Beschäftigungsverbot und gehalt
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17. Nov 2012 16:57
Beschäftigungsverbot und gehalt
Hallo ihr lieben habe mal eine frage,
ich arbeite an einer tankstelle bis zum 01.10 habe ich das auf 400 euro basis gemacht seit dem 01.10 habe ich ein festgehalt vonn 800 und ab dem 01.01 bekomme ich dann 1200. meine frage ist ich bin ja im august schwanger geworden. Der herr beim gewerbeaufsichtsamt meinte wohl das bei einem beschäftigungsverbot man den durchschnitt der letzten 13 wochen vorm schwanger werden bekommt das heisstz ja dann wenn ich jetzt ins beschäöftigungsverbot gehe bekomme ich nur 400 euro ??????
Ich brauche echt hilfe wenn wer davon ahnung hat wäre ich echt dankbar wenn sich wär meldet.
ich arbeite an einer tankstelle bis zum 01.10 habe ich das auf 400 euro basis gemacht seit dem 01.10 habe ich ein festgehalt vonn 800 und ab dem 01.01 bekomme ich dann 1200. meine frage ist ich bin ja im august schwanger geworden. Der herr beim gewerbeaufsichtsamt meinte wohl das bei einem beschäftigungsverbot man den durchschnitt der letzten 13 wochen vorm schwanger werden bekommt das heisstz ja dann wenn ich jetzt ins beschäöftigungsverbot gehe bekomme ich nur 400 euro ??????
Ich brauche echt hilfe wenn wer davon ahnung hat wäre ich echt dankbar wenn sich wär meldet.
17. Nov 2012 17:05
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
also, wenn es kein festgehalt ist, dann ist es wirklich so, das der durchschnitt der letzten 13 wochen genommen wird.
aber was will man bei einem vertraglich festgelegten gehalt für ein durchschnitt nehmen, das ist ja immer gleich.
wenn du jetzt aufgrund deiner vertragsbestimmungen eine lohnerhöhung hast, dann bekommst du die natürlich auch.
also, ich gehe mal davon aus, das du den festvertrag unterschrieben hast, und da das mit dem höheren lohn drin steht.dannm uß dir der ag auch ab diesem zeitpunkt den höheren lohn auszahlen.
lies dir mal in ruhe auf der seite § 11 abs 2 durch. da steht das drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/musch ... 90952.html
hoffe, ich konnte dir schonmal etwas behilflich sein
aber was will man bei einem vertraglich festgelegten gehalt für ein durchschnitt nehmen, das ist ja immer gleich.
wenn du jetzt aufgrund deiner vertragsbestimmungen eine lohnerhöhung hast, dann bekommst du die natürlich auch.
also, ich gehe mal davon aus, das du den festvertrag unterschrieben hast, und da das mit dem höheren lohn drin steht.dannm uß dir der ag auch ab diesem zeitpunkt den höheren lohn auszahlen.
lies dir mal in ruhe auf der seite § 11 abs 2 durch. da steht das drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/musch ... 90952.html
hoffe, ich konnte dir schonmal etwas behilflich sein
17. Nov 2012 19:20
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
auch wenn ich bevor ich schwanger war 400 euro verdient habe, und ich als ich schnwanger war ein neuen vertrag mit einem festgehalt unterschrieben habe. wird bei beschäftigungsverbot nicht mit den 400 euro gerechnet sondern mit den 800 die ich jetzt schon den zweiten monat verdiene. habe ich das richtig verstanden?
danke für die schnelle antwort
danke für die schnelle antwort
17. Nov 2012 19:45
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
Wenn die Lohnerhöhung schriftlich festggehalten wurde, dann hast du da Anspruch drauf, da du aufgrund deiner Schwangerschaft keinerlei finanzielle Nachteile haben darfst.
17. Nov 2012 20:01
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
ja, so verstehe ich das gesetz auch. und ab januar muß er dir sogar, nach meinem kenntnisstand, die 1200€ zahlen, ob du ein bv hast, oder nicht. sollte er dieses nicht tun, kannst du dir anwaltliche hilfe holen, die regeln das schon.
das bv beinhaltet ja, das dir dein ag dein gehalt weiterzahlen muß, bis zum beginn des mutterschutzes. bei ner krankschreibung sehe es anders aus.
das bv beinhaltet ja, das dir dein ag dein gehalt weiterzahlen muß, bis zum beginn des mutterschutzes. bei ner krankschreibung sehe es anders aus.
17. Nov 2012 20:07
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
vielen lieben dank für die lieben antworten ich wünsche euch noch eine schöne kugelzeit:)
18. Nov 2012 00:02
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
Also es ist wirklich so, wie die mädels schon vermutet hatten.
