Urlaubsanspruch
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26. Jan 2011 10:47
Urlaubsanspruch
Hallo..
Ich habe jetzt ewig lange im Internet nach der passenden Antwort gesucht, aber tausend Antwortmöglichkeiten gefunden... Nun bin ich verwirrt.
Meine Kollegin hat mir erzählt das der Urlaubsanspruch auch für die Zeit des Mutterschutzes gilt, aber im Internet steht irgendwas von 1/12 Abzug pro Monat! Häh????
Also zu mir:
Entbindungstermin 23.05.11
Mutterschutz Beginn: 11.04.11 Ende 18.07.11
Elternjahr: vermutlich 1 Jahr
Urlaubsanspruch: regulär 26 Tage pro Jahr
Was mich nun interessiert ist, wieviele Tage ich nun bis zum 11.04.11 nehmen darf!? Möchte natürlich schnellstmöglich zuhaus bleiben und dem Stress auf der Arbeit entgehen.
Vielen Dank
Hermine123
Ich habe jetzt ewig lange im Internet nach der passenden Antwort gesucht, aber tausend Antwortmöglichkeiten gefunden... Nun bin ich verwirrt.
Meine Kollegin hat mir erzählt das der Urlaubsanspruch auch für die Zeit des Mutterschutzes gilt, aber im Internet steht irgendwas von 1/12 Abzug pro Monat! Häh????


Also zu mir:
Entbindungstermin 23.05.11
Mutterschutz Beginn: 11.04.11 Ende 18.07.11
Elternjahr: vermutlich 1 Jahr
Urlaubsanspruch: regulär 26 Tage pro Jahr
Was mich nun interessiert ist, wieviele Tage ich nun bis zum 11.04.11 nehmen darf!? Möchte natürlich schnellstmöglich zuhaus bleiben und dem Stress auf der Arbeit entgehen.
Vielen Dank
Hermine123
26. Jan 2011 10:50
26. Jan 2011 10:54
Re: Urlaubsanspruch
hallo,
also eigendlich rechnest du 26u-tag durch 12 monate sind 2tage pro monat dann hast du 3 volle monate wo du arbeitest also 2mal 3 tage sind dann 6tageplus 1 tag wegen halben april sind dann 7 tage,
aber eigendlich is es egal wieviele tage du bis dorhin verbrauchst weil die restlichen tage muss dein arbeitgeber dann dafür nach der elternzeit wenn du wieder zu ihm gehst dir dann geben also die restlichen tage bleiben besten oder du nimsmt vorher alle tag kannst du auch mit dein chef reden wie er es gern hätte oder so
also eigendlich rechnest du 26u-tag durch 12 monate sind 2tage pro monat dann hast du 3 volle monate wo du arbeitest also 2mal 3 tage sind dann 6tageplus 1 tag wegen halben april sind dann 7 tage,
aber eigendlich is es egal wieviele tage du bis dorhin verbrauchst weil die restlichen tage muss dein arbeitgeber dann dafür nach der elternzeit wenn du wieder zu ihm gehst dir dann geben also die restlichen tage bleiben besten oder du nimsmt vorher alle tag kannst du auch mit dein chef reden wie er es gern hätte oder so
26. Jan 2011 10:59
Re: Urlaubsanspruch
Aber wie verhält es sich nun mit der Zeit des Mutterschutzes??
Zitat: Ein Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden.
Zitat: Ein Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden.
26. Jan 2011 11:21
Re: Urlaubsanspruch
soweit ich weis zählt der mutterschutz nicht mit sprich er darf nicht angerechnet werden aber das muss eigentlich die personal abt. deines ag wissen ....
26. Jan 2011 11:26
Re: Urlaubsanspruch
Na die entscheiden ja immer ganz im Sinne des AG wenn es der AN nicht besser weiß. Mit meiner Kollegin gabs da auch nur ärger und am Ende haben Sie sie noch um Urlaubstage beschissen...
26. Jan 2011 11:28
Re: Urlaubsanspruch
habt ihr keinen betriebsrat od. so der das überwacht...aber iwe gesagt soweit ich weis ist der mutterschutz anrechnungsfrei.
26. Jan 2011 11:45
Re: Urlaubsanspruch
Meine FÄ hat mir vor zwei Wochen erst erzählt das der Mutterschutz mitzählt, also hast du bis zum 18.7.11 einen Anspruch den Urlaub vorher zu nehmen. Bin mir allerdings nicht ganz sicher wie halbe Monate berechnet werden, weiß nur das es keine halben Urlaubstage gibt, da wird dann auf- oder abgerundet. Hatte das allerdings auch nicht wirklich konkret im Internet gefunden...aber die Krankenkassen wissen sowas auch immer, wenn du dich noch absichern möchtest 
LG

LG
26. Jan 2011 12:35
Re: Urlaubsanspruch
Hi,
bei meiner Arbeitsstelle galt Urlaubsanspruch für Mutterschutz also bis 8Wochen nach errechneter ET! Es zählten bei mir aber nur ganze Monate.
Bei dir:
Mutterschutz bis 18.7. (also zählt nur noch der Juni als ganzer Monat)
Urlaubsanspruchsmonate: Januar bis Juni (6 Monate)
26:12=2,17 (Durchschnittl Urlaubsanspruch pro Monat)
2,17 x 6 = 13 Tage Urlaubsanspruch!!!!!!
So habe ich es zumindest mit meiner Chefin ausgerechnet gehabt und von ihrer Chefin bestätigt bekommen.
Ich hoffe man versteht, was ich da zusammen gerechnet habe.
LG
Lucia
bei meiner Arbeitsstelle galt Urlaubsanspruch für Mutterschutz also bis 8Wochen nach errechneter ET! Es zählten bei mir aber nur ganze Monate.
Bei dir:
Mutterschutz bis 18.7. (also zählt nur noch der Juni als ganzer Monat)
Urlaubsanspruchsmonate: Januar bis Juni (6 Monate)
26:12=2,17 (Durchschnittl Urlaubsanspruch pro Monat)
2,17 x 6 = 13 Tage Urlaubsanspruch!!!!!!
So habe ich es zumindest mit meiner Chefin ausgerechnet gehabt und von ihrer Chefin bestätigt bekommen.
Ich hoffe man versteht, was ich da zusammen gerechnet habe.

