arbeitgeberzuschuss
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20. Feb 2011 19:26
arbeitgeberzuschuss
hallo,
wollte mal fragen ob sich einer mit den arbeitgeberzuschuss wärend des mutterschutzes auskennt.
ist der Arbeitgeber verpflichtet diesen zu zahlen oder is das freiwillig??
mien krankenkasse hat gesagt das er es zahlen muss aber im internet find ich immer so zwiespaltiges und kenn mich nicht so genau aus und würd morgen mein arbeitgeber anrufen müssen um zu sagend as ich mein geld endlich haben will bin schon mami seit 2.2. und hab von ihr noch kein cent gesehen.. und das währenfür die 6wochen und 8 wochen danach fast 2000€ wo ich bekommen würde und des wäre a schönes geld wo ich auch brauchen würde..
hoff mir kann wer helfen und mir sagen ob ich da anspruch drauf hab nicht das ich sie morgen anruf und ihrmit anwalt drohe obwohl ich kein recht drauf hab.
lg
wollte mal fragen ob sich einer mit den arbeitgeberzuschuss wärend des mutterschutzes auskennt.
ist der Arbeitgeber verpflichtet diesen zu zahlen oder is das freiwillig??
mien krankenkasse hat gesagt das er es zahlen muss aber im internet find ich immer so zwiespaltiges und kenn mich nicht so genau aus und würd morgen mein arbeitgeber anrufen müssen um zu sagend as ich mein geld endlich haben will bin schon mami seit 2.2. und hab von ihr noch kein cent gesehen.. und das währenfür die 6wochen und 8 wochen danach fast 2000€ wo ich bekommen würde und des wäre a schönes geld wo ich auch brauchen würde..
hoff mir kann wer helfen und mir sagen ob ich da anspruch drauf hab nicht das ich sie morgen anruf und ihrmit anwalt drohe obwohl ich kein recht drauf hab.
lg
20. Feb 2011 19:31
Re: arbeitgeberzuschuss
Hallo Stepi,
also...wenn dein Mutterschutz beginnt, bekommst du weiterhin dein volles Gehalt...es wird nur "aufgeteilt". Etwas zahlt die Krankenkasse und den Rest MUSS dein Arbeitgeber zahlen...das steht dir in der kompletten Mutterschutzfrist zu!!! Da kann sich dein AG auch am Kopf stellen, bringt ihm nix..
GLG Julia
also...wenn dein Mutterschutz beginnt, bekommst du weiterhin dein volles Gehalt...es wird nur "aufgeteilt". Etwas zahlt die Krankenkasse und den Rest MUSS dein Arbeitgeber zahlen...das steht dir in der kompletten Mutterschutzfrist zu!!! Da kann sich dein AG auch am Kopf stellen, bringt ihm nix..

GLG Julia
20. Feb 2011 19:37
Re: arbeitgeberzuschuss
hi...
soweit ich weiß is es so: die kh bezahlt pro tag 13 € und dein arbeitgeber muss den rest bis zu deinem normalen gehalt auffüllen, du musst also auf dein normales gehalt kommen...
soweit ich weiß is es so: die kh bezahlt pro tag 13 € und dein arbeitgeber muss den rest bis zu deinem normalen gehalt auffüllen, du musst also auf dein normales gehalt kommen...
20. Feb 2011 19:39
Re: arbeitgeberzuschuss
genauso ist es. Der AG muss Dir die Differenz zu den 13 Euro pro Tag zahlen! Mein AG hat sich das Geld allerdings hinterher von der KK wieder geholt. Vielleicht kannst Du Deinem AG den Tipp geben, vielleicht geht das ja auch bei ihm 

20. Feb 2011 21:24
Re: arbeitgeberzuschuss
Max 7 Wochen vor ET bekommt man vom Frauenarzt einen Wisch (gelbes Dokument?) um damit bei der KK Mutterschutzgeld zu beantragen. Meine KK hat dieses Dokument dem Arbeitgeber weitergeleitet mit einer zusätzlichen Bescheinigung, dass sie 13€/Tag übernehmen.
Wenn du das Dokument schon bei der KK eingereicht hast, frag mal nach ob es automatisch zum Arbeitgeber weitregeleitet wird. Wenn nicht mußt du dich darum kümmern. Bei mir wurde das Geld in 2 Etappen gezahlt, einmal die 6 WO vorher und dann für die 8 Wo danach. Nach der Geburt wollte mein AG eine Kopie der Geburtsurkunde haben.
LG
Sylvia
Wenn du das Dokument schon bei der KK eingereicht hast, frag mal nach ob es automatisch zum Arbeitgeber weitregeleitet wird. Wenn nicht mußt du dich darum kümmern. Bei mir wurde das Geld in 2 Etappen gezahlt, einmal die 6 WO vorher und dann für die 8 Wo danach. Nach der Geburt wollte mein AG eine Kopie der Geburtsurkunde haben.
LG
Sylvia
21. Feb 2011 10:07
Re: arbeitgeberzuschuss
hi,
danke für die ganzen antworten etz bin ich mir sicher das ich anrufen kann und nicht falsch liege, glaub kann auch schon aus den telefonbuch nenanwalt raus suchen
weil die 6wochen vorher hab ich noch nichtbekommen und mein kleiner is etz 3wochen und hab noch immer nixbekommen, trau mich aber irgendwie ned anrufen aber naja da musss ich etz durch
danke noch mal
danke für die ganzen antworten etz bin ich mir sicher das ich anrufen kann und nicht falsch liege, glaub kann auch schon aus den telefonbuch nenanwalt raus suchen

weil die 6wochen vorher hab ich noch nichtbekommen und mein kleiner is etz 3wochen und hab noch immer nixbekommen, trau mich aber irgendwie ned anrufen aber naja da musss ich etz durch
danke noch mal
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