Elterngeld 2. Kind
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15. Apr 2017 16:24
Elterngeld 2. Kind
Hallo Zusammen,
ich hoffe jemand hat hier Ahnung vom Thema Elterngeld.
Und zwar habe ich im Juli 2016 eine Tochter geboren und ich habe meine Elternzeit auf 2 Jahre angemeldet. Meine Freundin hat mir gesgat, dass wenn man vor dem ersten Geburtstag der kleinen wieder schwanger ist, man für das 2 Kind wieder das volle Elterngeld bekommt wie für das erste Kind. Stimmt das?
ich hoffe jemand hat hier Ahnung vom Thema Elterngeld.
Und zwar habe ich im Juli 2016 eine Tochter geboren und ich habe meine Elternzeit auf 2 Jahre angemeldet. Meine Freundin hat mir gesgat, dass wenn man vor dem ersten Geburtstag der kleinen wieder schwanger ist, man für das 2 Kind wieder das volle Elterngeld bekommt wie für das erste Kind. Stimmt das?
17. Apr 2017 10:21
Re: Elterngeld 2. Kind
Hallo 
also soweit ich das aus persönlicher Erfahrung wieder geben kann ist der Zeitraum des Elterngeldbezugs sowie der Mutterschutz des ersten Kindes aus der Elterngeldberechnung für das 2. Kind rausgenommen.
Und es zählen ab dem Tag der Geburt des 2. Kindes 12 Monate rückwirkend, eben ohne die Zeit des Elterngeldbezugs und Mutterschutzberechnung vom 1. Kind.
Bekommst du das Elterngeld auf 2 Jahre zur Hälfte ausgezaht oder auf 1 Jahr voll?
Bei mir war es so und ich hab das auch erst gar nicht gewusst, bis es mir jemand gesagt hat.
Meine Große kam im August 2012 auf die Welt. Mein Elterngeld hab ich mir auf das 1. Jahr voll auszahlen lassen, meine Elternzeit aber auf 2 Jahre genommen. 2. Elternzeit Jahr war ohne "Einkommen".
Die Kleine kam im Juni 2014 auf die Welt. Vorher hab ich meine Elternzeit vorzeitig beendet (1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes) und am nächsten Tag begann dann mein neuer Mutterschutz.
Von der Elterngeldberechnung wurde der Zeitraum des Elterngeldbezugs und des ersten Mutterschutzes ausgeklammert. Rückwirkend also 12 Monate runtergerechnet flossen in die neue Elterngeldberechnung noch 4 Monate Gehalt von vor der Geburt der Großen plus der neue Mutterschutz mit ein. War mehr als mit dem ich ursprünglich gerechnet hab.
Ich denke mal, je knapper sie aufeinander kommen, desto mehr Monate Gehaltsbezug fließen in die Berechnung ein.
Mir hat jetzt eine Mutter erzählt, das sie die Kinder genau 1 Jahr nacheinander bekommen hat, beide im selben Geburtsmonat (der große Anfang des Monats, der kleine Ende des Monats) Dumm war nur, das dann genau dieser Monat aus der Elterngeldberechnung komplett rausgefallen ist. Hätte der Kleine noch 2 Tage gewartet, wäre er im nächsten Monat geboren und sie hätte den Monat voll angerechnet bekommen.
Aber wenn es denn bei euch wirklich so ist (ausschlaggebend ist der Geburtstermin nicht die Schwangerschaft) dann meld dich bei der Elterngeldstelle, die Mitarbeiter schlüsseln dir dann alles genau auf und helfen dort auch bei der Berechnung.
Viele Grüße
Lolle001

also soweit ich das aus persönlicher Erfahrung wieder geben kann ist der Zeitraum des Elterngeldbezugs sowie der Mutterschutz des ersten Kindes aus der Elterngeldberechnung für das 2. Kind rausgenommen.
Und es zählen ab dem Tag der Geburt des 2. Kindes 12 Monate rückwirkend, eben ohne die Zeit des Elterngeldbezugs und Mutterschutzberechnung vom 1. Kind.
