noch mal elterngeld..elternzeit

Das dritte Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
gast.959823
14. Sep 2010 20:40
Re: noch mal elterngeld..elternzeit
Ja kann er...steht im Elterngeldantrag mit drin
gast.957075
15. Sep 2010 11:55
Re: noch mal elterngeld..elternzeit
hey ihr lieben, ja er darf auch zwei Monate Geld beantragen nur muss er dann wirklich zu hause bleiben und das auch schriftlich vom chef bestätigen lassen..da machen ja die meisten Chefs net mit...

Mir gehts auch nicht gut.. erst wehen am mo und Mumu fingerdurchlässig und dann nix mehr ausser einer schmerzhaften Nacht... dafür jetzt voll erkältet.. :roll: :( :?
gast.1052284
15. Sep 2010 13:46
Re: noch mal elterngeld..elternzeit
hallo ihr,
ich war heute bei ner beratungsstelle für schwanger und hab mir da so infos geholt wegen elterngeld und allen mögliche geldern wo man beantrgaen kann.

Also es wird nicht nach kalendermonaten sonden Lebensmonaten berechnet also heist bis es kind 12 bzw 14monate als ist bekommst du elterngeld außer du teilst es auf 2jahre auf so bekommst du nur die hälfte des geldes aber bis zum 24lebensmonat des kindes.
dein PArtner stehen 2monate zu elterngeld zu bekommen(in den ersten 14 lebensmonaten) darf aber dann auch zu der zeit nicht beschäftigt sein und er muss es beim arbeitgeber 7 woche vor beginn einreichen wie wir bei unseren arbeitgebern das wir jetzte 1 2 oedr 3 jahre zuhause bleiben so darf dein lebensgefährte 2 moante zuhause bleiben oder auch anderes herrum wenn er die 1 2 oder 3 jahre nimmer darfst du die 2 monate nehmen dach dein mutterschutz dazu oder laufe der ersten14 lebensmonate.

hab ein büchlein bekommen über elterngeld da steht alles drin bis auf des mit den frühgeborenen aber mutterschaftsgeld wird ja eigendlich nicht länger als 12wochen nach der geburt gezahlt bei frühgeborenen wie bei mehrlingsgeburten also bleibt sich das gleich wie oben nach den 12wochen bekommst du elterngeld bis zum 12lebensmonat
Can_Vaih
15. Sep 2010 22:11
Re: noch mal elterngeld..elternzeit
bei frühgeburten u. bei mehrlingen beziehst du länger mutterschaftsgeld von der krankenkasse, was eigentlich deinem normalen nettolohn entspricht. bei den "normal gebärenden" ist das mutterschaftsgeld nach 8 wochen erledigt, danach wird für 10 mon. das elterngeld gezahlt, für weitere 2 mon. wenn der partner auch in elternzeit geht. du kannst die elternzeit, also das elterngeld erst nach geburt beantragen, da du die geburtsurkunde brauchst. außerdem solltest du mit deiner krankenkasse sprechen, da das mutterschaftsgeld von diesen gezahlt wird, diesen musst du dann auch die geburtsurkunde schicken, damit die das berechnen können u. die verbleibenden wochen auszahlen. gruß
gast.960698
16. Sep 2010 10:31
Re: noch mal elterngeld..elternzeit
naja wie das mit dem antrag abläuft etc weiß ich ja... mein drops is ja nu schon da...
gast.957075
16. Sep 2010 13:08
Re: noch mal elterngeld..elternzeit
@sunshine.... herzlichen Glückwusch!!! Geht es euch denn gut??? :D
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