LG
Lucia
26. Jan 2011 12:37
Re: Urlaubsanspruch
Liebe LLLucia,
bist du hinterher ins Elternjahr gegangen und wenn ja wie lange??
bist du hinterher ins Elternjahr gegangen und wenn ja wie lange??
26. Jan 2011 12:42
Re: Urlaubsanspruch
Ich hab genau einen Monat nach dir ET am 23.6.
Also das Elternjahr steht noch an und ich hab mir da noch keine Gedanken gemacht.
Ich denke aber nicht, dass das was an deinem Urlaubsanspruch ändert. Was mir nur noch gesagt wurde: Ich könne nicht-genommenen-Urlaub auch nehmen wenn ich nach der "Babypause" zurückkomme.
Bei mir wurde der Urlaubsanspruch nur hinfällig, da ich Beschäftigungsverbot bekommen habe und deshalb nun seit Anfang Januar zwangsurlaube.
LG
Lucia

Also das Elternjahr steht noch an und ich hab mir da noch keine Gedanken gemacht.
Ich denke aber nicht, dass das was an deinem Urlaubsanspruch ändert. Was mir nur noch gesagt wurde: Ich könne nicht-genommenen-Urlaub auch nehmen wenn ich nach der "Babypause" zurückkomme.
Bei mir wurde der Urlaubsanspruch nur hinfällig, da ich Beschäftigungsverbot bekommen habe und deshalb nun seit Anfang Januar zwangsurlaube.
LG
Lucia
26. Jan 2011 12:46
Re: Urlaubsanspruch
Oh, wieso "musst" du zuhaus bleiben?
Bei dem Stress auf Arbeit wäre ich und die Kleine wahrscheinlich froh, wenn wir mal zuhause bleiben könnten.
Hmm na dann muss ich das mal mit meinem Chef besprechen, aber der is eben typisch Chef und bastelt sich das immer so zusammen, wie es ihm am Besten passt. Vllt frag ich woher nochmal meinen FA oder meine KK...
Bei dem Stress auf Arbeit wäre ich und die Kleine wahrscheinlich froh, wenn wir mal zuhause bleiben könnten.

Hmm na dann muss ich das mal mit meinem Chef besprechen, aber der is eben typisch Chef und bastelt sich das immer so zusammen, wie es ihm am Besten passt. Vllt frag ich woher nochmal meinen FA oder meine KK...
26. Jan 2011 13:01
Re: Urlaubsanspruch
Ich arbeite im Kindergarten und habe keine genügende Rötelnimmunität. Das war dem Betriebsarzt und meinem Arbeitgeber rechtlich, falls etwas mit dem Kind ist, zu riskant.
Mach doch einen Termin mit eurem Betriebsarzt oder falls ihr keinen habt dann mit einem fremden (es steht bei den Ärzten mit dabei welcher Arzt auch Betriebsarzt ist) und frag dort nach. Dann kannst du bei deinem Arbeitgeber wenigstens gut informiert antreten.
Und der Betriebsarzt ist eigentlich mehr zur Unterstützung der Arbeitnehmer als der Arbeitgeber da. Also keine Angst, dass der dich übern Tisch zieht.
(Aber eigentlich müsste jede Arbeitsstelle einen Betriebsarzt haben...)
Mach doch einen Termin mit eurem Betriebsarzt oder falls ihr keinen habt dann mit einem fremden (es steht bei den Ärzten mit dabei welcher Arzt auch Betriebsarzt ist) und frag dort nach. Dann kannst du bei deinem Arbeitgeber wenigstens gut informiert antreten.
Und der Betriebsarzt ist eigentlich mehr zur Unterstützung der Arbeitnehmer als der Arbeitgeber da. Also keine Angst, dass der dich übern Tisch zieht.
(Aber eigentlich müsste jede Arbeitsstelle einen Betriebsarzt haben...)
26. Jan 2011 13:08
Re: Urlaubsanspruch
so weit wie ich weis, zählt der mutterschutz nicht mit dazu, das heißt du hast 6 tage anspruch, weil nur volle kalendermonate zählen und du im mutterschutz ja eh daheim bist und somit auch keinen anspruch auf urlaub hast. ich habe das auch mit meinem ag besprochen und der sagte mir das auch so und meine fa meinte genau das selbe...also ich bin der meinung, du hast nur 6 tage urlaub. dein ag kann nur wenn er nett ist, das hoch schrauben.
also, kläre das ab, aber ich mache dir nicht zu viel hoffnung, das du mehr urlaub bekommst wie nur 6 tage...
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen...
also, kläre das ab, aber ich mache dir nicht zu viel hoffnung, das du mehr urlaub bekommst wie nur 6 tage...
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen...
26. Jan 2011 13:45
Re: Urlaubsanspruch
es is doch ganz egal ob mutterschutz dazu zählt oder nicht du bist ja nicht gekündigt worden so hast du für das jahr 2011 anspruch auf 26tage urlaub und den urlaub den du nicht genommen hast bleibt bestehen bis du wieder kommst also nach der elternzeit er darf eigendlich nicht verfallen, so hat mir das meine mutter erklärt und die is auch AG bzw sekretärin und frau eines AG allerdings haben die nur männliche angestellte
19 Beiträge
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