Elterngeld Hilfe

Du hast Fragen rund um das Thema Baby- und Kleinkind? Dann bist du hier bei uns genau richtig!
Wir sind das HiPP Expertenteam - Ernährungswissenschaftler und Mütter und haben jahrelange Erfahrung. Täglich beraten wir seit vielen Jahren im HiPP Elternservice am Telefon, per Mail, über Social Media und via Live-Chat viele Mamas und Papas. Es gibt keine Frage, die wir noch nicht gehört haben. Und wenn doch machen wir uns schlau! Deine Fragen sind also bei uns bestens aufgehoben – wir freuen uns auf deine Nachricht!
Wir sind immer montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags bis 12 Uhr für dich da! Die Feiertage verbringen wir im Kreise unserer Lieben und beantworten die eingehenden Fragen so schnell wie möglich ab dem nächsten Werktag. Wir freuen uns auf deine Fragen!
Deine HiPP Expertinnen
Eva, Sophia, Sigrid, Anke, Luise, Annelie und Evi
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Liebe Eltern,
wir wünschen euch einen schönen Feiertag!
Bitte beachtet, dass eingehende Anfragen verzögert beantwortet werden.
Am Freitag sind wir wieder wie gewohnt für euch da!
Herzliche Grüße
vom HiPP Elternservice-Team
ich stehe vor einer Frage zum Thema Elternzeit und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich wohne in den Niederlanden an der deutschen Grenze und arbeite auch in den Niederlanden. Mein Mann ist Grenzgänger und arbeitet in Deutschland, wo er auch seine Steuern zahlt. Bald bekommen wir unser Kind, und ich werde in den Niederlanden Elterngeld beziehen.
Mein Mann möchte ebenfalls für eine kurze Zeit Elternzeit nehmen. Nun frage ich mich: Hat er trotz unseres Wohnsitzes in den Niederlanden Anspruch auf Elternzeit in Deutschland? Zumal er ja in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und wir auch Kindergeld aus Deutschland als Ergänzung zum niederländischen Kindergeld bekommen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße,
Tess

schön, dass du dich an uns wendest.
In der Regel sollte dein Mann Anspruch auf Elternzeit in Deutschland haben, auch wenn ihr in den Niederlanden wohnt. Denn, da er in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, gelten für ihn die deutschen Regelungen zur Elternzeit.
Es ist wichtig, dass er den Antrag rechtzeitig bei seinem Arbeitgeber einreicht und die genauen Modalitäten klärt.
Herzliche Grüße
von deiner HiPP Expertin Sophia