Frage an "Bereits-Mamis"
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24. Mai 2013 21:04
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Nochmal zum Nachdenken: Du kannst bis zu 30 h/Woche auch in der Elternzeit arbeiten! Du hättest aber weiterhin vollen Kündigungsschutz durch das Elternzeitgesetz!
Ich würde an Deiner Stelle dann lieber drei Jahre Elternzeit nehmen und nach dem Auslaufen des Elterngeldes dann in Elternteilzeit arbeiten.
Ich würde an Deiner Stelle dann lieber drei Jahre Elternzeit nehmen und nach dem Auslaufen des Elterngeldes dann in Elternteilzeit arbeiten.
25. Mai 2013 00:42
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Also wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann bist du für die Zeit die du Elternzeit beantragst auch beitragsfrei bei der Krankenversicherung. Läuft dein Vertrag aber währen der Elternzeit aus, ist die Krankenversicherung ans Elterngeld gekoppelt (war bei mir damals der Fall).
Achso, und freiwillig versichern kostet 150€...75€ wären schön, dann wäre ich jetzt nicht verheiratet

Achso, und freiwillig versichern kostet 150€...75€ wären schön, dann wäre ich jetzt nicht verheiratet


25. Mai 2013 08:10
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
JuYael,
ja hab das nicht so ganz klar rübergebracht. 3 Jahre Elternzeit, aber 1 Jahr Elterngeld und 2 Jahre Teilzeit arbeiten. Um die KV muss ich mir keine Gedanken machen, ich hab nen unbefristeten Vertrag

ja hab das nicht so ganz klar rübergebracht. 3 Jahre Elternzeit, aber 1 Jahr Elterngeld und 2 Jahre Teilzeit arbeiten. Um die KV muss ich mir keine Gedanken machen, ich hab nen unbefristeten Vertrag

25. Mai 2013 15:12
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Jenny882011 hat geschrieben:
> Also wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann bist du für die
> Zeit die du Elternzeit beantragst auch beitragsfrei bei der
> Krankenversicherung. Läuft dein Vertrag aber währen der Elternzeit aus, ist
> die Krankenversicherung ans Elterngeld gekoppelt (war bei mir damals der
> Fall).
> Achso, und freiwillig versichern kostet 150€...75€ wären schön, dann wäre
> ich jetzt nicht verheiratet

Ok dann waren es 150 Euro, ist schon soooo lange her und im Moment leide ich schon wieder unter Stilldemenz
> Also wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann bist du für die
> Zeit die du Elternzeit beantragst auch beitragsfrei bei der
> Krankenversicherung. Läuft dein Vertrag aber währen der Elternzeit aus, ist
> die Krankenversicherung ans Elterngeld gekoppelt (war bei mir damals der
> Fall).
> Achso, und freiwillig versichern kostet 150€...75€ wären schön, dann wäre
> ich jetzt nicht verheiratet


Ok dann waren es 150 Euro, ist schon soooo lange her und im Moment leide ich schon wieder unter Stilldemenz

27. Mai 2013 11:39
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Ich habe mich auch länger mit dem Thema 1 oder 2 Jahre Elterngeld-auszahlung beschäftigt und mich auch für 1 Jahr Auszahlung und im 2. Jahr Elternzeit Teilzeit arbeiten entschieden.
Denn: Klarer Nachteil bei Auszahlung auf 2 Jahre: Elterngeldberechnung fürs 2. Kind. Wenn man nach dem aktuellen Kind ein weiteres Mal schwanger wird, fällt der Zeitraum des Elterngeldbezugs vom ersten Kind zwar nicht mit rein. Dummerweise aber nur das erste Jahr - gleiche Begründung wie die Zusatzverdienste, die im zweiten Jahr nicht vom Elterngeld abgezogen werden.
Wenn also Berechnungsmonate fürs 2. Elterngeld in dem 2. Jahr des ersten Kindes liegen, werden diese dann als 0€ angerechnet... Je nachdem wie schnell man das zweite Kind "nachlegt", reduziert sich das durchschnittliche Netto-Einkommen für die Elterngeld-Berechnung des zweiten Kindes. Wenns ganz dumm läuft, bekommt man dann nur den Mindestbetrag zugesprochen... Das wäre für uns ehrlich gesagt zu wenig...
Das nur mal am Rande für Muttis, die schonmal in dieser schwangerschaft zeit finden, sich um ne zweite Schwangerschaft gedanken zu machen.
Denn: Klarer Nachteil bei Auszahlung auf 2 Jahre: Elterngeldberechnung fürs 2. Kind. Wenn man nach dem aktuellen Kind ein weiteres Mal schwanger wird, fällt der Zeitraum des Elterngeldbezugs vom ersten Kind zwar nicht mit rein. Dummerweise aber nur das erste Jahr - gleiche Begründung wie die Zusatzverdienste, die im zweiten Jahr nicht vom Elterngeld abgezogen werden.
Wenn also Berechnungsmonate fürs 2. Elterngeld in dem 2. Jahr des ersten Kindes liegen, werden diese dann als 0€ angerechnet... Je nachdem wie schnell man das zweite Kind "nachlegt", reduziert sich das durchschnittliche Netto-Einkommen für die Elterngeld-Berechnung des zweiten Kindes. Wenns ganz dumm läuft, bekommt man dann nur den Mindestbetrag zugesprochen... Das wäre für uns ehrlich gesagt zu wenig...
Das nur mal am Rande für Muttis, die schonmal in dieser schwangerschaft zeit finden, sich um ne zweite Schwangerschaft gedanken zu machen.

28. Mai 2013 12:45
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Ich hab mich jetzt allein schon deswegen so entschieden, weil ich so im ersten Jahr die 65% mtl vom nettogehalt bekomme und wenn ich die 30 std/woche im 2. und 3. Jahr arbeiten gehe, genauso viel wie im ersten Jahr elterngeld verdiene. Da komm ich auf jeden Fall in allen 3 Jahren gut aus, als wenn ich im ersten Jahr nur ca. 455 € Elterngeld und 183€ kindergeld bekomme. Und im zweiten Jahr ja das gleiche.


21 Beiträge
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