Was kann und muss man beantragen??
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4. Jan 2015 19:05
Was kann und muss man beantragen??
Hallo an alle, weis jemand was einem während und nach der Schwangerschaft alles zusteht und wann und wo man was beantragen kann? Ich bin berufstätig und mein Mann auch. Aber gerne auch Tipps für Arbeitslose und/oder Alleinerziehende. Vielen Dank!! 

4. Jan 2015 21:08
Re: Was kann und muss man beantragen??
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe 
Möchtest Du wissen, ob und welche finanziellen Hilfen zur Verfügung stehen, meinst Du die Leistungen der Krankenkasse oder den Arbeitgeber?
Finanziell steht Dir als Arbeitnehmer nichts zu. Beim ALGII gibt es meines Wissens nach einen Zuschlag, Sonderbedarf wegen Schwangerschaft.
Von der Krankenkasse aus hast Du Anspruch auf die üblichen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen. Also Erstuntersuchung, zunächst vierwöchige, später 14-tägige Kontrolluntersuchungen inkl. drei Ultraschalluntersuchungen.
Außerdem hast Du das Recht, die Hilfe einer Hebamme in Anspruch zu nehmen.
Auch einen Geburtsvorbereitungskurs zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, allerdings muß man da meist in Vorleistung gehen.
Im Beruf hast Du ggf. Anspruch auf Schutz und Entlastung gemäß dem Mutterschutzgesetz. Hierfür musst Du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft anzeigen. Je nach Beruf kann man sich damit aber auch ruhig Zeit lassen.

Möchtest Du wissen, ob und welche finanziellen Hilfen zur Verfügung stehen, meinst Du die Leistungen der Krankenkasse oder den Arbeitgeber?
Finanziell steht Dir als Arbeitnehmer nichts zu. Beim ALGII gibt es meines Wissens nach einen Zuschlag, Sonderbedarf wegen Schwangerschaft.
Von der Krankenkasse aus hast Du Anspruch auf die üblichen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen. Also Erstuntersuchung, zunächst vierwöchige, später 14-tägige Kontrolluntersuchungen inkl. drei Ultraschalluntersuchungen.
Außerdem hast Du das Recht, die Hilfe einer Hebamme in Anspruch zu nehmen.
Auch einen Geburtsvorbereitungskurs zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, allerdings muß man da meist in Vorleistung gehen.
Im Beruf hast Du ggf. Anspruch auf Schutz und Entlastung gemäß dem Mutterschutzgesetz. Hierfür musst Du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft anzeigen. Je nach Beruf kann man sich damit aber auch ruhig Zeit lassen.
4. Jan 2015 23:00
Re: Was kann und muss man beantragen??
Danke für die schnelle Antwort. Elterngeld, Erziehungsgeld usw. was steht mir zu und wann beantrage ich was? Elterngeld nach der Geburt habe ich schon gelesen. Habe zwar schon eine Tochter, die ist allerdings schon fast 11 Jahre und damals war ich 19 und hatte sämtliche unterstützung von Ämtern und Familie. Daher weis ich nicht genau wie das heute aussieht. Ich bekam vor 11 Jahren auch Bundeserziehungsgeld, dann gab es auch noch sowas wie Landeserziehungsgeld, das soll es wohl nicht mehr geben.? Wenn ich das alles so in google eintippe bin ich völlig überfordert
deshalb dachte ich, ich frag hier und vielleicht weis jemand was ich noch für Leistungen bekomme wenn unser Baby da ist und ich als Arbeitskraft ausfalle.

5. Jan 2015 08:16
Re: Was kann und muss man beantragen??
Wenn ihr beide berufstätig seid, kannst du meines Wissens nach nur Elterngeld beantragen, das macht dann 65% bzw. 67% von deinem Nettogehalt der 12 Monate vor Geburt aus. Wie das mit Zuschüssen von Ämtern ist, kann ich dir nicht sagen, ich glaube da steht dir auch nichts zu solange du nicht unter 1.200 Euro Brutto im Monat verdienst bzw. du und dein Freund zusammen nicht weniger habt. Aber da müsstest du dich dann mal bei der Verbraucherzentrale oder Pro Familia oder den Ämtern selbst informieren.
Das Elterngeld kannst du dir für 12 Monate oder 24 Monate auszahlen lassen. Dein Freund kann auch noch Elternzeit machen, macht er diese z. B. im Anschluss an deine 12 Monate, bekommt ihr 14 Monate Elterngeld (die letzten 2 Monate nach seinem Gehalt dann gerechnet). Aber was die Elternzeit betrifft, kann man sich im Internet über die Elterngeldstelle gut informieren, so haben wir es gemacht. Vielleicht findest du da auch was über sonstige Zuschüsse, die dir evtl. zustehen, oder vielleicht über das Jugendamt.
Das Elterngeld kannst du dir für 12 Monate oder 24 Monate auszahlen lassen. Dein Freund kann auch noch Elternzeit machen, macht er diese z. B. im Anschluss an deine 12 Monate, bekommt ihr 14 Monate Elterngeld (die letzten 2 Monate nach seinem Gehalt dann gerechnet). Aber was die Elternzeit betrifft, kann man sich im Internet über die Elterngeldstelle gut informieren, so haben wir es gemacht. Vielleicht findest du da auch was über sonstige Zuschüsse, die dir evtl. zustehen, oder vielleicht über das Jugendamt.
5. Jan 2015 08:35
Re: Was kann und muss man beantragen??
Bzgl. Elterngeld hat Schilddrüse ja schon das Wichtigste erklärt.
Landeselterngeld gibt es meines Wissens nach noch, allerdings nur in Bayern, Sachsen und Thüringen.
Außerdem gibt es inzwischen das Betreuungsgeld, falls das Kind nach dem ersten Lebensjahr nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung (Krippe, KiTa, Tagesmutter vom JA) betreut wird.
Nach der Geburt des Kindes kann auch Kindergeld beantragt werden, in der Regel bei der Familienkasse. Bei geringen Einkommen gibt es ggf. noch den Kinderzuschlag.
Da Du beruftstätig bist, musst Du bei Deinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, spätestens sieben Wochen vor Antritt, soweit ich weiß.
Mutterschutzfreistellung rechnet der Arbeitgeber aus. Mutterschaftsgeld (für die Dauer des Mutterschutzes) beantragt man bei der Krankenkasse.
Landeselterngeld gibt es meines Wissens nach noch, allerdings nur in Bayern, Sachsen und Thüringen.
Außerdem gibt es inzwischen das Betreuungsgeld, falls das Kind nach dem ersten Lebensjahr nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung (Krippe, KiTa, Tagesmutter vom JA) betreut wird.
Nach der Geburt des Kindes kann auch Kindergeld beantragt werden, in der Regel bei der Familienkasse. Bei geringen Einkommen gibt es ggf. noch den Kinderzuschlag.
Da Du beruftstätig bist, musst Du bei Deinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, spätestens sieben Wochen vor Antritt, soweit ich weiß.
Mutterschutzfreistellung rechnet der Arbeitgeber aus. Mutterschaftsgeld (für die Dauer des Mutterschutzes) beantragt man bei der Krankenkasse.
5. Jan 2015 20:44
Re: Was kann und muss man beantragen??
Super vielen lieben Dank. Dann werd ich mich mal bei ProFamilia informieren. Danke für eure hilfe!!
6 Beiträge
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