Urlaubsanspruch
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
26. Jan 2011 15:49
Re: Urlaubsanspruch
Huhu Hermine,
ich weiß von meiner FA, dass Du einen Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes hast (also 18.7.)und den gesamten Urlaubanspruch vor Antritt des Mutterschutz nehmen kannst.
So wie LLLucia würde ich es auch berechnen.
LG Nela
ich weiß von meiner FA, dass Du einen Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes hast (also 18.7.)und den gesamten Urlaubanspruch vor Antritt des Mutterschutz nehmen kannst.
So wie LLLucia würde ich es auch berechnen.
LG Nela
20. Mär 2011 11:46
Re: Urlaubsanspruch
Ich hatte in der Rechtsabtl. bei mit im Arbeitsverein erkundigt und der Urlaub wird bis Ende des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach der Geburt) MIT angerechnet.
Das hätte ich auch nicht vorher gedacht. Allerdings kann der Chef rechtlich Dir Deinen Urlaub verkürzen und in nach Mutterschutz bzw. Elternzeit anrechnen, aus betrieblichen Gründen ! Das Problem habe ich, da mein Chef sein Arsch nicht an der Wand bekommt und immer noch keine Nachfolgerin für mich hat (ich nehme 2 Jahre Elternzeit), hat er mir schon gesagt, daß er den Urlaub (21 Tage von 28 Tage 2011, bin 23+ und habe am 25.07. Termin) mir hinten dran gibt.
Wenn er es meint, dann gibt es eben dann ein Beschäftigungsverbot... 



20. Mär 2011 23:00
Re: Urlaubsanspruch
Hallo ihr Lieben!
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema, weil mein Chef irgendwie auch keinen Plan davon hat. Mir scheint, wenn man sich nicht um das kümmert, was einem zusteht bekommt man nichts! Unfassbar.
Also das Mutterschutzgesetz sagt:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Also: für die Zeit des Mutterschutzes steht einem auch Urlaub zu.
Lg Liaso
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema, weil mein Chef irgendwie auch keinen Plan davon hat. Mir scheint, wenn man sich nicht um das kümmert, was einem zusteht bekommt man nichts! Unfassbar.

Also das Mutterschutzgesetz sagt:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Also: für die Zeit des Mutterschutzes steht einem auch Urlaub zu.

Lg Liaso
21. Mär 2011 08:33
Re: Urlaubsanspruch
Hallo,
bei meinem Urlaubsanspruch wurde auch die volle Schutzfrist (also bis 8 Wochen nach Geburt) mitberücksichtigt. Die anschließende Elternzeit zählt nicht mit.
Diesen Urlaub muss man nicht komplett vor Beginn der Schutzfrist nehmen, man kann auch einen Teil für die Rückkehr nach der Elternzeit aufheben.
bei meinem Urlaubsanspruch wurde auch die volle Schutzfrist (also bis 8 Wochen nach Geburt) mitberücksichtigt. Die anschließende Elternzeit zählt nicht mit.
Diesen Urlaub muss man nicht komplett vor Beginn der Schutzfrist nehmen, man kann auch einen Teil für die Rückkehr nach der Elternzeit aufheben.
19 Beiträge
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19540...
Suche
loading 31377...
loading 19562...
loading 19563...
loading 19831...
loading 19520...