Generell gilt der durchschnitt aber dies dinet eher dazu das die mama eben nicht benachteiligt wird, zb bei arbeiten nach provision oder zusatzvergütungen. Ist vertraglich festgelegt das du jetzt 800 netto bekommst, bekommst du die im bv auch...ist vertraglich festegelegt das du ab januar 1200 netto bekommst, muss er sich daran halten, egal ob bv oder mutterschutz. Erhöht sich das laut vertrag nochmals während der elternzeit bekommst du das reguläre gehalt auch nach wieder eintritt. Solltest du dich wohler fühlen dann befrag einen Anwalt, dieser wird dir das bestätigen
Wenn du allerdings es nicht schriftlich hast bzw du im Januar einen neuen Vertrag mit neuen Kondiotionen erhältst und es nirgendwo schriftlich festgelegt ist, könntest du evtl pech haben und ohne arbeitsgericht (wenn dein chef so einer ist) ehrlich pech haben)
Generell gilt der durchschnitt aber dies dinet eher dazu das die mama eben nicht benachteiligt wird, zb bei arbeiten nach provision oder zusatzvergütungen. Ist vertraglich festgelegt das du jetzt 800 netto bekommst, bekommst du die im bv auch...ist vertraglich festegelegt das du ab januar 1200 netto bekommst, muss er sich daran halten, egal ob bv oder mutterschutz. Erhöht sich das laut vertrag nochmals während der elternzeit bekommst du das reguläre gehalt auch nach wieder eintritt. Solltest du dich wohler fühlen dann befrag einen Anwalt, dieser wird dir das bestätigen

Wenn du allerdings es nicht schriftlich hast bzw du im Januar einen neuen Vertrag mit neuen Kondiotionen erhältst und es nirgendwo schriftlich festgelegt ist, könntest du evtl pech haben und ohne arbeitsgericht (wenn dein chef so einer ist) ehrlich pech haben)
18. Nov 2012 08:37
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
nee neeist alles vertraglich festgelegt.
vielen dank, dann kann ich ja in ruhe in mein BV gehen!
vielen dank, dann kann ich ja in ruhe in mein BV gehen!

18. Nov 2012 13:39
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
also ich bin zwar ne märzmami 2012 hatte aber auch nen BV. ich war arbeitssuchend gemeldet damals und hatte im november oder oktober nen bv bekommen vom arzt da ich auch mehrmals im kh war und schriftlich bekommen habe das ne drohende fehlgeburt besteht.habe also weiterhin volles arbeitslosengeld bis zum mutterschutz bekommen. nachdem mein kleiner 6 monate auf der welt war hat mir das amt nen brief geschickt das geprüft werden muss ob der bv rechtmäßig war oder ob ich die 15std hätte ausüben können. so vor kurzen nächster brief bv war alles ok und rechtens jetzt der hammer..... ich hätte ja alg bekommen obwohl anspruch auf krankengeld bestand.jetzt wollen die von meiner kk das geld wiederholen und zahlt meine kk nicht darf ich für fast ein halbes jahr das alg ans amt zurück zahlen. also frag lieber bei der kk mal nach
18. Nov 2012 19:19
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
egal ob alg 1 oder einen job, bekommt man einen bv, zahlt der zuständige AG/jobcenter und holt sich dies durch das umlageverfahren immer von der krankenkasse zurück. du musst definitiv nichts bezahlen!
18. Nov 2012 19:31
Re: Beschäftigungsverbot und gehalt
bei einem bv ist es sowohl der kk noch dem arbeitgeber egal was sie zahlen, denn keiner der beiden tuts!!
dein arbeitgeber überweißt dir zwar dein geld, aber bekommt es aus einer umlage wieder!!
so ist eben das bv das beste für arbeitgeben und kk...
wenn du deinem chef das so erklärst und er nett ist, zahlt er der deinen hohen lohn, auch wenn es noch nicht schriftlich ist!!
wobei er diesen dann natürlich auch im mutterschutz und danach zahlen muss...
von daher würd ich einfach mal mit ihm sprechen!!
dein arbeitgeber überweißt dir zwar dein geld, aber bekommt es aus einer umlage wieder!!
so ist eben das bv das beste für arbeitgeben und kk...
wenn du deinem chef das so erklärst und er nett ist, zahlt er der deinen hohen lohn, auch wenn es noch nicht schriftlich ist!!
wobei er diesen dann natürlich auch im mutterschutz und danach zahlen muss...
von daher würd ich einfach mal mit ihm sprechen!!
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