Beschäftigungsverbot Lohn errechnen?
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16. Mai 2013 12:40
Beschäftigungsverbot Lohn errechnen?
Hallo meine Damen,
Hab seit Febr. Beschäftigungsverbot. Bei der ersten Abrechnung gab es schon schummeleien von meinem Chef. Ich würde gerne wissen wie man das errechnet damit ich kontrollieren kann was er da macht.
Den er schreibt auf die Abrechnung nur Lohn bv. Grad bei Feiertage muss man doch noch was erwähnen oder so...
Vielleicht kennt sich hier eine aus
Lg
Hab seit Febr. Beschäftigungsverbot. Bei der ersten Abrechnung gab es schon schummeleien von meinem Chef. Ich würde gerne wissen wie man das errechnet damit ich kontrollieren kann was er da macht.
Den er schreibt auf die Abrechnung nur Lohn bv. Grad bei Feiertage muss man doch noch was erwähnen oder so...
Vielleicht kennt sich hier eine aus

Lg
16. Mai 2013 12:47
Re: Beschäftigungsverbot Lohn errechnen?
Hey,
arbeitest du nach Stunden oder warum rechnet er rum? Hast du kein festes Gehalt?
Also normalerweise bekommst du beim BV dein volles bisheriges Gehalt. Mein Chef hat mir überhaupt nichts abgezogen - bin auch seit Februar daheim. Ich bekomme das gleiche Geld wie vor dem BV!
LG
funny_mel
arbeitest du nach Stunden oder warum rechnet er rum? Hast du kein festes Gehalt?
Also normalerweise bekommst du beim BV dein volles bisheriges Gehalt. Mein Chef hat mir überhaupt nichts abgezogen - bin auch seit Februar daheim. Ich bekomme das gleiche Geld wie vor dem BV!
LG
funny_mel
16. Mai 2013 13:17
Re: Beschäftigungsverbot Lohn errechnen?
Was Funny_mel schreibt ist richtig.
Du bekommst normalerweise dein Festgehalt ohne Abzüge.
Es ist kann nur sein wenn du früher z.B. , wie in einer Großküche , We gearbeitet hattest, das diese zuschläge dir nicht mehr angerechnet werden, da Du automatisch in die 5 Tage Woche rutschst.
Also dein Gehalt von Mo-Fr...berechnet wird.
Oder falls Du Spätdienste mit Zuschlag hattest, das würde dann auch wegfallen und dein Dienst nur im Frühdienst abgerechnet wird.
Oder wurden dir Überstunden regelmäßig ausgezahlt?
Die fallen ja dann auch automatisch weg.....
Aber dein Grundgehalt würde immer gleich bleiben.
Welchen Beruf hast Du denn?
Du bekommst normalerweise dein Festgehalt ohne Abzüge.
Es ist kann nur sein wenn du früher z.B. , wie in einer Großküche , We gearbeitet hattest, das diese zuschläge dir nicht mehr angerechnet werden, da Du automatisch in die 5 Tage Woche rutschst.
Also dein Gehalt von Mo-Fr...berechnet wird.
Oder falls Du Spätdienste mit Zuschlag hattest, das würde dann auch wegfallen und dein Dienst nur im Frühdienst abgerechnet wird.
Oder wurden dir Überstunden regelmäßig ausgezahlt?
Die fallen ja dann auch automatisch weg.....
Aber dein Grundgehalt würde immer gleich bleiben.
Welchen Beruf hast Du denn?
16. Mai 2013 15:09
Re: Beschäftigungsverbot Lohn errechnen?
Hallo Leute,
Nein bei mir wird nach Stunden gerechnet. Ich bekomme ein Durchschnittsgehalt. Muss die ganze zeit genau dieses Gehalt ausbezahlt werden oder ändert sich das je nach dem wie viel Arbeitstage es in einem Monat gibt?
Nein bei mir wird nach Stunden gerechnet. Ich bekomme ein Durchschnittsgehalt. Muss die ganze zeit genau dieses Gehalt ausbezahlt werden oder ändert sich das je nach dem wie viel Arbeitstage es in einem Monat gibt?
16. Mai 2013 15:11
Re: Beschäftigungsverbot Lohn errechnen?
**leonie** hat geschrieben:
> Was Funny_mel schreibt ist richtig.
>
> Du bekommst normalerweise dein Festgehalt ohne Abzüge.
> Es ist kann nur sein wenn du früher z.B. , wie in einer Großküche , We
> gearbeitet hattest, das diese zuschläge dir nicht mehr angerechnet werden,
> da Du automatisch in die 5 Tage Woche rutschst.
> Also dein Gehalt von Mo-Fr...berechnet wird.
> Oder falls Du Spätdienste mit Zuschlag hattest, das würde dann auch
> wegfallen und dein Dienst nur im Frühdienst abgerechnet wird.
> Oder wurden dir Überstunden regelmäßig ausgezahlt?
> Die fallen ja dann auch automatisch weg.....
>
> Aber dein Grundgehalt würde immer gleich bleiben.
>
> Welchen Beruf hast Du denn?
Das ist nicht ganz richtig mit den Zuschlägen für Nachtarbeit, Sonderschichten usw.