Bekommst du das Elterngeld auf 2 Jahre zur Hälfte ausgezaht oder auf 1 Jahr voll?
Bei mir war es so und ich hab das auch erst gar nicht gewusst, bis es mir jemand gesagt hat.
Meine Große kam im August 2012 auf die Welt. Mein Elterngeld hab ich mir auf das 1. Jahr voll auszahlen lassen, meine Elternzeit aber auf 2 Jahre genommen. 2. Elternzeit Jahr war ohne "Einkommen".
Die Kleine kam im Juni 2014 auf die Welt. Vorher hab ich meine Elternzeit vorzeitig beendet (1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes) und am nächsten Tag begann dann mein neuer Mutterschutz.
Von der Elterngeldberechnung wurde der Zeitraum des Elterngeldbezugs und des ersten Mutterschutzes ausgeklammert. Rückwirkend also 12 Monate runtergerechnet flossen in die neue Elterngeldberechnung noch 4 Monate Gehalt von vor der Geburt der Großen plus der neue Mutterschutz mit ein. War mehr als mit dem ich ursprünglich gerechnet hab.
Ich denke mal, je knapper sie aufeinander kommen, desto mehr Monate Gehaltsbezug fließen in die Berechnung ein.
Mir hat jetzt eine Mutter erzählt, das sie die Kinder genau 1 Jahr nacheinander bekommen hat, beide im selben Geburtsmonat (der große Anfang des Monats, der kleine Ende des Monats) Dumm war nur, das dann genau dieser Monat aus der Elterngeldberechnung komplett rausgefallen ist. Hätte der Kleine noch 2 Tage gewartet, wäre er im nächsten Monat geboren und sie hätte den Monat voll angerechnet bekommen.
Aber wenn es denn bei euch wirklich so ist (ausschlaggebend ist der Geburtstermin nicht die Schwangerschaft) dann meld dich bei der Elterngeldstelle, die Mitarbeiter schlüsseln dir dann alles genau auf und helfen dort auch bei der Berechnung.
Viele Grüße
Lolle001
18. Apr 2017 20:37
Re: Elterngeld 2. Kind
Hallo, ich habe eine Frage.
Wir haben im Oktober 2016 unseren Sohn bekommen, planen jetzt bzw überlegen doch jetzt ein Geschwisterchen für Ihn. Nun kommt die Frage eigentlich würde ich im Oktober wieder Arbeiten gehen in Teilzeit. Was wäre aber wenn ich schon nächsten Monat schwanger wäre? Hatte bei der ersten Schwangerschaft auch ein Teilzeitbeschäftigungsverbot. Wie wird dann das Elterngeld berechnet?
Habe jetzt etwas mehr als 1000 Euro.
Wenn ich es richtig verstehe würde dann nur die Monate die ich wieder Arbeiten gehen würde berücksichtigt werden und das wäre ja nicht viel. Mit einem mindestbetrag kommt man ja nicht über die Runden. Oder würde ich noch einen Zuschuss vom Amt bekommen? Sind noch nicht verheiratet.
Für eure Unterstützung danke ich eich.
Lg
Wir haben im Oktober 2016 unseren Sohn bekommen, planen jetzt bzw überlegen doch jetzt ein Geschwisterchen für Ihn. Nun kommt die Frage eigentlich würde ich im Oktober wieder Arbeiten gehen in Teilzeit. Was wäre aber wenn ich schon nächsten Monat schwanger wäre? Hatte bei der ersten Schwangerschaft auch ein Teilzeitbeschäftigungsverbot. Wie wird dann das Elterngeld berechnet?
Habe jetzt etwas mehr als 1000 Euro.
Wenn ich es richtig verstehe würde dann nur die Monate die ich wieder Arbeiten gehen würde berücksichtigt werden und das wäre ja nicht viel. Mit einem mindestbetrag kommt man ja nicht über die Runden. Oder würde ich noch einen Zuschuss vom Amt bekommen? Sind noch nicht verheiratet.
Für eure Unterstützung danke ich eich.
Lg
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