Schwanger vor Ende Elternzeit.
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
17. Mär 2019 22:11
Schwanger vor Ende Elternzeit.
Hallo Zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgendes... Mein Elternzeit endet im Juni. Ich hab einen Test gemacht, der positiv war, vermutlich bin ich in der 3-4 Woche Schwanger.
Was kann ich machen, bezüglich meiner Arbeit, den ich ja ab Juni wieder antreten muss.
Beschäftigungsverbot vom Arzt holen (wenn möglich)
Oder eher Elternzeit verlängert, da ich mich blöd vorkommen würde, wenn ich schwanger wieder zu arbeiten anfange.
Oder was gäbe es denn noch für Möglichkeiten.
Wie schaut es finanziell aus?
*Elterngeld habe nur 1jahr bekommen , Elternzeit 2jahr.
Vielen Dank schonmal
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes... Mein Elternzeit endet im Juni. Ich hab einen Test gemacht, der positiv war, vermutlich bin ich in der 3-4 Woche Schwanger.
Was kann ich machen, bezüglich meiner Arbeit, den ich ja ab Juni wieder antreten muss.
Beschäftigungsverbot vom Arzt holen (wenn möglich)
Oder eher Elternzeit verlängert, da ich mich blöd vorkommen würde, wenn ich schwanger wieder zu arbeiten anfange.
Oder was gäbe es denn noch für Möglichkeiten.

Wie schaut es finanziell aus?
*Elterngeld habe nur 1jahr bekommen , Elternzeit 2jahr.
Vielen Dank schonmal
17. Mär 2019 23:54
Re: Schwanger vor Ende Elternzeit.
Hallo!
Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Möglichkeiten hast du was die Arbeit anbelangt viele - das kommt ganz darauf an, wie die Betreuung für dein erstes Kind geregelt ist, ob du für die voraussichtlich etwa 5 Monate (Mutterschutz abgezogen) arbeiten möchtest / kannst usw.
Was das finanzielle angeht kann ich schon konkreter weiterhelfen (sofern sich nicht ganz aktuell wieder was geändert hat):
1) Wenn du deine Elternzeit verlängerst und dein Elterngeldbezug bereits im Juni 2018 endete, erhältst du lediglich das Grund-Elterngeld in Höhe von 300€. Elternzeit ohne Elterngeldbezug wird nämlich leider als 0-Verdienst gewertet.
2) Wenn du die ca 5 Monate arbeiten gehst oder ein Arbeitsverbot hast, wird dein Verdienst (6 1/2 Monate inkl. Mutterschutz) anteilig für die Elterngeldberechnung berücksichtigt. Damit das mehr als die 300€ ausmacht, die du sowieso bekommst, müsstest du mindestens 850€ netto verdienen.
LG
Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Möglichkeiten hast du was die Arbeit anbelangt viele - das kommt ganz darauf an, wie die Betreuung für dein erstes Kind geregelt ist, ob du für die voraussichtlich etwa 5 Monate (Mutterschutz abgezogen) arbeiten möchtest / kannst usw.
Was das finanzielle angeht kann ich schon konkreter weiterhelfen (sofern sich nicht ganz aktuell wieder was geändert hat):
1) Wenn du deine Elternzeit verlängerst und dein Elterngeldbezug bereits im Juni 2018 endete, erhältst du lediglich das Grund-Elterngeld in Höhe von 300€. Elternzeit ohne Elterngeldbezug wird nämlich leider als 0-Verdienst gewertet.
2) Wenn du die ca 5 Monate arbeiten gehst oder ein Arbeitsverbot hast, wird dein Verdienst (6 1/2 Monate inkl. Mutterschutz) anteilig für die Elterngeldberechnung berücksichtigt. Damit das mehr als die 300€ ausmacht, die du sowieso bekommst, müsstest du mindestens 850€ netto verdienen.
LG
2 Beiträge
• Seite 1 von 1
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19538...
Suche
loading 31377...
loading 19562...
loading 19563...
loading 19831...
loading 19520...