Durch ein Beschäftigungsverbot darf der Schwangeren kein finanzieller Nachteil entstehen. Das bedeutet, dass wenn die Schwangere bisher regelmäßig Samstage, Sonntage, Nachtschichten, usw. gearbeitet und vergütet bekommen hat, dann muss das auch weiterhin so sein. Dabei zählt der Durchschnitt der letzten 3(?) Monate vor dem Beschäftigungsverbot.
Sollte es in der Zeit eine Gehaltserhöhung geben, die alle anderen bekommen, so bekommt man sie auch im Beschäftigungsverbot. Gleiches gilt für Sonderzahlungen z.b. eine Prämienzahlung.
Wenn es keine festen Stunden pro Woche / Monat gab, dann zählt auch hier soweit ich weiß der Durchschnitt der letzten 3(?) Monate.
> Was Funny_mel schreibt ist richtig.
>
> Du bekommst normalerweise dein Festgehalt ohne Abzüge.
> Es ist kann nur sein wenn du früher z.B. , wie in einer Großküche , We
> gearbeitet hattest, das diese zuschläge dir nicht mehr angerechnet werden,
> da Du automatisch in die 5 Tage Woche rutschst.
> Also dein Gehalt von Mo-Fr...berechnet wird.
> Oder falls Du Spätdienste mit Zuschlag hattest, das würde dann auch
> wegfallen und dein Dienst nur im Frühdienst abgerechnet wird.
> Oder wurden dir Überstunden regelmäßig ausgezahlt?
> Die fallen ja dann auch automatisch weg.....
>
> Aber dein Grundgehalt würde immer gleich bleiben.
>
> Welchen Beruf hast Du denn?
Das ist nicht ganz richtig mit den Zuschlägen für Nachtarbeit, Sonderschichten usw.
Durch ein Beschäftigungsverbot darf der Schwangeren kein finanzieller Nachteil entstehen. Das bedeutet, dass wenn die Schwangere bisher regelmäßig Samstage, Sonntage, Nachtschichten, usw. gearbeitet und vergütet bekommen hat, dann muss das auch weiterhin so sein. Dabei zählt der Durchschnitt der letzten 3(?) Monate vor dem Beschäftigungsverbot.
Sollte es in der Zeit eine Gehaltserhöhung geben, die alle anderen bekommen, so bekommt man sie auch im Beschäftigungsverbot. Gleiches gilt für Sonderzahlungen z.b. eine Prämienzahlung.
Wenn es keine festen Stunden pro Woche / Monat gab, dann zählt auch hier soweit ich weiß der Durchschnitt der letzten 3(?) Monate.
17. Mai 2013 11:57
Re: Beschäftigungsverbot Lohn errechnen?
Dein Durschnittsgehalt muss Dir im vollen Umfang ausgezahlt werden.
Genauso wie die ganzen Monate zuvor auch.
Khisanee hat mir Ihren Auführungen recht, man muss aber auch noch Ergänzend sagen das viele Aspekte betrieblich und vetraglich geregelt sind.
Aber darauf jetzt im Einzelen Einzugehen würden den Rahmen sprengen und greift eben auch nicht für jeden.
Was von mir gemeint wurde, das es ja richtig ist das man sein Durchschnittsgehalt bekommt ohne Benachteiligung, wie unten aufgeführt, aber mehr auch nicht mehr.
Der Durchschnitt der Zusätzlich geleisteten Stunden,liegt folglich nicht so hoch wie vor dem BV geleistet.
Fällt bei dir eh nichts in Gewicht das Du ein "normales" Gehalt beziehst.
In dem Fall greift es wie Khisanee es geschrieben hast, bekommst Du dein Grundgehalt , als Schnitt, der letzten 13 Monate.
Ist das bei dir also folglich nicht so?
Inwieweit wirst Du benachteiligt?
Von wieviel Euro ist denn hier die Rede?
Ohne diese ganzen Angaben ist es schwer darüber zu urteilen.
Wenn es so gravierend ist, bleibt nur der Gang zum Chef und/oder zum Personalchef um es zu klären.
Alles GUte!
Genauso wie die ganzen Monate zuvor auch.
Khisanee hat mir Ihren Auführungen recht, man muss aber auch noch Ergänzend sagen das viele Aspekte betrieblich und vetraglich geregelt sind.
Aber darauf jetzt im Einzelen Einzugehen würden den Rahmen sprengen und greift eben auch nicht für jeden.
Was von mir gemeint wurde, das es ja richtig ist das man sein Durchschnittsgehalt bekommt ohne Benachteiligung, wie unten aufgeführt, aber mehr auch nicht mehr.
Der Durchschnitt der Zusätzlich geleisteten Stunden,liegt folglich nicht so hoch wie vor dem BV geleistet.
Fällt bei dir eh nichts in Gewicht das Du ein "normales" Gehalt beziehst.
In dem Fall greift es wie Khisanee es geschrieben hast, bekommst Du dein Grundgehalt , als Schnitt, der letzten 13 Monate.
Ist das bei dir also folglich nicht so?
Inwieweit wirst Du benachteiligt?
Von wieviel Euro ist denn hier die Rede?
Ohne diese ganzen Angaben ist es schwer darüber zu urteilen.
Wenn es so gravierend ist, bleibt nur der Gang zum Chef und/oder zum Personalchef um es zu klären.
Alles GUte!
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