Sachlage geklärt ist.

Ich weiß ja nicht ob ich den ganzen Gesetzteskram so falsch deute????

Schönen Abend Euch allen noch :)
Lg die Kurze
gast.970889
26. Jun 2010 12:04
Re: Alleiniges oder Gemeinsames Sorgerecht???
Hallo zusammen !

das medizinische ist selbsterklärend, da muss man nichts hinzu fügen ;-)
Und Impfungen gelten nicht als med. Notfall.

Zur Prüfung kommt es eigentlich ja nur in Fällen, in der der andere Elternteil durch das Jugendamt, oder auf Antrag einer anderen Person überprüft wird /werden muss.
In der Regel spricht nichts gegen den leiblichen Elternteil, solange wie es nicht durch andere angefochten wird.
Das Anfechten mag in einigen Fällen sicherlich der richtige und einzig gute Weg sein, aber das ergibt sich oft aus der jeweiligen Situation und den Lebensumständen der einzelnen.

Wir stellen uns vor ein ständig alkoholisierter Elternteil würde das Sorgerecht erhalten...also MUSS es doch Klauseln im Gesetz geben, damit es auch anzufechten geht ;-)
Wer aber solch einen Fall hat und auf der sicheren Seite stehen will, der entwirft ein entsprechendes Testament !
Meistens sind solche schweren Lebensumstände auch schon längst irgendwie beim Jugendamt Aktenkundig.

Im übrigen kostet ein Heimaufenthalt pro Tag !!! fast 3800 Euro. Das Jugendamt ist also durch die leeren Kassen durchaus gewillt schnell eine gute Lösung zu finden.Außerdem steht es auch im Sinne des Jugendamtes das Kind in seiner Familie (wenn auch vorerst in vorüber gehende Obhut) zu lassen.

LG Bienchen
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